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Baurechtsskandal im Kanton Zürich, bereits 1 Million netto für Textkonserven kassiert

Für Dienstleistungen, die in andern Kantonen gratis erbracht werden, bittet der Kanton Zürich seine Bürger/Innen auf unverschämte Art und Weise zur Kasse.   Seit Beginn des Mobilfunkzeitalters beträgt der Reingewinn aus der Abschmetterung von Einsprachen und Beschwerden über 1 Million Franken.  Dies dank der Verwendung von Textkonserven, die von den Mobilfunkbetreibern gratis zur Verfügung gestellt werden. Quelle: Hochrechnung aus 600 von Gigaherz behandelten Mobilfunkfällen.

Hans-U. Jakob, 18.8.07

Während in der übrigen Schweiz Einsprachen gegen projektierte Mobilfunksender bereits auf Ebene Gemeinde beim zuständigen Gemeinderat oder der Baukommission der Gemeinde eingebracht werden können und dort auch behandelt werden, in den meisten Kantonen sogar gratis, werden im Kanton Zürich solche Baugesuche vom Gemeinderat in geheimen Sitzungen behandelt und die betroffenen Anwohner haben keinerlei Berechtigung und keinerlei Möglichkeiten hier etwas dazu zu sagen oder sonstwie Einfluss zu nehmen.

Das einzige was sie tun dürfen, ist den Entscheid der Gemeindefunktionäre, den sogenannten BAURECHTSENTSCHEID in schriftlicher Form anzufordern.  

Den Baurechtsentscheid erhält nur, wer diesen während der Zeit, im welcher das Projekt auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung auflag, mit eingeschriebenem Brief verlangt und dafür Fr. 50.- (in etlichen Gemeinden bis Fr. 100.-) einbezahlt hat.

Das heisst, bereits auf Ebene Gemeinde eine Schikaniererei und Entrechtung, die sonst kein anderer Kanton der Schweiz kennt.

Und dieser mühsam erworbene Baurechtsentscheid darf dann gnädigst bei der sogenannten Baurekurskommisson des Kantons Zürich mittels schriftlicher Baubeschwerde angefochten werden. (Achtung: Frist nicht verpassen! steht auf der letzten Seite des Entscheids)

Eine inkompetente politische Kommission

Die Baurekurskommission ist jedoch eine politsche Kommission, welche von der Mobilfunktechnologie  und den daraus resultierenden Gesundheitsschäden keine grossen Kenntnisse hat.  Entscheide der Baurekurskommission bestehen deshalb zu 80% aus Textkonserven, wie diese im Fachhandel auf Disketten erhältlich, und in jedem Mobilfunkpropagandaprospekt enthalten sind und auch elektronisch bezogen werden können.

Wie wenig Ahnung die Baurekurskommission von der Materie Mobilfunk hat, geht schon daraus hervor, dass sie den Rekurrenten jede Menge Fragen und Einsprachepunkte beantwortet, die diese gar nie zur Diskussion gestellt haben.   Das heisst, bei der Baurekurskommission weis man nicht einmal, welche Textpassagen aus den Textkonserven herauszulöschen wären.   Den Rest kopiert die Baurekurskommission dann noch auf elektronischem Weg aus den Stellungnahmen der Mobilfunkgesellschaften heraus, die sie zum entsprechenden Fall einverlangt haben.  Fertig!

Darüber könnte man ja noch lachen

Das lachen vergeht einem jedoch, wenn man die Kosten betrachtet, die  den Beschwerdeführern aufgebrummt werden.  Auch hier ist der Kanton Zürich einfach Spitze!

Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Rekurrentin für 20 Seiten Text, der zum überwiegend grössten Teil bereits auf den Festplatten der Baurekurskommission gespeichert ist, eine Spruchgebühr von Fr. 3500.- und eine Schreibgebühr von Fr.700.- entrichten soll.

Ferner werden den Mobilfunkgesellschaften Umtriebsentschädigungen von Fr. 1500.- pro Fall zugesprochen, obwohl diese sich nicht durch ein externes Anwaltsbüro vertreten lassen.

Solche Umtriebsentschädigungen sind in der Schweiz nicht üblich und werden sogar vom Bundesgericht abgelehnt.  Mobilfunkkritische Organisationen, welche Prozesse eindeutig gewonnen haben, erhielten bis dato auch keinerlei Umtriebsentschädigungen zugesprochen, obschon deren Arbeitsaufwand sehr hoch war.

Jetzt ja nicht klein beigeben

Sondern Einsprechergemeinschaften bilden und jeweils nur eine Beschwerde eingeben und die Kosten Teilen.  Und vor allem damit kalkulieren, erst vor Verwaltungsgericht recht zu bekommen.  Denn hier sitzen keine Politiker mehr drin.  Und beim Verwaltungsgericht gleich auch noch die unverschämte Kostenzuteilung anfechten denn,

das sind keine regulären Gerichtsgebühren mehr!  Das sind unrechtmässige Strafaktionen!

