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Die strahlenden Schafställe von Orange

Die strahlenden Schafställe von Orange

Die Gemeinde Bättwil, im Kanton Solothurn, an der Grenze zu Frankreich in der Nähe von Basel gelegen, will keinen 35m hohen Mobilfunksender inmitten ihres schönen Dorfes mit einem geschützten Ortsbild.

Hans-U. Jakob, 22.6.03

Nicht nur das Ortsbild liegt den Bättwilern am Herzen, sondern in erster Linie ihre Gesundheit. Sie haben deshalb an der Gemeindeversammlung im Januar 2002 ihren Gemeinderat beauftragt, die Sache bis vor Bundesgericht zu verfolgen und dafür gleichzeitig einen Kredit von Fr.60’000 bewilligt.

Der Staat Schweiz hat aus den verkauften Mobilfunkkonzessionen unterdessen Milliardenbeträge eingesackt und muss nun sehen, wie er der Bevölkerung diese gesundheitsgefährdende Technologie überziehen kann.
Es verwundert deshalb kaum jemanden, dass unsere Gerichte gar nicht mehr objektiv urteilen dürfen. So auch nicht das Bundesgericht in Fall Bättwil.

Nach der verlorenen Schlacht in Lausanne geben die Bürger/Innen von Bättwil aber immer noch nicht klein bei. Im Gegenteil. Sie beauftragen an der Gemeindeversammlung vom 30. April 03 mit überwältigendem Mehr den Gemeinderat, jetzt den Standortgeber soweit moralisch und finanziell zu unterstützen, dass dieser aus dem Mietvertrag mit Orange aussteigen kann.
Als ersten Schritt hat das Bezirksgericht Dorneck diesen Mietvertrag tatsächlich als ungültig erklärt und für Orange ein Bauverbot ausgesprochen.

Das hat jetzt die gnädigen Herren zu Solothurn, jenseits des Juras, gewaltig erschreckt resp. aus den Socken gejagt. Zusammen mit dem Advokaten von Orange, einem gewissen Herr Lack machte sich Regierungsrat Straumann auf den weiten Weg nach Bättwil um dem aufmüpfigen Gemeinderat gehörig die Leviten zu lesen.

Zitate aus dem Protokoll dieser Sitzung:

Regierungsrat Straumann:
„Der Widerstand gegen die geplante Antenne ist zwecklos. Der Gemeinderat von Bättwil täte besser daran, das Gesetz durchzusetzen als sich zu nahe am Bürger zu orientieren.“

Lack, Orange:
„Das bestehende Unbehagen gegen Bundesgesetze und Bestimmungen darf nicht dazu ermutigen, etwas dagegen zu unternehmen. Der Bund setzt den Bau einer Mobilfunkanlage dem Bau eines Schafstalles gleich. Somit können dagegen keine Einwände gemacht werden.“

Kommentar Gigaherz:
Ob Schaf- oder Schweinestall. Beide haben eines gemeinsam. Beide müssen von Zeit zu Zeit ausgemistet werden. Die Stimmbürger/Innen tun das jeweils mit dem Wahlzettel an der Urne. Ein Regierungsrat, der einem Gemeinderat empfiehlt, sich nicht am Bürger, sondern an einer korrupten Gesetzgebung zu orientieren, ist schlicht nicht mehr wählbar.

Auch dürfen sich weitere Gemeinden nicht entmutigen lassen und sollten immer wieder von Neuem ans Bundesgericht gelangen, ansonsten die dort oben den Eindruck erhalten, ihre Sprüche entsprächen tatsächlich Recht und Ordnung.

Und ein absolutes Highlight in dieser Komödie ist wohl der strahlende, 35m hohen Schafstall von Orange.

Ubrigens: Wann gibt es im Kanton Solothurn zum nächsten Mal Regierungsratswahlen?

Quelle: Dorfzeitung von Bättwil, nachzulesen im offiziellen Teil des Gemeinderates.

Von Hans-U. Jakob

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