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14x fictions and facts zum Mobilfunk

14 x fictions and facts zum Mobilfunk

Die verschiedenen facts entstammen primär Aussagen unabhängiger Aerztinnen und Aerzte, Wissenschafter/innen, Messtechnikern und andern Fachleuten sowie von Gesetzestexten und mobilfunkkritischen websites. Sämtliche Quellenangaben am Schluss.

Zusammengetragen von 2 fleissigen Gigaherz-Mitgliedern, am heissen Sommertag vom 11.Juli 2006

fiction 1:
Das Handy ist vor allem bei Notfällen ein unerlässlicher Retter.

facts:
Notfälle, die den Einsatz eines Handys rechtfertigen, liegen höchstens bei 1 Prozent aller übrigen Verbindungen.

Zu über 65 % ist es ein Spielzeug für Kinder und Jugendliche.

Der Anteil des Handy-Gebrauchs durch mobil tätige Berufsleute des Gewerbes und des
Gesundheitswesens beträgt ca. 9 %.

Zunehmend bekannt wird, dass der Gebrauch von Handies selber Ursache sein kann
von vielfältigen persönlichen Fehlleistungen, sinnlichen Wahrnehmungs-, Befindlichkeits- und biologischen Funktionsstörungen, Krankheiten und Unfällen.

fiction 2:
Die Strahlenbelastung des Schweizer Luftraums durch Radio- und TV-Sender ist wesentlich höher als die Belastung durch Mobilfunk.

facts:
Die Strahlenbelastung des Schweizer Luftraums durch Radio- und TV-Sender liegt in den
bewohnten Gebieten zwischen 0,5 und 10 %, durchschnittlich also bei ca. 5 %. Ueber 90 %
der Strahlenbelastung stammt vom Mobilfunk.

fiction 3:
Direkt unterhalb einer Mobilfunkantenne gibt es keine Strahlung.

facts:
Auch unterhalb einer Mobilfunkantenne gibt es erhebliche Strahlung. Dies vorwiegend durch sogenannte Nebenkeulen, die beim elektrischen, ferngesteuerten Verstellen der Neigungswinkel entstehen und steil nach unten strahlen.
Mit der Behauptung, direkt unterhalb der Antenne gebe es keine Strahlung, sollen lediglich Hausbesitzer/innen geködert werden, damit sie ihre Dächer gegen gutes Geld als Antennenstandorte vermieten.
Verschwiegen wird dabei, dass diese sich selbst und ihre Nachbarn einer gefährlichen
Mikrowellenstrahlung mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken aussetzen. Auch
der Wert ihrer sowie der Liegenschaften ihrer Nachbarn wird weit mehr vermindert, als an
Miete dafür bezahlt wird.

fiction 4:
Es gibt 20’000 Studien, die die Unbedenklichkeit von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung beweisen.

facts:
Bisher konnte nicht eine einzige, wirklich unabhängige, überzeugende Studie vorgelegt werden. Nicht einmal ein Verzeichnis dieser angeblich 20’000 Studien ist vorhanden.
Der einst in Kitzbühel, Oesterreich, ansässige deutsche Mobilfunksachverständige Wulf-Dietrich
Rose hatte in Gutachten, im Internet und in den Medien unter anderem behauptet: „zahlreiche
Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität verändert, den Schlaf stört, die
Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt,
Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust
bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge
bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst
und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen.“

Nachdem das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil im Jahre 2000 zunächst
scheiterte mit seinem Antrag auf Erlass einer sogen. einstweiligen Verfügung auf
Unterlassung solch kritischer Aussagen zur Gesundheitsschädlichkeit von
Mobilfunk-Sendeanlagen, forderte sie Schadenersatz. Schadenersatz von 25.600.– für
Aufwendungen, die entstanden sind, weil aufgrund von Roses Gutachten die
aussergerichtliche Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendestationen aus
Wohngebieten erforderlich war, so dass, – laut der Klage von Max.Mobil, – „der Netzausbau
weit hinter dem notwendigen Mass zurück bleibt“. Es ging um insgesamt ca. 80 Fälle.
Weitere Mobilfunk-Unternehmen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz wollten
ebenfalls Schadenersatz von Rose, falls Max.Mobil mit seiner Klage Erfolg haben
sollte.

