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230kV-Leitung Wattenwil-Mühleberg

Pressemitteilung der IG-UHWM anlässlich der Pressekonferenz vom 2.06.2010



Gemeinsame Beschwerde der Anwohner gegen den Plangenehmigungentscheid des BFE zum Um- und Neubau der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg

 

Die Anwohner sind nicht gegen die Leitung an sich, sondern verlangen eine menschen- und umweltgerechte Verlegungsart und setzen sich für die Boden-Verkabelung der ganzen Strecke ein

 

Breite Front gegen die geplante Freileitung

200 Anwohner der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg gehen gemeinsam ans Bundesverwaltungsgericht und lassen sich dabei durch einen Anwalt vertreten.

Sie sind mit dem Plangenehmigungsentscheid des BFE nicht einverstanden, denn laut Entscheid sollen nur ca. 3 km der umstrittenen Leitung verkabelt werden, der Rest kann als Freileitung gebaut werden.

Unterstützung erhalten die Anwohner von 8 Gemeinden, die sich mit ihren betroffenen Bürgern solidarisch erklären. Burgistein, Riggisberg, Rümligen, Rüeggisberg und Niedermuhlern schliessen sich der Beschwerde der Anwohner an. Köniz hat bereits eine eigene Beschwerde eingereicht.

 

Kritik an Information

Kritisiert werden u.a. das fehlende SÜL-Verfahren, die ungenügende Information der Bevölkerung beim Abschliessen der Dienstbarkeitsverträge, die fehlerhaften Planauflagen und die Unklarheiten bei den verschiedenen Projektvarianten.

Zum Zeitpunkt der letzten Einigungsverhandlung im Jahr 2008 gab es z.B. immer noch 13 verschiedene Varianten. Für welche sich das BFE in diesen Fällen entschieden hat, ist für die Einsprecher nach wie vor unklar.

 

Problem Dienstbarkeitsverträge

Viele Grundstückbesitzer mit Masten auf ihrem Land oder einer Überleitung, fühlten sich durch das Vorgehen der BKW-Vertreter beim Erwerben der Dienstbarkeitsverträge ungenügend informiert, ja sogar getäuscht, da sie nicht richtig über die tatsächlichen Ausmasse der neuen Leitung und deren Auswirkungen ins Bild gesetzt wurden. Auf ihre Absicht, diese Dienstbarkeitsverträge wieder zu künden, wurde nicht eingegangen, womit sich im Fall dass die Leitung gebaut wird, eine Enteignung erübrige. Die betroffenen Grundstückbesitzer stellen diesen Entscheid in Frage.

 

Schützenswerte Landschaft

Das 3 km lange Teilstück der Leitung, das nicht als Freileitung bewilligt wurde, liegt innerhalb des BLN-Gebietes und war bisher nicht von der bestehenden Leitung betroffen. BLN-Gebiete sind wegen ihrer Schönheit von nationalem Interesse und verdienen laut Gesetz grösstmögliche Schonung. Ein Neubau einer Freileitung verletzt das Gebot der ungeschmälerten Erhaltung und wurde daher nicht bewilligt.

Dieses Argument ist aber auf das ganze Gebiet anzuwenden. Das BLN-Gebiet ist viel grösser als nur diese 3 km. Insgesamt führt die Leitung auf einer 11 km langen Strecke durch das BLN-Gebiet. Daher ist der Bau der neuen, viel grösseren Freileitung, auch im schon bisher von der bestehenden Leitung betroffenen Gebiet, nicht mit diesem Schutzgedanken vereinbar.

Das gleiche gilt für das Gebiet mit den schützenswerten Ortschaften in der Gemeinde Köniz, wo nochmals 6 Kilometer der Leitung hindurchführen. Aber auch ausserhalb des BLN-Gebietes ist die Landschaft schützenswert.

 

Gesundheitliche Gefahren

Da die Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg asymmetrisch betrieben wird, entstehen bei unterschiedlichen Lastflussrichtungen sehr starke elektromagnetische Felder. Mit Hilfe von Computer-Simulationen, hat die IG-UHWM die Möglichkeit, die durch die zukünftige Leitung zu erwartende Belastung für jeden Standort entlang der Leitung zu berechnen. Es hat sich dabei herausgestellt, dass die Grenzwerte in ca. 40 % der Zeit überschritten werden können. Auf die diesbezüglichen Befürchtungen der Einsprecher für ihre Gesundheit nimmt der BFE-Entscheid nicht Rücksicht.

 

Interessenabwägung

Die Begründungen für den Bedarf an der Leitung haben im Lauf des Verfahrens gewechselt. Es stellt sich für die Anwohner daher die Frage, ob das Interesse am Transport der Energie zwischen Mühleberg und Innertkirchen grösser ist, als die gesundheitlichen Interessen den betroffenen Anwohner, sowie die Erhaltung dieser besonders schützenswerten Landschaft und Ortsbilder von nationaler Bedeutung.

 

Boden-Verkabelung als Lösung

Die Technik macht grosse Fortschritte: es ist heutzutage möglich, Hochspannungsleitungen in den Boden zu verlegen und die Kabel so gut zu isolieren und abzuschirmen, dass die Belastung durch die elektromagnetischen Felder minimiert wird.

Dass es möglich ist, eine Hochspannungsleitung mit relativ geringem Aufwand und Kosten in den Boden zu verlegen, zeigt das Beispiel der Leitung im Tessin, wo zwischen Mendrisio und Cagno eine 10 km lange 330 kV-Leitung mit kunststoffisolierten XLPE-Kabeln in den Boden verlegt wurde. Vom Beginn der Planung bis zur Inbetriebnahme der Leitung dauerte es nur 6 Jahre. Kosten: nur 2x so teuer wie eine Freileitung.

Eine Studie im aargauischen Riniken, die vom deutschen Professor Brakelmann erstellt wurde, belegt ebenfalls die Machbarkeit von Kabelleitungen im Boden, für nur etwa den zweifachen Preis einer Freileitung.

 

Anträge

Die Beschwerdeführer beantragen, dass der Plangenehmigungsentscheid des BFE aufzuheben sei und der Planvorlage die Genehmigung zu verweigern sei. Sie fordern, dass eine Verkabelungsvariante auf der ganzen Strecke ausgearbeitet werden soll.

Weiter verlangen sie, dass ein SÜL-Verfahren durchgeführt werden muss. Eine Bedürfnisabklärung, eine unvoreingenommene Prüfung der Umweltverträglichkeit des Projektes durch einen unabhängigen Experten und eine ernsthafte Abklärung der Linienführung, sind ebenfalls Forderungen der Beschwerdeführer.

 

Politisches Umdenken

Mit der Annahme der Motion „Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg in den Boden“ im letzten Herbst, haben der Grosse Rat in Bern und der Berner Regierungsrat ein deutliches Zeichen zu Gunsten der Verkabelung der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg gesetzt. Aber auch im Nationalrat sind zur Zeit politische Bestrebungen im Gang, die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu fördern.

 

Die Bodenverkabelung von Hochspannungsleitungen ist die Technik der Zukunft und die Zukunft hat hier bereits begonnen!

IG-UHWM

Postfach 33

3088 Rüeggisberg

ig-uhwm(AT)bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

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