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Landesweit 1000 Antennenbaugesuche blockiert

Nach den Aussagen eines Umwelt-Beauftragten eines mittelgrossen Schweizer Kantons, sind bei diesem zur Zeit rund 60 Antennenbaugesuche infolge Einsprachen und Beschwerden der Anwohner blockiert.  Rechnet man diese Zahl vorsichtig auf die übrigen 25 Kantone hoch, kommt man bald einmal auf über 1000 Einsprachen oder Beschwerden, die irgendwo bei einer Gemeinde, einer kantonalen Baudirektion,  einem kantonalen Verwaltungsgericht oder gar beim Bundesgericht auf ihre Erledigung warten.

Von Hans-U. Jakob, 6.12.08

Die Schätzungen von Gigaherz sind da etwas vorsichtiger.  Im Jahre 2008 hat unsere NIS-Fachstelle an ca. 100 Baurechtsverfahren mitgewirkt.  Diese Unterstützung ging von einfachen Telefon- oder E-mailauskünften, bis hin zu handfesten, pfannenfertigen Einsprache- und Beschwerdetexten, welche die Beschwerdeführenden dann in ihrem eigenen Namen einreichten.

Wenn wir annehemen, dass weitere 100 Gruppierungen oder auch Einzeleinsprecher ohne unsere Hilfe oder mit Hilfe von andern Organisationen oder gar mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes ein Baurechtsverfahren durchgezogen haben, kämen wir landesweit auf „nur“ etwa 200 blockierte Baugesuche.  Aber auch das wäre noch eine respektable Zahl.

Gigaherz vermittelt auf Wunsch auch Adressen von insgesamt 12 sachkundigen Rechtsanwälten über das ganze Land verteilt, für den Fall dass sich eine Gruppierung oder Einzeleinsprecher/Innen nicht getrauen eine Laieneinsprache oder eine Laienbeschwerde zu deponieren.  Es macht ja nicht viel Sinn und ist vor allem sehr teuer, einen ortsansässigen Anwalt zu beauftragen, welcher von Mobilfunk keine Ahnung hat, und mit seinen Recherchen bei Null anfangen muss.

Laieneinsprachen und Laienbeschwerden haben den Vorteil, dass diese wegen Formfehlern nicht zurückgewiesen werden dürfen.  Die Behörden sind verpflichtet, Laien auf eventuelle Formfehler aufmerksam zu machen und diesen eine neue Frist für die Behebung anzusetzen.  Anwälte haben diesen Vorteil nicht.  Laien dürfen auch Sachen in eine Beschwerde hineinschreiben, die sich ein Rechtsanwalt nie zu sagen getrauen würde.(!!)<?xml:namespace prefix = o />

 

In letzter Zeit versucht Swisscom öfters, Einsprachen oder Beschwerden, an welchen Gigaherz mitgewirkt hat, den Laienstatus zu entziehen, indem Sie in ihren Beschwerdeantworten etwa schreibt, bei Gigaherz.ch handle es sich um eine starke, in Beschwerdesachen bestens vertraute Lobby. (Danke für die Blumen!)

Hier verkennt Swisscom natürlich, dass es Laien-Beschwerdeführern absolut erlaubt ist, sich Informationen und Ratschläge von Fachleuten nach ihrer Wahl zu beschaffen.  Bei Laienbeschwerdeführern handelt es sich schliesslich nicht um hilflose Analphabeten. Und weiter verkennt Swisscom, dass Gigaherz.ch eine anerkannt gemeinnützige Organisation ist, welche selber keine Anwälte beschäftigt.  Andere Konzerne wiederum betrachten Gigaherz.ch als gar nicht existent.

 

Mit Ausnahme des Kantons Wallis darf mit dem Bau einer Mobilfunkantenne (Basisstation) erst begonnen werden, wenn alle Einsprachen und Beschwerden erledigt, das heisst abgeschmettert worden sind.   Die Walliser regeln das etwas anders.  Das heisst, für die Anwohner viel perfider. Hier müssen die Einsprecher innerhalb von nur 10, anstatt der landesüblichen 30 Tage eine Einsprache deponieren und darin unmissverständlich die aufschiebende Wirkung ihrer Einsprache verlangen. Wird die aufschiebende Wirkung nebst dem Antrag auf Ablehnung des Baugesuchs nicht speziell angeführt, darf der Baugesuchsteller 10 Tage nach der Publikation mit dem Bau auf eigenes Risiko beginnen, egal wie viele Einsprachen eingegangen sind. Dass mit dem Baubeginn Sachzwänge geschaffen werden, gegen die ein Gericht später kaum etwas unternimmt, liegt auf der Hand. Dafür dürfen die Walliser dann nach der knappen Ersteinsprache noch 20 Tage lang Begründungen nachliefern so viel sie nur wollen.

Abgesehen von diesem Stolperstein profitieren die Walliser dann im späteren Verlauf eines Verfahrens von den landesweit weitaus günstigsten Gerichtskosten.  Für 1000 bis 2000 Franken bringt man im Wallis ein Baurechtsverfahren durch alle 3 Instanzen – Gemeinde, Staatsrat, Verwaltungsgericht – bis vor die Türen des Bundesgerichts. 



Die weitaus schlimmsten Abzocker an Gerichtskosten mitsamt dem bürgerfeindlichsten Baurecht, finden sich im Kanton Zürich.  Hier hat der Anwohner einer geplanten Mobilfunkantenne auf Gemeindeebene überhaupt nichts zu bestellen.  Im Gegensatz zu allen andern Kantonen, wo die Bürger/Innen schon auf Gemeindeebene Einsprache führen können, das heisst, angehört werden müssen, entscheidet im Kanton Zürich der Gemeinderat im stillen Kämmerlein über ein Baugesuch und teilt dann seinen Entscheid denjenigen Bürger/Innen mit, die zuvor schriftlich diesen Baurechtsentscheid verlangt haben.  Wer es versäumt hat, bei einer Baupublikation bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich diesen Baurechtsentscheid zu verlangen, hat alle künftigen Rechte, am Verfahren teilzunehmen, verwirkt.  Eine hinterlistige Finte, die kein anderer Kanton der Schweiz kennt.

Ist der oder die Bürger/In mit dem Baurechtsentscheid des Gemeinderates nicht einverstanden, darf sie oder er diesen Entscheid dann bei der Baurekurskommission des Kantons Zürich anfechten.  Als erstes wird sie/er dann eine Kostenvorschussrechnung in der Höhe von 2500 bis 3000 Franken erhalten. Wird dieser Vorschuss nicht bezahlt, macht die Kommission gar nichts.  Wird der Vorschuss termingerecht einbezahlt, schickt die Baurekurskommission einige Wochen später einen aus lauter Textkonserven bestehenden Entscheid und verurteilt die Beschwerdeführenden noch gleich zur Zahlung einer Umtriebsentschädigung von mindestens 1500 Franken an die Mobilfunkbetreiber.  Die von der Baurekurskommission des Kantons Zürich so teuer verkauften Textkonserven tönen übrigens verdächtig nach den von der Mobilfunklobby verschickten PR-Texten oder deren Werbeprospekten und gleichen sich stets wie ein Ei dem anderen.

Da die Schriftgelehrten der Baurekurskommission von der Mobilfunktechnologie und deren Auswirkungen keine allzugrosse Ahnung haben, lassen Sie in ihren Entscheiden oftmals ihr gesamtes Repertoire über den Drucker hinunterrasseln, ohne Unpassendes vorher zu löschen.  Beschwerdeführende erhalten so immer jede Menge Antworten auf Fragen, die sie gar nie gestellt haben.



Sehr Unterschiedliche Gebühren

Während man im Wallis für max. 2000 Franken bis vor die Tore des Bundesgerichts gelangt, müssen Beschwerdeführende im Kanton Zürich bereits in der ersten Instanz 4000 bis 5000 Franken bereitstellen.

Diese Beträge sind immer ohne eigene Anwaltskosten gerechnet. Wie schon bereits dargelegt, gelangt man auch ohne eigenen Anwalt spielend bis ans Bundesgericht. Sehr zum Schrecken und zum Unbehagen der Mobilfunkanwälte, die eine eigene, dem gewöhnlichen Volk kaum verständliche Sprache sprechen und denen ihrerseits die Sprache des Volkes ein Greuel ist.

Formaljuristische Prinzipienreiterei nennt sich das, die oftmals mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun hat.  Etwa dann, wenn ein Einsprecher Fehler in Planunterlagen oder in falscher Bauprofilierung (Baugespann) rügt, heisst es meistens, dieser Fehler sei gar kein Fehler, denn der Einsprecher habe diesen ja bemerkt.  Und deshalb sei dem Einsprecher auch kein Nachteil erwachsen. Wäre der Fehler wirklich ein Fehler gewesen, hätte der Einsprecher diesen nicht bemerkt und dadurch vielleicht einen Nachteil erlitten.  Juristenlogik…..

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Auch Nichtmitglieder erhalten bei uns Gratisauskünfte unter Tel 031 731 04 31 oder bei Prevotec@bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

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