Rose gewann vor diversen gerichtlichen Instanzen, und auch der oberste Gerichtshof der
Republik Oesterreich entschied in letzter Instanz rechtskräftig zu Gunsten von Rose. Laut
dem Gericht war es Max.Mobil nicht gelungen, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu
beweisen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung
zu überzeugen.

Damit darf Rose (und mit ihm alle andern kritischen Fachleute) die eingangs beschriebenen gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung, die unabhängiger Forschung entstammen, weiterhin in legaler Weise bekannt machen. (www.elektrosmognews.de/news/klagegegenrose.htm)

fiction 5:
Schnurlose Haustelefone (nach dem DECT-Standard) sind nicht gesundheitsschädlich.

facts:
Die schnurlosen, nach dem DECT-Standard gepulsten Telefonanlagen sind in
gesundheitlicher Hinsicht äusserst bedenklich. Die Basis-Station jedes
DECT-Schnurlostelefons ist ein Mini-Mobilfunksender, der rund um die Uhr Strahlung aussendet, unabhängig davon, ob telefoniert wird oder nicht. Diese Strahlung belastet sämtliche Lebewesen im Umkreis von bis zu ca. 200 Metern und durchdringt selbst Hausmauern aus Beton- und ändere Wände.

Man erkennt das DECT-Schnurlostelefon an der Trägerfrequenz von 1880 – 1900 Megaherz.
Dieser Hochfrequenz ist eine niederfrequente Pulsung von 100 Hertz aufgeprägt. Die
DECT-Basisstation sendet also ohne Unterbruch in der Sekunde gleichsam 100 „Blitze“ aus,
von denen jeder einzelne aus mehr als einer Milliarde Schwingungen der Trägerfrequenz
besteht. Schlimm dabei sind die Pulshöhe und die Anstiegsgeschwindigkeit.

fiction 6:
Einen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass elektromagnetische Strahlung für den menschlichen Organismus schädlich ist, gibt es bis heute nicht.

facts:
„Die Aussage, bei Einhaltung der Grenzwerte bestehe keine Gesundheitsgefahr, ist
wissenschaftlich unhaltbar. Sie bedeutet eine arglistige Täuschung, Irreführung und
Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung.“
(Dr. Wolf Bergmann, Freiburg i. B./D, zitiert von F. Ruzicka, siehe Quellenangabe am Schluss)

„Die athermische Wirkung von EMF, d.h. biologische und gesundheitsstörende Effekte durch
schwache EMF-Strahlung, ist lebenswissenschaftlicher Erkenntnisstand seit über 70 Jahren
und als Mikrowellen- bzw. Radiowellensyndrom in der einschlägigen internationalen
wissenschaftlichen Literatur vielfach beschrieben.“

„Dr. Erwin Schliephake beschrieb 1932 das EMF-Syndrom bei Personen, die im
Strahlungsfeld von Kurzwellensendern durch die freien Hertz’schen Wellen beeinflusst
worden waren. Symptome wie bei Neuroasthenikern, Schlafstörungen in der Nacht. Am Tage
starke Mattigkeit, Kopfschmerzen bis zur Unerträglichkeit, Neigung zu depressiver Stimmung
und Aufgeregtheit. Infektanfälligkeit.“

Als wesentliche Symptome des Radio- bzw. Mikrowellensyndroms sind heute bekannt:
Subjektive Beschwerden: Erschöpfung, Mattigkeit, Übermüdung, schnelles Ermüden bei
Belastungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Kopfschwindel, spontane
Erregbarkeit, Erregung bei Anforderungen, Herzschmerzen, Bauchbeschwerden,
Leistungsminderung, Rückenschmerzen, Nacken- Schulter-Schmerzen, Gedächtnisverlust.

