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Bundesrat verschiebt Blackout auf 2032

Praktisch jedes Jahr mindestens einmal haben wir den Bundesrat darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem längeren Ausfall der Stromnetze nach spätestens 30 Minuten Ende der Handyotis Akutis sei, da die Notstrom-Batterien in den Mobilfunk-Sendeanlagen, wenn diese neueren Datums seien, gerade mal für 30Minuten ausreichen würden. Bei Batterien älteren Datums könne schon nach 20Minuten Schluss sein. Ein Abbruch des Festnetzes, welches früher in den Zentralen noch Notstrombatterien für 48 Stunden enthielt, sei daher nicht zu verantworten.

Von Hans-U. Jakob (gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 8.Nov. 2023

Anfänglich hat man uns noch geantwortet, 98% der Stromausfälle in der Schweiz seien kürzer als 5 Minuten und unser Geschrei sei daher ohne Bedeutung. Später wurde uns dann etwas weniger freundlich zu verstehen gegeben, wir sollten uns bitte um unsere eigenen Angelegenheiten kümmern.

Weder der Ukraine Krieg, noch die Erdbeben in den Nachbarländern, noch die drohende Strommangellage vom letzten Winter konnten den Bundesrat erschüttern. Man ging naiverweise sogar von der falschen Annahme aus, dass die Mobilfunk-Sendeanlagen durch ein separates Stromnetz gespiesen würden, für welches die Elektrizitätswerke immer eine Reststrommenge bereithalten würden.  Offensichtlich aufgeschreckt durch den Nahost-Krieg ist der Bundesrat jetzt der Sache nochmals etwas gründlicher nachgegangen und siehe da, was da per e-mail daherkommt:

Diese Nachricht wurde Ihnen von www.admin.ch/news zugesandt.
Stärkung des Mobilfunknetzes bei Stromausfall
Bern, 01.11.2023 – Mobilfunkbetreiber sollten Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Bevölkerung und Unternehmen das Mobilfunknetz auch bei Störungen der Stromversorgung weiterhin nutzen können. An seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung über Fernmeldedienste zur Vernehmlassung gestellt.
Bundesrat

Wie das gehen soll steht dann in den angehängten Erläuterungen.

Die Mobilfunkbetreiber sollen verpflichtet werden, der Bevölkerung auch bei einem lang andauernden Stromausfall die mobile Kommunikation und die Internet-Dienste weiter zur Verfügung zu stellen. Verboten werden solle nur das Herunterladen von Spielfilmen, da dies das Mobilfunknetz überlasten könnte.  Ausgenommen davon wären nur Videos von öffentlichem Interesse. (Und was im öffentlichen Interesse ist, bestimmt natürlich dann der Bundesrat. red)

Und dies, man höre und staune, während einem Stromunterbruch bis zu 72 Stunden. Und bei zyklischen Stromausfällen, das heisst, wenn es zwischendurch mal kurz wieder Strom gibt, sogar ununterbrochen während 14 Tagen. Die Mobilfunkbetreiber sollen verpflichtet werden, ihre Notstromversorgungen in den Mobilfunk-Sendeanlagen entsprechend aufzurüsten. Nach Schätzungen des Bundesrates würde das die Mobilfunkbetreiber jährlich ca 150 Millionen kosten. Das dürfte die Batterie Herssteller freuen. Und noch mehr unsere Umwelt, denn die Batterien haben eine Lebensdauer von knapp 10 Jahren und müssen regelmässig ausgewechselt und entsorgt werden. Das macht bei 25’000 Mobilfunk-Sendeanlagen in der Schweiz, alle 10 Jahre ja nur etwa 1’750’000 Tonnen alte Batterien. Oder 175’000 Tonnen alle Jahre.

Der Bundesrat will den Mobilfunkbetreibern sage und schreibe 8 Jahre Zeit geben, um ihre Aufgabe zu erledigen. Der totale Blackout im Stromnetz muss also auf 2032 verschoben werden….
Etwas schneller soll es laut Bundesrat bei der Aufrechterhaltung der Notruf-Nummern während dem Blackout gehen. Hier will der Bundesrat den Mobilfunkbetreibern 5 Jahre Zeit geben. Wie diese Aufteilung zwischen der Übertragung von Anrufen mit Notrufnummern und solchen aus dem allgemeinen Gesprächs- und Datenverkehr gehen sollen, ist absolut schleierhaft. Denn entweder sendet die Sendeanlage oder sie ist tot. Eine Zwischenlösung, nur mit Notrufnummern ist technisch gar nicht möglich.

Die Mobilfunkbetreiber müssen dem Bundesrat jährlich einen Zwischenbericht darüber abliefern, wie weit ihre Nachrüstung bereits fortgeschritten ist.

Wer sich dazu berufen fühlt, kann bis zum 16. Februar 2024 eine Vernehmlassung einreichen. Wo sie oder er sich vernehmlassen oser vernehmen lassen kann, sagt der Bundesrat vorsichtshalber nicht.

Von Hans-U. Jakob

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