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Vertuschen-Verschleiern-Verwässern

Die Einführung der neuen Mobilfunk-Generation 4G oder LTE genannt, beginnt auf den Basisstationen (Mobilfunkantennen-Anlagen) seltsame Blüten zu treiben. Die Böcke sind diesmal nicht die Gärtner, sondern das Bundesamt für Umwelt und die Bau-, Planungs-, und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone.

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 6.April 2013

Musste bisher in einer Baupublikation, das heisst, im Standortdatenblatt explizit angegeben werden, welcher Funkdienst, ob GSM oder UMTS mit welcher Leistung in welche Richtung strahlen wird, soll das nun mit der Einführung des neuen LTE-Dienstes verschwinden.

Lagen bis anhin die GSM-Dienste auf den 900 und 1800MHz-Frequenzbändern und die UMTS-Dienste auf 2150MHz und waren diesen Diensten jeweils genaue Sendeleistungen und Senderichtungen zugeordnet, soll das jetzt plötzlich für die Bevölkerung nicht mehr einsehbar sein.

Quelle:http://www.bafu.admin.ch/elektrosmog/01100/01108/01110/index.html?lang=de

Der Grund dazu:

Mit der Einführung des neuen Funkdienstes LTE oder 4G-genannt, wird eine völlig neue, von den bisherigen Diensten stark abweichenden Modulationsart (Pulsierung) durch die Luft gejagt. Niemand, aber wirklich niemand kann vorhersagen, welche gesundheitlichen Auswirkungen davon zu befürchten sind. Das Schicksal eines Pfarrers, welcher nach der Einführung von LTE an seinem Wohnort, den Freitod dem unsäglichen Leiden vorzog, lässt gar nichts Gutes erwarten. Siehe unter  /zum-tod-von-pfarrer-carsten-haeublein/

Um jegliche epidemiologischen (statistischen) Untersuchungen zum vorneherein zu verunmöglichen, soll den Mobilfunkberteibern jetzt gestattet werden, in den Standortdatenblättern den jeweiligen Funkdienst nicht mehr angeben zu müssen. Dies unter gleichzeitiger massiver Erweiterung der Frequenzbänder.

Sie dürfen fortan einfach schreiben so und soviel 1000Watt zusammengefasst für die 800 bis 900MHz-Bänder und so und so viel 1000Watt zusammengefasst für 1800 bis 2600MHz-Bänder. Für welche Funkdienste welche Bänder benützt werden, darf die Bevölkerung nicht mehr erfahren.

Das Schlimme daran ist weiter, dass diese Regelung ab sofort nicht nur für neu zu bewilligende Anlagen gelten soll, sondern auch für bestehende. Insofern die einst bewilligten Gesamt-Sendeleistungen nicht überschritten werden, soll ohne Baubewilligung auf das neue LTE umgerüstet werden dürfen. Hat ein Betreiber einmal je 3000Watt ERP für GSM und UMTS bewilligt erhalten, darf er neu mit diesen total 6000Watt ERP von 1800 bis 2600MHz machen was er will. Ob er diese in GSM, UMTS oder LTE aufteilt oder nur gerade für das LTE nimmt, soll der Bevölkerung verborgen bleiben. Das Selbe gilt in den Frequenzbändern 800 und 900MHz.

Es wird einmal mehr geklotzt bevor geforscht.

Denn die neue Regelung betrifft nicht etwa nur vereinzelte Anlagen, sondern tausende.

Auch wenn die neue Regelung der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV) entspricht, wird sich Gigaherz mit rechtlichen und politischen Mitteln zur Wehr setzen.

Denn seit über 10 Jahren hatten Anwohner im Umkreis von Mobilfunk-Sendeanlagen ein Recht darauf zu wissen, womit genau und in welcher Stärke sie bestrahlt werden. Es ist ein sogenanntes Gewohnheitsrecht entstanden, welches man der Bevölkerung nicht einfach so wegnehmen kann.

Zudem wird im Schweizerischen Umweltrecht bei jeder Gelegenheit die sogenannte Besitzstandgarantie hochgehalten.

Nehmen wir doch, wenn bestehende Anlagen umgerüstet werden sollen, das Gesetz wörtlich und beharren darauf, dass uns Mobilfunk-Sendeanlagen nicht anders bestrahlen dürfen als bisher, es sei denn, das Ganze würde mit fixen, verbindlichen Funkdienst Zuteilungen, verbindlichen Sendeleistungen und Frequenzbändern neu publiziert. So dass jede Bürgerin und jeder Bürger entscheiden kann, ob sie oder er sich das bieten lassen will.

Punkto Besitzstandgarantie „den Vogel abgeschossen“ haben jedoch die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren. In seiner Empfehlung vom 7. März 2013 schreibt das Gremium in welchem nicht ein einziger Sachverständiger sitzt, unter Anderem:

Dass Bagatelländerungen nicht dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren zu unterziehen seien. Und unter Bagatelländerung versteht das Gremium, dass bei Orten empfindlicher Nutzung, bei welchen 50% des Grenzwertes nicht erreicht sei, die Strahlung um 0.5V/m zunehmen dürfe.

Diese haarsträubende Ansicht kann für Tausende von Betroffenen verheerende Folgen haben.

Beispiel: In Wohnungen, in welchen bis anhin Strahlungswerte von 0.2V/m herrschten, dürfen diese, falls das Gremium damit durchkommt, in Zukunft 0.7V/m betragen, was einer Zunahme von 250% entspricht. Das ist dann keine Bagatelle mehr! Eine solche Regelung kommt eher in die Nähe des Amtsmissbrauchs. Nach Strafgesetzbuch drohen dort bis 5 Jahre Zuchthaus.

Übrigens: Vor Jahresfrist haben sich die Mobilfunkbetreiber mit der Einzahlung von 1 Milliarde Franken an sogenannten Konzessionsgebühren in die Staatskasse, eine sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre erkauft. Sehen Sie dazu bitte nach unter /die-gekaufte-rechtssicherheit/  

Wer uns in unseren Bestrebungungen unterstützen möchte, kann sich hier anmelden: https://gigaherz.ch/pages/DCber-uns/beitrittsformular.php

Von Hans-U. Jakob

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