Objektive Beschwerden: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, nervale Erschöpfung
(Neurasthenie), Depression, Neurotizismus, EEG-Veränderungen, Störung der biologischen
Rhythmen, Dysstress, Herzkreislaufschwäche, Überfunktion der Schilddrüse, Störung der
Verdauungsfunktion, Potenzstörungen, verlangsamte Sensomotorik, Ruhetremor der Finger,
Tinnitus, erhöhte Infektanfälligkeit, Haarausfall, Blutbildveränderungen,
Chromosomenbrüche, EKG-Veränderungen“

(Letzte drei Zitate aus: „Thesen und Schlussfolgerungen zum Vortrag „Mikrowellensyndrom:
Gesundheitsstörung des Menschen als Folge von schwachen EMF-Strahlungen –
lebenswissenschaftlicher Erkenntnisstand seit über 70 Jahren“ von emer. Prof. Dr. med. habil.
Karl Hecht, Berlin, vom November 2005; erhältlich unter: www.hese-project.org)

Prof. Dr. Hechts wissenschaftliche und äusserst ausführliche Darstellung des heutigen
Erkenntnisstandes mit dem Titel: „Zur Verhamlosung der gesundheitsrelevanten Wirkung von
hochfrequenten Radio- und Mikrowellenstrahlungen (einschliesslich des
Mobiltelefonsystems) auf die funktionellen und körperlichen Prozesse des Menschen“ im
Umfang von ca. 200 Seiten aus dem Jahre 2005 ist erhältlich unter:
www. gigaaherz.ch/Downloads

Zu den seit 50 Jahren dauernden Machenschaften der von der Telecom-Industrie abhängigen,
pseudowissenschaftlichen Thermowirkungs-Dogmatiker, zur Rolle der
Weltgesundheits-Organisation WGO sowie zur Entstehungsgeschichte der Schweizer
Grenzwerte siehe einen zusammenfassenden Bericht mit dem Titel: „Kritik der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 (NISV), erhältlich
unter: www.gigaherz.ch. Was noch fehlt, ist eine lückenlos nachgewiesene Erklärung des
genauen Wirkungsmechanismus‘ – jedoch: würden Sie einer Unbedenklichkeitserklärung
folgen und einen Sprung aus dem 30. Stockwerk eines Hochhauses wagen, nur weil noch
nicht in allen Einzelheiten geklärt ist, ob Sie sich zuerst das Genick brechen und dann den
Schädel, oder ob Sie doch eine reelle Chance haben, mit dem Leben davon zu kommen?

fiction 7:
In der Schweiz gelten für die elektromagnetische Strahlung durch den Mobilfunk die weltweit strengsten Grenzwerte.

facts:
Diese fiction wird von Industrievertretern, von ihr abhängigen Fachleuten und Medien sowie
von Ignoranten ständig wiederholt. Sie ist allerdings wenig fundiert. Dies geht schon daraus
hervor, dass bei solchen Behauptungen in aller Regel jegliche Angabe von genauen Werten
und Vergleichen fehlt.
Die Schweiz hat – wie viele andere Länder – die Grenzwerte übernommen, wie sie die ICNIRP im April 1998 empfohlen hatte. (ICNIRP = International commission on non-ionising radiation protection = int. Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung). Die ICNIRP ist eine Arbeitsgruppe industrienaher Fachleute eines privaten, gleichnamigen Vereins mit Sitz in München/D.
Diese lauten:
für GSM 900: 42 Volt pro Meter (V/m)
für GSM 1800: 58 Volt pro Meter (V/m)
für UMTS:2100: 61 Volt pro Meter (V/m)

Die Schweiz rühmt sich nun, für Orte mit empfindlicher Nutzung 10mal tiefere Grenzwerte zu kennen. Das ist der grösste Käse, welcher der Bevölkerung je aufgetischt wurde.
Orte mit empfindlicher Nutzung befinden sich bekanntlich in Innenräumen, wo die Strahlungswerte automatisch, ohne dazutun der Behörden oder der Betreiber auf diese Werte zurückgehen, weil Mobilfunkstrahlung die gleiche Ausbreitungscharakteristik hat wie Scheinwerferlicht und entweder infolge der Gebäudedämpfung oder der Abweichung zur vertikalen Senderichtung diese 10%-Werte von selber einnehmen.
Es gibt auch im Ausland keine Mobilfunksender, welche die Schweizer Grenzwerte nicht ganz von selbst einhalten.

fiction 8:
Der Ausbau der Mobilfunknetze durch die Betreiber erfolgt gemäss dem ihnen obliegenden Versorgungsauftrag.

facts:
Gemäss der offiziellen Muster-Konzession aufgrund des Fernmeldegesetzes gilt die
Versorgung einer Region als sichergestellt, wenn die Nutzfeldstärken mindestens folgende
Werte aufweisen:
für das Frequenzband von 900 MHZ: 0,00014 V/m
für das Frequenzband von 1800 MHZ: 0,00035 V/m

In den meisten Regionen der Schweiz dürfte dieser Wert im Freien zurzeit um den Faktor von mehreren Tausend höher sein – also unnötig hoch!

