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5G: Jetzt messbar – aber streng geheim

Adaptive 5G-Antennen können jetzt gemessen werden, behaupten die kantonalen Umweltfachstellen. Wie, dürfen sie uns angeblich nicht verraten. Eine neue Art die Bevölkerung nach Noten zu verarschen.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 19.Januar 2021

Im August des letzten Jahres
fanden durch angeblich dazu speziell zertifizierte und akkreditierte Messfirmen erste Abnahmemessungen an adaptiven 5G-Antennen statt. Angeblich nach der höchst umstrittenen Messanleitung im Technical Report: «Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» des Bundesinstituts METAS vom 18. Februar 2020.
Höchst umstritten, weil kritische Ingenieure und Messtechniker, dieser Anleitung jegliche Praxistauglichkeit abgesprochen hatten. Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/


Bild oben:
Messantenne in einer Privatwohnung

«Sollen wir die überhaupt in unsere Wohnung lassen», wurde Gigaherz oft angefragt, wenn die Akkreditierten einen Termin vereinbaren wollten . «Ja, gerne aber nur unter der Bedingung, dass Ihnen dann der vollständige, ungekürzte Original-Messbericht zugestellt wird», war stets unsere Antwort.
Was den betroffenen Wohnungsinhabern dann auch ehrenwörtlich zugesagt wurde. Wir von Gigaherz und den andern Schutzorganisationen waren nämlich brennend daran interessiert, wie und wo und mit welchen Geräten und unter welchen Bedingungen die Akredittierten jetzt 5G messen wollen. Und vor allem wie sie die höchst umstrittene Hochrechnung von den Signalisierungsbeams (SS/PBCH) zu den nicht fassbaren Datenbeams (PDSCH) vorzunehmen gedenken.
Vergleichen Sie mit https://www.gigaherz.ch/5g-achtung-hurrikan-im-anmarsch-auf-die-schweiz/

Die Realität sah dann ganz anders aus. Die Akkreditierten wussten es offenbar auch nicht. Denn die Auslieferung der Messberichte verzögerte sich. Sie kamen trotz 14-täglicher Nachfrage im September nicht, im Oktober nicht, im November nicht und ebenso wenig im Dezember. Erst Mitte Januar regte sich etwas in der Form einer Mitteilung an die betroffenen Wohnungsinhaber: Eine direkte Auslieferung sei ihnen nicht mehr gestattet, man möge sich an das zuständige kantonale Umweltamt richten, welche die Berichte jetzt erhalten hätten.

Gesagt getan, Und was antworten jetzt die kantonalen Umweltämter, die sich offensichtlich untereinander abgesprochen haben: Zitat: «Der Messbericht ist vergangene Woche beim Amt für Umwelt eingetroffen. Wir werden den Messbericht kontrollieren und darüber einen Prüfbericht verfassen. Den Prüfbericht senden wir an den Mobilfunkbetreiber und die Standortgemeinde.
Den Messfirmen ist es untersagt, eigenständig Messberichte auszuhändigen, weder an die Mobilfunkbetreiber noch an andere Personen. Messberichte sind ausschliesslich an die NIS-Fachstelle zu übermitteln. Wir kontrollieren und verifizieren diese durch unser Amt, ob die NISV eingehalten wurde.
Wir bitten Sie diesen Ablauf zu respektieren.
Freundliche Grüsse
Kantonales Amt für Umwelt.

Kommentar: Das ist unglaublich! Dass sogenannt zertifizierte und akkreditierte Messfirmen ihre Messberichte zuerst dem kantonalen Umweltamt abliefern müssen, ist akzeptabel. Dieses ist schliesslich auch Auftraggeber. Aber dass sich ein kantonales Amt vorbehält, diesen in einer Privatwohnung oder auf einem Privatgrundstück erhobenen Messbericht einzubehalten und darüber zuerst einen Prüfbericht zu verfassen und nur diesen zugänglich zu machen, das ist vollkommen neu. Weil es bisher nichts zu verstecken gab, erhielten Wohnungsinhaber und Grundbesitzer auf Verlangen immer den vollständigen, ungekürzten Originalbericht. Sei es vom kantonalen Umweltamt, oder der Gemeindeverwaltung oder gar von der Messfirma selbst.

Mit 5G wird das nun anders. Das kantonale Umweltamt, welches von ihrem politischen Vorgesetzten, dem  Regierungsrat, längstens zu einer Filiale der Mobilfunkbetreiber umgebaut worden ist, bestimmt jetzt, was und wieviel vom Originalbericht  die Gemeinden und die Wohnungsinhaber noch zu sehen bekommen. (!) Vergleiche mit https://www.gigaherz.ch/5g-die-komplizen/

Gigaherz wird das niemals akzeptieren und zusammen mit den um ihre Rechte betrogenen, die erforderlichen gerichtlichen Schritte einleiten.
Denn es steht praktisch in jeder Kantonsverfassung, dass Bürgerinnen und Bürger volles Einsichtsrecht in die von ihnen und sie betreffenden Daten haben.

Vorläufig gilt: Bis zur Auslieferung der vollständigen, ungekürzten Original-Messberichte von Abnahmemessungen die auch adaptive 5G-Antennen enthalten, gilt der Mobilfunkstandard 5G-fast nach wie vor als nicht messbar und darf weiterhin nicht bewilligt werden.

Von Hans-U. Jakob

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