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4. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide

4. Liste mutiger Komunal- und Gerichtsentscheide, mit Update vom 28.3.06

Zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, von einem unserer Vereinsmitglieder am 10.10.05

Wie findige Gemeinden gegen den Wildwuchs des Antennenwaldes die Notbremse ziehen können, ohne mit den übergeordneten kantonalen und eidgenössischen Verordnungen welche zum Schutz der Mobilfunkbetreiber vor den legitimen Interessen der Bevölkerung geschaffen wurden, in Konflikt zu geraten.
Gesetzeslücken an welche die mobilfunk-angefressenen eidgenössischen und kantonalen Verordnungsgeber offensichtlich (noch) nicht gedacht haben.

Fortsetzung aus:

3. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)
und
2. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)
und
1. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Hier ab Juli 2005

Wil/SG: Nachdem bisher mit viel Unmut in der Bevölkerung gegen jedes
Baugesuch für eine Mobilfunkantenne Hunderte von Einsprachen eingegangen
sind (zuletzt waren es 700) und der Stadtrat mittels eines parlamentarsichen
Vorstosses damit beauftragt wurde, Massnahmen zur Standortregelung zu
erlassen und allenfalls das Baureglement entsprechend zu ergänzen, schritt
der Stadtrat nun zur Tat.
Wie Stadtrat Beda Sartory, Ressort Bau, Umwelt und Verkehr an der gestrigen
Medienorientierung ausführte, ergaben die Abklärungen eines externen
Experten, dass einzig im Bereich der allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen
ein indirekter Handlungsspielraum besteht.
Der Stadtrat will nun diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das
Baureglement so ergänzt, dass die „Anlagen“ (wozu auch Antennen gehören)
analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Mit
einer solchen Höhenbeschränkung sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen
faktisch weitgehend ausgeschlossen sein.
Um zu verhindern, dass angesichts der eingeleiteten Reglementsänderung – die
30tägige Auflagefrist beginnt am 27. Juni – noch weitere Baugesuche nach den
alten Vorschriften beurteilt werden, hat der Stadtrat über das ganze
Gemeindegebiet eine so genannte Planungszone erlassen. Dies bedeutet, dass
während des politischen und rechtlichen Verfahrens für die
Reglementsänderung Baugesuche für Mobilfunk-Antennen nur dann bewilligt
werden, wenn sie der neuen Regelung bereits entsprechen. Bereits bewilligte
Antennen sind davon nicht betroffen. Die Planungszone gilt bis zum
Inkrafttreten der Aenderung im Baureglement, längstens jedoch für 3 Jahre.
(St. Galler Tagblatt, 23. Juni 2005)

Buchs/AG: Hier wurde der Bau einer UMTS-Mobilfunk-Antennenanlage abgelehnt nebst andern aus Gründen des Ortsbildes. Dieses wäre nicht mehr gewahrt,
wenn 100 Meter neben der Kirche ein Mobilfunk-Antennenmast zu stehen
gekommen wäre.
(45. Rundbrief Gigaherz.ch)

Gossau/SG: Der Gossauer Stadtrat hat das ganze Gemeindegebiet als
Planungszone definiert. Mobilfunk-Anlagen werden nur noch bewilligt, wenn
sie die Firsthöhe von Häusern nicht überschreiten.
Mit dieser Ueberarbeitung des Gossauer Baureglementes will der Stadtrat –
ebenso wie derjenige der Stadt Wil, der im Juni einen gleichlautenden
Beschluss gefasst hatte, den in weiten Teilen der Bevölkerung
herrschenden Unmut und die Aengste angesichts drohender gesundheitlicher
Schädigungen durch die Strahlung von Handy-Antennen ernst nehmen und seine
Möglichkeiten für den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkanlagen verankern.
Die Massnahme gilt für drei Jahre und kann bei Bedarf um höchstens zwei
Jahre verlängert werden. Die Einsprachefrist gegen diesen Beschluss dauert
bis 5. Oktober 2005.
(St. Galler Tagblatt, 30. August 2005)

Oberuzwil/SG: Pressemitteilung des Gemeinderates.
Der Oberuzwiler Gemeinderat hat eine Höhenbeschränkung für
Anlagen wie z. B. Mobilfunk-Antennen im Baugebiet erlassen. Damit kann er
bis zu einer gewissen Grössenordnung indirekt Mobilfunkantennen verhindern.
„Mit diesem Beschluss drückt der Gemeinderat Oberuzwil auf eine rechtlich
legale Art und Weise seine Besorgnis aus gegenüber den gesundheitlichen
Folgen von Mobilfunk-Antennen im Dorfzentrum“ heisst es in der
Er hat damit nach dem Muster der Stadt Wil einige neue Artikel ins
Baureglement eingefügt, welche die Höhe für Anlagen im Baugebiet
beschränken. Antennen können neu noch maximal so hoch gebaut werden wie ein
Haus in der gleichen Zone.
Es wird den Betreibern von Mobilfunkantennen also verunmöglicht, weiterhin
auf Dächern von Mehrfamilienhäusern hohe Antennen aufzustellen.
Bis das komplexe Rechtsverfahren zur Aenderung des Baureglementes
abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat eine so genannte Planungszone für das
ganze Baugebiet erlassen. Diese entfaltet dieselbe Wirkung wie bereits in
Wil und Gossau.
„Der Gemeinderat nimmt mit diesem Vorgehen die Bürgerschaft von Oberuzwil
ernst“, heisst es in der Pressemitteilung weiter und „Dies ist ein gewagter
Entscheid, der aber mit sämtlichen Konsequenzen durchgezogen wird.“ Damit
kann das von der Firma Orange AG eingereichte Baugesuch vorläufig nicht
bearbeitet werden, gegen das sich 660 Einsprecherinnen und Einsprecher
gewandt hatten.
Vorbehalten bleibt die Rechtskraft des Reglementes, welches dem öffentlichen
Auflage- und Einspracheverfahren sowie später dem fakultativen Referendum
und anschliessend der kantonalen Genehmigung durch das Baudepartement
untersteht.

Sämtliche Unterlagen der öffentlichen Auflage sowie der ausführliche,
erläuternde Bericht (15 Seiten) können im Internet unter www.oberuzwil.ch
heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 955 77 37
bestellt werden.
(St. Galler Tagblatt, 1. September 2005)

Hinwil/ZH: Der Gemeinderat von Hinwil hat gestern das Baugesuch der Firma
Sunrise für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage mit sechs Antennen und
einer gesamten Sendeleistung von knapp 6 Kilowatt für GSM und UMTS auf dem
Hochhaus an der Wihaldenstrasse 3 aus Rücksicht auf die Gesundheit der
Anwohner/innen abgelehnt.
Nicht weniger als 867 Pesonen forderten den Gemeinderat in einer Petition
dazu auf, das Baugesuch abzulehnen und ein Antennenmoratorium zu erlassen.
Wissenschafter und Aerzte warnen weltweit insbesondere vor der UMTS-Technik.
In unmittelbarer Umgebung des geplanten Antennenstandorts liegen unter
anderem der Kindergarten Wihalden und die Alterssiedlung der
Rohn-Salvisberg-Stiftung. Etwas weiter weg befinden sich die Schul- und
Kindergartenanlage Meiliwiese, die Schuleinheit Oberdorf, das Altersheim
sowie der Kindergarten Gstalden.
„Wenn sich fast 900 Personen gegen das Projekt wehren und Druck auf die
Behörde ausüben, müssen wir dies ernst nehmen“, sagt Gemeindepräsident
Walter Bachofen. Der Gemeinderat stuft die Gesundheit der Einwohner/innen
wesentlich höher ein als die Interessen der Mobilfunkbetreiber. „Wir wollen
mit unserer ablehnenden Haltung zum Sunrise-Baugesuch ein Zeichen setzen
gegen den Antennenwildwuchs, der in weiten Teilen der Bevölkerung Angst und
Schrecken auslöst“, so Bachofen.
(Zürcher Oberländer, 15. September 2005)

Ergänzungen von Ende November 05

Greifensee/ZH: Der Gemeinderat verweigerte der Firma TDC-Sunrise die Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage am Grabenweg, weil sich die Anlage in keiner Weise in die Siedlung und in die sie umgebende Landschaft integrieren würde. Die gut gestalteten Ueberbauungen mit einer eindrücklichen und beispielhaften Durchgrünung und Gestaltung würden durch den geplanten, rund 25 Meter hohen Antennenmasten aufs empfindlichste beeinträchtigt. Die angrenzenden Quartiere in Greifensee und Nänikon würden durch die prominent in Erscheinung tretende Baute ästhetisch massiv gestört.
Der von allen Seiten gut sichtbare Antennenmast würde den Wohn- und Erholungscharakter der sehr nahe gelegenen Wohnhäuser und deren Grünanlagen beeinträchtigen. Zudem würde der wenige Meter entfernte Kinderspiel-, Grill- und Freizeitplatz durch den Antennenmast und den Technikcontainer ganz entscheidend abgewertet. Im übrigen findet der Gemeinderat, dass mit den vorhandenen Mobilfunk-Antennen auf den Gebäuden der Firmen Distrelec und
Mettler-Toledo das Gebiet in und um Greifensee sehr gut abgedeckt ist.
(Zürcher Oberländer, 2. November 2005)

Ebikon/LU: Nachdem zahlreiche Einsprachen gegen das Projekt für den Bau einer Mobilfunkantennen-Anlage bei der Sport – und Freizeitanlage Risch eingegangen waren, empfahl der Gemeinderat dem zuständigen kantonalen Amt für Raumentwicklung, das Baugesuch abzulehnen. Daraufhin zog die Mobilfunk-Betreiberin ihr Baugesuch zurück. (46.
Rundbrief)

Burgdorf/BE: Sowohl der Stadtrat als auch das angerufene Verwaltungsgericht lehnten das Baugesuch der Swisscom für die Errichtung einer Mobilfunkantenne aus Gründen des Ortsbildschutzes ab. (46. Rundbrief)

Pieterlen/BE: Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen den Bauentscheid des Regierungsstatthalters von Büren für den Neubau einer Mobilfunkantennen-Anlage im Dorfzentrum Beschwerde einzureichen. Er erachtet ein intaktes Ortsbild als wichtigen Bestandteil einer attraktiven Gemeinde. Das Ortsbild würde durch den Neubau einer
Mobilfunk-Antennenanlage mit einer hohen Antenne in nicht akzeptabler Art und Weise gestört. Zudem ist der Gemeinderat der Auffassung, dass Pieterlen mit den bereits bestehenden Antennen signalmässig genügend erschlossen ist.
(Grenchner Tagblatt, 30. September 2005)

Regierung des Kantons Wallis: Unter Auferlegung der Verfahrens- und Entscheidkosten zulasten der Beschwerdeführerin, der Firma Swisscom AG, verweigerte der Staatsrat des Kantons Wallis dieser die Bewilligung für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunk-Sendeanlage im Kirchtum der katholischen Kirche Zermatt auf UMTS.
Als Gründe werden angeführt: eine NISV-konforme Abnahme- und Kontrollmessung des realen UMTS-Signals kann mangels eines entsprechenden zuverlässigen Messsystems nicht durchgeführt werden. Ferner: das im Sinne einer Uebergangslösung von der SICTA vorgeschlagene Messverfahren orientiert sich nur an einem schmalbandigen Ersatzsignal, was eine Messung am realen breitbandigen UMTS-Signal nicht zu ersetzen vermag. Da eine
zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal inBetrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag,
ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen. (Gigaherz, 5. November 2005)

Stadt Bern: Der Berner Gemeinderat hat ein Moratorium für den Bau weiterer Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften beschlossen. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Unbehagen gegen Mobilfunkantennen in der Bevölkerung weit verbreitet ist, was sich anhand der grossen Anzahl Einsprachen gegen jedes solche Bauprojekt
zeigt. Er ist der Ansicht, dass die von der Bevölkerung vorgebrachten Bedenken ernst genommen werden müssen und zudem der Auffassung, die Versorgung der Schweiz mit Mobilfunk auf Basis der GSM-Technologie ist heute praktisch vollständig gewährleistet. Sobald zuverlässige Erkenntnisse über das Schädigungspotenzial der Mobilfunkanlagen
vorliegen, wird der Gemeinderat die Aufrechterhaltung des Moratoriums überprüfen.
(Informationsdienst der Stadt Bern, www.bern.ch, 16. November 2005)

Oberdorf/SO: Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 14. November 2005, dem Gesuch der Firma Orange AG für die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Gemeindehaus eine Absage zu erteilen. Dies, obwohl die Antenne aus äsästhetischen Gründen als Kamin verkleidet worden wäre und jährliche Mieteinnahmen von Fr. 4.000.– in Aussicht gestellt wurden. Der Gemeinderat begründete sein Nein mit der Tatsache, dass durch eine solche Antenne der Wert der Liegenschaft vermindert worden wäre. (Berner Zeitung, Seite 23, 16. November 2005)

Amriswil/TG: Die von über 250 Amriswilerinnen und Amriswiler dem Stadtrat eingereichten Einsprachen gegen zwei Baugesuche der Firma Sunrise für die Errichtung von zwei UMTS-Mobilfunkantennen an der Weinfelderstrasse und auf dem Hochhaus an der Poststrasse wurden vom Stadtrat gutgeheissen. Die Einsprecher/innen machten insbesondere geltend, dass die Antennen mitten in einem Wohnquartier und in der Nähe mehrerer Schulanlagen sowie des Alters- und Pflegeheimes zu stehen kämen. Im nahen Umkreis müsse davon ausgegangen werden, dass die Strahlung von UMTS-Antennen die Gesundheit der Bevölkerung erheblich gefährdet.
In seinen Erwägungen hält der Stadtrat unter anderem fest: „Mit der unkoorrdinierten Häufung von Mobilfunk-Sendeanlagen und mit deren pilzartigem Auftreten insbesondere im Zentrumbereich lassen die Netzbetreiber keine Vorsorge zu im Sinne von Art. 1 des Umweltschutzgesetzes USG – Koordinations- und Planungsmöglichkeiten für die Bewilligungsbehörde existieren nicht.“ Gerade deshalb seien die Aengste und Sorgen
der Einsprecher/innen verständlich. Roland Huser erklärt ausserdem, dass die Grundversorgung heute auch im Raum Amriswil gewärleistet ist und dass es hier um einen Ausbau der Technologie gehe, der über die nötige Grundversorgung hinaus geht. (St. Galler Tagblatt, 17. November 2005)

Update vom 26.3.06

Flawil/SG: Der Gemeinderat hat sich für ein Moratorium für den Bau von Mobilfunkantennen mit der UMTS-Technik entschieden. Bis die Ergebnisse der laufenden ETH-Studie vorliegen, wird die Gemeinde auf entsprechende Baugesuche nicht eintreten. Die Gründe dafür sind: das kantonale Amt für Umweltschutz hält in einer Stellungnahme
fest, dass es trotz eingehaltener Grenzwerte keine Gewähr dafür gebe, dass gesundheitliche Schädigungen durch die nicht-ionisierende Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, ausbleiben, und: derzeit gebe es auch keine einwandfreie Methode, die sicher nachweise, dass die vorgegebenen Grenzwerte der NIS-Verordnung bei UMTS-Anlagen eingehalten werden.

Gemeindepräsident Werner Muchenberger: „Der Gemeinderat möchte sich für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Flawiler/innen einsetzen. Wir werden wohl Verfahrenskosten, Gerichts- und Anwaltskosten solcher Rekurse tragen müssen. Doch angesichts der derzeit noch fehlenden Datengrundlagen über UMTS-Anlagen gewichten wir hier die Gesundheit unserer Einwohner/innen höher.“
(St. Galler Tagblatt, 18. November 2005)

An seiner letzten Sitzung entschied der Gemeinderat, trotz der von den Mobilfunkbetreibern inzwischen gegen dieses Moratorium eingereichten Rekurse (und damit verbundener Verfahrenskosten), an seinem Moratorium festzuhalten.
Der Entscheid des Rates basiert wie bisher auf der Argumentation, die Flawiler Bevölkerung nicht einer möglicherweise unzulässigen Strahlung von Mobilfunkantennen auszusetzen. Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, im Hinblick auf das Wohl der Flawiler Bevölkerung richtig entschieden zu haben. Deshalb und insbesondere auch wegen der noch kontroversen Aussagen über allfällige gesundheitliche Folgen der Mobilfunkstrahlung will der Flawiler Rat an seinem gefällten Moratoriumsentscheid bezüglich UMTS-Antennen
festhalten. (St. Galler Tagblatt, 21. Januar 2006)

Kanton Bern: Nach der Stadt Bern hat nun auch der Kanton Bern aufgrund des Bundesgerichtsurteils 1A.160/2004 vom 10. März 2005 ein ab sofort wirksames Verbot für den Bau jeglicher Mobilfunkantennen erlassen, wie die zuständige Behörde BECO im „Bund“ vom 23. November 2005 mitteilte. Dieses gilt solange, bis die Verhandlungen
zwischen BUWAL, BAKOM, dem Cercle d’Air und den Mobilfunkbetreibern abgeschlossen sind bezüglich der Frage, wie die im erwähnten Bundesgerichtsurteil definierten Anforderungen in Zukunft erfüllt werden können.
(www.gigaherz.ch/972 vom 23. November 2005)

Das Verbot, von welchem laut Peter Matti vom Beco (Berner Wirtschaftsamt) zwischen 70 und 100 Baugesuche betroffen waren, wurde aufgrund der vom BAfU am 16. Januar 2006 angekündigten Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems bei den Mobilfunkbetreibern zur Ueberwachung der Sendeleistungen wieder aufgehoben.
(Berner Rundschau 24. Januar 2006)

Kanton Zug: Aus mehreren Mitteilungen von Zuger Behörden an Einsprecher/innen und Beschwerdeführer/innen gegen den Bau von Mobilfunkantennen geht hervor, dass auch dieser Kanton auf Antrag hin aufgrund des Bundesgerichtsurteils 1A.160/2004 vom 10. März 2005 bis auf weiteres keine Baubewilligungen mehr für Mobilfunkantennen erteilt.
(www.gigaherz.ch/977 vom 8. Dezember 2005)

Münchenbuchsee/BE: Die Hochbaukommission lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne der Firma Sunrise/TDC am Ulmenweg ab, da es sich beim „Hübeli“ nicht um eine Bauzone handelt und für den Bau auch keine Ausnahmebewilligung vorliegt. Im Quartier war dem Projekt massiver Widerstand erwachsen.
(Forum Gigaherz, 12. Dezember 2005)

Ergänzungen ab Januar 2006

Erlinsbach/AG: Nachdem das kantonale Bau- und Justizdepartement einen für Sunrise AG positiven Entscheid für den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Von-Däniken-Haus gefällt hatte, hat sich der Gemeinderat an seiner ersten Sitzung im Jahre 2006 einstimmig dafür entschieden, diesen Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
„Wir wollen auf die Bevölkerung hören und Rücksicht nehmen auf die grosse Anzahl von Unterschriften gegen das Vorhaben“, begründete Gemeindepräsident Markus von Arx auf Anfrage den Weiterzug. Dabei will die Gemeinde mit den privaten Einsprecher/innen zusammenspannen und sich mit diesen auch die Kosten für den Gerichtsgang teilen.
(www.szonline.ch, 11. Januar 2006)

Menziken/AG: Gegen das von der Firma Sunrise AG im Herbst 2004 eingereichte Baugesuch für die Erstellung einer Mobilfunkantenne beim Menziker Schützenhaus Murweid hatte die IG Lebensqualität eine Sammeleinsprache mit über 300 Unterschriften deponiert. Die Gemeindeversammlung vom 16. November 2005 verpflichtete zudem den Gemeinderat dazu, an der kommenden Sommer-Gmeind im Juni 2006 ein 5jähriges Moratorium „für alle laufenden und künftigen Baubewilligungsverfahren für Sendeanlagen aller Art“ zu traktandieren.
Der Gemeinderat hat demzufolge das Baugesuch der Sunrise AG bis zu diesem Entscheid an der Sommer-Gmeind 2006 sistiert.
(Mittelland Zeitung 25. Januar 2006)

Münsingen/BE: Nachdem gegen die Absicht der Firma Sunrise AG, mitten im Wohnquartier Sägematte eine UMTS-Mobilfunkantennenanlage zu erstellen, über 700 Anwohner/innen Einsprache erhoben hatten, erteilte der Gemeinderat der Sunrise AG einen abschlägigen Bauentscheid.
Nun erhob die Firma Sunrise AG Klage dagegen, da das betroffene Quartier von ihr als „nicht schutzwürdig, nicht in einem Schutzperimeter liegend und ohne ortsbildrelevante Qualitäten“ sei. Gleichzeitig erhielten die Einsprecher/innen von Sunrise einen Brief, in welchem mit
rechtlichen Folgen und hohen Gerichtskosten für die unterliegende Partei gedroht wurde. Ein Lichtblick ist die couragierte Reaktion der Gemeinde, die die Angelegenheit voraussichtlich zusammen mit ebenso couragierten Einsprecher/innen vor Gericht ausfechten wird.
(Berner Zeitung 27. Januar 2006)

