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Stäfa: Gemeindeversammlung hat Initiative gegen Mobilfunk-Antennen gutgeheissen

Ein Artikel aus der Zürichsee-Zeitung Rechtes Ufer vom Dienstag, 05. Juni 2007

von Anna Moser

«Im höchsten Mass optimistisch» sei er, sagte Mitinitiant Daniel Jositsch Minuten vor Beginn der Gemeindeversammlung am Montag Abend in Stäfa. Der Jurist sollte Recht erhalten: Mit einem knappen Dutzend Gegenstimmen hiessen die 346 Anwesenden zwei Stunden später die Initiative «für antennenfreie Wohn- und Industriezonen» gut. An der Versammlung war das Geschäft erwartungsgemäss kaum umkämpft; die SVP, die im Vorfeld die Nein-Parole verbreitet hatte, trat nicht einmal ans Mikrofon. Umstritten ist die Initiative, die Aussenantennen in den Wohn- und Industriezonen verbieten will, hingegen auf juristischer Ebene: Ob die Zürcher Baudirektion den autonomen Stäfner Entscheid als rechtmässig beurteilen wird, ist äusserst fraglich. Laut Bundesrecht ist eine Antenne grundsätzlich zulässig, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Doch genau auf diese Gesetzgebung hat es der Stäfner Gemeinderat mit der Unterstützung der Initiative abgesehen: «Dass bei einem so dringlichen Thema wie der Mobilfunktechnologie keine übergeordnete Planung vorhanden ist, das wollen wir korrigieren», sagte Gemeindepräsident Karl Rahm.

«Das ist Demokratie»

Rahm kündigte an, die breite Zustimmung der Stäfnerinnen und Stäfner als Legitimation anzusehen, um den – vermutlich langwierigen – Rechtsweg zu beschreiten. Eine Gemeinde müsse ihre Rechte wahrnehmen, meinte auch Jositsch in seinem Votum. Was, im äussersten Fall, das Bundesgericht später entscheide, wisse man erst, wenn es tatsächlich entschieden habe: «Vorher entscheiden wir hier – das ist Demokratie!» Gegen den Entscheid des Herrliberger Gemeinderats, eine ähnlich lautende Initiative wegen der Rechtsunsicherheit nicht der Gemeindeversammlung vorzulegen, ist übrigens noch immer ein Rekurs beim Bezirksrat hängig.

Es gibt weiterhin Antennen

Der Antrag eines Stimmbürgers, auch die Kern- und die Zentrumszone in das Antennenverbot mit einzubeziehen, kam nicht durch: Das ganze Dorfgebiet zur Tabu-Zone für Mobilfunk-Antennen zu erklären, sei nicht statthaft, erläuterte Rahm. Auch die Initianten sind sich bewusst, dass ihr Begehren Lücken offen lässt: «Wir können nicht alle Bauzonen einschliessen – sonst wäre die Initiative zum Scheitern verurteilt», erklärte Jurist Christof Wyss. Das Anliegen der Initiative sei es, den Wildwuchs zu bekämpfen und wenigstens die Strahlung in den am meisten bewohnten Zonen einzuschränken. Bereitwillig aufgenommen wurde ein Antrag von drei Amateurfunkern, die ihnen dienenden Aussenantennen nicht in das Verbot einzuschliessen.

Von Hans-U. Jakob

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