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5G: Die Mafia hat zugeschlagen

Der seit 18 Monaten fällige Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NIS für adaptive 5G-Antennen ist heute Morgen vom Bundesamt für Umwelt veröffentlicht worden. Der Bevölkerung wird vorgeschwindelt, die Strahlungsgrenzwerte würden nicht gelockert. In Wirklichkeit werden diese mit 2 ganz üblen, hinterlistigen Tricks von 5 auf 16V/m erhöht, was den Mobilfunkbetreibern erlaubt 10mal stärkere Sender zu bauen.

Ein Kurzbericht
Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 23.2.21

Fieser Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Da bleibt keine Ritze mehr im Dunkeln! Da ist rein nix mehr von Reduktion!

Fieser Trick Nummer 2: Der 6-Minuten Mittelwert
Nicht genug mit Trick Nummer 1. Jetzt sollen die dort ermittelten Spitzenwerte noch über 6Minuten gemittelt werden. Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere  Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.

Alles in allem ergibt dies dann, falls die eigenverantwortliche Leistungsbegrenzung funktionieren wird, eine versteckte Erhöhung der heutigen Anlage- oder Vorsorge-Grenzwerte von 5 auf «nur» 16V/m. Das ist in V/m gerechnet das 3.2-Fache. Was dann den Mobilfunkbetreibern 3.22 = 10mal stärkere Sender erlaubt. Lauthals gefordert haben sie zwar 16mal stärkere. Aber das kann ja mit dem nächsten fiesen Trick noch werden.

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-nsb-unter-medienmitteilungen.msg-id-82401.html

Versprechen gebrochen

Damit hat Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihr einst abgegebenes Versprechen, die Strahlungsgrenzwerte würden nicht erhöht, gebrochen. Es könnte auch sein, dass Sie von ihren Chefbeamten einfach aufs Kreuz gelegt wurde. Was diesen Schlitzohren durchaus zuzutrauen ist.

Alle Warnungen in den Wind geschlagen
In einem Rundschreiben des BAFU an die Kantone, datiert vom 17.April 2019, ist als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern auch die Wirkung «Oxydativer Zellstress» angegeben. Wenn oxidativer Zellstress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs.
Das hat die Arbeitsgruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung berät, im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat. HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder=nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.

Von Hans-U. Jakob

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