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Mobilfunkhaftungs-Initiative knapp gescheitert

Ein Schuss vor den Bug der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihren Helfern auf den Bundesämtern waren die 92’000 gültigen Unterschriften trotzdem.
Man stelle sich vor wie das herausgekommen wäre, wenn nicht während der ganzen Sammelfrist Corona-Regeln gegolten hätten, oder wenn den Initianten 5 Millionen Franken zur Verfügung gestanden wären, wie jeweils den grossen politischen oder wirtschaftslastigen Initiativkomitees.

von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 8. Juli 2021

Dem kleinen Grüppchen von Initiantinnen und Initianten sind wir, unter den widrigen Umständen unter welchen sie diese ansehnliche Unterschriftenzahl zusammengetragen haben, unseren herzlichen Dank schuldig.


Bild oben:
Das Initiativkomitee bei der Übergabe der Unterschriften am speziellen Hintereingang des Bundeshauses in Bern, am Montag 5.Juli 2021

Die Initiative wollte, was eigentlich selbstverständlich wäre, die Mobilfunkbetreiber für gesundheitliche Auswirkungen, der von ihnen verursachten Strahlung haftbar machen. Das heisst im Gegensatz zur heutigen Regelung, dass nicht mehr die Grundeigentümer auf deren Boden ein Sendemast steht, haftbar sind (Art. 679 und 684 ZGB) sondern der Mieter, sprich Eigentümer des Sendemastes. Die Mobilfunker wissen nämlich schon, weshalb sie landesweit für ihre Sendemasten, keinen einzigen Quadratmeter Boden kaufen, sondern nur mieten. Kaufen käme sie 100 mal billiger zu stehen, aber dann würden sie im Schadenfall haftbar und dieses Risiko ist Moment nicht versicherbar. Die grossen Rückversicherer lehnen dieses Milliarden-Risiko strickte ab.

Damit die reichlich dummen Sprüche aufhörten, wie bei Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte seien keinerlei Gesundheitsschäden zu befürchten, wollte die Initiative auch noch eine Beweislast-Umkehr einführen und wie im Strassenverkehr eine Art Kausalhaftung einführen.  Im Schadenfall hätten die Betreiber beweisen müssen, dass der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde und nicht umgekehrt, der Geschädigte die Beweisführung antreten und bezahlen muss. Dieser Gefahr sind die Schweizer Mobilfunkbetreiber für einmal noch ganz knapp entronnen.

Sehen wir das Ganze doch so: «Die Mobilfunk-Kritiker nehmen Anlauf.»
Ist die erste «Initiative für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» noch mit 30’600 gültigen Unterschriften gescheitert, waren es bei der zweiten Initiative mit 92’000 Unterschriften bereits 3 mal mehr. Ergo müsste nach dem mathematisch-logarithmischen Steigerungsgesetz die nächste Initiative – und diese kommt so sicher wie der nächste Winter – problemlos 276’000 Unterschriften zusammenbringen. Notwendig sind jeweils 100’000 gültige Unterschriften. Das heisst, gesammelt werden müssen jeweils 120’000, da erfahrungsgemäss jede fünfte Unterschrift ungültig sein kann.

Diese Strasse ist noch lange nicht zu Ende!

Von Hans-U. Jakob

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