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5G: Cabaret Bauabnahme

In den von den Gemeinde- oder Kantonsbehörden erteilten Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendelagen gibt es am Schluss jeweils ein Kapitel «Auflagen» die erfüllt werden müssen, bevor eine Anlage in Betrieb genommen werden darf. Wer hier genau hinschaut, hat des Öfteren mit den Tränen zu kämpfen.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 14. Febr. 2022

Unter dem Kapitel «Bauabnahme» diktieren die Luzerner Gemeinden in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfunden, sondern schön brav, Wort für Wort in den Vorgaben des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum und Wirtschaft (RAWI) abgeschrieben. Offensichtlich ohne nur eine Sekunde zu überlegen, welche unmöglichen Strapazen sie sich da selbst aufbürden.

Bauabnahme:
Zitat: Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die Verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen und mit den im Standortdatenblatt bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu vergleichen. Zudem muss geprüft werden, ob sämtliche Auflagen erfüllt sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind nicht alle Auflagen erfüllt, darf die Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. Ende Zitat. (Die Klammern wurden nicht von Gigaherz gesetzt)

Einsprechende und Beschwerdeführende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen, dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Gemeinde oder eventuell der Gemeindeschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsidentin, die diesen Blödsinn  unterschrieben haben, auf den freistehenden 25m hohen Mast steigen und dort im Klettergurt hängend, mit der Lupe die chinesischen Typenschilder der Antennen entziffert, oder mit dem GPS-gestützten Justiergerät das eingestellte mechanische Azimut (Senderichtung) der Antennen überprüft, oder mit der elektronischen Wasserwaage den mechanischen vertikalen Abstrahlwinkel kontrolliert.
25m ist nur eine mittlere Höhenangabe. Es gibt geplante freistehende Mobilfunkmasten bis zu 55m Höhe, Zum Beispiel in Andelfingen (ZH)

Des Weiteren ist es den Gemeindebehörden und übrigens auch den Kantonsbehörden nicht im Entferntesten möglich, die in den Steuerzentralen eingestellten und nur dort einsehbaren Sendeleistungen und elektronisch gesteuerten vertikalen Abstrahlwinkel (Electr. Downtilt) einzusehen. Ebenso wenig die neuerdings für 5G geforderten Parameter wie Korrekturfaktor und Leistungsbegrenzung. Dafür wäre ein Zugriff auf die Steuerzentralen per Internet erforderlich und diesen haben weder Gemeinden noch Kantone. Bliebe natürlich noch die Möglichkeit rasch nach Bukarest zu reisen, wo sich die Steuerzentralen des Schweizerischen SUNRISE- und SALT-Netzes befinden, welche von HUAWEI betrieben und gewartet werden. Um dort unangemeldet einzumarschieren und mit den unter chinesischer Führung arbeitenden rumänischen Operatoren ins Gespräch zu kommen, wären dann allerdings rumänische und chinesische Sprachkenntnisse von Vorteil. Was von luzernischen Gemeindeangestellten nebst schwindelerregenden Kletterkünsten offensichtlich erwartet wird.

Es gibt auch Antennen die etwas leichter zugänglich sind.
So wie etwa diese an der Schänzlistrasse in Bern. Da für diesen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude ausgewählt wurde, durfte auf dem Dach kein Antennenmast erstellt werden und die Antennenkörper mussten im Innern des Estrichs an verschiedenen Balken montiert, durch Ziegel aus Kunststoff hindurchstrahlen. Was das Bernische Amt für Gebäudeversicherungen nicht daran hinderte, unter Auflagen zur Bedingung zu machen, der Antennenmast, (den es gar nicht gibt) müsse mit Blitzableitern gemäss Merkblatt Electrosuisse versehen werden. Kostenpunkt für die weise Entscheidung Fr. 100.-
Daraus kann geschlossen werden, sobald «Mobilfunk» auf dem Aktendeckel steht, werden weder Baupläne noch Datenblätter angeschaut, sondern da heisst es einfach, Augen zu und durch!

Es gibt noch viel schneller Blitzbewilligungen
Zum Beispiel beim Projekt Hoch- und Umrüstung des Antennenstandorts Granegg in der Gemeinde Schwarzenburg. Da sich dieser Standort in der Landwirtschaftszone befindet, wo laut kantonalen und eidgenössischen Raumplanungsgesetzen Mobilfunk-Sendeanlagen nur mittels einer Sonderbewilligung erstellt werden dürfen, und eine Sonderbewilligung nur dann erhältlich ist, wenn innerhalb des Baugebietes kein funktechnisch ebenfalls möglicher Standort vorhanden wäre. Was dann die projektierenden Mobilfunker mittels einer umfangreichen technischen Standortbegründung nachweisen müssen.
Zuständig zur Erteilung einer solchen Sonderbewilligung ist im Kanton Bern das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Unglaublich aber wahr, auf dieser Amtsstelle gibt es nicht einen einzigen funktechnisch versierten Mitarbeiter, welcher solche Gesuche um Ausnahmebewilligungen ernsthaft prüfen könnte. Und was stand nun im Amtsbericht des AGR, welcher Teil der Baubewilligung hätte werden sollen?
Sinngemäss: Wir haben die Notwendigkeit dieser Anlage geprüft und stimmen einer Baubewilligung unter der Auflage zu, dass keine Einsprachen dagegen erhoben werden. Sollten dagegen Einsprachen eingehen, würden wir das Ausnahmegesuch nochmals prüfen. Kostenpunkt dieser überaus weisen Verfügung, Fr. 200.-. Immerhin unterschrieben vom Amtsvorsteher persönlich.
was ist das für eine liederliche Arbeitsauffassung einer Behörde? Augen zu und durchwinken. Prüfen tun wir erst dann, wenn es irgendeinem unter den doofen Anwohnen etwa in den Sinn kommen sollte, gegen diese wunderschöne Anlage Einspruch zu erheben.
Nun, es haben dagegen 120 Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache erhoben. Das AGR hat glatt übersehen, dass bei dieser ausesergewöhnlich starken Anlage alle im Kreisradius von 1335m wohnhaften Personen zu Einsprachen und Beschwerden legitimiert sind….Der Fall ist noch hängig.

Obige Beispiele sind alle schriftlich dokumentiert und bewiesen. Noch unbewiesen aber sehr übereinstimmend scheint das Gebaren des kürzlich pensionierten Leiters der NIS-Fachstelle auf dem Amt für Immissionsschutz des Kantons Bern. Dieser soll bei Hochrüstungen und Umbauten von Mobilfunk-Sendeanlagen jeweils gesagt haben, JA, ja bauen sie nur, falls es dann von Seiten der Anwohner dagegen etwa eine Beschwerde geben sollte, stelle ich Euch dann nachträglich schon die erforderliche Bewilligung aus….(!)

Von Hans-U. Jakob

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