Strafaktionen gegen Bürger/Innen die sich erfrecht haben, die Arbeit der Stadt- und/oder Kantonsverwaltung zu hinterfragen und überprüfen zu lassen.  Dieser missbräuchlichen Bestrafungspraxis, die einer klaren Parteinahme für die Mobilfunkbetreiber entspricht, muss Einhalt geboten werden.

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Hier noch eine kurze Muster-Replik auf die Textkonserven der Baurekurskommission

Mindestens 2 Seiten Textkonserve widmet die Baurekurskommission jeweils der ICNIRP welche überschwänglich als kompetentes internationales Gremium für die Grenzwertsetzung besungen wird und was es von unserer Seite zur ICNIRP zu entgegnen gilt:

Die ICNIRP ist ein privater Verein mit Sitz in München, welcher im Auftrag der Industrie die WHO und andere wichtige Institutionen zu unterwandern versucht.    Es handelt sich mitnichten um eine Strahlenschutzkommission, wie sie sich selber gerne nennt.    Die Mitglieder der ICNIRP ernennen sich gegenseitig selbst oder setzten sich gelegentlich auch gegenseitig selber ab.  Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder dort jemanden abzuberufen.   Ihr ehemaliger langjähriger Präsident M. Repacholi ist heute offizieller hochbezahlter Berater amerikanischer Telekom-Industriegiganten.

Die ICNIRP anerkennt nur thermische Wirkungen (Verbrennungen) durch nichtionisierende Strahlung.  Wer in der ICNIRP von nichtthermischen oder biologischen Wirkungen spricht, auch wenn diese unterdesssen 1000-fach nachgewiesen worden sind, wird unverzüglich aus diesem Gremium ausgeschlossen.

Die ICNIRP-Story kann unter /die-icnirp-story-ein-privater-altherrenclub-haelt-die-welt-zum-narren/ nachgelesen werden.

Der Wissenschafter Prof. Dr. N. Cherry hat  zudem bereits am 10.2.99 die Vergehen der ICNIRP in einem 50-seitigen Bericht zusammengestellt und veröffentlicht.  Auf Anfrage stellen wir diesen Bericht dem Gericht gerne zu.

 

Auch die sogenannten Replikation der TNO-Studie an der UNI/ETH Zürich wird von der Baurekurskommission zwecks Abschmetterung von Beschwerden herangezogen.  Hier unser Kommentar zur angeblichen Replikation der TNO-Studie:

Das Studienkonzept entsprach überhaupt nicht demjenigen der niederländischen TNO-Studie.  Dieses wurde soweit verändert, dass es einer komplett neuen Studie entsprach, bei welcher gar nichts Negatives herauskommen sollte.

1.) Die Probanden wurden pro Woche nicht mehr als 45 Minuten bestrahlt.

2.) Mit nur einem Pilotkanal-Signal ohne Daten- und Bildübertragung.

3.) Völlig abgeschirmt von GSM-Sendern (Bei TNO war es ein Mischsignal)

4.) Die Probanden waren im Schnitt nicht älter als 38 Jahre

5.) Es hatte keine Kinder dabei

6.) Alle Probanden mussten bei Beginn kerngesund sein

Trotzdem wurden 3.5% der Bestrahlten (4 von 117) jeweils für 2 Tage nach der Bestrahlung arbeitsunfähig.

Eine gute Zusammenfassung dieser Skandalgeschichte findet sich unter /gemeinsame-kritische-stellungnahme-von-schweizer-organisationen-zur-umts-studie/

Des Langem und Breitem wird in den Textkonserven der Baurekurskommission behauptet: „Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Effekte für die Schädlichkeit nichtionisierender Strahlung.“  Hier unsere Antwort:

Das ist eine falsche Behauptung die einem in den Argumentationen der Mobilfunkanwälte immer wieder begegnet.  Und eine Behauptung die, näme man die aufgestellten Kriterien tatsächlich ernst, erst noch stimmen würde.  Schuld daran sind nicht etwa fehlende Beweise, sondern die hinterlistige Schlaumeierei unserer Bundesämter BAFU und BAG (Bundesamt für Umwelt und Bundesamt für Gesundheit)

In der  neuesten Schriftenreihe „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ aktualisierte Auflage vom Juni 2007, 165 Seiten, herausgegeben vom BAFU sind  die Anforderungskriterien, für was welcher Effekt zu halten ist erstmals aufgelistet.  www.umwelt-schweiz.ch/uw-0722-D (Seite 47)

Gesichert: Ein Effekt wird als gesichert erachtet, wenn er einer streng wissenschaftlichen Beweisführung standhält, d.h. mehrfach unabhängig repliziert worden ist, ein plausibles Wirkungsmodell besteht und er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht

Die Einteilung erfolgte laut BAFU/BAG in Anlehnung an die Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Bewertung der Kanzerogenität einer Substanz oder eines Agens. Diese Klassifikation wurde im Wortlaut übernommen und auf nichtkanzerogene Auswirkungen ausgedehnt.

