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Das Unerwartete geschieht immer

Eine Ergänzung zum Beobachter Artikel in der Ausgabe Nr. 15 vom 24. Juli 2015

Von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 25.Juli.2015

Bei Gigaherz und andern EMF-Kritikern und Betroffenen hatte man den „Beobachter“ längstens abgeschrieben. Zu gross und viel zu lukrativ für den Verleger, war in diesem ansonsten recht Behörden-kritischen Wochenblatt der Reklameanteil der Mobilfunkindustrie. In einer vorweihnächtlichen Ausgabe betrug der Anteil an Handy-Reklame volle 24 Seiten.

Beobachter_15-15CUmso erstaunter war ich, als Ende Juni der Beobachter-Redaktor Gian Signorell anrief und nach Adressen von an Elektrosmog erkrankten Menschen fragte. Ziemlich unfreundlich machte ich ihm klar, dass wir wegen den bekannten Mobbing- und Rufmordkampagnen die zur Zeit von den Mobilfunk- und Stromnetzbetreibern gegen diesen Bevölkerungsteil geführt werde, keinerlei Adressen bekanntgeben. Die Leiterin der Gigaherz-Selbsthilfegruppe war dann trotzdem bereit, eine Umfrage bei Ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu starten, wer allenfalls bereit wäre sich den zu erwartenden persönlichen Angriffen, anschliessend an den geplanten Beobachter-Artikel auszusetzen.

Das erstaunliche Resultat steht in der gedruckten Beobachter-Ausgabe Nr. 15 vom 24. Juli 2015 oder teilweise online unter: http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/wohlfuehlen-praevention/artikel/elektrosensibilitaet_der-elektrosmog-macht-mich-krank/

Die Titelgeschichte dazu lautet „Die unterschätzte Gefahr, wie gross ist das Risiko“ und ist in derselben Ausgabe Nr. 15 oder teilweise online hier zu finden.
http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/wohlfuehlen-praevention/artikel/mobilfunkstrahlung_wie-gross-ist-das-risiko/
Die Stellen in welchen ich persönlich zitiert werde, bedürfen -weil diese lediglich die Zusammenfassung einer Zusammenfassung darstellen – allerdings einiger Ergänzungen.
So etwa auch bei diesem Zitat aus dem Beobachter Artikel:

«Das Ganze ist ein einziger Schwindel»
In der Schweiz gelten für Orte, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten, zehnmal niedrigere Grenzwerte als diejenigen für die maximal zulässige Sendeleistung, die in den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) festgehalten sind. Damit trägt der Bundesrat dem Vorsorgeprinzip Rechnung. Es besagt, dass Einwirkungen, die schädlich sein könnten, frühzeitig begrenzt werden müssen, auch wenn der wissenschaftliche Nachweis der Schädlichkeit noch fehlt.
Das klingt beruhigend. Aber nicht für Hans-Ulrich Jakob: «Das Ganze ist ein einziger Schwindel», sagt der Präsident des mobilfunkkritischen Vereins Gigaherz.ch. Der Unterschied komme einzig zustande, weil an verschiedenen Orten gemessen werde: in der Schweiz im Wohn- und im Schlafzimmer, bei der ICNIRP auf dem Dach. «Dass sich die Strahlung beim Durchdringen der Mauern abschwächt, ist ja klar», so Jakob.
Ende Zitat Beobachter.

Ich bin immer für möglichst kurze und prägnante Kommentare, aber dieser hier ist nun wirklich etwas zu kurz geraten.

Was ich damit sagen wollte:
In der Schweiz gelten an Orten empfindlicher Nutzung, das sind Orte wo sich Menschen dauernd oder lange Zeit aufhalten müssen, so etwa in Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Kranken-, und Schulzimmern sowie an Innenraum-Arbeitsplätzen, 10 mal niedrigere Grenzwerte als diejenigen die von der ICNIRP vorgeschlagen werden. Der Schwindel an dieser Lösung ist allerdings, dass an diesen Orten die Strahlungsintensität aus Gründen der Abweichung zur vertikalen und/oder horizontalen Senderichtung und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung und natürlich auf Grund der Distanz ganz von selbst auf 10% zurückgeht. Dies ohne jegliches Dazutun der Mobilfunkbetreiber.

Für Orte wo sich Menschen nur kurzzeitig aufhalten können, also auch auf Dachterrassen, in Gärten, auf Gehwegen, Sportplätzen und allen Aussen-Arbeitsplätzen, gelten in der Schweiz die selben Grenzwerte wie von der ICNIRP empfohlen.
Im Ausland kennt man die Regelung mit den Orten empfindlicher Nutzung nicht. Das ist auch gar nicht nötig, weil es im Endeffekt auf das Selbe hinausläuft. Die Schweizer Regelung erlaubt es den Mobilfunkbetreibern bei „geschickter“ Anwendung sogar stärkere Sender zu bauen als im Ausland.
Der Vorsorgeauftrag, wie in der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung vorgeschrieben, wird somit sträflich vernachlässigt.
Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich an meinem Kurzvortrag vom 20.April 2015 orientieren.
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf

Ein weiters zu stark vereinfachtes Zitat aus dem Beobachter-Artikel lautet:

Der Vorfall zeigt: Im Kampf um die Deutungshoheit bei den Risiken der Mobilfunktechnologie wird mitunter mit harten Bandagen gekämpft.
Das gilt auch für den Gigaherz-Präsidenten. Hans-Ulrich Jakob ist einer der vehementesten Kritiker der ICNIRP. «Es handelt sich um einen privaten Verein ohne weitere Legitimation.» Wer dem Verein beitreten könne oder nicht, entschieden die Mitglieder allein. Für den Gigaherz-Präsidenten ist klar: «Die ICNIRP ist schlicht eine mobilfunkindustriefreundliche Organisation.» Dazu hält die ICNIRP fest: «Unsere Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und treffen ihre Entscheidungen allein aufgrund ihrer Expertise. Wahlgremium für die Aufnahme sind die Mitglieder selbst.»
Ende Zitat Beobachter

Für den Gigaherz Präsidenten ist noch viel mehr klar:
ICNIRP ist die Abkürzung für International Comission on Non-Ionizing Radiation Protection oder zu Deutsch Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung.
Um es vorweg zu nehmen, Kommission zum Schutz vor irgendetwas ist kein geschützter Name, so kann sich jeder x-beliebige Verein nennen, der sich mit der im Vereinsnamen genannten Thematik befasst.
Die ICNIRP ist also nichts anderes als ein privater Miniaturverein mit Sitz in Oberschleissheim bei München, mit lediglich 14 Mitgiedern, die ihre Nachfolger jeweils selbst bestimmen. Oder auch Leute ausschliessen, die nicht ihren industriefreundlichen Doktrien folgen. Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit jemanden in die ICNIRP zu berufen, oder von dort abzuberufen. Die ICNIRP ist zudem der kleinste von 192 Privatvereinen, die in der WHO zur Zeit herumlobbyieren.

Das war nicht immer so.
Bis zum Jahr 2000 galt die ICNIRP als Abteilung der WHO. Wenigstens stellten alle staatlichen Strahlenschutzbehörden der Welt dies so dar und die ICNIRP gefiel sich sehr in dieser Rolle und unternahm nie die geringste Anstrengung dieses Image zu korrigieren. Da die ICNIRP ihre damalige Adresse mit UN Gebäude in Genf (Schweiz) und dort am Sitz der WHO angab, wurde dieser falsche Eindruck noch verstärkt. Doch dann kam ihr ein anderer, etwas grösserer Verein aus den Schweizer Bergen in die Quere.
Diese Story finden Sie hier. https://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/

Alle Belege dazu sind in den Gigaherz-Archiven immer noch vorhanden.

Von Hans-U. Jakob

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