News

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz bereits zum 2.mal wegen Missachtung der Meinungsäusserungsfreiheit

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz bereits zum 2.mal wegen Missachtung der Meinungsäusserungsfreiheit.

Von Hans-U.Jakob, Schwarzenburg, 30.6.2001

Während Bndespräsident Leuenberger seinem Gast, dem Tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel auf der Rütliwiese vorflötet: “ Heute würden die drei Eidgenossen auf die UNO-Menschenrechtspakete und das Kyoto-Protokoll schwören“, wird die Schweiz (auch Eidgenossenschaft genannt) in Strassburg bereits zum 2. mal wegen gravierender Verletzung dieser Menschenrechte verurteilt.

Vorgeschichte:

Im Januar 1994 wollte der VgT (Verein gegen Tierfabriken) im Schweizer Fernsehen einen Werbespot ausstrahlen lassen mit folgendem Sprechtext:

Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv ein Nest baut? Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat einen ausgeprägten Familiensinn.
In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-ähnlichen Bedingungen in Intensivhaltung. Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit Medikamenten und chemischen Futterzusätzen. Essen Sie weniger Fleisch – Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe.

Dazu wurden Aufnahmen von Schweinen im Freiland und in der Intensivhaltung gezeigt.

Die Ausstrahlung dieses Werbespots wurde unter dem Vorwand, er sei politisch, verboten. Das Verbot wurde durch alle Instanzen, bis hinauf zum Bundesgericht bestätigt.

Die Bundesrichter Hartmann, Betschart, Hungerbühler, Wurzburger und R Müller deckten das Ausstrahlungsverbot. (BGE 123 II 402 vom 20. August 1997)

Dieses Verbot wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert und die Schweiz angewiesen, die Zensur aufzuheben und die Meinungsäusserungsfreiheit wieder herzustellen.

Dabei muss man unbedingt auch auf den Fall des Dr.Ing.Hans-U. Hertel zurückgreifen, welchem Mitte der 90er Jahre verboten wurde, seine Forschungsarbeiten über die Schädlichkeit von Mikrowellenherden zu publizieren. Damals hiess es, es sei nicht relevant ob Dr. Hertel recht habe oder nicht. Relevant sei einzig, ob Dr.Hertel mit seiner Arbeit der Wirtschaft schade oder nicht.
Auch hier hat der EMRG die Sache wieder in den Senkel gestellt und die Schweiz angewiesen, die Forschungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit im Lande wieder herzustellen.

Die supergescheiten Bundesrichter dachten sich diesmal offenbar, wenn wir mit den Wirtschaftsschädlingen nicht durchkommen, versuchen wir’s halt einmal damit, ob Schweinereien eventuell politisch sind. Aber nun sind Schweine, durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestätigt, nicht politisch, sondern äusserst intelligent und schützenswert.

Sei dem wie es wolle. Auf jeden Fall gratulieren wir Erwin Kessler vom VgT für seinen durchschlagenden Erfolg.

Für uns ist es tröstlich, dass der Europäische Menschenrechtsgerichthof grundlegende Freiheitsrechte immer noch höher gewichtet als Schweizerische Wirtschaftsinteressen.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet