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Der perfekte Bumerang

Das Urteil gegen Prof. Dr. Alexander Lerchl ist jetzt rechtskräftig und endgültig.

Von Hans-U. Jakob, Präsident gigaherz.ch
Schwarzenburg, 2.5.2015

Um was es geht:
Im Frühjahr 2008 wiesen in einem Labor der Medizinischen Universität Wien Zellkerne die zuvor unter nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung lagen, gegenüber den Unbestrahlten, bei deren Auszählung eine zu hohe Anzahl an Beschädigten auf. Weil beschädigte Zellkerne erbgutverändernde Wirkungen und somit auch Krebs zur Folge haben können, wäre das für die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber der Supergau gewesen.
Als Retter in der Not erschien Prof. Dr. Alexander Lerchl, Dekan an der privaten Jacobs-Universität in Bremen und Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission auf der Bildfläche und stellte die kühne Behauptung auf, die Daten seien allesamt gefälscht worden. Lerchl liess sich auch durch 2 unabhängige Untersuchungskommissionen, welche die Fälschungsvorwürfe nicht erhärten konnten, nicht von seinen Behauptungen  abbringen und veröffentlichte laufend entsprechende Artikel in der Fach- sowie in der Tagespresse. Dabei ging er bis zur Veröffentlichung eines Buches.

Die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber sorgten ausgiebig und eifrig  dafür, dass diese Diffamierungen weltweit in den Medien verbreitet wurden. So auch in der Schweiz und hier sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Am Ausgiebigsten kam Lerchl im Forum der Agentur Heidrun und Stephan Schall in München zum Wort, welche im Internet unter der Adresse IZgMF.de, Auftragsmobbing und Auftragsrufmord betreiben.

Nach 7 Jahren wurde nun Lerchl gerichtlich verurteilt.

HolzhammerMit Urteil Nr. AZ.:354 O 511/14 des Landgerichts Hamburg vom 13.3.2015 wird es Prof. Dr. Alexander Lerchl, Dekan der privaten Jacobs-UNI Bremen und langjährigen Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission ausdrücklich verboten, gegen Busse bis €250‘000 oder bei Nichtbezahlung bis 6 Monaten Ordnungshaft im einfachen- und bis zu 2 Jahren im Widerholungsfall, weiterhin zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen:

(Die nachfolgenden Zitate in Kursivschrift stammen aus dem Urteil und besagen, was Lerchl ab sofort nicht mehr veröffentlichen darf)

Die Laborantin aus Wien erfand jahrelang Daten für etwa 10 Publikationen.

Dennoch schaffte es Kratochvil (die Laborantin Red) über viele Jahre, ihren Chef, den Arbeitsmediziner Hugo Rüdiger, die gefälschten Daten unterzujubeln.

Unmittelbar nach einer laborinternen Überprüfung im Jahr 2008 kündigte die Laborantin ihre Anstellung an der medizinischen Universität Wien (MUW) – ihr Betrug war aufgeflogen.

Alle Autoren, bis auf die Fälscherin natürlich, haben nicht gesehen oder wollten nicht sehen, dass die Daten viel zu gut waren, um stimmen zu können. Sie waren geradezu „phantastisch“ – was ja auch stimmt, weil die Fälscherin sie zusammenphantasiert hatte.

Nach 30-tägiger Bedenkfrist hat es Prof. Dr. Alexander Lerchl  vorgezogen, gegen das Urteil Nr. AZ.:354 O 511/14 des Landgerichts Hamburg vom 13.3.2015, nicht in die Berufung zu gehen. Das Urteil gegen ihn ist somit rechtskräftig und endgültig.

Kommentar:
Das Gericht hat es sich bei der Urteilsfindung wahrlich nicht einfach gemacht und hat die angeblichen Beweise des Bremer Professors auf über 6 Seiten arg zerpflückt.
Das Gericht stellt weiter fest, dass selbst wenn der Labortechnikerin der Verblindungscode der Bestrahlungsboxen bekannt gewesen sein sollte, dies noch lange kein Beweis dafür sei, dass die Labortechnikerin die Ergebnisse der Zählung von beschädigten resp. unbeschädigten Zellkernen erfunden oder gefälscht habe.
Auch sei es kein Beweis für eine Datenfälschung, wenn die von Prof. Rüdiger und der Labortechnikerin durchgeführten Experimente bis dato angeblich nicht hätten repliziert werden können.

Das Urteil ist für uns der Startschuss, um nun rechtlich gegen jene Schweizer Medien vorzugehen, die Lerchls Fälschungsvorwürfe damals als bare Münze genommen und trotz aller Warnungen mit viel Spott und Häme weiterverbreitet haben. Vor allem das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird seine damals verheerende Falschmeldung von den angeblichen Fälschungen der Krebsstudien zurücknehmen müssen.
Siehe auch unter https://www.gigaherz.ch/luegen-haben-lange-beine/

In ein denkbar schiefes Licht geraten
Das wirft nun ein denkbar schiefes Licht auf eine Deutsche Strahlenschutzkommission, wo Lerchl langjähriges Mitglied und sogar Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung war. Dass mit diesem Urteil nicht nur Lerchl seine Glaubwürdigkeit eingebüsst hat, sondern mit ihm auch noch die Verlautbarungen des Ausschusses, welchen er jahrelang präsidierte, dürfte kaum von der Hand zu weisen sein.

In ein denkbar schiefes Licht gerückt wird mit diesem Urteil auch der Beauftragte der Schweizer Regierung, Dr. Martin Röösli von der UNI Basel, welcher in regelmässigen Abständen dem Bundesrat über den Stand des Wissens in Sachen elektromagnetischer Strahlung Bericht zu erstatten hat. Röösli ist nämlich mit Lerchl im November 2011 eine Seilschaft eingegangen, um den Beschluss der Internationalen Krebskommission IARC der WHO, vom Mai 2011 zu kippen, welcher Mobilfunkstrahlung in die Stufe 2B, das heisst Krebserzeugung möglich, einordnet. Dem Bundesrat wird das Urteil gegen Lerchl und die Seilschaft Repacholli-Lerchl-Röösli zu eröffnen sein. https://www.gigaherz.ch/die-anti-iarc/

Bereits der 5. Verurteilte
Mit diesem nun rechtskräftig gewordenen Urteil ist Lerchl bereits die fünfte rechtmässig Verurteilte Person, die regelmässig im Mobbing- und Rufmordforum des IZgMF Beiträge setzt. Wer auf ein solches Forum angewiesen ist, um dort seine Duftmarken zu hinterlassen , dürfte sich somit gleich selbst disqualifiziert haben.
Um einige „Prominente“ zu nennen, die sich einer solch illusteren Gesellschaft bedienen mussten. Es sind dies: Dr. Mike Repacholi, Ehrenvorsitzender der ICNIRP und Dr. Reto Schneider vom Schweizer Rückversicherer Swiss-Re.
Wer vom Schweizer Bundesamt für Umwelt dort mitmischt, ist zur Zeit Gegenstand einer internen Untersuchung, eingefordert durch Gigaherz.ch.
„Ehrengast“ war auch schon Dr. Norbert Leitgeb, Konsultant der ICNIRP.

Auf die unzähligen Verunglimpfungen des Prof. Dr. Lerchls von Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern und des Präsidenten von Gigaherz, publiziert im http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index wollen wir hier gar nicht erst eintreten. Das ist uns nämlich zu dämlich. Wer Lust dazu verspürt kann ja die dortige Suchmaschine benützen. Bitte vorher anschnallen und Sauerstoffmaske aufsetzen.

Von Hans-U. Jakob

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