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5G: Das Spiel der Journalisten mit dem Feuer

Preisgekrönte Qualitätsjournalisten dürfen weiterhin ungestraft behaupten, «Mobilfunkgegner zünden Antennen an und hin und wieder fliegen sogar Antennen in die Luft». Obschon  die Polizei auch nach drei Jahren intensiver Fahndung, weder Brandstifter noch Sprengstoff-Attentäter präsentieren konnte. Man stelle sich das Riesengeschrei in den Medien vor, falls da irgendwo irgendeine/r zum Vorschein gekommen wäre.
Das Zürcher Obergericht hat jetzt, 18 Monate nach Einreichung unserer Beschwerde entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Limmat seinerzeit unsere Strafanzeige gegen Schweizer Radio- und Fernsehen SRF wegen planmässiger Verleumdung und übler Nachrede zu Recht nicht entgegengenommen habe.

Bild oben: Mobilfunkantennen muss man(n) nicht anzünden. Die brennen ganz von selbst. Auch im Ausland und sogar tagsüber.

Von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 2.Dezember 2022

Die zahlreichen Verunglimpfungen am Fernsehen und Radio fanden zwischen dem 3.März und dem 16. Juli 2021 statt. Trotzdem wir nach jeder Sendung per e-mail und mit eingeschriebenen Briefen interveniert hatten, hörten die Verleumdungen nicht auf. Immer wieder von Neuem haben wir SRF darauf hingewiesen, dass nebst der unwahrscheinlichen Brandstiftung zahlreiche andere Brandursachen in Betracht gezogen werden müssen.
Als Brandursache kommen in Frage:
a) Ungenügende Sicherheitsabstände von Bauteilen der Antennenanlage zu den unter Hochspannung stehenden Anlageteilen, wenn die Antennenanlage auf einem Hochspannungs-Leitungsmast installiert wurde.
b) Vagabundierende Bahn-Rückströme auf den Abschirmungen der Hochfrequenzkabel, wenn sich eine Bahnlinie in der Nähe befindet. Das Abschirmungsgeflecht der HF-Kabel brennt wie Zunder, sobald dieses unter Fremdströme gerät.
c) Allgemein liederlich ausgeführte Installationsarbeiten, wie schlecht befestigte Kabel an den Antennengehäusen oder am Mast, welche sich im Wind bewegen und brechen oder durchscheuern.
d) Aufgeblähte Notstrom-Batterien, welche explosive Dämpfe in den Apparate-Container entweichen lassen. Entweder nach Austausch der gealterten Notstrom-Batterien durch billige China-Ware oder durch Nichtanpassung der Einstellungen der Ladegeräte.
e) Witterungseinflüsse in den auf dem Mast, anstatt im Apparate-Container am Fuss des Mastes montierten Endverstärkern oder andern Elektronik-Komponenten.
f) in die Apparate-Container eindringendes Tropfwasser. Elektronik und Nässe führen unweigerlich zu kleineren oder grösseren Bränden.

Dies sind noch lange nicht alle der Möglichkeiten.
Mobilfunk-Sendeanlagen muss man weder anzünden noch sprengen. Diese brennen oder explodieren in Folge von gravierenden technischen Mängeln oder fehlerhafter Installationen ganz von selbst. Ansonsten hätte die Polizei und die Justiz uns nach 3 Jahren seit den ersten angeblichen Anschlägen im Kanton Bern, längstens eine Täterschaft präsentieren können.  Im Kanton Freiburg fahndet man sogar seit 13 Jahren erfolglos gegen angebliche Brandstifter bei einem Mobilfunk- und Radiosender.

Ausschnitt aus unserer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich Limmat vom 30. Juli 2021 Wegen planmässiger fortgesetzter schwerer Verleumdung unserer Vereinsmitglieder und derjenigen unserer Partnerorganisationen durch Schweizer Radio und Fernsehen.

