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Silvester 2025

Zeit zurückzuschauen. Ein Jahr zum Vergessen? Wenn es nicht zum Lachen wäre, wäre es direkt zum Weinen. Nachstehend für jeden Monat ein Hilight. Aufgezeichnet von

Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch, 3148 Lanzenhäusern 



Januar 2025:

Die Kritik am 5G-Skandalurteil 1C/100/2021 vom 14.Februar 2023 (Steffisburg) konnte auch während dem ganzen Jahr 2025 nicht zum Verstummen gebracht werden, weil in Steffisburg, um die Anlage überhaupt zum Laufen zu bringen, eine komplett andere, 10mal stärkere 5G-Sendeanlage installiert werden musste, als diejenige welche vom Bundesgericht einst bewilligt wurde. Also musste ein neues Leiturteil her.
Am 10. Januar 2025 jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem neuen Leiturteil 1C_307/2023 festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.
Oh Schreck! Ein Blick auf das Standortdatenblatt zeigt auf den ersten Blick: Das Bundesgericht hat die falsche Anlage beurteilt. Statt dem zu beurteilenden Antennenmonster, welches allen 3 Anbietern dient, und eine kummulierte Sendeleistung von 18’250Watt ERP aufweist, hat sich das Bundesgericht eine Miniatur-Anlage von lediglich 700Watt ERP vorgeknöpft. Also eine um das 26-Fache Schwächere. Und keiner der 5 beteiligten Bundesrichter hat das bemerkt (??!!)
Fazit: Das neue Leiturteil 1C_307/2023 ist noch einige Stufen skandalöser als dasjenige vom Februar 2023 über Steffisburg, welches hätte korrigiert werden sollen.
https://www.gigaherz.ch/1c_307-2023-leit-oder-skandalurteil/

Februar:
Rösti wird ungeniessbar:
Auch noch nach der definitiven Einführung des unsäglichen Korrekturfaktors im Januar 2022, welcher den Betreibern je nach Funkfrequenz 2.5 bis zu 10mal höhere 5G-Sendeleistungen erlaubt, als in den Baugesuchsunterlagen angegeben, wird unaufhörlich weiter nach neuen Tricks gesucht um die Bevölkerung zu übertölpeln.
Also sagte man sich im Departement Rösti: «Damit das blöde Volk nichts mitbekommt, ändern wir einfach still und heimlich in den Baugesuchsunterlagen die Berechnungsmethode für die Berechnung der Strahlung bei den Anwohnern. Und zwar in dem Sinn, dass Abweichungen zur Hauptsenderichtung von bisher 15dB neu mit 30dB zu berechnen seien. In Dezimalfaktoren umgerechnet, statt mit Faktor 32, neu mit Faktor 1000 (Eintausend).Dass damit bis 16 mal stärker gesendet werden darf ohne den berechneten Grenzwert von 5V/m (Volt pro Meter) zu übersteigen, sagt das Departement Rösti  selbstverständlich nicht.
https://www.gigaherz.ch/roesti-wird-ungeniessbar/

März:
Das war zu erwarten. Der Sondernewsletter der BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates, vom Januar 2021, in welchem der oxidative Stress, das heisst die ersten Anzeichen einer Krebserkrankung, bereits im Bereich der Schweizer Vorsorge-Strahlungsgrenzwerte von 5V/m beschrieben wurde, durfte keinesfalls unwidersprochen bleiben. Der Schaden für die Mobilfunkindustrie wäre in dreistellige Milliardenhöhe angewachsen.
Angestossen vom Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz und mit Hilfe von dessen Mitarbeiterstab als Autoren und Autorinnen veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation WHO kürzlich eine bewertende Literarturstudie zum Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den oxidativen Stress bei Menschen sowie bei Tier- und Laborstudien. (Meyer et al).
Aus der Zusammenfassung geht hervor, dass aus dem Bestand von 27’845 Veröffentlichungen angeblich nur 56 die Anforderungen an ein geringes Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität erfüllt hätten. (Anmerkung: Die restlichen 27’789 Studien sind offensichtlich von Idioten verfasst worden)
Das Fazit aus den Schlussfolgerungen lautet. Zitat: Insgesamt liefern die Ergebnisse keine belastbaren Hinweise für einen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber HF-EMF und Veränderungen der Biomarker für oxidativen Stress. Ende Zitat.
https://www.gigaherz.ch/oxidativer-stress-who-gibt-gegensteuer/

