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Wie die Kantonalen Umweltämter mogeln

Die in verschiedenen Kantonen der Schweiz laufenden Online-Messungen von Mobilfunksendern vermitteln dem Betrachter ein völlig falsches, verharmlosendes Bild.

Hans-U. Jakob, 20.6.08

next_up_11.jpgDas Bild links zeigt eindrücklich wie wichtig die Angabe ist, wo dass gemessen wird!

dunkelblau bedeutet = sehr schwache Strahlung

hellblau bedeutet = schwache Strahlung

hellgrün bedeutet = mittelstarke Strahlung

hellorange bedeutet = starke Strahlung

dunkelorange bedeutet = sehr starke Strahlung

Die weissen Kreise im Bild zeigen, wo dass gemessen werden müsste.

Die Sendeantennen befinden sich auf dem L-förmigen Gebäude in der Bildmitte.

Das Bild zeigt uns sehr schön, wie mit der Plazierung der Messsonden gemogelt werden kann.

Bild: Computersimulation Bundesamt für Kommunikation (Schweiz)

Der Schlusskommentar in allen Medienberichten lautet stets: „Mit diesen Messungen wird einwandfrei nachgewiesen, dass alle gemessenen Werte weit unter dem Grenzwert liegen.“

Gerade dieser Passus ist irreführend und total falsch.

Die auf veschiedenen Internetseiten verschiedener Kantonaler Umweltämter gezeigten Ganglinien und Strahlungsbilder entsprechen nicht im Entferntesten den tatsächlich vorhanden Strahlungswerten.

Gigaherz hat sich schlau gemacht

Die von den Umweltämtern eingesetzten Messgeräte sind allesamt zu langsam, sie erfassen nur gerade die Organisationskanäle, bei UMTS Pilotkanäle genannt.  Der Daten- oder Gesprächsverkehr wird weder bei UMTS noch bei GSM erfasst.   Die für Grenzwertvergleiche oder für die Darstellung der effektiv vorhanden Strahlungswerte unbedingt erforderliche Hochrechnung auf den tatsächlich vorhandenen Strahlungswerte unterbleibt.

Die unterbliebene Hochrechnung

Wird das Ergebnis (Ganglinie oder Strahlungsbild) in V/m angegeben, müsste bei GSM das Messresultat verdoppelt und bei UMTS verdreifacht werden.

Wird das Ergebnis (Ganglinie oder Strahlungsbild) in W/m2 angegeben, müsste bei GSM das Messresultat vervierfacht und bei UMTS verzehnfacht werden.

Wo wird das Messgerät plaziert?

Heist es in der Ortsbeschreibung einfach Helvetiaplatz oder Tellstrasse muss angenommen werden, dass das Gerät, resp. die Messsonde unten auf dem Platz oder unten auf der Strasse anstatt in der obersten Wohnung steht.

Das hat verheerende Folgen auf das Resultat.  In der Regel verdoppeln sich nämlich (in V/m gemessen) die Strahlungswerte  mit jedem Stockwerk Höhenzuahme,  Vergleiche mit dem obigen Bild.

Machen wir ein Rechnungsbeispiel:

Vom Umweltamt unten auf der Strsse gemessene und kommunizierte GSM-Strahlung = 0.1V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Gesprächsverkehr = 0.2V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Wert im 1.Stock = 0.4V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Wert im 2.Stock = 0.8V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Wert im 3.Stock = 1.6V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Wert im 4.Stock = 3.2V/m

hochgerechnet auf tatsächlichen Wert im 5.Stock falls vorhanden 6.4V/m und damit Grenzwertüberschreitung.

Dies ist nur ein Beispiel mit groben Erfahrungswerten aus unserer Messpraxis.

Die Höhenzunahme richtet sich je nach Sichtverbindung und Entfernung zur Sendeantenne und kann erheblich nach unten differieren.   Mit Sicherheit kann jedoch gesagt werden, dass die von den Kantonalen Umweltämtern dargestellten Strahlungswerte um einige Zehnerfaktoren zu tief dargestellt sind.

Von Hans-U. Jakob

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