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Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben

Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben

Wenn Ihre Telefonleitung plötzlich für einige Minuten tot ist, obschon die Leitungen ihrer Nachbarn tadellos funktionieren
Wenn es aus Ihrem Telefonhörer plötzlich so hohl tönt, als würde ihr Gesprächspartner in einer riesigen Halle sitzen
Wenn es aus Ihrem Telefonhörer plötzlich hallende, kurzzeitverschobene Echos gibt
Wenn es beim Auflegen des Telefonhörers wieder kurz zu läuten beginnt?

Haben Sie sich da etwa auch schon gefragt, wer sich wohl an Ihrem Anschluss zu schaffen macht oder was da wohl auf Ihre Leitung aufgeschaltet wurde?

von Hans-U. Jakob, 30.7.04

Das uns kürzlich zugespielte Dokument aus dem Departement Leuenberger löst diese rätselhaften Erscheinungen auf: Sie werden von Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben online abgehört.

Was haben Sie wohl verbrochen?

Ganz einfach: Sie arbeiten in irgendeiner Oppositionsgruppe mit, die den herrschenden Kreisen nicht gefällt. Sie brauchen keine Gewalttaten vorzubereiten. Fluglärmgegner, Naturschützer, Landschaftsschützer, Asylantenbetreuer, AKW-Gegner, Alternativenergie-Fan oder gar Elektrosmog-Aktivist zu sein, der nichts anderes tut als seine verfassungsmässig garantierten Rechte wahrzunemen, genügt vollauf um als künftiger Terrorist behandelt zu werden.

Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben scheint sich jedoch nicht bloss aufs passive Abhören des Telefon- und E-mail-Verkehrs zu beschränken, sondern greift hie und da recht aktiv ins Geschehen ein.
So sind uns in letzter Zeit Meldungen zugegangen, dass Mitgliederlisten und Buchhaltungsunterlagen aus den Computern von Oppositionsgruppen nicht nur gestohlen, sondern sogar gelöscht worden sind. Es handelt sich dabei ausschliesslich um PC-Stationen, die sich beim Aufstarten automatisch mit dem Internet verbinden.

Ein ganz besonderer Sport
Auch scheint sich Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben einen Sport daraus zu machen, den Operatoren der Mobilfunkbetreiber mitzuteilen, wann und wo ein oppositioneller Messtechniker, Mobilfunk-Basisstationen auszumessen gedenkt, damit die Opratoren die vertikalen Abstrahlwinkel der Antennen rechtzeitig auf 0° zurückfahren und Sendeleistungen auf den bewilligten Wert zurücknehmen können. Oft haben wir während den der Messung folgenden Tagen, ganz andere, viel höhere Werte erhalten.

Aufgefallen ist im Besonderen, dass das Departement Leuenberger bei der sogenannten Mediation zum Fluglärmproblem rund um den Flughafen Zürich, plötzlich über alle Adressen der sogenannten „Rädelsführer“ das heisst statutengemäss gewählter Vorstandsmitglieder verfügte. Einerseits werden diese Leute scheinheilig zu Mediationsgesprächen geladen und andererseits hört dasselbe Departement den geladenen Gästen die Telefone und E-mails ab.

Es sind noch keine 15 Jahre her, dass derselbe Leuenberger, die Schweizer Staatsschutz-Affäre, die sogenannte Fichenaffäre auffliegen liess. Damals wurden Tausende von Querdenkern von speziellen Staatschutzbeamten, zum Teil mit noch recht primitiven Mitteln beobachtet und katalogisiert, sogenannt fichiert. Eine Massendemonstration von 50’000 Teilnehmern auf dem Bundesplatz zu Bern, setzte 1990 diesem unwürdigen Treiben des Voralpen-STASI ein Ende.

Nationalrat Leuenberger wurde als Held gefeiert und in den Bundesrat katapultiert.
Aber am 11.April 2002, jetzt wo Leuenberger selbst zu den Mächtigen im Land gehört, sieht die Sache wiederum ganz anders aus.
Die nachstehende Abschrift eines Schreibens, welches uns bereit im März dieses Jahres zugespielt wurde, beweist dies leider ganz klar.
Zwischenzeitliche Recherchen haben ergeben, dass das Schreiben, dessen Orginal wir im Tresor aufbewahren, leider echt ist. Und die grossen Tageszeitungen weigern sich den Fall aufzugreifen. Deshalb wird das nachfolgende Schreiben, gemäss einstimmigem Beschluss der 7 Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch, hier vollumfänglich wiedergegeben.

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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuniktion U V E K

Generalsekretariat

CH-3003 Bern, 11. April 2002

VERTRAULICH

An die Anbieterinnen
von Fernmeldediensten

Unser Zeichen Wi/gur

Technische Vorschriften zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post-
und Fernmeldeverkehrs /BÜPF; SR 780.1) sowie der Verordnung vom 31. Oktober 2001
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; SR 780.11) sind Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz verpflichtet, die Überwachung des über ihre Infrastruktur geführten Fernmeldeverkehrs zu ermöglichen.

Gestützt auf Art. 17 Abs. 4 und Art. 25 Abs. 1 der VÜPF hat der Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) die Spezifikation der Schnittstellen bestimmt, welche die Übertragung des Fernmeldeverkehrs einer üerwachten Person in Echtzeit zum Verarbeitungszentrum des DBA regelt. Die Spezifikationen wurden in Zusammenarbeit mit den führenden Fernmeldedienstanbieterinnen in der Schweiz und dem Verband Inside Telecom (VIT) erstellt, unter Berücksichtigung der Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI).

Die Spezifikationen enthalten die technischen Vorschriften zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs für leitungsvermittelte Dienste, sowie für den elektronischen Postverkehr (E-Mail) und werden Ihnen beiliegend zugestellt. Die Dokumente sind in englischer Sprache verfasst und werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Landessprachen vorliegen.

Folgende Telekommuniktionsanbieter sind zur Implementation der Überwachungssysteme gemäss den beiliegenden Dokumenten innerhalb der in der VÜPF festgehaltenen Fristen (Art. 36, Abs. 4 und Abs. 5) verpflichtet.

Anbieterinnen direkter Teilnehmeranschlüsse für leitungsvermittelte Dienste

Anbieterinnen virtueller Nummerndienste (z.B. 0800-Nummern)

Anbieterinnen von Sprachnachrichtendiensten (Voice Mail)

Sämtliche Anbieterinnen elektronischer Postdienste (E-Mail)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Technischen Vorschriften VERTRAULICH klassifiziert sind. Sie sind unter Verschluss aufzubewahren und dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, welche Informationen zur Erfüllung diesbezüglicher Aufgaben benötigen.

Die betroffenen Fernmeldedienstanbieterinnen melden innert drei Wochen, spätestens bis am
3. Mai 2002, welche Bereiche der technischen Vorschriften sie innerhalb der in der VÜPF festgehaltenen Fristen nicht umsetzen können. („Technical Statement“) Die Auflistung soll den Grund der Nichteinhaltung beinhalten, den Zeitpunkt einer späteren Implementierung, sowie die allenfalls vorhandene alternative Implementierungsvariante. Die in schriftlicher Form verfassten Rückmeldungen sind an folgende Adresse zu richten:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Dienst für besondere Aufgaben
Technischer Stab
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Marc Tschan, Dienst für Besondere Aufgaben DBA, Tel. 031 323 50 82, Fax 031 323 36 43

Mit freundlichen Grüssen

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

gez.
Roland Wittwer, Fürsprecher

Von Hans-U. Jakob

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