Alaaarm! Rösti hat den Bogen überspannt!
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Momentan sind Millimeterwellen mancherorts ein Gesprächs- und Diskussionsthema. Meistens in Verbindung mit dem kommenden Mobilfunkstandard 6G, der bereits in der Erprobungsphase steckt. 6G und Millimeterwellen sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne Millimeterwellen kein 6G und Millimeterwellen gibt es vorwiegend für 6G.
Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.
Am 28. September stimmen wir ein zweites mal über die Einführung der elektronischen Identitätskarte auf dem Smartphone ab. Bei der ersten Abstimmung von 2021 waren noch Privatfirmen als Herausgeber vorgesehen. Weil dies angeblich der Hauptgrund für die Ablehnung in der Volksabstimmung gewesen sein soll, ist diesmal der Bund für die Herstellung und Herausgabe selber am Werk.
Unglaublich aber wahr. Im Kanton Aargau steht Unterricht mit Smartphones und Tablets auf dem obligatorischen Lehrplan. Nicht etwa für Oberstufen-Schüler, nein für Kindergärteler ab dem 4. Lebensjahr. Für die Datenübertragung ist gemäss Lehrplan eine kabelloseLösung per WLAN zu bevorzugen. Hochfrequente elektromagnetische Belastung der Kleinen, ist für die Verantwortlichen ein Tabu-Thema.
Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.
Fast Unglaubliches ereignet sich zur Zeit beim sonst enorm mobilfunkfreundlichen Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Plötzlich sind die seit Jahrzehnten von den Mobilfunkbetreibern verwendeten Antennendiagramme zur Erstellung von Strahlungsprognosen viel zu ungenau und Netzabdeckungskarten, die seit Jahrzehnten für das Erlangen von Sonderbewilligungen zum Bauen von Mobilfunk-Sendeanlagen ausserhalb von Bauzonen ausgereicht hatten, völlig unbrauchbar.
Diese Woche flattern einem wieder Prospekte ins Haus, was das Kind zum Beginn des neuen Schuljahres unbedingt benötigt. Das Mindeste ein neues 5G-Smartphone zum Sonderpreis von Fr.499.95. Billiger würde dem Status der Familie nicht entsprechen und wäre unzumutbar für das Kind.
Die Gemeinde Schwarzenburg feiert dieses Jahr ihr 1000-jähriges Bestehen. Wie überall bei solchen Feiern wird auch hier ein Jubiläumsbuch herausgegeben. Die über 80-jährigen in der Gemeinde Ansässigen wurden gebeten, ihren Anteil an der Geschichte der letzten 100 Jahre beizusteuern. Hansueli Jakob hat es auch versucht. Zu einem patriotisch gefärbten Heimatbuch passten jedoch nicht ganz alle Zuschriften.
Das Bundesgericht erklärt eine Sendeleistung von 0.4Watt als genügend um 2/3 eines 3000-Seelendorfes mit 5G-Strahlung auszuleuchten. Das liegt so nahe am Perpetuum-Mobile, dass die Anmeldung der drei richterlichen Koryphäen für den Nobelpreis in Physik unumgänglich wird.