Vernehmlassungstext
Absender:
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Einschreiben
Bundesamt für Umwelt BAFU
Direktion
Herrn Bruno Oberle
3003 Bern
Datum: ……………………………….
Stellungnahme zur Revision der Verordnung über nichtionisierende Strahlung
Sehr geehrter Herr Oberle
Das Bundesamt für Umwelt plant eine Revision der bundesrätlichen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und hat aus diesem Grund zu einer Vernehmlassung eingeladen. Gerne mache ich von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Am 17. September 2007 hat die Europäische Umweltagentur EEA (www.eea.europa.eu) einen Bericht mit etwa 600 Seiten Umfang zu den Risiken nichtionisierender Strahlung vorgestellt. Der umfangreiche Bericht wurde von Mitarbeitern der EEA selbst und qualifizierten Wissenschaftern aus aller Welt verfasst und stellt den aktuellen Stand der Forschung auf diesem Gebiet dar (www.bioinitiative.org). Dem Bericht liegen etwa 2000 Studien zu Grunde. Die EEA vergleicht das gesundheitliche Gefährdungspotential elektromagnetischer Felder für die Bevölkerungen mit demjenigen von Asbest, Nikotin, PCB oder verbleiten Treibstoffen. Es wird den Regierungen der europäischen Länder empfohlen, die geltenden Grenzwerte deutlich und rasch zu senken. Das EU Parlament hat inzwischen auf diesen Bericht reagiert und ihm mit 522 zu 16 Stimmen ebenfalls zugestimmt (Mitteilung des EU Parlaments vom 3. Sept. 2008). Insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Schwangere sollen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung geschützt werden.
Auch Liechtenstein und die Region Brüssel haben eine Senkung der Grenzwerte für Mobilfunk weit unter das Niveau der Schweizer Anlagegrenzwerte gesetzlich verordnet. Die Regierung in Frankreich plant ebenfalls eine Senkung der noch geltenden Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung und beruft sich dabei auch auf die Studie der Bioinitiative bzw. der EEA. Die Parlamente der Bundesländer Salzburg und Steiermark haben vergleichbare Vorstösse unternommen, um eine Senkung der Grenzwerte zu erreichen.
Die Schweiz, obwohl Mitglied der Europäischen Umweltagentur, hat bislang nicht auf deren Empfehlung reagiert. Die vom BAFU in Auftrag gegebenen Bewertungen des Standes der Wissenschaft , auf die sich der Bundesrat bei der Grenzwertfestlegung stützt, berücksichtigen die wissenschaftlichen und empirischen Fakten völlig ungenügend. Dem im Umweltschutzgesetz postulierten Vorsorgeprinzip wird damit nicht Rechnung getragen.
Unsere Behörden und die Mobilfunkbetreiber verweisen regelmässig darauf, dass die Anlagegrenzwerte der NISV niedriger sind als die Immissionsgrenzwerte im europäischen Ausland und behaupten, dass damit dem Vorsorgeprinzip entsprochen sei. Viele Vergleichsmessungen zeigen jedoch, dass die Schweizer Bevölkerung in der Praxis keineswegs besser geschützt ist als beispielsweise die Bevölkerung in Deutschland. Die Position, man müsse die Grenzwerte in der Schweiz nicht senken, da sie bereits zehnmal tiefer sind als im Ausland, ist somit nicht haltbar.
Rund um die Schweiz wurden die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung also teils erheblich gesenkt, oder es sind zumindest gesetzgeberische Bestrebungen im Gange, sie demnächst senken zu wollen. Die Schweiz droht in dieser Hinsicht ins Abseits zu geraten und ihrem Anspruch auf eine Vorbildrolle im Umweltbereich nicht mehr gerecht zu werden. Es ist an der Zeit, zugunsten der betroffenen Bevölkerung mit dem im Umweltschutzgesetz vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip ernst zu machen, um eine sich anbahnende Katastrophe für Mensch und Umwelt grösseren Ausmasses zu verhindern.
Ich stelle aus diesem Grund den Antrag, die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen seien drastisch und so rasch als möglich zu senken. Der Zielwert muss dabei im Sinne der aktuellen Salzburger Vorsorgeempfehlungen bei 0,02 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung liegen. Es gibt genügend techische Möglichkeiten, um diese Forderung in der Praxis umzusetzen.
Ich bedanke mich für die Berücksichtigung meines Änderungsvorschlages.
Mit freundlichen Grüssen
Kopie an:
Bundesrat/Vorsteher UVEK Moritz Leuenberger, Bundeshaus Nord, 3003 Bern
Antrag und Anleitung siehe /antrag-zur-senkung-der-grenzwerte/
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