Tatbestand: In verschiedenen Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, letztmals am 16.Juli 2021, werden Mitglieder unserer Organisation und solche unserer Partnerorganisationen fortlaufend planmässig der Brand- und Sprengstoffanschläge auf Mobilfunk-Sendeanlagen bezichtigt, ohne dass SRF im Besitz von irgendwelchen Beweismitteln ist und ohne dass uns selbst nach einer Untersuchungsdauer von 3 Jahren die Polizei oder die Justiz jemals eine Täterschaft hätte präsentieren können.
Auch wenn in den Sendungen jeweils keine Namen von Organisationen genannt werden, wird der Zuhörerschaft sofort klar, wer hier gemeint ist. Denn es gibt in der Schweiz keine Mobilfunkkritiker, die nicht der einen oder andern Organisation angeschlossen sind. Unsere Organisation trifft die Bezichtigung am härtesten, da wir landesweit die älteste und somit die bekannteste Organisation sind, welche sich gegen gesundheitsschädigende Wirkungen von nichtionisierender Strahlung und somit gegen den Wildwuchs von Mobilfunk- und anderen Sendeantennen einsetzt.

Zum Beispiel in der TV-Sendung Schweiz Aktuell vom 17.3.21
https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-17-03-2021-1900?urn=urn:srf:video:39f7483a-d38a-4502-a2e8-b5a5d26f3214
ab Minute 8

Es wurde vom Schlimmsten aller Anschläge von militanten Mobilfunkgegnern im Strättligwald bei Thun gesprochen. Gleichzeitig wurden die schönsten Bilder der Brandursache, nämlich ein heruntergefallenes Erdseil der 132’000Volt-16.6Hz Hochspannungsleitung gezeigt, welches höchstwahrscheinlich mit einem 132’000Volt-Stromleiter kurzzeitig Kontakt hatte und die Anlage explosionsartig in Flammen aufgehen liess. Was sehr schön auf den Brandherd schliessen lässt.

Den Unsinn von einem Wanderer, welcher hinter einem Gebüsch seine Notdurft verrichten musste, wurde als Flucht eines möglichen Brandstifters dargestellt. Dass dabei erst noch Ort und Datum verwechselt wurden und dabei zudem gleichzeitig vergessen wurde zu erwähnen, dass dieser Mann lediglich zur Kontrolle seiner Identität von der Polizei angehalten wurde, wurde dem Publikum unterschlagen. Und dieses alles geschah zudem erst 2 ganze Tage nach dem Brand.
Der ganze Beitrag war so perfid ausgelegt, als seinen tatsächlich Mobilfunkgegner am Werk gewesen.

Weiteres Beispiel: Die Radiosendung «Kopfvoran» vom 2.4.2021

welche nachfolgend über alle 3 Senderketten ausgestrahlt wurde. Hier sind wir als Sprengstoff-Attentäter bezeichnet worden.
https://www.srf.ch/audio/kopf-voran/die-attacke-auf-den-mobilfunkpapst-1-2?id=11958569
O-Ton katharina Bochsler, Moderatorin: «Es gibt in der ganzen Schweiz Protest und unterdessen fliegen hin und wieder sogar Handyantennen in die Luft.»
Man hat also unsere Leute (2 von 3) gleich am Anfang der Sendung als potentielle Sprengstoff-Attentäter bezeichnet.

Weiteres Beispiel: Die Sendung Trend von SRF 2 am Samstag 22.Mai 2021, mit Wiederholung am 16. Juli
https://www.srf.ch/play/radio/trend/audio/best-of-trend-wo-steht-die-5g-technologie?id=13e9a0ce-bf0d-470e-84c7-bae814d6f73c
Auch hier fährt SRF unbeirrt damit fort, uns und unsere Partnerorganisationen weiterhin als Brandstifter und Sprengstoff-Attentäter zu bezeichnen.
O-Ton in Minute 16:58: «Das ist doch Wasser auf die Mühle der Antennengegner ……………. Der Widerstand ist breit organisiert ……………. Dann die vielen Einsprachen in der ganzen Schweiz bis hin zu Brandanschlägen in der Region Thun.»

