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Bundesgericht verbietet Dauerfunk bei Funk-Wasserzählern.

Wie das schweizerische Bundesgericht einer völlig unnötigen, überflüssigen Funkerei ein Ende setzt.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22.2.2023

Da wo funkangefressene Digitalisierer am Werk sind, wird oft auf Teufel komm raus auch noch eine unnötige, meist überflüssige Funkerei gratis mitgeliefert. So auch bei den sogenannten Funk-Wasserzählern, die dem Zählerableser der Wasserversorgung erlaubt, den Zählerstand zwecks Erstellung der Wasserverbrauchsrechnung aus der Ferne abzulesen.
An und für sich eine nützliche Angelegenheit, da die Hausbesitzer, gerade bei Einfamilienhäusern, meistens dann nicht zu Hause sind, wenn der Zählerableser an der Haustüre klingelt, um den Wasserzähler im Untergeschoss ablesen zu dürfen.


Wieso zum Henker funken dann diese Funk-Wasserzähler alle 30 Sekunden, manche Fabrikate noch öfter, nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern auch noch gleich die im Zähler gespeicherten Stundenwerte der letzten 256 Tage inklusive deren Spitzen-Durchflusswerte und vieles mehr, pausenlos und planlos in den Aether hinaus?

Diese Frage stellte sich am 5. Januar 2021 auch das Bundesgericht und fand darin auch weder Sinn noch Zweck.

In seiner Beurteilung fand das hohe Gericht, eine einzige kurze Sendung mit dem aktuellen Zählerstand auf Anforderung des Zählerablesers hin, genüge für den Zweck der Erstellung der jährlichen oder halbjährlichen Wasserrechnung vollauf. Alles andere lasse sich mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung schlicht nicht vereinbaren. Selbst dann nicht wenn die Daten raffiniert verschlüsselt und codiert werden und nur vom Personal des Waserversorgers entschlüsselt werden können.
Das Bundesgericht gab einem Beschwerdeführer recht, der moniert hatte, selbst dann bestehe für ihn noch ein gewisses Restrisiko, dass über ihn personenbezogene Profile erstellt werden könnten.

Das Bundesgericht duldet demnach nur noch Funk-Wasserzähler, die zur Zeit der Rechnungsstellung, sei das jährlich oder halbjährlich, einmal kurz den aktuellen Zählerstand funken und sonst gar nichts.

Warum wussten wir von diesem sensationellen Urteil bisher nichts?

Wer hat ein Interesse daran, dieses möglichst geheim zu halten?
Sind es die tausend Gemeinden, die bereits die dauernd funkenden Wasserzähler millionenfach installiert haben und jetzt um- oder nachrüsten müssen?  Denn einzelne Zählerhersteller haben auf dieses Bundesgerichtsurteil bereits reagiert und bieten Zusatzmodule an, welche die Dauerfunkerei unterbinden und nur zum Zeitpunkt der jährlichen oder halbjährlichen Ablesung, und erst nur den aktuellen Zählerstand funken. Alle gespeicherten Daten können dann nur noch vor Ort direkt am Zähler selbst ausgelesen werden, falls überhaupt jemals notwendig.

Gar keine Freude an diesem Bundesgerichtsurteil dürften auch die Hersteller und Anwender der sogenannten Smart-Meters für den Stromverbrauch haben. Denn beim Stromverbrauch lassen sich weit mehr personen-bezogene Profile ersten als beim Wasserverbrauch

Urteil 1C_273/2020 vom 5. Jan. 2021

Von Hans-U. Jakob

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