Die für das Funktionieren eines Handys erforderliche E-Feld beträgt (gemäss schriftlichen
Angaben eines in der Schweiz tätigen Mobilfunkbetreibers: 0,00000146V/m

fiction 9:
Das mobile Telefonieren erfolgt ganz einfach – durch die Luft!

facts:
Ja, die Information wird durch die Luft transportiert, aber womit?
Diese hochfrequenten Mikrowellen dienen als Trägerfrequenz, auf welche niederfrequente, Impulse im 217 Hertz-Takt“ aufmoduliert“ werden. Ein sendendes Handy gibt also 217 Sendestösse („Pulse“) pro Sekunde ab, um Daten auf seiner Frequenz zu versenden. Was sich anhört wie ein normales Telefongespräch, ist in Wirklichkeit eines, das 217x pro Sekunde unterbrochen wird.
Diese ständig pulsenden Mikrowellen, die sowohl von Handies als auch von den Mobilfunkantennen abgestrahlt werden, sind widernatürlich, da sie derart in der Natur nicht vorkommen. Sie verstrahlen die Luft, unsere ganze Atmosphäre, die belebte sowie die unbelebte Natur. Je näher man sich dauernd im Strahlungsbereich einer Mobilfunkantenne
befindet oder je näher man sich bei einem aktiven Handy befindet, desto gefährlicher wird es für die Gesundheit.

fiction 10:
Elektromagnetische Strahlung ist ganz normal. Sie kommt auch in der Natur vor.

facts:
Stimmt so nicht, die natürliche Strahlung unterscheidet sich gewaltig von der technisch erzeugten.
Bei den in der freien Natur bestehenden Feldern handelt es sich entweder um Gleichstromfelder, oder um Frequenzen die weit unterhalb oder sehr weit oberhalb der technisch erzeugten liegen und schon gar nicht um gepulste Mikrowellen.
Dazu kommt, dass technisch erzeugte Strahlungen Pulsfrequenzen besetzen, die von Lebewesen für die interne Steuerung ihrer biologischen Prozesse benötigt werden und von der Natur mit gutem Grund ausgespart wurden.

Verglichen mit den seit jeher vorhandenen natürlichen Feldern hat die Stärke der vom
Menschen erzeugten künstlichen Felder in der Umwelt, im Wohn- und Arbeitsbereich
ausserdem innerhalb kurzer Zeit massiv zugenommen!

fiction 11:

Die höhere Strahlenbelastung geht vom Handy aus, nicht von der Basisstation.

facts:
Handynutzung ist absolut freiwillig. Niemand wird dazu gezwungen.
Durch die Basisstationen, z. B. auf den Hausdächern, wird man jedoch zwangsweise
dauerbestrahlt, 24 Stunden täglich. Auch nachts, wenn kaum mobil telefoniert wird, läuft pro Sektorantenne mindestens ein Organisationskanal, welcher in V/m gemessen immer noch die halbe Strahlungsleistung des Volllastbetriebes während den Tagesstunden aufweist.

fiction 12:
Mobilfunkstrahlung ist nicht gefährlicher als diejenige, die man schon vom Fernsehapparat her kennt. Die Strahlen von Fernsehsendern sind schliesslich auch gepulst.

facts:
Das Fernsehsignal hat einen Synchronpuls von 50 Hertz.
Und die Pulsdynamik, also das Verhältnis zwischen dem Grundpegel und dem Spitzenpegel, ist beim Fernsehen 1:30. Beim Mobilfunk hingegen reicht das Verhältnis von 1 bis zu 1 Million! Unter anderem dieser wesentlich höheren Pulsdynamik werden verschiedenste gesundheitliche Probleme zugeschrieben. TV-Strahlung in der Luft macht in der Regel weniger als 5% der Mobilfunkstrahlung aus.

