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Wie sich unsere Landesväter aus der Verantwortung stehlen

Wie sich unsere Landesväter aus der Verantwortung stehlen

Ein Briefwechsel der für sich spricht und keines langen Kommentars bedarf, au-sser dass wir von unserem verantwortlichen Umwelt-, Verkehrs- und Energieminister schon etwas mehr erwartet hätten.

publiziert bei Gigaherz.ch am 31.5.05

Gigaherz.ch
Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
CH-3150 Schwarzenburg

Schwarzenburg, 7. April 2005

Herrn Moritz Leuenberger
Vorsteher UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,

Wir wissen wohl, dass Sie als Mitglied der Landesregierung offenbar unter zu grossem Zeit-druck stehen, um das skandalöse Geschehen rund um den Mobilfunk in der Schweiz zu erfassen. Deshalb erlauben wir uns, Sie in einer Zusammenfassung auf folgende Fehlentwicklungen hin-zuweisen.

1. Nicht mehr Hunderte, sondern mittlerweile Tausende von Einsprachen gegen Antennenbauprojekte
2. Nationales Forschungsprogramm kommt 15 Jahre zu spät
3. 11’000 Ärzte werden durch das ForumMobil mit Hetzschriften gegen Elektrosensible beliefert
4. Hard-Pornos auf Kinderhandys von 9-Jährigen entdeckt
5. Ungebremste Zunahme und Verdichtung der Mobilfunkstrahlung
6. Mobilfunkindustrie im Verein mit der Ombudsstelle von Frau Ständerätin Erika Forster er-öffnet „ärztliche“ Sprechstunde

ad 1): Die Stimmung in der Bevölkerung ist zum Zerreissen gespannt. Das Volk sieht seine demokratischen Rechte mit Füssen getreten. Die Industrie, sowohl von der Justiz, als auch der Politik geschützt, nutzt ihr Recht rücksichtslos aus. Lokale Behördenvertreter, die das geltende (Un-)Recht anwenden, werden vielfach nicht wiedergewählt.

ad 2): Das Nationale 5-Millionen-Forschungsprogramm, vom Bundesrat freigegeben und auf 4 Jahre angelegt, kommt 15 Jahre zu spät. Diese Forschungsergebnisse hätten VOR Beginn des flächendeckenden Mobilfunks auf dem Tisch liegen müssen, zumal es schon 1990 genügend konsistente Hinweise auf die Gefährlichkeit dieser Strahlungsart gab. Auch in der Schweiz, z.B. 1995 erste alarmierende Befunde rund um den Kurzwellensender Schwarzenburg, (3-fach erhöhte Krebsrate bei 0.4 bis 4V/m.(aktueller Grenzwert Mobilfunk = 5V/m). Ausserdem hätte ein solches Programm nur dann Sinn, wenn der Antennenbau bis zum Vorliegen von Ergebnissen sistiert würde. 4 Jahre forschen und gleichzeitig Antennen aufstellen widerspricht sich!
Wir sehen jetzt schon voraus: Infolge der unterschriebenen zwischenstaatlichen Abkommen zur Einführung des Mobilfunkstandards nach CEPT-Normen wäre ein Ausscheren der Landesregierung mit Konventionalstrafen an die Mobilfunkindustrie von mehreren Milliarden verbunden, weshalb heute schon abzusehen ist, dass beim Vorliegen von Ergebnissen dieser Studie (frühestens Anfang 2010) das neuerliche Schönreden und Schönfärben beginnen wird. Wollte man wirklich etwas tun, so lägen bereits heute genügend schlagende Beweise aus anderen sehr wichtigen Studien vor. Die auf 10% abgesenkten Schweizer „Vorsorge“-Grenzwerte sind übrigens ein rein technisch-physikalisches Phänomen, welches im Ausland völlig ohne staatliche Regulierung genauso eintritt. Dies infolge der Gebäudedämpfung und der Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung. Wir werden daher nicht aufhören, die Schweizer Bevölkerung darüber aufzuklären, dass sie um kein Millivolt besser geschützt ist, als diejenige im europäischen Ausland. Umfangreiche Messungen haben dies hinlänglich bewiesen.

ad 3): Das ForumMobil, ein Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer mit Jahresbeitrag 1 Million (pro Mitglied) versendet neu monatlich die Broschüre „Frequentia“ an 11’000 Schweizer Ärzte, um diese in Richtung industrielle Interessen, aber gegen ihre Pflicht als helfende Ärzte zu beeinflussen.

Hier einige dieser haarsträubende Zitate aus „Frequentia“:

„Als Arzt sollte man sich hier seiner Verantwortung bewusst sein und ??? dem Hypokratischen Eid gemäss ??? Leid, und damit auch psychisches Leid, sowie unnötige Verunsicherung von den Menschen fernzuhalten,“

Die Patienten liefern oft abenteuerliche Beschreibungen der Einflüsse unter welchen sie stehen. Nicht selten berichten sie sogar über mutwillige elektromagnetische Beeinflussungen durch Nachbarn. (DECT-Telefone red). In solchen Fällen von sich verselbständigenden Wahnwahrnehmungen ist immer nach neurotischen und schizophrenen Formenkreisen zu suchen.“

„Die meisten Elektrosensiblen haben sich in Bürgerinitiativen organisiert und besitzen Internetportale. Da es heute üblich ist, sich im Internet schnell zu orientieren, verbreitet sich die Idee der Elektrosensibilität rasch und findet Eingang nicht nur in öffentliche Diskussionen, sondern auch noch ins Bewusstsein unserer Gesellschaft,“

„…….hier macht sich der mitfühlende Arzt zum Komplizen des Patienten.“

Ein an Elektrosmog Erkrankter ist also in der Lesart von „Frequentia“ ein Delinquent und ein mitfühlender Arzt somit sein Komplize, ein Verbündeter eines Verbrechers!! Ziemlich stark, nicht?

Wir sagen es nicht gerne, aber die Geschichte wiederholt sich alle paar Jahrzehnte. Schon früher wurden unbequeme Zeitgenossen, speziell in Diktaturen, für psychisch krank erklärt, mit Drogen ruhig gestellt und im besten Fall in der Pychiatrie versenkt, im schlechteren landeten sie in Konzentrationslagern.

Wer die Schriften des deutschen, bei der Swisscom unter Vertrag stehenden Arztes, Professor Reinhold Berz kennt, mit seinen phantastischen, jedoch völlig undiskutablen Grenzwertvorschlägen von 120 V/m (=38 Millionen uW/m2), zieht unwillkürlich solche Parallelen, wenn er die oben angeführten Zitate aus „Frequentia“ liest und wir fragen uns daher mit einem gewissen Recht: Kennen wir das nicht alles schon? Sind wir jetzt wieder soweit? Aber wir fragen uns noch etwas anderes: Wieso sieht unsere Regierung, der Vorsteher des UVEK diesem Treiben zu, ohne einzugreifen?

ad 4): Hard-Pornos als MMS (Kurzfilme) über alle 20???000 Mobilfunksender der Schweiz abrufbar, wurden auf Handys von 9-Jährigen (!) im Kanton St. Gallen sichergestellt. Diese hatten die entsprechenden Filmsequenzen prompt im Kreise gleichaltriger Mitschüler und Mitschülerinnen herumgezeigt. Eltern und Lehrer sind schockiert. Die Pornografie, die übers Internet verbreitet wird, dürfte nur ein laues Lüftchen sein, im Vergleich zu dem, was ??? übrigens auch über alle 300 Mobilfunksender, die in den Kirchtürmen der Landeskirchen versteckt sind – ausgestrahlt wird. Einmal ins Netz eingespeist, können weder Alters- noch Sendergruppen ausgefiltert werden. Das gibt sogar die Industrie zu. Wie soll unsere Jugend geschützt werden? Wie ist das Verbreiten z.B. von Kinderpornos zu verhindern? Antwort: Es ist überhaupt nicht mehr zu verhindern!

ad 5): Weitere Verdichtung der Strahlung ist absehbar: Die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom will Konzessionen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss nach dem Standard WiMAX vergeben. Diese werden nach deren Mitteilung in der zweiten Hälfte dieses Jahres ausgeschrieben. Zunächst werde aber noch in diesem Monat das Bakom die möglichen Interessenten konsultieren, um das Bedürfnis und die Ansichten zur Konzessionsvergabe von WiMAX kennen zu lernen. WiMax hat Reichweiten von 50 km und strahlt in nie gekannter Intensität.

Ausserdem hat die Comcom beschlossen, den drei Mobilfunkbetreibern die letzten freien Frequenzen im GSM-Bereich zuzuteilen. Diese erhalten damit mehr Kapazität, um insbesondere ihre Netze mit dem Datenübermittlungsstandard EDGE (Kanalbündelung, schneller als GPRS) auszurüsten.