Das „nicht im Widerspruch zu andern Forschungsergebnissen“ mutet den Insider schon wie ein schlechter Witz an.  Denn die Bewertung der Kanzerogenität (Krebswirkung einer Substanz oder eines Agens ist vom wirtschaftlichen, das heisst von den finanziellen Milliarden-Interessen her kaum mit demjenigen nichtionisierender Strahlung vergleichbar.

Wird eine krebserzeugende Wirkung irgend einer Substanz oder eines Stoffes gefunden, hat wohl niemand so viel Geldmittel für Gegenstudien, die das Gegenteil beweisen, zur Verfügung wie die Mobilfunkbetreiber und Stromhändler  Es ist hinlänglich bekannt, dass diese im Geld schwimmende Spezies auf jede Studie, die einen Effekt als gesichert darstellen könnte, gleich mit mindesten 3 Gegenstudien antwortet.

Auch die Resultate des eben erst angelaufenen NFP-57 Forschungsprogramms sind der Baurekuskommission offenbar schon bekannt.  Während die Wissenschafter erste Resultate für das Jahr 2010 ankündigen, weiss die Baurekurskommission schon heute, dass der Wissensstand lediglich optimiert (zu welchen Gunsten wohl?) und nicht etwa abschliessend beurteilt wird.  Unsere Klarstellung dazu:

Dieses Forschungsprogramm ist tatsächlich bereits entgleist.

  • Die Zusammensetzung der Leitungsgruppe entspricht nicht den Leitlinien des Nationalfonds.  Sie ist völlig industrielastig.  5 von 8 Mitgliedern stehen der Industrie nahe.  Der Bundesrat hat sich auf eine Anfrage im Nationalrat dahingehend geäussert, dass dies so erwünscht sei.(!)
  • Das Forschungsprogramm nimmt bereits heute die Form einer PR-Aktion zu Gunsten der interessierten Industrie an und droht die betroffenen und erkrankten elektrosensiblen Menschen der Lächerlichkeit und der Verfolgung preiszugeben.
  • Es wird bereits heute kommuniziert, dass man nichts finden werde, und noch jahrelang weiterforschen müsse.
  • Es werden Forschungen berücksichtigt, die mit nichtionisierender Strahlung nichts zu tun haben, dafür um so mehr mit Strategien für das Mobilfunk-Marketing.
  • Es wird bereits heute kommuniziert, dass die industrielastige Leitungsgruppe die Zusammenfassung der Studien selber redigieren und mit andern industrielastigen Gremien abstimmen werde.  Zum Beispiel mit der ICNIRP.
  • Betroffenen-Organisationen werden nicht einbezogen.
  • Wissenschafter, die dem Mobilfunk oder der Stromwirtschaft kritisch gegenüberstehen, werden bewusst ausgeklammert.

Die Bevölkerung wird die so erworbenen „Erkenntnisse“ nie akzeptieren.  Die 5 Millionen sind somit zum Fenster hinaus geworfenes Geld.

Auch zu den hausinternen Emittenten nimmt die Baurekurskommission Stellung.

Was die Baurekurskommission hier behauptet, entbehrt jeder messtechnischen Grundlage und muss als völliger Unsinn bezeichnet werden.

Hausinterne Felder sind nach wenigen Centimetern, das heisst bereits auf Gebrauchsdistanz zu den verursachenden Geräten auf biologisch vertretbare Werte abgeklungen.

Ausgenommen von dieser Regel sind Handys, Schnurlostelefone im DECT-Modus und drahtlose Computer-Netzwerke.  Auf letztere kann problemlos verzichten, wer diese gesundheitlich nicht verträgt.   Der Mobilfunksender auf dem Nachbardach dagegen strahlt unerbittlich Tag und Nacht ohne Unterbruch.

So viel zu den gröbsten Unwahrheiten in den Textkonserven der Baurekurskommission. die man noch über 10 Seiten ergänzen könnte.

FAZIT:

Sich von den Dokumenten der Baurekurskommissin ZH nicht blenden und nicht entmutigen lassen.  Diese 20 Seiten bestehen in der Regel zu 80% aus Textkonserven welche grösstenteils aus den Propagandamühlen der Mobilfunkbetreiber stammen. 

Im Hinblick darauf, frühestens vor Verwaltungsgericht Recht zu bekommen, gleich von Beginn weg Einsprechergemeinschaften bilden und aus Kostengründen gemeinsam nur eine, alles umfassende Beschwerde einreichen.

Die Einsprechergemeinschaft bestimmt bis 3 Personen, welche offiziell als private Beschwerdeführer auftreten.  Die übrigen Einsprecher treten lediglich als Geldgeber auf, denn ein Verein, welcher speziell zur Bekämpfung eines Projekts gegründet wurde, wird erst 5 Jahre nach seiner Gründung zur Prozessführung legitimiert.

Und Mitglied bei Gigaherz werden.  Die nennen sich nicht bloss Umweltschutzorganisation, sondern sind eine.

 

Von Hans-U. Jakob

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