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Kostenwarnung für den Kanton Luzern!

Dringende Kostenwarnung an Einsprecherinnen und Einsprecher gegen Mobilfunkantennen im Kanton Luzern. Es drohen neue Schikanen!

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 23.8.2015

Normalerweise werden Verwaltungsangestellte einer Gemeinde für Verwaltungsarbeiten bezahlt, welche Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern berappen. Wozu sonst bezahlt man(n) dann einige Tausend Franken pro Jahr an Gemeindesteuern?

Egolztwil-2Dieses Prinzip gilt gar nicht in der Luzerner Gemeinde Egolzwil. Hier werden die Angestellten offensichtlich dafür bezahlt, dass sie möglichst nichts tun und anfallende Verwaltungsarbeiten, wie das Behandeln von Baueinsprachen gegen einen Mobilfunksender, an ein externes Ingenieurbüro und an eine externe Anwaltskanzlei vergeben.
Für den Rest der Arbeiten, das heisst, für die Entgegennahme, das Verarbeiten (sprich lesen und kopieren)  und das Weiterleiten der externen „Studien“ wird dann noch ein fürstlicher Stundenlohn der Gemeindeangestellten, die ohnehin bereits mit Steuergeldern bezahlt worden sind, von Fr. 120.-(!) in Rechnung gestellt.

Wen wundert es da,
dass für die Behandlung von Baueinsprachen gegen den Mobilfunksender im Kirchturm, Kosten in der Höhe von Fr.24‘489.- angehäuft wurden. Notabene für ein Baugesuch dessen reine Baukosten von Swisscom mit Fr. 50‘000 beziffert wurden. (Was natürlich auch nicht stimmt, weil dies auch ein Verwaltungstrick ist, um die amtlichen Gebühren für Swisscom möglichst tief zu halten)

Das alles hätte den 114 Einsprechenden egal sein können, wenn Gemeindepräsident Urs Hodel nicht von Beginn weg darauf aus gewesen wäre, den Gegnern des Mobilfunksenders im Kirchturm möglichst hohe Kosten anzuhängen. Hodel ist hauptberuflich Direktor eines Globalen Softwareliferanten für mobile Geräte und dem Baugesuchsteller in verschiedenster, hauptsächlich geschäftlicher Hinsicht sehr zugetan.

Strafe muss sein

Wer sich Hodel entgegenstellt, muss bestraft werden. Weil er Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger nicht einfach entlassen kann, wie unbotmässige Angestellten seiner SAP, mussten diese anderweitig bestraft werden.
114 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die sich getrauten eine gleichlautende (vervielfältigte) Einsprache auf der Gemeindekanzlei zu deponieren, wurden mit einem, laut Hodel zu übernehmenden Kostenanteil von exakt Fr. 16‘544.64 bestraft. Das heisst, jedem Einsprecher flatterte eine Rechnung von Fr. 145.15 ins Haus. Wem er die restlichen Fr. 7944.36 angehängt hat, ist Gigaherz nicht bekannt. Es gab allerdings noch insgesamt 166 weitere Einsprachen.
Was in andern Kantonen und in den meisten Luzerner Gemeinden als Dienst am Bürger gratis erbracht wird, ist in Egolzwil kostenpflichtig. Und zwar in einem landesweit noch nie gesehenen Ausmass. So viel kostet im Falle des Verlierens nicht einmal ein Bundesgerichtsentscheid. Es darf vermutet werden, weil es sich um Mobilfunk handelt, an welchem der Gemeindepräsident ein grosses geschäftliches Interesse hat

Man merke: 114 gleichlautende Einsprachen einfacher Bürger von 3 Seiten Text zu beantworten, soll plötzlich Fr.16‘544 kosten.
Mit der Begründung, man habe für deren Beantwortung eine externe Anwaltskanzlei und ein externes Ingenieurbüro engagieren müssen (!!)
Da muss sich ja auf 3 Seiten Papier ein gigantisches Inferno an Wissen und Intelligenz zusammengebraut haben, dass Gemeindeschreiber und Bauverwalter kapitulieren und die Beantwortung auswärts vergeben mussten.
Immerhin liess sich dann die Antwort (Baubewilligung), die an alle 114 Sammeleinsprecher verschickt wurde, sehen. Bestand doch diese aus vollen 87Seiten (!!) Zur Hauptsache aus endlosen Wiederholungen an die verschiedenen Adressen. So richtig darauf ausgelegt möglichst hohe Kosten zu generieren.

Findige Köpfe der Sammeleinsprecher fanden in der Folge in der  Luzernischen Baugesetzgebung (§64 Abs.1 PBV) einen Passus der besagt, dass Gemeinden bei Baueinspracheverfahren den Einsprechenden tatsächlich die anfallenden Kosten berechnen dürfen, jedoch  maximal Fr. 2000.- und nicht Fr. 24‘489.-und verklagten die Gemeinde beim Luzerner Verwaltungsgericht.

Im Urteil vom 29. Juli windet sich das Luzerner Verwaltungsgericht wie folgt hinaus. Der Kanton Luzern kenne den Begriff der Sammeleinsprache nicht. Ergo seien die 114 gleichlautenden Einsprachen wie Einzeleinsprachen zu behandeln, für welche jede/r Einsprechende mit bis zu Fr. 2000.- hätte belangt werden können. Mit Fr. 145.45 seien die Einzelpersonen sogar noch glimpflich davongekommen und sie müssten das bezahlen, weil dieser Betrag zumutbar sei.

Gigaherz findet, selbst ein Betrag (Busse) von Fr. 145.45 sei unzumutbar für Bürgerinnen und Bürger, die nichts anderes machen, als ihre verfassungsmässig garantierten Rechte wahrzunehmen.

Die Abhilfe und die Lehre aus der Geschichte:
Im Kanton Luzern muss in Zukunft ein sogenannter „Rädelsführer“ alle Argumente sammeln und eine vielseitige Einzeleinsprache unter seinem Namen einreichen. Alle übrigen Opponenten müssen dann ausdrücklich nur als Unterstützer (und Finanzierer) auf einer angefügten Liste und ja nicht mit einer  Einzeleinsprache auftreten.

In Emmenbrücke wurde schon mal ein solcher Fall mit Erfolg durchgespielt.  Da hat ein Einzelner allein für alle andern eine saftige Einsprache gemacht. Als Absender figurierte immer nur ein Herr XY in Z und angehängt war eine Liste der Unterstützer. So konnten die Unterstützer des Herrn XY nicht als Einzeleinsprecher behandelt werden. Und die Kosten von mehreren 10’000 Franken blieben an der Gemeinde hängen. Denn auch hier hat ein Gemeinderat versucht den Einsprechern horrende Kosten anzuhängen indem er externe Rechtsanwälte und Ingenieure beizog statt die eigenen Gehirne einzuschalten.

Vorgeschichte siehe unter
https://www.gigaherz.ch/strafaktion-eines-gemeindepraesidenten/

Von Hans-U. Jakob

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