News

WHO und BfS müssen korrigieren: Funkstrahlung erzeugt Krebs

Ganz schön mutig, was Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern, dem Schweizerischen Bundesgericht und dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz da in einer Mitte April 2025 veröffentlichten und wissenschaftlich anerkannten Studie um die Ohren haut.

Ein Bericht von Hansueli Jakob
Lanzenhäusern, 4.Mai 2025

Und erst einem Bundesgericht, welches seit Jahren stur behauptet, durch die Strahlungsgrenzwerte in der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV) seien nicht nur alle Menschen, sondern auch noch gleich sämtliche Tiere, egal ob Mücke oder Elefant, bestens geschützt.
Oder dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), welches kürzlich sogar die WHO instrumentalisierte um die Fake zu verbreiten es sei jetzt genug geforscht, die WHO habe herausgefunden, dass zwischen dem oxidativen Stress, also zum beginnenden Krebs und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, keinerlei Zusammenhang bestehe.
Aus der Zusammenfassung, ebenfalls vom Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz verfasst (BfS), geht hervor, dass aus dem Bestand von 27’845 Veröffentlichungen angeblich nur 52 die Anforderungen an ein geringes Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität erfüllt hätten.
Schlussfolgerung: Die übrigen 27’793 wissenschaftlichen Arbeiten wurden offensichtlich alle von Dummköpfen verfasst? Siehe dazu: https://www.gigaherz.ch/oxidativer-stress-who-gibt-gegensteuer/

Frau Prof. Mike Mevissen und ihr Team haben aus dem Fundus von 30’000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen ebenfalls 52 herausgepickt. Allerdings solche die ihren Vorstellungen von einem geringen Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität entsprechen

Die Abschließende Schlussfolgerungen in Kapitel 4.4.1 der Veröffentlichung lauten indessen ganz anders, als beim Deutschen Bundesamt für strahlenschutz:
Zitat: Die Ergebnisse dieser systematischen Überprüfung deuten darauf hin, dass es Hinweise darauf gibt, dass die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder die Krebshäufigkeit bei Versuchstieren erhöht, wobei der CoE bei bösartigen Herzschwannomen und -gliomen am stärksten ausgeprägt ist.


Zur Studie unter dem Titel

Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien, eine systematische Übersichtsarbeit

von Meike Mevissen, Angélique Ducray, Jerrold M.Ward, Annette Kopp-Schneider, James P.McNamee, Andrew W.Wood, Tania M.Rivero, Kurt Straif.
Das Original der Studie, 75 Seiten,, können hier heruntergeladen werden:
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412025002338

Untersucht wurden die Tiere auf:
-Lymphome
-Hirnkarzinome
-Kardiale Karzinome
-Nebennieren-Karzinome
-Leberkarzinome
-Lungenkarzinome

Bei einer Befeldung zwischen 100kHz und 300GHz.

Mit Feldstärken von mindestens:
2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m
oder mindestens der 10-Fachen Hintergrund-Belastung entsprechend der Leistungsflussdichte in Milliwatt/m2

Hier die  Abschließenden Schlussfolgerungen aus Kapitel 4.4.1 des Originaltextes
Zitat: Die Ergebnisse dieser systematischen Überprüfung deuten darauf hin, dass es Hinweise darauf gibt, dass die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder die Krebshäufigkeit bei Versuchstieren erhöht, wobei der CoE bei bösartigen Herzschwannomen und -gliomen am stärksten ausgeprägt ist.

Obwohl der Nachweis von Karzinogenität bei Versuchstieren mit hoher Sicherheit eine krebserregende Gefahr für den Menschen vorhersagen kann, ist die Extrapolation des Risikos aus Krebs-Bioassays auf den Menschen bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern besonders komplex. Ohne ein Verständnis des Mechanismus der Karzinogenität von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern kann die Wahl des Expositionsmaßes für die Risikoextrapolation (Ganzkörper versus lokale Exposition), der Intensität oder der kumulativen Exposition entscheidend sein, unabhängig davon, ob eine monotone Dosis-Wirkungs-Beziehung für karzinogene Effekte gilt und ob der SAR-Wert das geeignete Dosismaß für durch hochfrequente elektromagnetische Felder induzierte Nebenwirkungen ist.

Neben der Integration des aus dem RoC übernommenen Sensitivitätsbereichs sind weitere Arbeiten erforderlich, um den GRADE-Ansatz auf die Bewertung des CoE aus Tierkrebs-Bioassays anzupassen, die zur Ermittlung der Risiken von Umwelteinwirkungen konzipiert sind. Ende Zitat

Die CrediT-Autorenbeitragserklärung:
Meike Mevissen: Schreiben – Originalentwurf, Visualisierung, Projektadministration, Methodik, Konzeptualisierung.
Angélique Ducray: Schreiben – Originalentwurf, Visualisierung, Konzeptualisierung.
Jerrold M. Ward: Schreiben – Überprüfung und Bearbeitung.
Annette Kopp-Schneider: Schreiben – Überprüfung und Bearbeitung.
James P. McNamee: Schreiben – Überprüfung und Bearbeitung.
Andrew W. Wood: Schreiben – Überprüfung und Bearbeitung.
Tania M. Rivero: Methodik.
Kurt Straif: Schreiben – Originalentwurf, Methodik, Konzeptualisierung.

Erklärung der Autoren zum Interessenkonflikt:
Die Autoren erklären die folgenden finanziellen Interessen/persönlichen Beziehungen, die als potenzielle Interessenkonflikte angesehen werden können:
AWW leitet eine Forschungsgruppe, zu der drei technische Mitarbeiter gehören, die bei einem Telekommunikationsunternehmen angestellt sind. JM erhält von der kanadischen Regierung eine Anstellung und Forschungsförderung zu diesem Thema.
KS war bis zu seiner regulären Pensionierung (11/2018) Leiter des IARC-Monographienprogramms. Seit 10/2019 ist er Mitglied des Internationalen wissenschaftlichen Beirats des Ramazzini-Instituts. Dies beinhaltet eine dreistündige Beratungsgruppensitzung pro Jahr. Er erhält für seine Beratungstätigkeit keine Vergütung.
MM ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Schweizerischen Forschungsstiftung für Elektrizität und Mobilkommunikation (FSM) an der ETH Zürich, die Forschungsgelder von kommerziellen Unternehmen erhält. Ihr Partner ist als Berater im Bereich der Mobiltelefonsicherheit tätig.

Das Schluswort von Gigaherz:
Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusagen, dass die Mobilfunklobby und ihre Helfer auf den Bundesämtern jetzt alles unternehmen werden, um Frau Prof. Mike Mevissen mittels Rufmord und Mobbing aus allen ihren Ämtern, Anstellungen und Posten zu entfernen.
Gespannt warten wir auch auf die nächsten Bundesgerichtsurteile. Denn dort urteilen bekanntich alles Richter, die nebst ihrem Jurastudium auch noch einen Abschluss in Mikrobiologie und Hochfrequenztechnik vorweisen können. Wobei das Parteibuch bei ihrer Wahl, nicht die geringste Rolle gespielt hat. Oder ist es etwa gerade umgekehrt, weil  der alte Jakob da, wie schon immer, etwas verwechselt hat?

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet