News

Unser Start ins 2005 – Ein Sprung ins kalte Wasser

Unser Start ins 2005 – Ein Sprung ins kalte Wasser

Der Start ins Jahr 2005 kommt für Gigaherz.ch der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener wiederum einem Sprung ins kalte Wasser gleich.

Hans-U. Jakob, 4. Januar 2005

Mittlerweilen setzen die Mobilfunkbetreiber mit ihren landesweit rigorosen Desinformationskampagnen jährlich sage und schreibe 10 Millionen Franken gegen uns ein.
Doch der Widerstand in der Bevölkerung ist und bleibt ungebrochen. Gegen jedes Sender-Baugesuch hagelt es mittlerweilen nicht mehr Hunderte, sondern neuerdings sogar Tausende von Einsprachen und Beschwerden.
Und in ihrer neuesten Broschüre an 11’000 Schweizer Aerzte versucht das ForumMobil, ein Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer die Mobilfunk-Kritiker und Elektrosensiblen als Geitesgestörte und psychisch Kranke darzustellen.(!)

Wer sind wir denn?
Wir sind ein politisch und konfessionell völlig neutraler und unabhängiger Verein nach Art.60ff ZGB, dessen Vorstandsmitglieder alle ehrenamtlich arbeiten. Unsere Wurzeln liegen im erfolgreichen 10-jährigen Kampf gegen das Kurzwellenzentrum von Schweizer Radio-International in Schwarzenburg BE, welches infolge massiver Gesundheitsschäden in der Bevölkerung im Sommer 98 ersatzlos abgebrochen werden musste.
Durch die Medien bekanntgeworden, riefen uns bald einmal zahlreiche Oppositionsgruppen im ganzen Land zu Hilfe, die sich gegen die wie Pilze aus dem Boden schiessenden Mobilfunkantennen zur Wehr setzen wollten.
Somit konnte das beim Kurzwellensender erworbene Fachwissen und die bitterbösen Erfahrungen mit Senderbetreibern und Behörden sinnvoll weiterverwendet und bis heute an 450 Oppositionsgruppen im ganzen Land weitergegeben werden.

Unsere Ziele
Wir wollen erreichen, dass die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der elektro-magnetischen Strahlung geschützt wird und dass bereits Betroffene zu ihrem Recht kommen.

Wie machen wir das?
Wir informieren unsere Mitglieder alle 6 Wochen mit einem 10 bis12-seitigen Rundbrief
Wir führen die mobilfunkkritische Internetseite www.gigaherz.ch (2200 Zugriffe pro Tag
Wir stehen in ständigem Kontakt mit Fachleuten und Forschern aus aller Welt
Wir führen einschlägige Kurse, Seminare und nationale Kongresse durch
Wir helfen bei Bau-Einsprachen gegen Sende-Antennen vor Behörden und Gerichten.
Wir helfen mit Messungen und Beratungen auch dort, wo jemand schon geschädigt ist.
Da die beiden letztgenannten Tätigkeiten den Rahmen eines Freizeit-Engagements bei weitem gesprengt haben, führen wir eine vollamtliches Sekretariat und seit 18 Monaten eine vollamtliche Fachstelle Nichtionisierende Strahlung, ausgerüstet mit sämtlichen modernen Messgeräten, welche sich nicht nur Problemen mit Mobilfunksendern annimmt, sondern auch noch bei Bedrohung durch Hochspannungsleitungen und Trafostationen beigezogen werden kann. Die Arbeiten der vollamtlichen Fachstelle müssen leider zu einem (sehr bescheidenen) Selbstkostenpreis verrechnet werden.

Was machen wir nicht?
Aus Gründen der Unabhängigkeit, auf die wir grossen Wert legen, vertreiben wir unter dem Dach des Vereins keinerlei Produkte, also weder Messgeräte, noch Abschirmmaterial, noch irgendwelche dubiosen Gerätschaften und Strahlen-Harmonisierungen. Unsere Arbeit erstreckt sich vorwiegend auf technische Beratung und Unterstützung.

Von unserem 3-Fronten-Krieg

Die erste und wichtigste Front stellen wir gegen die Behörden mit ihrer völlig ungenügende NIS-Verordnung. Aus Platzgründen ist nachstehend nur von dieser die Rede.
Eine zweite ebenso harte Front stellen wir gegen die millionenschweren Desiformationskampagnen der Mobilfunkgesellschaften. Gemeint sind hier in erster Linies das ForumMobil (ein Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer mit Jahresbetrag = 1Million, pro Mitglied) und die Ombudsstelle Mobilkommunikation und Umwelt von Frau Ständerätin Erika Forster, welche für ihre Bemühungen mit Fr. 450.- pro Stunde von den Mobilfunkgesellschaften honoriert wird.
Und eine dritte, umfangreiche Kampagne müssen wir leider gegen Dutzende von Scharlatanen führen, welche die Not und das Leiden unzähliger am Elektrosmog Erkrankter schamlos zum Auffüllen ihrer eigenen Kasse nützen und diesen jede Menge völlig wirkungsloser Apparätchen, Chipse, Gipsringlein und anderer Harmonisierungsprodukte wie Plexiglasfiguren und eine Art gedrechselter Stuhlbeine ? la Dr. Karim anzudrehen versuchen.

Details dazu aus der ersten Front

Dem im Schweizerischen Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzip ist nicht Genüge getan.
Die Anlagegrenzwerte, welche von einer veralteten Rechtslage her gleichzeitig als Vorsorgewerte des Umweltschutzgesetzes deklariert werden, sind absolut unhaltbar. Heute, anfangs 2005, liegen genügend wissenschaftliche Beweise vor, dass die sogenannte Verordnung über nichtionisierende Strahlung, NISV, welche der Bundesrat im Februar 2000 in Kraft gesetzt hat, längst überholt und von einer erschreckenden Realität eingeholt worden ist.

Am 1. Nationalen Kongress Elektrosmog-Betroffener vom 22.Nov. 03 in Biel sowie am 2. Nationalen Kongress am 13.Nov. 04 in Olten wurde jeweils der neueste Stand der Wissenschaft vorgestellt.
Die Ecolog-Studie, welche im Auftrag der Deutschen Mobilfunkbetreiber erstellt wurde und eher eine leichte Beschönigung der gegenwärtigen Situation darstellt kommt zum Schluss, dass sich bereits bei 5V/m die Blut-Hirnschranke öffnet und giftige Eiweissverbindungen ungehindert ins Gehirn eindringen lässt. Bei 2V/m beginnt das Nervensystem mit falschen Reaktionen, bei 0.9V/m ergeben sich bereits ernsthafte Befindlichkeitsstörungen und bei 0.6V/m beginnen zelluläre und subzelluläre Effekte.
Dr. med. Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg gibt die Anzahl Einwohner, welche diese Art von Strahlung direkt spüren und entsprechend darunter leiden, mit 19% an.
Es ist ganz klar, dass Vorsorge nicht da beginnen darf, wo die ersten Schäden eintreten, sondern bei mindestens 10 mal tieferen Werten. Dr. Gerd Oberfeld spricht sich daher klar für neue Vorsorgewerte von 0.02V/m für Innenräume und 0.06V/m für Aussenräume aus.

Die in der NIS-Verordnung erlassenen Schweizer Anlage-Grenzwerte (Vorsorgewerte für Daueraufenthalt) von 5V/m sowie die Immissionsgrenzwerte von 50V/m (für Kurzzeitaufenthalt) haben somit mit einem wirkungsvollen Gesundheitsschutz nicht mehr das Geringste zu tun. Die Aussagen der Behörden und der Mobilfunkbetreiber, es seien bei Einhaltung dieser Werte keine Schäden zu erwarten, ist nachweisbar falsch und werden von diesen wider besseres Wissen verbreitet. Die Bundesämter BUWAL, BAKOM und BAG sind leider zu Handlangern der Mobilfunkindustrie geworden und ihre Verantwortungsträger müssen das Spiel ihrer politischen Vorgesetzten mitspielen, ansonsten ihnen die Entlassung droht.

Der Bundesrat ist Hauptaktionär bei der grössten Schweizer Mobilfunkgesellschaft Swisscom.
Ebenso hat derselbe Bundesrat bei der Vergabe der Mobilfunkkonzessionen mehrere Milliarden kassiert. Deshalb kann der Bundesrat in dieser Sache als Verordnungs-geber gar nicht glaubhaft sein, sondern ist als Partei zu betrachten. Diese Parteinahme schlägt sich denn auch in der ganzen Verordnung und im Besonderen in der Grenzwertfestlegung nieder. Sämtliche Immissions- und Anlagegrenzwerte wurden dort festgelegt, wo die Mobilfunkindustrie diese benötigt. Die Grenzwerte schützen also die Mobilfunkindustrie vor der Bevölkerung, statt umgekehrt.