April:
Der Bundesrat hat doch den Blackout erst kürzlich auf 2032 verschoben. Warum kann sich jetzt die blöde Natur nicht an diesen Beschluss halten und macht Teile des Kantons Wallis und des Berner Oberlandes mittels Schneestürmen schon an Ostern 2025 während mehreren Tagen dunkel? Was erlaubt die sich eigentlich!
Noch Vor Abbruch des analogen Festnetzes haben wir den Bundesrat praktisch jedes Jahr mindestens einmal darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem längeren Ausfall der Stromnetze nach spätestens 30 Minuten Ende der Telefonitis sei, da die Notstrom-Batterien in den Mobilfunk-Sendeanlagen, wenn diese neueren Datums seien, gerade mal für 30Minuten ausreichen würden. Bei Batterien älteren Datums könne schon nach 20Minuten Schluss sein. Ein Abbruch des Festnetzes, welches früher in den Zentralen noch Notstrombatterien für 48 Stunden enthielt, sei daher nicht zu verantworten.
Grossväterlich wurden wir dahingehend aufgeklärt, dass 98% aller Stromausfälle in der Schweiz kürzer als 5 Minuten seien und unser Geschrei daher keine Bedeutung habe.
https://www.gigaherz.ch/blackout-von-2032-fand-schon-2025-statt/

Mai:
WHO und BfS müssen korrigieren, Funkstrahlung erzeugt Krebs. Ganz schön mutig, was Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern, dem Schweizerischen Bundesgericht und dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz da in einer Mitte April 2025 veröffentlichten und wissenschaftlich anerkannten Studie um die Ohren haut.
Frau Prof. Mike Mevissen und ihr Team haben aus dem Fundus von 30’000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen ebenfalls 52 herausgepickt. Allerdings solche die ihren Vorstellungen von einem geringen Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität entsprechen. Ihre Schlussfolgerungen lauten indessen ganz anders, als beim Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz:
Frau Prof. Mike Mevissen und ihr Team haben in ihrer umfassenden, systematischen Übersichtsarbeit, erstmals einen klaren Level definiert, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört,  als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.
Weil verschiedene europäische Länder verschiedene Masseinheiten verwenden, sind hier alle 3 Arten aufgelistet, die umgerechnet, im Fernfeld alle die selbe Intensität ergeben. In der Schweiz ist die offizielle Masseinheit das V/m (Volt pro Meter).
Der Grenzwert für Kurzzeitaufenthalt beträgt im Mobilfunk je nach Funkfrequenz 42 bis 61V/m und für Daueraufenthalt, je nach Funkfrequenz 4 bis 6V/m.
Da das schweizerische Mobilfunknetz vorwiegend aus gemischten Anlagen besteht, gilt für Daueraufenthalt gesetzlich ein Level von 5V/m.
Dieser wird vom Bundesgericht sogar noch als Vorsorge-Wert ohne wissenschaftlichen Hintergrund erklärt. (!!)
Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, kann dies nicht mehr länger geduldet werden und wäre unseres Erachtens – weil sich die dafür zuständigen Bundesämter aus wirtschaftspolitischen Günden konsequent weigern –  vom Bundesgericht neu zu überdenken.
https://www.gigaherz.ch/who-und-bfs-muessen-korrigieren-funkstrahlung-erzeugt-krebs

Juni:
Offizielle Ärzte-Fortbildung unter dem Motto «Krank macht nur die Angst»
Gerade rechtzeitig zum Welt EHS-Tag (World Day of Intolerance of Electromagnetic Pollution)  vom 16. Juni 2025, offerierte das Oesterreichische Forum für Mobilkommunikation der Ärzteschaft einen offiziellen Audio-Fortbildungskurs.
Im Rahmen einer aktuellen Audio-Fortbildung (DFP) analysieren Dr. Gerald Grundschober, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie ärztlicher Leiter der Privatklinik Hollenburg, und Prof. Dr. Martin Röösli, Lehrbeauftragter für Klinische Psychologie und Epidemiologie an der Universität Basel, das Phänomen der «Angst vor Mobilfunk».
Wenn ein Direktor einer privaten psychiatrischen Rehabilitationsklinik, der kaum Kilowatt von Megahertz unterscheiden kann, uns über die Folgen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung aufklären will, könnte man eigentlich darüber herzhaft lachen. Aber wenn bei dieser «Ärztefortbildung» zusätzlich noch der Schweizer Professor Doktor Martin Röösli der Universität Basel, bestens bekannt durch seine Nienüterli-, sprich Dosimeter-Studien, federführend ist, lässt das schon aufhorchen.
https://www.gigaherz.ch/das-fmk-und-die-kuhfluesterer/