Schindellegi/SZ: Kurz vor Weihnachten 2005 wurde bekannt, dass die Firma Sunrise TDC Schweiz AG auf dem Dach des SOB-Bahnhofs Schinellegi-Feusisberg eine Mobilfunkanlage bauen will. Die Gemeinde stellt ihr allerdings keine Baubewilligung in Aussicht. Die Hochaukommission empfiehlt Sunrise, einen geeigneteren Standort ausserhalb
der Bauzone zu evaluieren, da auch sie der Meinung ist, ein 6,30 Meter über das Dach des Bahnhofgebäudes ragender, massiver Antennenmast passe hinsichtlich Einordung nicht ins herkömmliche Ortsbild.
(Obersee Nachrichten, 9. Februar 2006)

Waldkirch/SG: Das am 7. Oktober 2003 eingereichte Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auf dem Truppenübungsplatz Bernhardzell erhielt vom dafür zuständigen Amt für Raumentwicklung mit Verfügung vom 10.Dezember 2005 keine Zustimmung. Die Begründung lautete, der geplante Standort liegt in der Landwirtschaftszone,
und die Mobilfunkanlage sei für die landwirtschaftliche Nutzung nicht erforderlich und auch nicht als standortgebunden zu betrachten. Aufgrund dieser Verfügung erteilte der Gemeinderat nun seinerseits den abschlägigen Bauentscheid.
(St. Galler Tagblatt, 10. Februar 2006)

Oberriet/SG: Der Gemeinderat verweigerte der Firma Swisscom Immobilien AG den Bau einer 26 Meter hohen Mobilfunkantenne neben deren Betriebsgebäude an der Staatsstrasse in Eichenwies, nachdem verschiedene Einsprachen dagegen eingegangen waren. Die Anlage sei einerseits aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Wohngebiet gesundheitsgefährdend und passe andrerseits nicht ins geschützte Ortsbild, so die Begründung.
Nachdem das Baudepartement den Rekurs der Swisscom AG gutgeheissen hatte, erhob der Gemeinderat seinerseits Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
(St. Galler Tagblatt, 18.Februar 2006)

Urtenen-Schönbühl/BE: Der Gemeinderat erliess eine sogenannte Planungszone für Mobilfunkantennen auf dem Gemeindegebiet. Danach können während der zwei kommenden Jahre Baubewilligungsverfahren eingestellt werden, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Gemeindeschreiber Hansjörg Lanz präzisiert, dass Mobilfunkantennen
nur dann bewilligt werden, wenn der Gemeinderat den gewählten Standort für unbedenklich erachtet. Während dieser zweier Jahre will der Gemeinderat gleichzeitig eine Antennenplanung erstellen, die danach von der Gemeindeversammlung genehmigt werden muss.
(Der Bund, 20. Februar 2006)

Wahlern (Schwarzenburg) / BE: Der Gemeinderat hat entschieden, hängige und künftige Baugesuche für die Erstellung von Mobilfunkantennen zu sistieren. Dies solange, bis die laufende Studie der ETH Zürich über die Auswirkungen dieser Strahlung auf die Gesundheit Aufschluss gebe. Wahlern ist damit eine weitere Gemeinde, die die Empfehlungen des kant. Amtes für Wirtschaft (Beco) ignoriert. Gemäss Gemeindepräsident Rudolf Krebs sind zurzeit zwei Gesuche der Firma TDC Switzerland AG vom gemeinderätlichen Entscheid betroffen: eines für die Thunstrasse 6 und eines für den Langenwilweg 2 in Schwarzenburg.
(Der Bund, 21. Februar 2006)

Zeihen/AG: Nachdem die im Herbst 2004 vom Gemeinderat sowie von 12 privaten Einzel- und Sammeleinsprechenden gegen die Errichtung einer Bahnfunkantenne im Unterdorf eingereichten Beschwerden Ende Januar 2006 vom Bundesamt für Verkehr abgewiesen worden sind, hat nun der Gemeinderat bei der Eidg. Rekurskommission Beschwerde eingereicht. Eine 25m hohe Antenne mitten im Dorf ist nach Meinung des
Gemeinderates für das Ortsbild nicht zumutbar.
(Mittelland Zeitung, 4. März 2006)

Die Fortsetzung finden Sie auf:
5. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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