Neuer Anschlag auf die Gesundheit der Bahnfahrer durch die Installation von Repeatern in den Eisenbahnwagen der SBB und die Ausserkraftsetzung der ohnehin viel zu hohen Vorsorgegrenzwerte. Dem Schweizer Volk steht buchstäblich der elektromagnetische Super-Gau bevor. Sowohl die SBB als auch die Mobilfunkbetreiber fühlen sich dagegen stark, etwa nach der Devise: „Ich sag??? es meinem grossen Bruder“.

ad 6): Neue ärzliche Beratungsstelle für vom Elektrosmog geplagte Menschen. Die Leiterin der Ombudsstelle, Ständerätin Erika Forster, die im Verein mit dem ägyptischen Architekten Dr. Ibrahim Karim eine Harmonisierung der Strahlung mittels gedrechselter Plexiglas- und Holzfiguren versucht hat, ist mit diesem Versuchsballon unsanft auf dem Boden der Realität gelandet. Wir haben uns damals gewundert, dass aus dem UVEK keinerlei Stellungnahmen zu den Vorgängen rund um den Hemberger Kirchturm gekommen sind. – Nach dieser Bruchlandung versucht es Frau Forster nun mit der Einrichtung einer ärztlichen Beratungsstelle für vom Elektrosmog geplagte Menschen.

Damit die Sache seriös wirkt, stellt das Kantonsspital Luzern gemäss Internetseite der OMK, die räumliche und personelle Infrastruktur gratis zur Verfügung. Gerade das Kantonsspital Luzern aber arbeitet seit Jahren als „Vertragspartner“ der Swisscom, um Personen welche gerichtlich gegen die Swisscom vorgehen, zu begutachten und diese nötigenfalls als „psychisch krank“ zu beurteilen. Als Gutachter ist verschiedentlich ein Dr. med. T., Kantonsspital Luzern, aktenkundig. Neu besteht für Ärzte und Pflegepersonal dort Handy-Trag-Pflicht, während in anderen Spitälern Handys aus guten Gründen verbannt werden.

Leiter von Frau Forsters ärztlicher Beratungsstelle im Kantonsspital Luzern, ist der Chefarzt
Pathologie, Prof. Dr. Jan Olaf Gebbers. Recherchen haben ergeben, dass er Mitglied eines
5er- Klubs von Medizinern ist, welcher sich NIRMED nennt und im Auftrag von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen der Telekommunikationsindustrie mobilfunkkritische wissenschaftliche Arbeiten und deren Verfasser verunglimpft. Auch Prof. Berz gehört diesem Klub an.

Anfragen an Frau Forsters ärztliche Beratungsstelle müssen schriftlich, per E-mail, Fax oder Brief mittels eines 8-seitigen, komplett ausgefüllten Fragebogens gestellt werden. Innert Wochenfrist wird die Ferndiagnose zugestellt. – Anhand der auf dem Fragebogen gestellten Suggestivfragen, z.B. wovor man ausser dem Elektrosmog sonst noch Angst habe (angegeben ca. 50 Möglichkeiten), können die 3 möglichen Antworten sogar von Laien vorausgesagt werden.

1. Alles andere ist schuld.

2. Alles nur Einbildung.

3. Im schlimmsten Fall Diagnose: „psychisch gestört“

Persönliche Beratung ist möglich, wenn jemand mit der Ferndiagnose nicht zufrieden ist. Ein Arzt höre sich das Beschwerdebild an und entscheide dann, zusammen mit dem Patienten, über eventuelle weitere Massnahmen. Alles geschehe in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, der bei dieser günstigen Gelegenheit auch noch gerade indoktriniert werden kann. (Anmerkung Gigaherz).

Telefonsprechstunde: Zu bestimmten Zeiten sei, so Frau Forster, nach Vereinbarung auch eine telefonische Beratung in einer speziellen Telefonsprechstunde möglich. Eine Teilnehmerin der Telefonsprechstunde hat sich empört bei Gigaherz gemeldet, weil sie während 10 Mi-nuten nur ausgelacht worden war.

Auch Hausärzte werden bearbeitet. Beratung für Ärzte und andere interessierte Per-sonen: Das nun folgende Zitat muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Die ärztliche Sprechstunde bietet ihre Beratung auch Hausärzten an, die mit entsprechenden Personen konfrontiert sind und fachlichen Rat benötigen. Auch andere interessierte Personen wie Medienschaffende, Lehrer, Politiker oder Behördenvertreter können sich an die Sprechstunde wen-den.“(Ende Zitat)
Man merke: Es sind nicht etwa am Elektrosmog Erkrankte, sondern „entsprechende Personen“. Und Hausärzte werden im Jargon von Frau Forster nicht etwa um Hilfe gebeten, sondern
„konfrontiert“.

Auch Fachliteratur wird geboten. Etwa so ein Titel wie: „Seelische Belastung bei Menschen mit umweltbezogenen Störungen“ oder dann die bereits beschriebene Heftreihe der „Frequentia“.

Zuletzt noch ein Punkt, der nicht nur uns, sondern allen Betroffenen unter den Nägeln brennt:
Die Bundesämter berufen sich auf die Entscheidung der Gerichte (des Bundesgerichts), das Bundesgericht beruft sich auf die vom Bund erlassenen Grenzwerte.
Die Industrie weiss das und setzt Volk und Gemeindebehörden die Daumenschrauben an. Nur Denkmal- oder Ortsbildschutz sind Ablehnungsgründe. Die Gesundheit des Menschen zählt nicht. Wie finden Sie das?

Wir wissen es, sehr geehrter Herr Leuenberger, dass wir, obwohl wir uns kurz fassen wollten, etwas ausführlich wurden ??? werden mussten. Dabei haben wir ohnehin nur die allergröbsten Fakten aufgezählt. Es ist uns wohl bewusst, dass Ihre Arbeitslast gross ist, aber wir können wegen der Wichtigkeit des Themas, besonders aber wegen der immer grösser werdenden Unruhe und Empörung im Volk, das sich seiner demokratischen Rechte beraubt sieht, nicht länger schweigen.

Mit freundlichen Grüssen

Gigaherz.ch

Hans-U.Jakob Präsident

L.Gaigg, Sekretariat

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Moritz Leuenberger
Bundesrat

Gigaherz.ch
Schweiz. Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg

Bern, 10. Mai 2005

Sehr geehrter Herr Jakob

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 5. April 2005 zum Thema Mobilfunk.

Ihre Meinung, dass das kürzlich vom Bundesrat beschlossene Nationale Forschungsprojekt „Nichtionisie-rende Strahlung, Umwelt und Gesundheit“ zu spät komme, nehme ich zur Kenntnis. Ich möchte lediglich anmerken, dass sich die Bundesbehörden bereits seit mehr als zwanzig Jahren mit dieser Thematik befassen und regelmässig Wissensstandsberichte publizieren, zuletzt am Anfang dieses Jahres. Mit der Lancierung des neuen Forschungsprojektes hat der Bundesrat ein klares Zeichen gesetzt, dass er die Besorgnis in der Bevölkerung nach wie vor sehr ernst nimmt und gewillt ist, die Forschung in diesem Bereich zu stärken.

Das von Ihnen erwähnte „Forum Mobil“ und die im Aufbau begriffene „ärztliche Sprechstunde Mobilfunk und Gesundheit“ sind Initiativen der Mobilfunkbetreiber. Die Bundesbehörden sind daran nicht beteiligt. Ich kann deshalb keine Stellungnahme zur Arbeit dieser Organisation abgeben.

Im Zusammenhang mit den von Ihnen erwähnten SMS- und MSM-Mehrwertdiensten hat der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen ergriffen. So müssen die Fernmeldedienstanbieter ab Oktober 2005 ihren Kundinnen und Kunden gratis die Möglichkeit gewähren, den Zugang zu kostenpflichtigen oder für die Erwachsenenunterhaltung bestimmten SMS und MMS-Diensten zu sperren.

Neue, auf Funktechnik basierende Kommunikationsdienste mit ortsfesten Antennenstandorten (wie z.B. WIMAX) unterliegen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung (NISV) und müssen somit selbstverständlich die entsprechenden Grenzwerte einhalten. Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen, welche Auswirkungen auf deren massgebende Sendeleistung (ERP) oder Abstrahlrichtung haben, müssen neu bewertet werden.

Die Einhaltung der Anforderungen der NISV wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren überprüft. Das Bundesgericht hat den zuständigen Bundesbehörden wiederholt attestiert, das Umweltschutzgesetz (US) richtig angewendet zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Moritz Leuenberger

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Und sie schieben sich weiterhin gegenseitig Schnecken in den Sack……

Kurzkommentat von Hans-U. Jakob

In seinem Schlusssatz schreibt Bundesrat Leuenberger:
„Das Bundesgericht hat den zuständigen Bundesbehörden wiederholt attestiert, das Umweltschutzgesetz (US) richtig angewendet zu haben.“

Dazu das Bundesgericht in Urteil 1A.158/2004 vom 19.8.2004:
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es Aufgabe des Verordnungsgebers (des Bundesrates red.) und nicht der Vollzugsbehörden, der Gerichte oder gar betroffener Einzelpersonen die Grenzwerte der NISV periodisch zu überprüfen.

Von Hans-U. Jakob

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