fiction 13:
UMTS-Mobilfunksender können ab sofort wieder bewilligt werden. Seit der Publikation der sogenannten Replikation der TNO-Studie der UNI/ETH-Zürich besteht kein Grund mehr Moratorien zu verfügen oder aufrecht zu erhalten.

facts:
Fazit aus der Zürcher UMTS-Studie der sogenannten TNO-Replikation:

UMTS Mobilfunkantennen können ab sofort wieder bewilligt werden wenn diese:

– nur während 45 Minuten pro Woche eingeschaltet sind
– nur 1 Pilotkanal und keine Gespräche, Bilder und sonstige Daten übertragen
– nur wenn im Umkreis von 5km alle GSM-Sender stillgelegt sind
– nur wenn die bestrahlte Bevölkerungsgruppe im Schnitt nicht über 38 Jahre alt, und kerngesund ist.

Denn dies sind die Parameter, unter welchen diese Studie durchgeführt wurde.

fiction 14:
Mit einem Qualitätssicherungssystem wird mittels Computerüberwachung zuverlässig verhindert, dass Mobilfunksender ferngesteuert über den bewilligten Leistungen und über die bewilligten Abstrahlwinkel hinaus betrieben werden.

facts:
Herrlich: Die Mobilfunkgesellschaften sollen sich gleich selber überwachen. Allfällige Ueberschreitungen müssen sie mittels Fehlerprotokoll alle 2 Monate den Vollzugsbehörden unaufgefordert zustellen. Sanktions- oder Strafmassnahmen sind keine vorgesehen.
Wenn man bedenkt, wie einfach es für einen Fachkundigen ist, eine Exel-Tabelle zu fälschen oder einen eingestellten Sollwert, welcher zu einer Fehlermeldung führt, einfach mittels Bildschirm und Tastatur hinaufzuschrauben oder zu unterbinden, stehen dem Fachmann buchstäblich alle Haare zu Berge.
Autofahrer könnten sich nun auf das selbe Recht berufen und die Abschaffung der Radarkontrollen verlangen. Als Ersatz bieten sie an, alle 2 Monate einen Rapport an die Strassenpolizei zu senden, in welchem sie deklarieren, wann und wo sie zu schnell gefahren sind. (!). Bussen für zu schnelles Fahren sind dabei nicht mehr vorgesehen

Quellenangaben:

www.gigaherz.ch
www.maes.de
www.hese-project.org
www.milieuziektes.nl
www.elektrosmognews.de
www.izgmf.de
www.kombas.ch
www.elektrosmognews.de/news/klagegegenrose.htm

Buch: Mobilfunk; Ein Freilandversuch am Menschen; Thomas Grasberger und Franz Kotteder, Verlag Antje Kunstmann GmbH, München, 2003, ISBN 3-88897-328-7

Vortrag von Dr. Ferdinand Ruzicka, Medizin-Physiker, vom 8. Januar 2004 in Wien; erhältlich unter: www.mikrowellensmog.info/Vortrag.html

„Thesen und Schlussfolgerungen zum Vortrag „Mikrowellensyndrom: Gesundheitsstörung des Menschen als Folge von schwachen EMF-Strahlungen – lebenswissenschaftlicher Erkenntnisstand seit über 70 Jahren“ von emer. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht, Berlin, vom November 2005; erhältlich unter: www.gigaherz.ch

„Zur Verharmlosung der gesundheitsrelevanten Wirkung von hochfrequenten Radio- und Mikrowellenstrahlungen (einschliesslich des Mobiltelefonsystems) auf die funktionellen und körperlichen Prozesse des Menschen“ im Umfang von ca. 200 Seiten aus dem Jahre 2005 ist erhältlich unter: www.gigaherz.ch/downloads

Nichtionisierende Strahlung Mobilfunk- und WLL-Basisstationen Vollzugsempfehlung zur NISV, hrsg. von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Bern 2002

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999, erhältlich unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/publikationen/index.html

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Erläuternder Bericht vom 23. Dezember 1999, erhältlich unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/publikationen/index.html

ICNIRP-Richtlinien (in Englisch): www.icnirp.org/documents/emfgdl.pdf

Von Hans-U. Jakob

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