Und in der TV Sendung Kassensturz vom 25.Mai.
https://www.srf.ch/play/tv/kassensturz/video/5g-antennen-umstrittene-strahlen-messung?urn=urn:srf:video:371c2934-9f7a-4fef-8ffb-b75bf8c93ea0

O-Ton in Minute 8:52: «5G schürt Ängste, Gegner zünden Antennen an.»
Darauf wird kurz ein Bild der brennenden Antenne an der Seestrasse in Thun eingeblendet, welche übrigens (wie ein physikalisches Wunder) von oben nach unten brennt. Der Brandherd befand sich demnach in 20m Höhe und die Brandstifter sind also mitten in der Nacht zuerst auf 20m Höhe hinaufgestiegen…..

SRF beteiligt sich, ohne auch nur im Besitz eines einzigen Beweises zu sein, an einer regelrechten Rufmord- und Hetzkampagne gegen Elektrosmog-Betroffene Personen und deren Schutzorganisationen, die wir nicht mehr länger hinzunehmen gewillt sind. Ende des Ausschnitts aus unserer Strafanzeige

Art. 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches stellt solches Verhalten, das heisst jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe bestraft.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, steht sogar in der Bundesverfassung in Artikel 8. Und weiter: Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Hoppla hier fehlt etwas. Nämlich der Ausnahmeartikel welcher besagt, dass hievon Elektrosensible und ihre Schutzorganisationen ausgeschlossen sind. Denn diese dürfen nach Ansicht des Zürcher Obergerichts weiterhin wider besseres Wissen bei anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigen oder verdächtigtigen und solche Beschuldigungen oder Verdächtigungen sogar wider besseres Wissen verbreiten.
Vorausgesetz es werden keine Namen von Personen oder Organisationen genannt. Obschon allen Zuschauerinnen und Zuschauern, Zuhörerinnen und Zuhörern, Leserinnen und Lesern, sofort klar ist, welche Organisationen hier gemeint sind. 

Urteil des Zürcher Obergerichts UE210243-O/u vom 3.November 2022

Das Obergericht kommt zum weisen Schluss, dass sich laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegen Verleumdungen und üble Nachrede auch Organisationen als juristische Personen zur Wehr setzen dürfen. Aber der Beschwerdeführer und seine Organisation hätten nicht nachweisen können, dass ihr Bekanntheitsgrad gross genug sei, dass der unvoreingenommene Zuschauer, Zuhörer oder Leser ohne Weiteres auf seinen Namen oder seine Organisation hätten schliessen können.

Merke: Der Beschwerdeführende mit seiner Organisation hätte den erforderlichen Bekanntheitsgrad erst erreicht, wenn er oder Mitglieder seiner Organisation tatsächlich Brandanschläge verübt hätten. Weil sie das nicht getan haben, sind sie zu wenig bekannt um Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede einzureichen. Juristenlogik, dagegen kann man nichts machen.

Aufatmen können nach dem weisen Spruch des Zürcher Obergerichts auch die preisgekrönten Qualitätsjournalisten der gedruckten Presse wie etwa Jon Mettler, der davon sprach, nach dem Brand der Antenne in Uttigen sei ein Erpresserschreiben eingegangen. Dieses musste er dann später auf einen mit Filzschreiber hingekritzelten Schriftsatz auf der Türe des Apparateschranks reduzieren. Und als tags darauf ein Gigaherz-Mitglied diesen Schriftsatz fotografieren wollte, hiess es, die Polizei habe diesen weggeputzt. Ausgerechnet die Polizei löscht ein Beweisstück.?!
Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-jon-mettler-und-die-brandstifter/

Das Beste geschah aber nach dem letzten Brand einer Antenne in der Region Thun. Als in einer schlimmen Gewitternacht im Aaretal zwischen Münsingen und Thun über 500 Blitzeinschläge registriert wurden und wohl deshalb beim Golfplatz Kiesen die Mobilfunkantenne in Flammen aufging, führte das zu Schlagzeilen wie, «Schon wieder haben Mobilfunkgegner zugeschlagen». Qualitätsjournalisten eben. Mit Preisen gekrönt.

Von Hans-U. Jakob

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