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Bundesgericht korrigiert Jakob Zahlen!

Bundesgericht korrigiert Jakobs Zahlen!

von Loreley Neinaberau, 4.6.02

Im Urteil 1A.10/2001/sta vom 8.4.2002 werden die phantasievollen Zahlen des Rübezahls aus dem Schwarzenburgerland einmal mehr korrigiert.

Dieser hatte am 11.7.2000 über das Internet verbreitet, im 1800MHz-Bereich seien die in den besten Grenzwerten der Welt, den Schweizer Grenzwerten, erlaubten Werte rund 20’000 mal höher als zum Handy-telefonieren notwendig.
Unsinn, sagt das Schweizerische Bundesgericht, die zum Telefonieren notwendige Minimalfeldstärke betragen nicht 0.0003Volt pro Meter sondern 0.00035V/m was nicht 20’000mal höher als zum Handy-telefonieren notwendig sei, sondern lediglich 17’000 mal.

Schon früher einmal musste das Bundesgericht eingreifen, als Jakob verbreitete, der Sendeturm in Beromünster sei 300m hoch. Es waren dann nur 275m. Sorry!

Auch der Gemeinderat von Schwarzenburg hatte bereits vor 15 Jahren seine liebe Mühe mit diesem Phantasten. Behauptete dieser doch in einem Inserat, ein zur Abstimmung anstehendes Projekt bringe jeden Abend auf dem Quartiersträsschen F einen Mehrverkehr von 300 Autos, wo eine kantonale Expertenkommission doch nur 275 berechnet hatte……Na soooowas!

Vorgeschichte siehe unter:

27’000mal resp. 20’000mal höher als zum Telefonieren notwendig (Unter Forschung und Technik)

Von Hans-U. Jakob

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