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5G: Grenzwertiges von BERENIS

Die Geschichte einer Gesundheitswarnung die unter keinen Umständen wahr werden darf.

Aus der Sicht von
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 2.September 2021


Bild oben:
Künstlerisch gestaltete Mülldeponie am Haupteingang zum Bundesamt für Umwelt in Ittigen BE. Wird Unangenehmes zu 5G etwa hier entsorgt?

Bereits am 17. April 2019 gelangte das Departement UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit einem Rundschreiben an alle Kantonsregierungen. Darin werden diese gebeten, man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche unsere Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen. Die neuen 5G Frequenzen seien ja ganz ähnlich den bisherigen und würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress kaum etwas bewirken. Es sei ja, in Folge begrenzter Evidenz nicht einmal erwiesen, ob diese Phänomene überhaupt gesundheitsschädigend seien. (tatsächlich so nachzulesen unter Punkt 7.2 auf Seite 6 des Rundschreibens) Und mit der minimalen Anpassung der NISV vom 17.4.19 werde die Bevölkerung nach wie vor genügend geschützt.

Na dankeschön, Frau Sommaruga!
Die Frage. ob Ihre lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger das Herumfuhrwerken in den Hirnströmen oder die Destabilisierung der Erbinformationen (mit Missbildungen an Föten) oder den programmierten Zelltod und oxydativen Zellstress (sprich Krebs), zwecks weiterer von den Mobilfunkern gesponserten Studien noch länger untersuchen lassen möchten, ist bereits hier völlig fehl am Platz.

Die Kantonsregierungen leiteten damals dieses Rundschreiben postwendend an sämtliche Gemeindeverwaltungen weiter, zusätzlich versehen mit der Drohung von Swisscom-CEO Schäppi, jeglicher Versuch, den Ausbau der 5G-Netze behindern zu wollen, verstosse gegen Bundesrecht und könnte entsprechende rechtliche Schritte auslösen. Schliesslich hätten die Mobilfunkbetreiber dem Staat für die Erlaubnis, den Schweizer Luftraum auch für 5G «benutzen» zu dürfen, 380Millionen an Konzessionsgeldern bezahlt. Und somit sei der Staat verpflichtet, dieser 5G-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen.

Bereits diese Korrespondenz hätte in ihrer erschreckenden Deutlichkeit unter Einbezug des gesunden Menschenverstandes zum sofortigen Abbruch der 5G-Übung führen müssen.

Wie es leider immer wieder zu beobachten ist, wird besagter Menschenverstand, sobald es um Mobilfunkstrahlung geht, bei den meisten Politikern und Regierungsmitgliedern automatisch ausgeschaltet.
Lauthals verlangt diese spezielle Spezies von Mitmenschen, aller Warnungen zum Trotz, in den Kantons- und Bundesparlamenten immer wieder von neuem eine «moderate» Lockerung der Strahlungsgrenzwerte, genauer der Anlage-Grenzwerte von heute 5V/m (Volt pro Meter) auf neu 20V/m.
Was den Mobilfunkern nicht etwa «nur» 4 mal stärkere, sondern 42 = 16 mal stärkere Mobilfunksender erlaubt hätte.

Neue Gesundheitswarnung
Kurz vor einer weiteren Behandlung einer neuen Motion von Christian Wasserfallen (FDP) in der Frühjahrssession im Nationalrat unter dem trügerischen Namen «Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau des 5G-Netzes jetzt schaffen!» hat die Arbeitsgruppe BERENIS, in Form eines Sonder-Newsletters nochmals eine dringende Gesundheits-Warnung hinausgeschickt.

BERENIS ist diejenige Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung in offiziellem Auftrag berät. in der Zusammenfassung dieses Sonder-Newsletters steht klar und deutlich:
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF bedeuten: Hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Und im Bereich der Anlagegrenzwerte bedeutet: Bereits im Bereich der schönen Schweizer Grenzwerte, welche angeblich noch 10 mal strenger sein sollen als alle anderen der Welt.
Beweismittel: Siehe BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021, Schlussfolgerungen Seite 8:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf

Vorsorgewerte werden zu Gefährdungswerten

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, wären sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung nicht nur höchst revisionsbedürftig, sondern endgültig zu Makulatur verkommen.

Dieser Supergau der Mobilfunker darf indessen einfach nicht wahr werden. Monetäre Verluste in 2-Stelliger Miliardenhöhe bahnen sich an. Unser Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat sich deshalb schleunigst in ein Bundesamt zum Schutz der  Mobilfunkbetreiber gewandelt.
In seiner neuesten Verlautbarung vom 31.August 2021 mit dem Titel «Häufig gestellte Fragen zur Vollzugshilfe für adaptive Antennen» einem Gebetsbuch für Kantons- und Bundesrichter, schreibt das BAFU über den BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 folgendes Ungeheuerliches:

Zitat: In der Sonderausgabe des BERENIS-Newsletters von Januar 2021 zu oxidativem Stress halten die Autorin und der Autor fest, dass die Mehrzahl der Zell- und Tierstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress bei Exposition mit nichtionisierender Strahlung liefert, dies selbst bei niedrigen Intensitäten. Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, lässt sich aus den Studien nicht ableiten. Um diese Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen, sind gemäss BERENIS weitere Untersuchungen erforderlich.
Solche Hinweise und Wissenslücken sind für das BAFU Grund, sich weiterhin für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips einzusetzen. Die vorsorgliche Begrenzung der Emissionen nach dem Umweltschutzgesetz (USG) und speziell nach der NISV soll die Exposition der Bevölkerung tief halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht klar erkennbare Gesundheitsfolgen verringern.

Das BAFU hat also eigenmächtig den Begriff «im Bereich der Anlagegrenzwerte» in den nichtssagenden Begriff «selbst bei niedrigen Intensitäten» abgeändert. Und bei «mehr als der Hälfte der Zellstudien» kommt das rettende BAFU zum Schluss
«Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, lässt sich aus den Studien nicht ableiten.» Dabei nimmt das BAFU Bezug auf die ICNIRP, das heisst auf jenen privaten Verein hochrangiger Abstreiter biologischer Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die mit ihren absurden Theorien, diese Strahlungsart bewirke in Mensch und Tier lediglich minimste Erwärmungen und sonst rein gar nichts, seit Jahren alle Regierungen der Welt inkl. der WHO zu unterlaufen versuchen.

Unsere Kantons- und Bundesrichter werden mit Freude und grosser Erleichterung die tröstenden Worte des BAFU gleich 1:1 in ihre Abschmetterungen von Beschwerden gegen den Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen übernehmen. Mit grosser Dankbarkeit darüber, hier einfach alles abschreiben zu dürfen, statt eigene Gehirnleistung einzusetzen zu müssen.

Swisscom geht in ihrem 22-Seitigen Argumentenkatalog neuerdings sogar so weit zu behaupten: Der BERENIS-Newsletter vom Januar 2021 sei gar kein Newsletter von BRENIS. Die beiden Autoren seien zwar Mitglieder der BERENIS-Beratergruppe, hätten aber quasi eigenmächtig gehandelt. Na sowas!?
Andere Mitglieder von BERENIS sind da glücklicherweise anderer Meinung. Der Sondernewsletter ist aber auf offiziellem Papier von BERENIS. Bitte hier steht er. Unabänderlich auf unserem Server gesichert.
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf
Die Zusammenfassung befindet sich auf Seite 8.

Von Hans-U. Jakob

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