JULI:
1C_100/2021 Ein wegweisendes Leiturteil des Bundesgerichts löst sich endgültig in heisse Luft auf.
Am 14 Februar 2023 beurteilte das Bundesgericht in einem angeblich wegweisenden Leiturteil ein Baugesuch für eine Mobilfunk-Sendeanlage im Flüehli Quartier von Steffisburg BE als rechtskonform, obschon die Beschwerdeführenden nachgewiesen hatten, dass die im Baugesuch deklarierten Sendeleistungen viel zu schwach waren, um adaptive 5G-Antennen, überhaupt jemals zum Laufen zu bringen.
Nur deshalb so schwach deklariert, dass an den umliegenden Orten empfindlicher Nutzung der Strahlungsgrenzwert rechnerisch gerade noch knapp eingehalten werden konnte.

Das Bundesgericht befand:
Zitat aus E7.1: Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden ist sodann nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz erwog, es sei Sache der Swisscom (Schweiz) AG, ob die geplante Anlage mit der im Standortdatenblatt angegebenen Leistung von je 100 Watt für die adaptiven Antennen sinnvoll betrieben werden könne, für die vorzunehmende Beurteilung der Grenzwertkonformität aber unerheblich. Sie hat denn auch nicht gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV) verstossen, indem sie auf die Einholung eines „Nachweis[es] der technischen Realisierbarkeit“ verzichtet hat. Ende Zitat.
Heute am 20.Juli 2025 steht zweifelsfrei fest, dass auf dem Sendemast an der Flüehlistrasse 44 in Steffisburg nichts, aber auch gar nichts von dem aufgehängt ist, was das Bundesgericht einst unter seinem wegweisenden Leiturteil beurteilt hat. Das hätte ja ein physikalisches Wunder bedeutet, wenn die Anlage mit den deklarierten Sendeparametern zum Laufen gekommen wäre.
Es wurden unterdessen nicht nur Sendeleistungen aus den 3G- und 4G-Sendeantennen zu den 5G-Sendeantennen hinauf-verschoben, sondern auch noch gleich sämtliche Antennentypen ausgewechselt. Wir beziehen uns dabei auf das momentan gültige Standortdatenblatt, welches uns unterdessen ausgehändigt werden musste.
Man muss bei Swisscom also schon lange gewusst haben, dass die vom Bundesgericht beurteilten Sende-Parameter, völliger Mumpitz sind. Die 5G Antennen strahlen heute in Steffisburg mit mindestens der 10-Fach höheren Leistung als vom Bundesgericht seinerzeit bewilligt wurde. Nämlich mit mindestens je 2000Watt ERP.
https://www.gigaherz.ch/1c_100-2021-ein-wegweisendes-leiturteil-des-bundesgerichts-loest-sich-in-luft-auf/

August:
1000 Jahre Schwarzenburg:
Die Gemeinde Schwarzenburg feiert dieses Jahr ihr 1000-jähriges Bestehen. Wie überall bei solchen Feiern wird auch hier ein Jubiläumsbuch herausgegeben. Die über 80-Jährigen in der Gemeinde Ansässigen wurden gebeten, ihren Anteil an der Geschichte der letzten 100 Jahre beizusteuern. Hansueli Jakob hat es auch versucht. Wie befürchtet, passte seine Story nicht in ein  patriotisch gefärbtes Heimatbuch

Das 4-köpfige Redaktionsteam, zur Zeit des «Schwarzenburger Senderkrieges» noch im Kindesalter, oder noch nicht in der Region wohnhaft, ist einmal mehr der Mär aufgesessen, der Kurzwellensender Schwarzenburg von Schweizer-Radio-International sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht wegen schweren Gesundheitsschäden in der umliegenden Bevölkerung und schon gar nicht etwa wegen des Volksaufstandes von 1987-1998 abgebrochen worden.
Das ist jedoch Geschichtsfälschung und ein Affront gegenüber den damaligen 250 Mitgliedern des Vereins SchoK «Schwarzenburg ohne Kurzwellensender», die sich jahrelang mit allen legalen Mitteln gegen diese Zwangsbestrahlung eingesetzt haben und dafür Bespitzelung durch die Staatsschutzorgane bis hin zu behördlich organisiertem Mobbing und Rufmord in Kauf nehmen mussten.
Der Sabotageakt an Hansueli Jakobs Auto, der tödlich hätte enden sollen, war wohl einer der Höhepunkte an diesem kriegsähnlichen Zustand.
https://www.gigaherz.ch/1000-jahre-schwarzenburg/

September:
Der Zutrittscode zum Irrgarten es Bundesgerichts lautet: 1C_113/2024
Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Gemeinde Perly-Certoux gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen ausser Kraft setzen, wenn das Bundesgericht mit diesem Urteil nicht einen weiteren kapitalen Bock geschossen hätte.

Beim Studium des Urteils springt jeder funktechnisch versierten Person  sofort ins Auge, dass da nebst juristischem Unfug auch noch eine Menge an höherem technischen Blödsinn steht.
So behauptet zum Beispiel in seinen Erwägungen E3.3.2 das hohe Gericht, aus dem jeweiligen Antennendiagramm lasse sich der Antennengewinn ablesen.
Und weiter in Erwägungen E3.3.2 Absatz 4: Der Korrekturfaktor müsse der Bevölkerung nicht näher erklärt werden, da sich dieser Zitat: aus einer einfachen mathematischen Operation ergibt, nämlich der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor, der durch die Anzahl der Subarrays bestimmt wird (Ergänzung BAFU 2021 Ziff. 3.3.3). Ende Zitat
Das ist nebst funktechnischem auch noch mathematischer Unsinn. Die maximal erlaubte ERP ergibt sich nicht aus der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor KAA, sondern aus der Multiplikation der ERPn mit dem reziproken Wert des maximalen Korrekturfaktors. Falls der maximale KAA 0.2 beträgt, ist der reziproke Wert 1/0.2=5 .
Es muss also mit 5 multipliziert werden und nicht mit 0.2. Was dann für die maximal erlaubte Sendeleistung glattweg 25mal höhere Werte ergibt, als die vom Bundesgericht berechneten.
Was sind das für Bundesrichter? Uns als Esotheriker und Verschwörungstheoretiker abstempeln und selber über die einfachsten physikalischen Gesetze stolpern!
https://www.gigaherz.ch/der-zutrittscode-zum-irrgarten1c_113-2024/

Oktober:
Am Sonntagabend, 19.Oktober 2025 gingen kurz vor 21 Uhr die Mobilfunk-Sendeantennen von SUNRISE und SALT auf dem Sendemast Schützenbühl in Winterthur-Seen in Flammen auf. Der Tagesanzeiger brachte tags darauf eine grosse Reportage.
Die verantwortlichen Medienschaffenden beim Tagesanzeiger können zwar weder Megahertz von Mikrowatt noch Dezibel von Volt pro Meter unterscheiden und von vagabundierenden Strömen auf den Kabelschirmen, ausgehend von Eisenbahngeleisen haben sie noch nie etwas gehört, aber eines wissen sie haargenau: Mobilfunk-Sendeantennen brennen nur, wenn Brandstifter am Werk sind. Und wo diese Brandstifter zu suchen sind, dürfte ja klar sein.
Fachleute unserer Seite, die sich gegen diese haltlosen Verdächtigungen mittels Leserbrief zur Wehr setzen wollten, wurden mit der lächerlichen Begründung abgewiesen, sie hätten sich im Ton vergriffen.

Die weiteren irren Behauptungen des Tagesanzeigers lauteten: Im Jahr 2021 seien im Kanton Bern mehrere Mobilfunkmasten in Brand gesteckt und Zwei Jahre zuvor ebenfalls im Kanton Bern drei Sendeanlagen absichtlich durch Feuer beschädigt worden . Im Juni 2019 wurde im Kanton Waadt gar eine Handy-Antenne gesprengt.
Diese Dreckschleudereien haben sich  längstens als  glatte Lügen und Rufmord an Elektrosensiblen Mitmenschen und Mobilfunkkritikern  herausgestellt. Wäre daran nur eine einzige Behauptung war, wäre die Täterschaft längstens verhaftet und durch Presse, Radio und Fernsehen mit Hochgenuss durch die Mange gedreht worden.
https://www.gigaherz.ch/rufmord-im-tages-anzeiger/

November:
Mobilfunk-Bewilligungen: Nur nicht genau hinschauen!
Stimmt das Zeugs eigentlich, das sich hinter den vielen Zahlen der Standortdatenblätter versteckt ? Werden die Fehler durch das wachsame Amt entdeckt und sicher korrigiert ?

