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Silvester 2021

Duzende von farbigen Ordnern, 2 übergrosse Bildschirme und eine weisse Katze seien etwa das, was einem als Erstes  im Untergeschoss-Büro des Einfamilienhauses in Schwarzenburg auffalle, welches dem Doyen unter den Schweizer Mobilfunkkritikern als Kommando-Zentrale diene, schrieb der TA-Journalist Hans Brandt in seinem Artikel in den TA-Medien. Dieser hätte eigentlich die Mobilfunk-Kritiker als Verschwörungstheoretiker im Verbund mit den Corona-Massnahmekritikern darstellen sollen. Hans Brandt, ein in die Schweiz zurückgekehrter, langjähriger Auslandkorrespondent wurde dann anlässlich seines Besuches am 7. Dezember in Schwarzenburg sehr rasch anderer Meinung.
Zum TA-Artikel: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/12/TA_14-12-21.pdf


Bild oben: Mimutschka oder kurz Mimi genannt, unterdessen zu einer der berühmtesten Katze der Schweiz geworden, meint auch: «Mir blybe drann – äs isch de nid für d’ Katz»

von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Einige Worte zum Jahreswechsel 2021-2022

2021. Im zweiten Corona-Seuchenjahr, spitzte sich die Lage, auch was nichtionisierene Strahlung (Elektrosmog) betrifft, immer weiter zu und endete schliesslich Mitte Dezember mit einem Verrat des Bundesrates, indem dieser die Gesundheit seiner Bevölkerung mittels einer hinterlistigen, geradezu kriminellen Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte an die Mobilfunkbetreiber verkaufte. Das ganze dramatische Geschehen kann anhand dieses Links verfolgt werden, welcher alle auf Gigaherz.ch veröffentlichten News, in chronologischer Reihenfolge sichtbar macht. https://www.gigaherz.ch/category/archiv/

2021 war zudem, was nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog)  betrifft, gekennzeichnet durch eine völlige Verluderung des Schweizerischen Rechtssystems.

Es verfügen und urteilen Leute, die von Mobilfunkstrahlung nicht nur nichts, sondern rein gar nichts verstehen. Die Begriffe wie MIMO, Beamforming, Antennendiagramm, TILT, Antennengewinn, ERP, Dämpfungsfaktoren, Mehrwegausbreitung, Wellenlängen, Leistungsflussdichten, usw sind für diese Leute spanische Dörfer. Tauchen diese Begriffe in Einsprachen und Beschwerden auf, werden diese kurzerhand als Verschwörungstheorien klassiert, mit welchen man sich dank des antizipierten Beweisverfahrens erst gar nicht beschäftigen muss.
Das antizipierte Beweisverfahren erlaubt es der urteilenden Behörde nämlich, nur auf diejenigen Beweismittel abzustellen, die ihr glaubwürdig scheinen. Und das sind doch, auch wenn man von der Sache nur Bahnhof versteht, diejenigen von SSS (Swisscom, Sunrise und SALT). Die wissen doch um was es geht und sicher nicht die paar Querulanten der Einsprecherbanden. Das führte 2021 so weit, dass Einsprachen und Beschwerden von den Behörden und Gerichten nicht einmal mehr gelesen werden. Sobald «Mobilfunk» oder etwa gar noch «5G» auf dem Aktendeckel steht, heisst das: Unbedingt bedenkenlos durchwinken. Aus den Argumentarien von SSS rasch ein paar markante Sätze abschreiben, auch wenn man deren Bedeutung überhaupt nicht versteht, und fertig ist die Baubewilligung.
Manchmal führen solche Verfügungen und Bewilligungen dazu, dass es zu Arbeitsüberlastung bei den Tierärzten kommt, weil weitherum sämtliche Rösser vor Lachen Bauchweh bekommen.

Weniger lustig ist es dann, wenn 20-seitige Gutachten eines Dipl.Ing.ETH mit 40-jähriger Berufserfahrung einfach mit einem einzigen lapidaren Satz mit folgendem Wortlaut abgetan werden: «An der Auffassung des Gerichts konnte auch der Brief des Herrn Fluri nichts beitragen». Ehrlicherweise sollte es heissen, das Gutachten von Herrn Fluri haben wir ebenso wenig verstanden, wie alle andern von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweismittel.

Zustände wie das antizipierte Beweisverfahren führten auch 2021 dazu, dass sich die Schweizer Mobilfunkbetreiber, tatkräftig unterstützt von kantonalen- und Bundesämtern erlauben konnten, den urteilenden Behörden jeden nur erdenklichen technischen Blödsinn als die reine Wahrheit zu verkaufen.

So auch die Sache mit dem Korrekturfaktor und dem 6-Minuten Mittelwert.
In Detail beschrieben unter https://www.gigaherz.ch/5g-bundesrat-legalisiert-volksbeschiss/
Alles in allem ergibt dies dann eine versteckte Erhöhung der heutigen Anlage- oder Vorsorge-Grenzwerte von 5 auf «nur» 16V/m. Das ist in V/m gerechnet das 3.2-Fache. Was dann den Mobilfunkbetreibern 3.22 = 10mal stärkere Sender erlaubt.

Quasi als Weihnachtsgeschenk an das Schweizervolk legalisierte der Bundesrat am 17.Dezember 2021 diese kriminelle Trickserei.
Nachdem die Anzahl an unerledigten Einspracheverfahren von Anwohnern gegen den Um- und Neubau von Mobilfunk-Sendeanlagen für den 5G-Standart, die Marke von 3000 überschritten hatte, sah sich der Bundesrat am 17.Dezember 2021 genötigt, die lediglich in einer Vollzugs-Empfehlung vorgeschlagenen faulen Tricks ins Bundesrecht zu überführen. Das heist, in einer Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). In eine übergeordnete Verordnung an welche sich nun alle Kantonsregierungen und alle Gerichtshöfe halten müssen.

Mit dieser Verordnungsänderung hat der Bunderrat bewusst die rote Linie überschritten, welche ihm seine eigene Beratergruppe BERENIS bereits im Januar 2021 gezogen hatte.

In der Zusammenfassung des BERENIS-Sondernewsletters steht an die Adresse des Bundesrates gerichtet, klar und deutlich:
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF bedeuten: Hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Und im Bereich der Anlagegrenzwerte bedeutet: Bereits im Bereich der schönen Schweizer Grenzwerte, welche angeblich noch 10 mal strenger sein sollen als alle anderen der Welt.
Beweismittel: Siehe BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021, Schlussfolgerungen Seite 8:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf
Die im Umweltschutzgesetzt geforderten Vorsorgewerte sind somit zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung nicht nur höchst revisionsbedürftig, sondern endgültig zu Makulatur verkommen.
Mobilfunk-Sendeanlagen auf dem gegenwärtigen Stand der Technik dürften gar nicht mehr bewilligt werden.

Der anhaltende Widerstand aus der Bevölkerung gegen die Aufrüstung mit 5G hat 2021 auch den Auftrags-Rufmördern und Berufs-Mobbern vermehrt Aufträge gebracht.

Das Schweizer Staatsfernsehen und das Schweizer Staatsradio SRF brachte in insgesamt 5 Sendegefässen wiederholt und gezielt die Schauermär von mehreren angeblichen Brand- und Sprengstoffanschlägen auf Mobilfunk-Sendeanlagen.

Bereits die Tatsache, dass seit 3 Jahren intensiver Fahndung nie ein Brandstifter oder Sprengstoff-Attentäter gefunden wurde, hätte SRF zur Erkenntnis bringen müssen, dass mit 99% Sicherheit andere Brandursachen im Spiel gewesen sind. Zumal Gigaherz.ch in mehreren Briefen und E-Mails SRF auf diese Möglichkeiten hingewiesen hat.
Als Brandursachen kommen nämlich weitaus mehr Ursachen in Frage, als sich dies ahnungslose Journalisten oder böswillige Polizeisprecher vorstellen können.

Im Detail beschrieben unter https://www.gigaherz.ch/5g-neben-kriegsschauplaetze-1/

Gigaherz.ch hat gegen diese gezielte Verleumdungsaktion bewusst nicht den Weg einer Konzessionsbeschwerde gewählt,
sondern denjenigen der Strafanzeige. Bei einer Konzessionsbeschwerde haben die Beschwerdeführenden bei den Verhandlungen nichts mehr zu sagen, sondern dürfen nur noch ohnmächtig zuhören, wie ein halbes Duzend Bundes-Politiker über etwas diskutieren, wovon sie keine Ahnung haben. Wer sich in deren Diskussion einmischt, wird kurzerhand vor die Tür gestellt.
Unsere Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Limmat in Zürich wurde am 6. August mit einer Nicht-Annahme beantwortet, da aus den Sendungen von SRF nicht hervorgehe, wer als Täter gemeint sei.
Als älteste und wohl bekannteste Schutzorganisation gegen die elektromagnetische Verseuchung fanden dies die Vorstandsmitglieder von Gigigaherz.ch als schlechten Witz.  Besonders weil in den Sendungen von SRF stets von den bekannten militanten Mobilfunkgegnern die Rede war.
Am 19.August ging deshalb unsere Beschwerde wegen der Nicht-Annahme an das Obergericht des Kantons Zürich. Antwort haben wir von dort, ausser der Aufforderung zur Bezahlung eines Kostenbvorschusses noch keine erhalten.

Den Vogel abgeschossen in dieserSache haben wohl die Brandermittler des «Blick». Selbst als beim letzten Brandfall eines Mobilfunk-Sendemastes in dessen Umgebung innerhalb einer Stunde über 500 Blitzeinschläge registriert wurden, war es für «Blick» ein klarer Fall: «Schon wieder Brandanschlag auf Mobilfunkmast!»

Das Motto für 2022 lautet: Zähme zeigen und dran bleiben! Äs isch de nid für d’Katz!

Von Hans-U. Jakob

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