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Der Zutrittscode zum Irrgarten:1C_113/2024

Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.

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E-ID – Das Fundament zur Totalüberwachung

Am 28. September stimmen wir ein zweites mal über die Einführung der elektronischen Identitätskarte auf dem Smartphone ab. Bei der ersten Abstimmung von 2021 waren noch Privatfirmen als Herausgeber vorgesehen. Weil dies angeblich der Hauptgrund für die Ablehnung in der Volksabstimmung gewesen sein soll, ist diesmal der Bund für die Herstellung und Herausgabe selber am Werk.

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Staatliche Dressur von Kleinkindern

Unglaublich aber wahr. Im Kanton Aargau steht Unterricht mit Smartphones und Tablets auf dem obligatorischen Lehrplan. Nicht etwa für Oberstufen-Schüler, nein für Kindergärteler ab dem 4. Lebensjahr. Für die Datenübertragung ist gemäss Lehrplan eine kabelloseLösung per WLAN zu bevorzugen. Hochfrequente elektromagnetische Belastung der Kleinen, ist für die Verantwortlichen ein Tabu-Thema.

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Warum müssen das BAFU und das BAG die Bevölkerung dermassen belügen?

Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.

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Ausmist-Aktion beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Fast Unglaubliches ereignet sich zur Zeit beim sonst enorm mobilfunkfreundlichen Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Plötzlich sind die seit Jahrzehnten von den Mobilfunkbetreibern verwendeten Antennendiagramme zur Erstellung von Strahlungsprognosen viel zu ungenau und Netzabdeckungskarten, die seit Jahrzehnten für das Erlangen von Sonderbewilligungen zum Bauen von Mobilfunk-Sendeanlagen ausserhalb von Bauzonen ausgereicht hatten, völlig unbrauchbar.

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Zum Schulbeginn ein neues Handy

Diese Woche flattern einem wieder Prospekte ins Haus, was das Kind zum Beginn des neuen Schuljahres unbedingt benötigt. Das Mindeste ein neues 5G-Smartphone zum Sonderpreis von Fr.499.95. Billiger würde dem Status der Familie nicht entsprechen und wäre unzumutbar für das Kind.

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1000 Jahre Schwarzenburg

Die Gemeinde Schwarzenburg feiert dieses Jahr ihr 1000-jähriges Bestehen. Wie überall bei solchen Feiern wird auch hier ein Jubiläumsbuch herausgegeben. Die über 80-jährigen in der Gemeinde Ansässigen wurden gebeten, ihren Anteil an der Geschichte der letzten 100  Jahre beizusteuern. Hansueli Jakob hat es auch versucht. Zu einem patriotisch gefärbten Heimatbuch passten jedoch nicht ganz alle Zuschriften.

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Für den Nobelpreis vorzuschlagen

Das Bundesgericht erklärt eine Sendeleistung von 0.4Watt als genügend um 2/3 eines 3000-Seelendorfes mit 5G-Strahlung auszuleuchten. Das liegt so nahe am Perpetuum-Mobile, dass die Anmeldung der drei richterlichen Koryphäen für den Nobelpreis in Physik unumgänglich wird.

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Granegg – 5G für die Füchse

Die Mobilfunk-Sendeanlage Granegg in der Gemeinde Schwarzenburg steht ziemlich einsam weit in der Prärie draussen. Sie dient allen drei Anbietern Swisscom, Sunrise und Salt zur Ausstrahlung der Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) und soll jetzt noch mit dem Funkdienst 5G adaptiv nachgerüstet werden. Dagegen wehrten sich 120 Betroffene aus der Umgebung bis vor das Verwaltungsgericht. Am 7. Mai 2025 hat das Gericht nach einer Verfahrensdauer von insgesamt 4 Jahren sein Urteil verkündet.

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Blackout von 2032 fand schon 2025 statt

Der Bundesrat hat doch den Blackout auf 2032 verschoben. Warum kann sich jetzt die blöde Natur nicht an diesen Beschluss halten und macht Teile des Kantons Wallis und des Berner Oberlandes schon an Ostern 2025 dunkel? Was erlaubt die sich eigentlich!

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