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Wichtige Medienmitteilungen von Woche 27

Wichtige Medienmitteilungen von Woche 26

Tiefere Grenzwerten für nichtionisierende Strahlung werden ausgelotet

Eine Versuchsregion Rheintal

Vaduz, 29. Juni (pafl)
Die Regierung des Füestentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom
27. Juni 2006 das Ressort Verkehr und Kommunikation beauftragt, mit
den entsprechenden Behörden St. Gallens und Vorarlbergs bzw. Bern
und Wien Abklärungen vorzunehmen, um die Möglichkeiten zur Schaffung
einer „Versuchsregion Rheintal“ mit tieferen Grenzwerten für
nichtionisierende Strahlung auszuloten.

Der Tenor an der Landtagsdebatte vom 21. Juni 2006 im Rahmen der
Postulatsbeantwortung zur nichtionisierenden Strahlung war
eindeutig: Dem Vorsorgegedanken sei in hohem Massen Rechnung zu
tragen, und es sei fraglich, ob die bestehenden Grenzwerte tief
genug sind. Daher wurde von mehreren Abgeordneten gefordert, eine
„Versuchsregion Rheintal“ zu verwirklichen, in der tiefere
Grenzwerte gelten.

Dazu der VGM Liechtenstein (Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk)

Auch der Film ?Die Glocken von Sankt Mamerta? hat dazu beigetragen, dass in Liechtenstein das Thema Mobilfunk-Grenzwerte nun auf Regierungsebene seriöser behandelt wird.
Mit einem herzlichen Dankeschön an alle Mitwirkenden, in unserem Mobilfunk-Film mutige Aussagen zu machen.
Die DVD (31 Minuten) kann zum Preis von 15.- Eoro oder sfr. 20.- bezogen werden bei
info@telefonie.li

Medienmitteilung des Grünes Bündnis Basel-Stadt

Basel, den 30.06.2006

Der Grosse Rat verlangt von der Regierung massive Reduktion der Strahlenbelastung von Mobilfunkbasisstationen um den Faktor Zehn. Auf öffentlichen Gebäuden und Allmend dürfen von den Behörden künftig Antennen nur noch mit massiv reduzierter Strahlenbelastung bewilligt werden.
>br>

Der von Michael Wüthrich, Grünes Bündnis (Grüne Basel-Stadt) eingebrachte Planungsanzug wurde mit 52 gegen 39 Stimmen zum Vollzug überwiesen.

Planungsanzug betreffend Aufgabenfeld 1.5 „Umwelt und Energie“ des Politikplans 2006-2009 (vom 9. November 2005)

Die politischen Ziele sind wie folgt zu ergänzen:

„Reduktion der Belastung im Bereich nicht ionisierende Strahlen auf Werte die dem vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen“

Die Projekte und Vorhaben sind wie folgt zu ergänzen:

„Ausarbeiten und Umsetzen von kantonalen Zusatzvorschriften für den Betrieb von nicht ionisierende Strahlen verursachenden Emittern auf im Kantonsbesitz befindlichen Gebäuden und Allmend. Die Zusatzvorschrift kann den Betrieb solcher Emitter erlauben, allerdings nur unter der Bedingung, dass deren Immissionsbelastung (inklusive der Gesamtbelastung der umliegenden Anlagen) auf 1/10 der heutigen Grenzwerte reduziert wird. Ausgenommene Gebäude sind Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Schulen und Kindergärten.

Begründung:
Mobiltelefone und andere drahtlose Kommunikationsgeräte gehören heute zum Alltag. Zu deren Betrieb braucht es Sendeanlagen (Basisstationen). Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU für die Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein vorläufiger Beurteilungswert von 1mW/m2 ??? entsprechend 0,6 V/m ??? empfohlen. Dieser Wert ist zehnmal niedriger als die in der Schweiz durch die NIS-Verordnung als Anlagegrenzwert festgelegten 6 V/m und entspricht dem in Salzburg realisierten Modell.

Der Kanton Basel-Stadt ist an die eidgenössischen Grenzwertvorschriften gebunden und bei Bewilligungsverfahren sind diese anzuwenden. Es spricht aber nichts dagegen als Gebäudeeigner oder Allmendbesitzer dem Betreiber zusätzliche Bedingungen zu stellen, wenn dieser an solchen Orten Anlagen betreiben will. Es ist dem Betreiber freigestellt auch andere Standorte zu erwägen. Die Folge solcher Zusatzvorschriften ist beispielsweise, dass nicht im 2. Untergeschoss und nicht überall mit maximaler Empfangsstärke mobil telefoniert werden kann. In Anbetracht des potentiell beträchtlichen Gesundheitsrisikos solcher Anlagen ist aber eine Vorsorge hin zu „sanftem Mobilfunk“ vertretbar.

Kontakt: Michael Wüthrich 061 333 82 38 oder miwue@mac.com

Kommentar von Gigaherz

Dieser Vorstoss strotzt geradezu vor Unwissenheit, was leider heute typisch für jede Sorte von Politikern ist. Die haben es nicht mehr nötig, bei Fachleuten nachzufragen!
Weil er aber trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, veröffentlichen wir diesen hier ausnahmsweise.
Salzburg konnte nie ein Modell von 0.6V/m realisieren. Die 0.6V/m beruhten auf einer freiwilligen, schriftlichen Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern. Diese Vereinbarung wurde jedoch von Beginn weg von den Betreibern gebrochen, weil diese glaubten, das könne und werde sowieso niemand nachmessen. (Jakob war aber rasch einmal da!)
Und die 0.6V/m sind längst überholt. Dr. Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion plädiert schon seit 3 Jahren für Grenzwerte von 0.06V/m aussen und 0.02V/m in Innenräumen.
Nur diese Werte sind vernünftig und gesundheitsverträglich. Tragisch, dass man das in Basel noch nicht gemerkt hat ??!

Von Hans-U. Jakob

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