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Die Handymaststeuer – eine Superidee aus Oesterreich

Die Handymaststeuer ??? eine Superidee aus Österreich

Zur Bekämpfzng der grassierenden Handyseuche kommen aus unserem östlichen Nachbarland immer wieder neue, gute Ideen.

Hans-U. Jakob. 6.7.05

Nebst den einzigen verantwortbaren Strahlungsgrenzwerten von 0.02V/m in Innen- und 0.06V/m für Aussenräume, für welche sich Dr. med. G. Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg seit über 2 Jahren vehement einsetzt, hat jetzt, am 24.6.05 der Landtag des Bundeslandes Niederösterreich beschlossen eine Handymaststeuer einzuführen. (Die Schweizer Grenzwerte betragen 50 resp. 5V/m)

Besteuert werden soll pro Mast jeder Betreiber separat pro Antennenkranz. Das heisst pro Frequenzband, welches dieser auf einem Masten installiert hat mit je 21’000 Euro, oder umgerechnet mit 31’500 Franken pro Jahr.
Als Grund für die Besteuerung wird der Wildwuchs im Antennenwald und die schier unersättliche Gier der Mobilfunkgesellschaften nach neuen Antennenstandorten, das heisst nach immer mehr Umsatz angegeben. Auch die Folgekosten gesundheitlicher Natur und die Wertverluste bei bestrahlten Liegenschaften waren in den Diskussionen des Landtages ein Thema.

Mit der Handymaststeuer sei eine Lenkungsabgabe beschlossen worden, sagen die befürwortenden Abgeordneten, mit welcher man sich erhoffe, den wild wuchernden Antennenwald endlich in den Griff zu bekommen.
Die jährlichen 100 Millionen Franken an Steuer-Mehreinnahmen will das Land Niederösterreich zu gleichen Teilen an sich selbst und an die Gemeinden verteilen.

Mit Geschrei und Gezeter ziehen indessen die Mobilfunkbetreiber vor das östereichische Verfassungsgericht. Sie drohen damit, im Falle eines Unterliegens die Masten nicht abzubrechen, sondern nur abzuschalten. Sie glauben offenbar immer noch an das Märchen, dass nur der Anblick und nicht die Strahlung eines Sendemastes krank macht und denken, sie könnten die Bevölkerung damit bestrafen, indem sie abgeschaltete Masten einfach stehen lassen. Oh je!

Was würde eine solche Handymaststeuer für die Schweiz bedeuten?
Mit den 20’000 zum Teil doppelt oder 3-fach genutzten Mobilfunk-Senderstandorten könnte der Staat jährlich gut eine Milliarde Franken hereinholen und das Geld zur Verbilligung der jährlich um 10% ansteigenden Krankenkassenprämien benützen.
Denn es schleckt keine Geiss weg, dass erst mit dem Beginn der flächendeckenden Mobilfunkverstrahlung die Krankenkassenprämien jährlich im Schnitt um 10% zu steigen begannen. Eine bessere statistische Signifikanz kann es gar nicht geben.
Mit der Tabaksteuer bekämpft man ja auch eine Sucht, die den Steuerzahler jährlich Milliarden kostet. Und gegen die Tabaksteuer hat heute, ausser den Zigarettenherstellern, niemand mehr etwas einzuwenden.

Apropos Nikotinsucht
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 50 Jahre gebraucht, um zuzugeben, dass Rauchen gesundheitsschädigend ist. Dieselbe WHO hat nebenher zusätzliche 30 Jahre gebraucht, um zuzugeben, dass Passivrauchen der Gesundheit abträglich ist.
Mit Dutzenden von ihr selbst finanzierten wissenschaftlichen Gutachten hat es die Tabakindustrie verstanden, sich jahrzehntelang vor jeglichen Schadenersatzforderungen zu schützen.
Hier ein Bericht über die Expertenbefragung am letzten grossen Tabakprozess in den USA
Gunther, der Fachexperte der Tabakkonzerne, war nicht da, um irgend etwas zu beweisen. Seine Aufgabe war es lediglich, den Experten der Anklage dauernd zu widersprechen und so viel Schlamm aufzuwühlen, dass die Geschworenen nicht mehr wussten, wie gefährlich Rauchen nun wirklich war. Er konnte nicht beweisen, dass Rauchen keinen Lungenkrebs verursacht und deshalb argumentierte er, dass sämtliche Untersuchungen keinen Beweis dafür erbracht hätten, dass Rauchen tatsächlich diese Folgen hatte. „Dazu sind weitere Forschungen erforderlich“ sagte er alle 10 Minuten.

Diese Zeilen stammen aus dem Buch „Das Urteil“ von John Crisham über die grossen Sammelklagen gegen die Tabakkonzerne in den USA. Sehr lesenswert und dazu erst noch hochspannende Unterhaltung. Denn genau so wie Crisham die kriminellen Umtriebe der Tabakmafia beschreibt, agieren heute die Mobilfunkbetreiber. Oder kommt etwa jemandem der obige Buchauszug nicht höchst bekannt vor?

Von 1954 bis 1960 durften die Zigarettenhersteller behördlich bewilligt und von der Lehrerschaft geduldet, vor und in allen Schulhäusern der Schweiz massenhaft Gratismuster verteilen, teilweise sogar in den Korridoren und Klassenzimmern der Oberstufen. Heute werden Gratishandys abgegeben.

Von Hans-U. Jakob

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