Diese Tatsache wird sowohl vom Bernischen Verwaltungsgericht, wie vom Bundesgericht in geradezu skandalöser Weise bestätig:

Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten. Bernisches Verwaltungsgericht Urteil 20928U vom 5.301

Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. Bundesgericht Urteil 1A94/200 vom 30.8.00

Weitere unhaltbare Behauptungen von Gerichten und Behörden seien hier kurz gestreift:
1. Es wird von Risiken gesprochen, die erst vermutet, aber noch nicht absehbar seien.
Tatsache ist, dass sich sowohl Bundesrat wie Bundesgericht seit Jahren beharrlich weigern von neuen Erkenntnissen der Wissenschaft Kenntnis zu nehmen. Statt wissenschaftliche Arbeiten eingehend zu studieren, werden Parteigutachten in Auftrag gegeben, welche wohl einen Querschnitt durch 200 wissenschaftliche Arbeiten geben, die 70 wichtigsten neuen Studien jedoch vollkommen ignorieren. (Siehe Hochfrequente Strahlung und Gesundheit BUWAL/Uni Basel/Röösli/Rapp 2003)

2. Wird davon gesprochen dass die NISV dem heutigen Kenntnisstand genüge.
Ebenso wie der Bundesrat, weigert sich jedoch auch das Bundesgericht standhaft, das ihm vorgelegte Beweismaterial zu würdigen. Der Bunderat verweist darauf, dass das Bundesgericht die NISV als genügend betrachte und das Bundesgericht erläutert, dass es sich lediglich an der Vorgabe des Bundesrates, das heisst an der NISV zu orientieren habe.
Es bildet sich somit ein rechtsfreier Raum, in welchem Bundesrat und Bundesgericht auf Kosten der Volksgesundheit und zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber ein Schwarzpeter-Spiel spielen.

Der Schwindel mit den Schweizerischen Vorsorge- oder Anlage-Grenzwerten:
Die angeblich auf 10% der üblichen in Europa abgesenkten Werte sind nicht etwa ein Entgegenkommen an die Schweizer Bevölkerung, sondern eine bereits bestehende, rein physikalische Angelegenheit, ohne geringste Anstrengung seitens der Mobilfunkbetreiber.
Da diese Werte sowieso nur in Innenräumen gelten, ergeben sich diese in der Nähe von Antennen völlig automatisch durch die Gebäudedämpfung und durch die Abweichung aus den Senderichtungen.
Die Ausbreitung nichtionisierender Strahlung erfolgt sehr ähnlich dem Licht. Jeder der fotografiert, weiss, dass im Innern von Gebäuden automatisch 10 bis 100 mal weniger Licht herrscht. Es gibt im benachbarten Ausland keine vermessene Anlagen, die die sogenannten Schweizer-Vorsorgewerte (Innenraumwerte) nicht automatisch einhalten können. Diese Pseudo-Vorsorgewerte von 5V/m sind deshalb zur Erfüllung des Vorsorgeauftrages im Umweltschutzgesetz nicht brauchbar. Sie wurden lediglich als „Vorsorgewerte“ benannt, um das Volk in falscher Sicherheit zu wiegen. Behörden und Gerichte (inkl. Bundesgericht) wurden von sogenannt unabhängigen Experten schamlos belogen und an der Nase herumgeführt.
FAZIT: Der Vorsorge Auftrag des Umweltschutz-Gesetzes wird völlig missachtet und der Bevölkerung wird eine falsche Vorsorge vorgetäuscht.
Diese Erkenntnisse sind relativ neu und erst nach intensiver Messtätigkeit der Fachstelle nichtionisierende Strahlung der Schweizeriswchen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener ans Tageslicht gekommen. Sowohl die kantonalen Verwaltungsgerichte, wie das Bundesgericht werden sich damit noch oft zu befassen haben.

Das Akkreditierungs-(Un)wesen oder die Superneutralität
Um sich ein reines Gewissen zu verschaffen, oder sich ihren Unfug mit den Grenzwerten bestätigen zu lassen, halten sich Bundesämter und Mobilfunkbetreiber gemeinsam einen Stall voll sogenannt „neutraler“ akkreditierter Messfirmen.
Da diese in den meisten Fällen jedoch auftragsmässig von den Mobilfunkgesellschaften abhängig sind, diesen oft sogar gehören, oder zumindest eine finanzielle Beteiligung der Mobilfunker aufweisen, warnt Gigaherz immer wieder davor, solchen Firmen das Vertrauen zu schenken. Der „neutralste“ dieser Neutralen, den wir kennen, treibt sogar noch Handel mit den von ihm aquirierten und baureif entwickelten Mobilfunksender-Standorten, (Verkauf eines baureifen Antennenstandortes an den Meistbietenden), vermietet fahrbare Mobilfunksender, und projektiert und berechnet im Auftragsverhältnis mit einer Mobilfunkgesellschaft Antennenstandorte. Der Einfachheit halber macht er am Schluss auch noch gerade die amtliche Abnahmemessung.

Verantwortlich für das Akkreditierungswesen ist das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung METAS (früher hiess es einfach Amt für Mass und Gewicht)
Die Bedingungen für eine Akkreditierung sind im Dokument 707d von METAS fesgehalten:

1) wird eine jährliche Lizenzgebühr von Fr. 2800.- verlangt.

2.) muss der Gesuchsteller als erstes eine Erklärung unterschreiben in der er sich verpflichtet, keine Dokumente zu veröffentlichen, die am Ruf anderer akkreditierter Firmen oder der Akkreditierungsstelle selbst, Zweifel aufkommen lassen könnten

3.) wird er mit seiner Unterschrift dazu verpflichtet den Prüfberichten anderer akkreditierter Stellen denselben Stellenwert beizumessen, wie seinen eigenen. Es gibt also nichts zu kritisieren.

4.)Wer sich nicht an die Spielregeln hält, dem wird die Akkreditierung ohne Kostenrückerstattung sofort entzogen.

Was heisst das im Klartext?
Wenn eine Gemeinde ein akkreditiertes Messlabor für Messungen engagiert, kann sie die Ergebnisse, falls diese unglaubwürdig sind, von keinem andern akkreditierten Labor nachprüfen lassen. Oder anders ausgedrückt: Je nach Lust und Laune können die Ergebnisse manipuliert oder frisiert werden, ohne dass es Konsequenzen für die entsprechende Messfirma hätte.

Obschon wir bei Gigaherz sowohl über ausgewiesene Fachleute, als auch über den nötigen Instrumentenpark verfügen und sogar einen nationalen Genauigkeitswettbewerb, veranstaltet durch das Bundesamt METAS; gewonnen haben, verzichten wir aus diesem Grund absichtlich und bewusst auf eine Akkreditierung durch mobilfunklastige Bundesstellen.
Wie wichtig für uns eine Nichtakkreditierung ist, zeigt das Beispiel einer Zürcher Landgemeinde, welche von einer sogenannt akkreditierten Messfirma den Bescheid erhielt, am Messpunkt X, 78m von der Antenne sei eine E-Feldstärke von nur 0.04V/m gemessen worden. Die Anlage sei somit völlig unbedenklich. Eine Nachkontrolle von uns zeigte jedoch, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Messung ausgeschaltet war und die 0.04V/m von ziemlich weit entfernten Sendern generiert wurden.
Ein sogenannt Akkredierter hätte diesen Schwindel gar nie aufdecken dürfen!

Es kommt noch dicker:
Wendet ein Akkreditierter die Messempfehlung des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) an, muss er sich spätestens während der Messungen beim entsprechenden Mobilfunkbetreiber melden (selbstverständlich per Handy), um die aktuellen Stationsdaten, wie bewilligte und momentan gefahrene Leistung, Anzahl gefahrener Verkehrskanäle usw. erfragen. Siehe Seiten 18, 26 und 29 obgenannter Messempfehlung. Der angefragte Operator kann dann den Messtechniker anschwindeln oder die Station so aussteuern, wie es ihm am besten gefällt. Nachprüfen kann dessen Angaben nämlich niemand.
Amtliche Abnahmemessungen sind etwa gleichzusetzen mit der Radarkontrolle einer Polizei, welche ihre Arbeit an den Automobilclub delegiert hat und bei welcher der Autofahrer Raddurchmesser, gefahrener Gang und Motordrehzahl angeben muss, damit auf die effektiv gefahrene Geschwindigkeit hochgerechnet werden kann.

Gigaherz wird sich auch 2005 weder durch Drohungen, noch durch Lächerlichmachung noch durch gezielte Verleumdungskampagnen vom Kurs abbringen lassen.
Unsere Unkosten decken wir, da wir unabhängig von der Industrie arbeiten, lediglich durch Spenden und Mitgliederbeiträge. Bitte unterstützen Sie uns daher durch Ihre Mitgliedschaft oder durch eine Spende.
Raiffeisenkasse Tägerwilen PC: 85-3043-1 Konto Nr: 350 02.19 BLZ: 81 412

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet