News

Gigaherz droht MF-gesponserten Wissenschaftern

Hans-U. Jakob, 25.10.07

Was technisch machbar ist und Geld verheisst, wird gemacht.  Ohne Rücksicht auf Verluste werden immer neue Technologien auf den Markt geworfen.  All die Wunderdinger benötigen jedoch Tausende von neuen Basisstationen das heisst Sendeantennen.  Der elektromagnetische Nebel über dem Land wird dadurch von Tag zu Tag dichter und elektrosensible Mitmenschen sollen selber sehen, wie sie damit fertig werden.

Erkrankte Menschen, Tiere und Pflanzen sind der Industrie und der Wirtschaft ein Dorn im Auge.  Deshalb wird ihre Existenz je länger je schamloser geleugnet und Betroffene, die nicht schweigen, werden kurzerhand als geistesgestört erklärt.

Die Mobilfunkbetreiber „sponsern“, um zu entsprechenden Forschungsresultaten zu gelangen, zahlreiche Hochschul- und Forschungsinstitute. Ein Musterbeispiel für dieses „Sponsoring“ ist die an der ETH Zürich angesiedelte Forschungsstiftung Mobilkommunikation FMK und die am Kantonsspital Luzern angesiedelte NIRMED mit ihrer ärztlichen Sprechstunde für Elektrosensible .

Unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit wird in vielen dieser gesponserten Institute der elektrosensible Teil der Menschheit, welcher je nach Quelle bereits 5-20% der Bevölkerung ausmacht, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Art herabgesetzt.

Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz haben deshalb an ihrer Sitzung vom 13.10.07 beschlossen, energischer, das heisst gerichtlich gegen diese Entwicklung vorzugehen.

Gigaherz ist der Ansicht, dass der elektrosensible Teil der Bevölkerung einer im Schweizerischen Strafgesetzbuch Art 261bis beschriebenen Ethnie entspricht, die sich nicht länger als „psychisch gestört“ verunglimpfen lassen muss.

Als Ethnie wird eine Bevölkerungsgruppe bezeichnet, die sich durch gleiche Rasse, gleicher Herkunft, gleichen Glaubens oder anderer gemeinsamer Merkmale, wie eben gemeinsamer gesundheitlicher Schäden auszeichnet.  Weil sich Ethnien vorwiegend in der Minderheit befinden, bedürfen sie eines besonderen straftrechtlichen Schutzes.

Artikel 261bis im Strafgesetzbuch lautet:

Wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Es ist hinreichend bekannt, dass wer einmal als „psychisch gestört“ abgestempelt wurde, von der Gesellschaft ausgegrenzt, diskriminiert und gemobbt wird.  Das geht vom Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung bis zum Verlust politischer Aemter bis zum Totalverlust jeglichen Selbstvertrauens.

Belvoirpark.JPGNeue Herabsetzung und Diskriminierung in Vorbereitung

Wie wir dem Internet entnehmen, plant die an der ETH beheimatete Forschungsstiftung Mobilkommunikation einen erneuten Anschlag auf Elektrosensible.

Dem Programm und der Beschreibung zum Science Brunch Nr.7 von Freitag 30. November 07 in der Villa Belvoir entnehmen wir, Zitat:

Aufgrund dieser Wissenslage geht die WHO davon aus, dass schwache hochfrequente EMF wie sie u.a. von Mobilfunk-Basisstationen stammen, das Wohlbefinden nicht negativ beein-

flussen. Die Beschwerden scheinen andere Ursachen zu haben, wobei psychische nicht auszuschliessen sind: So wie beim Placebo-Effekt die Erwartung einer positiven Wirkung eine solche verursachen kann, kann beim sog. Nocebo-Effekt die Erwartung einer schädlichen Wirkung das Wohlbefinden negativ beeinflussen.

Am Science Brunch 7 wird in den Stand der Forschungserkenntnisse eingeführt, u.a. auch

mit Ergebnissen eines FSM-Projekts. Danach wird in Impulsreferaten auf die alltagsmedizinische Erfahrung, auf die wissenschaftspolitische Relevanz und die gesellschaftliche Verarbeitung des Themas eingegangen sowie auf das mediale Umfeld.

Die Einschätzung der WHO, falls diese überhaupt jemals so kommuniziert wurde, entspricht nicht im Entferntesten der realen gesundheitlichen Entwicklung in der Bevölkerung.

Und dass die WHO die von der Industrie am besten unterwanderte Institution ist, hat der Tabakskandal seinerzeit eindrücklich gezeigt und braucht hier nicht mehr näher erläutert zu werden.  Bestens bekannt ist ebenfalls die Unterwanderung der WHO durch die sogenannte internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP, welche bei näherem Hinsehen nichts anders ist, als ein privater industrielastiger Verein mit Sitz in München, dessen Mitglieder sich je  nach Bedarf gegenseitig selber wählen oder auch absetzen.  Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit, hierhin jemanden zu delegieren oder von hier jemanden abzuberufen.

Kantonsspital_Luzern.JPGAuch am Kantonsspital Luzern

Wie wir dem Internet weiter entnehmen, plant auch die NIRMED an ihrer sogenannten ärztlichen Fortbildungsveranstaltung vom 31.Oktober am Kantonsspital Luzern in ähnlichem Stil über Elektrohypersensivität zu berichten und über elektrosensible Mitmenschen herzufallen.

Geschäfzszweck von NIRMED ist laut ihrer Internetseite die Beratung von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Organisationen des Gesundheitswesens und Umweltverbänden.

Und die bisher veröffentlichten Arbeiten beinhalten vorwiegend Verunglimpfungen mobilfunkkritischer Forschungsarbeiten und mobilfunkkritischer Wissenschafter.

Wie die NIRMED und die von den Mobilfunkbetreibern gesponserte  „Aerztliche Sprechstunde“  mit elektrosensiblen Menschen umspringen, ist uns sowohl durch Publikationen der NIRMED wie durch Zeugen, welche in der Hoffnung, dort Hilfe zu finden, diese Sprechstunde besucht haben, bestens bekannt.

Als Beispiel dazu einige haarsträubende Zitate dazu aus der einschlägigen Zeitschrift Frequentia vom November 2004.

„Als Arzt sollte man sich hier seiner Verantwortung bewusst sein und dem Hypokratischen Eid gemäss Leid, und damit auch psychisches Leid, sowie unnötige Verunsicherung von den Menschen fernzuhalten……

Häufig entsprechen die Angaben der Patienten nicht einmal ihrer erlebten Situation, weil sie zu sehr von Medien, von Interessenverbänden, selbsternannten Spezialisten aus der Alternativszene oder gar von Scharlatanen beeinflusst werden.“

Und als Höhepunkt: „Die Patienten liefern oft abenteuerliche Beschreibungen der Einflüsse unter welchen sie stehen. Nicht selten berichten sie sogar über mutwillige elektromagnetische Beeinflussungen durch Nachbarn.  In solchen Fällen von sich verselbständigenden Wahnwahrnehmungen ist immer nach neurotischen und schizophrenen Formenkreisen zu suchen.“

Auch diese Beurteilungen der NIRMED an welche sich die „ärztliche Sprechstunde“ am Kantonsspital Luzern  stets hielt, entsprechen nicht im Entferntesten der realen gesundheitlichen Entwicklung in der Bevölkerung und stellen für betroffene Patienten eine gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung und  Diskriminierung dar.

Gigaherz wird deshalb, gemäss ihrem Vorstandsbeschluss vom 13.10.07 alle Erklärungen des sogenannten Scienc-Brunch vom 30. November sowie der sogenannten ärztlichen Fortbildung vom 31.Oktober am Kontonsspital Luzern, in Wort Bild oder Schrift, welche Elektrosmog-Beschwerden weiterhin als sogenannte Nocebo-Effekte einer psychisch gestörten Minderheit darzustellen versuchen, auf Grund des Artikels 261bis StGB einklagen und in einem Strafrechtsverfahren, nötigenfalls bis vor Bundesgericht durchziehen.

Wir bedauern es ausserordentlich, zu solchen Massnahmen greifen zu müssen.  Als die mit Abstand grösste Schweizerische Schutzorganisation Elektrosmog-Betroffener  können und wollen wir einer derartigen, gegen das Strafgesetzbuch und die Menschenwürde verstossenden Verunglimpfung unserer Mitglieder und weiterer Betroffener nicht mehr länger tatenlos zusehen.

Die Veranstalter beider Seminare wurden schriftlich vorgewarnt.  Ob sie sich dadurch beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet