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Brief an das Gesundheitsamt Thalwil

Brief an das Gesundheitsamt Thalwil

ISBM

Interessenverein für den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunk-Antennen

Sekretariat: G. Kares
8800 Thalwil, Schwandelstr. 20

Thalwil, den 30. März 2004

An das
Gesundheitsamt Thalwil
z.H.v. Frau Marrel
Feldstrasse 27
8800 Thalwil

Betr. Neue geplante UMTS-Antennen auf dem Bahngelände

Sehr geehrte Frau Marrel
Sehr geehrte Damen und Herren

Vor kurzer Zeit hat sich bei Ihnen telefonisch ein besorgter Einwohner gemeldet, um das Gesundheitsamt und die Gemeindebehörde auf die Gefahren dieser Art von Antennen aufmerksam zu machen und Sie zu bitten, diesem Projekt nicht zuzustimmen.

Dabei wurde klar, dass die Gemeindebehörde der Meinung ist, allen derartigen Gesuchen entsprechen zu müssen. In Wirklichkeit hat jede Gemeinde einen gewissen Spielraum und kann Bewilligungen durchaus verweigern.

Von Ihrer Seite wurde hierauf der Wunsch geäussert, eine Liste von Gemeinden vorzule-gen, die eine Bewilligung nicht erteilt haben.

Vorweg ein Zitat Dr. Jürgen Baumann, Sektionsleiter BUWAL im K-Tipp Nr. 6 vom 24.3.04:
„Wenn eine neue Technologie eingeführt wird, dürfte man erwarten, dass ihre ge-sundheitlichen Auswirkungen einigermassen untersucht sind. Beim Mobilfunk aber war eine solche Dynamik im Spiel, dass die umfassende Risikoabklärung gar nicht möglich war.“ (Ende Zitat, der entsprechende Artikel liegt bei.)

Ilustration der derzeitigen Lage mit ihrer ganzen Brisanz. Dazu führen wir einige Titel von Publikationen der letzten Zeit auf:

Bundesamt reagiert alarmiert auf holländische Studie (TNO): Neue Handys strahlen gefährlicher (Quelle: Sonntagsblick, 8.2.04)

Handystrahlen verändern Gehirnströme: Forscher der Universität Zürich beweisen dies zum ersten Mal. (Quelle: Blick, 4.9.02)

Die ganze Bevölkerung als Versuchskaninchen: (Quelle: K-tipp Nr.6, 24.3.04)

Grundsatzentscheid i.S. Errichtung und Betrieb von Mobilfunk-Basisstationen auf zivilem Grundeigentum des Bundes (Brief vom 10.11.99) Daraus sinngemäss: Der Bund verbietet aus Vorsicht vor Haftungsansprüchen von Mitarbeitern wegen Gesundheitsschäden den Bau von Antennen auf Bundesbauten.

Dies nur einige aus einer Vielzahl von wichtigen einschlägigen Publikationen. Aus aller Welt treffen alarmierende Nachrichten ein, die eigentlich in erster Linie die Bewilligungsbehörden kennen und interessieren müssten. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, führen wir aus der reichen Fülle nur zwei solcher Meldungen auf:

165 Krebsfälle in einem einzigen Ort, in Osafia, Israel

Die Fälle im spanischen Valladolid (extremer Anstieg der Kinderleukämie-Fälle und im französichen St. Cyr (Hirntumore bei Kindern) dürften Ihnen bekannt sein.

Aus dem Referat von Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Landessanitätsdirektion Salzburg anlässlich des 1. Nationalen Kongresses Elektrosmog-Betroffener vom 22. 11. 03 in Biel:

„Bereits 19% der Bevölkerung ist seit Einführung der drahtlosen Telefonie elektrosmog-geschädigt.“

Laut Schweizer Gerichtsakten könnten schon bei wesentlich geringeren Feldstärken, bei 0,000005 V/m telefoniert werden.

Versicherungsexperten und Schätzungsbeamte halten eine Wertverminderung von Liegenschaften in der Nähe von Mobilfunkanlagen in der Grössenordnung von 30 – 50% für möglich, bis zur Unverkäuflichkeit von Liegenschaften und/oder Unvermietbarkeit von Wohnungen. Banken wollen für kritische Objekte keine Kredite mehr gewähren. Versicherungsgesellschaften übernehmen übrigens weltweit keine gesundheitlichen und materiellen Schäden, verursacht durch den Mobilfunk.

Fadenscheinige Aussagen und „Beruhigungen“:
Einwohnern, die wegen der geplanten Antenne am Tunnel in Thalwil ihre Besorgnis bei der SBB und der Swisscom deponiert hatten, will man die Notwendigkeit einer solchen Antenne damit begründen, dass im Notfall im Tunnel via Handy Hilfe herbei geholt werden könne. Dabei weiss jeder, dass sich in Tunnels für solche Fälle eine Videoanlage befinden muss. Mit derlei fadenscheinigen Begründungen soll die Bevölkerung beruhigt werden.

Wir kennen diese Art von Beruhigungspillen und leider auch die notorisch verbreiteten Un-wahrheiten, wie z.B. im Falle des Schulhauses Berg. Dort wurden besorgte Bürger bei der Installation der Antenne abgewimmelt mit dem Spruch, dies sei nur etwas Kleines für die Zivilschutzanlage „und wenn ihr jetzt nicht abhaut, holen wir die Polizei.“

Ähnlich verlief es im Fall des Pferdestalles Gattikon. Dort wurden die Montagearbeiten wegen des Sturmes Lothar mit entstandenen Schäden am Dach begründet. Beruhigt gingen die Leute nach Hause. Die böse Überraschung am anderen Morgen: eine fertig montierte Antenne!

Die anfangs angekündigte Aufzählung von Gemeinden, (keineswegs vollständig),in denen Antennengesuche zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht bewilligt wurden, legen wir Ihnen in einer separaten Liste bei. Diese Gemeinden haben nicht zuletzt auf eine Bewilligung verzichtet, weil sie kein Vertrauen in den Schutz durch die Schweizer Grenzwerte haben.

Mit freundlichen Grüssen

ISBM Thalwil

Karl Koller (Präsident)

Beilagen:

Liste der ablehnenden Gemeindeentscheide
Die ganze Bevölkerung als Versuchskaninchen

Geht an:

Frau Burgener, Gemeindepräsidentin
Gesamtgemeinderat
Gemeindeschreiber
Liegenschaftenverwaltung
Bauamt
Schulpräsident

Von Hans-U. Jakob

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