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28‘000Euro Entschädigung für elektrosensible Frau

Eine Agenturmeldung aus Frankreich beschäftigt die deutschsprachige Presse.

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 29.August 2015

Der Spiegel in Deutschland
http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/elektrosensibilitaet-franzoesin-bekommt-staatliche-hilfen-a-1050081.html

20Minuten in der Schweiz
http://www.20min.ch/panorama/news/story/31413725

Die Kronenzeitung in Österreich
http://www.krone.at/Digital/Allergisch_gegen_Elektrizitaet_800_Euro_Beihilfe-Fall_in_Frankreich-Story-469181

Die Süddeutsche
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-zu-elektrosensibilitaet-euro-fuer-ein-leben-ohne-handy-1.2623648

Zusammenfassung:
Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen.
Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für „tausende Menschen“ sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einem Haus ohne Elektrizität.

So urteilte das Gericht in Toulouse
Das Urteil, das bereits im Juli in Toulouse fiel, aber erst jetzt bekannt wurde, sprach Richard 800 Euro pro Monat für zunächst drei Jahre zu. Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit, sondern als Behinderung.
Mit 800Euro monatlich lässt sich in Südfrankreich etwa gleich gut leben wie mit 2000Euro in der Schweiz.

Die häufigsten in diesem Zusammenhang bei der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch gestellten Fragen und die Antworten dazu:

Wäre eine solche oder ähnliche Entschädigung von der Schweizer Invalidenversicherung IV denkbar?

MobbingNein. In der Schweiz werden Elektrosensible, die sich öffentlich als solche zu erkennen geben, in den Medien, vor allem im Internet gezielt und gut organisiert nach allen Regeln der Kunst gemobbt, lächerlich gemacht und als geistesgestört hingestellt, so dass ihnen im beruflichen Fortkommen oder bei der Wohnungssuche ganz ernsthafte Nachteile entstehen.
Und wer sich für Elektrosensible einsetzt, wird sofort mit Rufmordkampagnen eingedeckt, auf dass ihnen ihre „Flausen“ sofort vergehen

Wie denn das?

Die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber beschäftigen in München unter dem Namen http://www.IZgMF.de und http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index eine spezielle Auftrags-Mobbing und Auftrags-Rufmordagentur, die im ganzen deutschsprachigen Raum regelrecht Jagd auf Elektrosensible Menschen macht und diese unter Angabe von Namen und Adresse öffentlich verunglimpft. Vergleichbar mit der Hetze gegen die jüdische Bevölkerung in den Jahren 1934-1944.

Greifen denn da die Behörden nicht ein?

Nein, im Gegenteil, die Arbeit dieser kriminellen Organisation wird sogar noch unterstützt. Unser Verein hat kürzlich die Zusammenarbeit unseres Bundesamtes für Umwelt (BAFU) mit dieser Agentur, geführt von Stephan und Heidrun Schall in München, nachgewiesen und anschliessend beim Departement Umwelt, Verkehr und Energie eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Frau Bundesrätin Leuthard wies die Beschwerde mit der Begründung ab, die stattgefundenen Kontakte erfüllten den Tatbestand einer „Zusammenarbeit“ nicht. https://www.gigaherz.ch/keine-ruhe-im-departement-umwelt-verkehr-kommunikation/

Gibt es wirklich keine wissenschaftlichen Arbeiten, welche Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Bestrahlung nachweisen?

Klar gibt es diese. Aber zu jeder Studie die den Mobilfunk- oder Stromnetzbetreibern gefährlich werden könnte, lassen diese mindestens 3 Studien anfertigen, die das Gegenteil nachweisen.
Dazu muss man nur das Studienkonzept oder das Studiendesign, wie das auch genannt wird, so abändern, dass zum vorne herein klar ist, dass nichts gefunden werden kann.
Und Wissenschaftler die nicht mitmachen und nicht Mobilfunk- oder Stromnetzkonform forschen, denen wird rigoros der Geldhahn zugedreht. Was nicht selten mit der Schliessung deren Instituts endet.

Gibt es Beispiele?