André Masson, pensionierter Physiklehrer hat die Arbeit des Amtes für Umwelt des Kantons Bern unter die Lupe genommen und wurde masslos enttäuscht.
-Abnahmemessungen nach Inbetriebnahme einer Sendeanlage sind nicht mehr überall erforderlich.
-Messpunkte für die Strahlungsprognosen sind vielfach da, wo gar niemand wohnt oder sonst wo in der Luft draussen.
-Reflektionen werden erst gar nicht mehr diskutiert.

In einem Verfahren wurden 24 Schriftsätze ausgetauscht, inkl. drei mit dem BAFU, das thematisch natürlich dabei ist, aber im Verfahren nichts zu sagen hat. Das Verfahren war etwas kompliziert, weil ein erstes Standortdatenblatt furchtbar viele Fehler hatte, und es deswegen einen zweiten Anlauf brauchte.

Die Tagespresse hat sich über die Sysiphusarbeit von André Masson nur lustig gemacht. Deshalb steht sein Kurzbericht jetzt hier
https://www.gigaherz.ch/mobilfunk-bewilligungen-nur-nicht-genau-hinschauen/
Und hier die Langfassung als PDF
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/11/Die-Langenthaler-Story.pdf

Dezember:
6G steht vor der Tür. Im Frequenzbereich von 24 bis 70 Gigahertz. Also mit Millimeterwellen von 4  bis 12mm. Und dadurch mit mindestens 3mal weniger Reichweite als bei 5G. Was gar nichts Anderes bedeutet als zu den bisherigen 20’000 Antennenstandorten nochmals 40’000  zusätzliche. Wenn man bedenkt, dass wegen der tausenden von eingegangenen Einsprachen landesweit immer noch 6000 Antennenstandorte für 5G fehlen, ein ziemlich hoffnungsloses Unterfangen. Doch im Departement UVEK von Bundesrat Albert Rösti weiss man Rat: Ist ganz einfach. Man muss nur der Bevölkerung das Einspracherecht wegnehmen.
Mittels den am 12. Dezember in die Vernehmlassung geschickten perfiden Änderungen des Fernmeldegesetzes soll das Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen wie folgt beschleunigt werden:
Die Mobilfunkbetreiber sollen sofort mit dem Bau oder der Hochrüstung einer Mobilfunk-Sendeanlage beginnen können, sobald sie einen oder eine Geldgierige gefunden haben, die ihr Hausdach oder einige wenige Quadratmeter Boden für den Bau zur Verfügung stellt. Die Mobilfunkbetreiber haben lediglich noch eine Meldepflicht an das Kantonale Umweltamt, respektive an deren NIS-Fachstelle. Diese prüft dann ob die strahlungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt, falls dies zutrifft, die Betriebsbewilligung. Die Mobilfunkbetreiber dürfen dann die bereits gebaute oder hochgerüstete Anlage ohne Einspracheverfahren und ohne jegliche Anhörung der Anwohnerschaft in Betrieb nehmen.
Die Bauverwaltungen der Gemeinden hätten nur noch die traurige Pflicht, der Anwohnerschaft mitzuteilen, dass auf dem Grundstück 123 an der Xyz-Strasse eine Mobilfunk-Sendeanlage in Betrieb gegangen sei. Wer dagegen vorgehen möchte könne innert 30 Tagen beim Verwaltungs- oder Kantonsgericht Beschwerde führen. (Kostenrahmen Fr. 4000-6000) Die technischen Standortdatenblätter könnten beim Bundesamt für Kommunikation in Biel bezogen oder abgerufen werden. Eine aufschiebende Wirkung sei jedoch der Beschwerde zum Vorneherein entzogen. Damit seien die Rechte der Bevölkerung nach wie vor gewahrt.
Eine himmeltraurige  Gesinnung ist es, der betroffenen Anwohnerschaft von Mobilfunk-Sendeanlagen eine solche Trick-Kiste unter den Weihnachtsbaum zu stellen. Einer Gesinnung die an Verachtung und Verspottung einer Bevölkerungs-Minderheit, welche diese Strahlungsart nicht verträgt,  kaum mehr zu überbieten ist.

Das war noch lange nicht Alles. Unter diesem Link finden Sie chronologisch aufgereiht noch viele weitere Ereignisse:  https://www.gigaherz.ch/category/archiv/

Im Jahr 2025 wurde ein Tiefpunkt erreicht, ab dem es 2026 nur noch aufwärts gehen kann. in diesem Sinn wünsche ich von Herzen allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern viel Glück, trotz Allem viel Humor und vor Allem gute Gesundheit.

Von Hans-U. Jakob

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