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Mobilfunk-Sachverständiger WD.Rose gewinnt durch alle Instanzen

Pressemitteilung vom 26. Mai 2001 / Wulf-Dietrich Rose
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Mobilfunk-Sachverständiger gewinnt gegen Mobilfunk-Unternehmen vor dem Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Urteil vom 26 April 2001)

Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: „Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Krebs, Gehirntumor und Missbildungen bei Neugeborenen“. Rose hatte seine Bedenken zum gesundheitlichen Risiko der Mobilfunk-Sendeanlagen für die Bevölkerung durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt.

Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohn-gebieten nicht gebaut bzw. wieder abgebaut wurden. So dass lt. der Klage von Max Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) „der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Mass zurückbleibt“.

Mit einem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung und einer Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung wollte das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max Mobil Rose per Gericht solche kritischen Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. In den vorhergehenden Instanzen waren die Gerichte bereits zu dem Urteil gelangt, dass es Max Mobil nicht gelungen ist, Roses Behauptungen zu widerlegen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.

Rose sieht sich durch dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes und die zunehmenden Erfolge der von ihm betreuten Bürgerinitiativen in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute rechtliche Grundlage bietet, um die Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendeanlagen aus Wohngebieten trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern durchsetzen zu können.

Rose: „Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Eine Technologie mit diesen bereits weitgehend vorher bekannten Risiken für die gesamte Bevölkerung flächendeckend zu installieren und dann auch noch gegen den Widerstand Tausender erkrankter Menschen weiter aufzurüsten, erinnert an Mafiamentalität !“

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Wichtiger Auszug aus dem Urteil:

Es kann nicht Aufgabe eines Ehrenbeleidigungsprozesses sein, einen in der Fachwelt strittigen „Schulenstreit“ zu entscheiden (vgl. 6 Ob 10/99k).
In einem solchen Fall kommt nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung übergeordnete Bedeutung zu (Urteil vom 25.8.1998, Nr. 59/1997/843/1049 „Hertel“, veröffentlicht in ÖJZ 1999, 614).
Der Gerichtshof hielt das Verbot der Behauptung, die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung sei gesundheitsschädlich, für eine in der demokratischen Gesellschaft nicht notwendige Massnahme. Selbst wenn von der Äusserung die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens im Wettbewerb massiv betroffen seien, dürfe keine Zensur ausgeübt und die im Allgemeininteresse geführte öffentliche Diskussion über die Volksgesundheit nicht eingeschränkt werden, auch wenn die bekämpfte Ansicht „eine Minderheitenmeinung ist und inhaltlich unberechtigt scheinen mag“ Ausgehend von diesen klaren Aussagen des EGMR, die die nationalen Gerichte zu beachten haben, ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes frei von Rechtsirrtum.

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Kommentar von Hans-U.Jakob:

Einmal mehr stützt sich ein oberster Gerichtshof eines Europäischen Staates auf das Urteil im Fall Dr.Ing. Hu.Hertel des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg und erklärt dieses für verbindlich.
Dr.Hertel hatte es gewagt, vor 3 Jahren den Schweizerischen Wirtschaftsklüngel durch alle Instanzen bis vor diesen Gerichtshof zu zerren und hat hier endlich vollumfänglich Recht bekommen.
Recht bekommen heisst aber in der Schweiz noch lange nicht Recht haben. Denn die Schweizerische Eidgenossenschaft hat wohl oder übel ihre Rechtsprechung anpassen müssen, weigert sich aber nach wie vor, Hertel auch finanziell zu entschädigen. Eine halbe Million Franken musste dieser Kämpfer in den Fall investieren. Eine halbe Million deren Rückzahlung ihm die Schweiz nun seit Jahren verweigert.
Statt dessen, investiert die offizielle Schweiz unter Einsatz ihrer Staatsschutz-Agenten in alle möglichen und unmöglichen Hetzkampagnen gegen diesen Forscher und versucht ihn international als Nazi zu verschreien. So auch dieser Tage wieder im Elektrosmog-Diskussionsforum von Roy Beavers.

Man kann über die Weltanschauung des Dr.Hertel durchaus verschiedener Meinung sein. Ueber einen Punkt gibt es aber überhaupt nichts zu diskutieren:
Hätte Hertel mit seinem in Strassburg erstrittenen Urteil die Forschungsfreiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit und die Pressefreiheit europaweit nicht wieder hergestellt, gäbe es diese Internetseite und alle Organisationen und Einzelkämpfer gegen den Elektrosmog längst nicht mehr. Die ehrenwerte Gesellschaft der Mobilfunkbetreiber hätte uns längstens alle einkassiert.

Sehen Sie bitte dazu auch unsere Seite 50:

Geheime Absprache zwischen den Bundesämtern und dem Staatsschutz (1999) (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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