Oh ja. Angefangen bei Wolfgang Volkrott, Andrasz Varga und Lebrecht von Klitzing über Frenzel-Beyme bis Olle Johansson und Dariusz Leszczinski usw…..Alles Wissenschaftler im Rang von Hochschul-Professoren oder Hochschul-Ingenieuren.  Nebst der Schliessung der Institute infolge Zudrehens des Geldhahns gibt es noch die Methode des Fälschungsvorwurfs, indem von der interessierten Industrie eine bösartige Behauptung in die Welt gesetzt wird, diese oder jene Studie sei eine Fälschung. Erst kürzlich konnte ein solcher Vorwurf gerichtlich entkräftet werden. https://www.gigaherz.ch/rechtsverweigerung-bei-srf1-und-schweizer-familie/

Es wird doch immer behauptet, die Forschungsgelder würden doch gar nicht von der Industrie stammen.

Ja sicher nicht direkt. Dazu gibt es spezielle Geldwaschmaschinen. Das sind Forschungsstiftungen die verpöntes Industriegeld in sauberes Forschungsgeld wandeln. Sehen Sie doch selbst hier mal nach: http://www.emf.ethz.ch/stiftung/sponsoren-traeger/
Forschungskonzepte die der Industrie gefährlich werden könnten, werden schon gar nicht erst finanziert. Da wird vorbeugend ganz genau hingeschaut.

Und der Staat? Lässt der dann gar nicht forschen?

Im Februar 2012 haben die Mobilfunkbetreiber eine Milliarde Franken an Konzessionsgebühren in die Staatskasse abgeliefert (das sind 1000Millionen)  und dafür für die nächsten 16 Jahre, das heisst, bis 2028 sogenannte Rechtssicherheit zugesichert erhalten. Das heisst, keine Verschärfung von Strahlungs-Grenzwerten und keine weiteren Verordnungen. Auch der Staat schaut genau hin, dass die Forschung in die „richtige“ Richtung läuft.

Gibt es in der Schweiz noch Orte, wohin sich Elektrosensible Menschen flüchten können?

Nur noch in ganz entlegenen Bergtälern, ohne ganzjährig fahrbare Strassen, ohne öffentlichen Verkehr, ohne Einkaufsmöglichkeiten und ohne ärztliche Versorgung und abgeschnitten von jeglichen kulturellen Veranstaltungen.
Das ist auf Dauer unzumutbar.

Was raten Sie den Leuten?

Seit 2 Jahren raten wir von einem Umzug ab. Wir haben es immer wieder erleben müssen, dass Leute mit grossem finanziellen Aufwand in eine strahlungsarme Gegend oder in ein strahlungsarmes Quartier umgezogen sind, und nach 3-6 Monaten angerufen haben, dass man ihnen jetzt wieder einen neuen Mobilkfunksender an den Gartenzaun stellt.

Hört das denn nie auf?

Zur Zeit haben wir 20‘000 Mobilfunksender in der Schweiz. Geplant sind noch einmal so viele. Allein 10‘000 in den nächsten 5 Jahren. Also bleibt wo ihr seid, dann habt ihr wenigstens keine bösen Überraschungen mehr zu erwarten.

Wie viele elektrosensible Menschen gibt es in der Schweiz?

Das kommt darauf an, wo die Elektrosensibilität beginnt. Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch hat in den letzten 15 Jahren an über 750 Gerichtsverfahren mitgewirkt, hauptsächlich in baurechtlichen Verfahren gegen geplante Mobilfunksender und Hochspannungsleitungen. Das waren 750 Gruppen zu je 3 bis 300 Beschwerdeführenden. Wie viele davon bereits elektrosensibel waren oder rein präventiv gewirkt haben, um es nicht zu werden, können wir nicht sagen.

Die Schweiz hat doch 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. Da kann doch überhaupt nichts mehr passieren.

Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland. Sei dies aus Gründen der Abweichung zur Senderichtung und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung.
Die Schweizer Lösung erlaubt sogar, mitten im Wohngebiet stärkere Sender zu bauen als im Ausland.
Wie das geht erfahren sie unter. https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf

Eine abschliessende Bemerkung?

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat gestern in der Tagesschau erklärt, jeder Flüchtling habe das Recht auf Schutz und Würde. Diese Recht scheint für Strahlenflüchtlinge nicht zu gelten. Diese dürfen nach Noten gemobbt und lächerlich gemacht und deren Schutzorganisation mit Rufmord eingedeckt werden. Neuerdings sogar unter staatlicher Mithilfe.

Von Hans-U. Jakob

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