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Die EU-Verträge – ein Trojanisches Pferd?

Frühestens 2027 können wir über die Verträge der Schweiz mit der EU abstimmen. Was haben diese Verträge mit Elektrosmog-Betroffenen zu tun?
Auf den ersten Blick nichts. Auf den Zweiten wird es dann schon etwas gefährlicher.

von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 20.November 2025

Der zweite Blick
Die Schweiz verpflichtet sich in Bereichen, wo sie Zugang zum EU-Markt erhält oder bereits hat, dafür zu sorgen, dass die Ausgangslage in der Schweiz und in der EU die gleiche ist. Zieht die Schweiz bei Änderungen nicht mit und hat deswegen einen Vorteil, dürfte die EU diesen Vorteil künftig mit Massnahmen ihrerseits ausgleichen.

Wie steht es, wenn Schweizer Firmen in EU-Ländern Mobilfunk betreiben?
So wie dies uns SWISSCOM, als astreine Schweizer Firma in Italien vormacht, ist das gar keine Utopie. Und die in Spanien beheimatete Firma Swiss-Towers, welche praktisch alle SUNRISE-Mobilfunksendemaste besitzt und betreibt, könnte dann auf EU-Recht pochen und unsere Verordnung über nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) mit den verhassten Schweizer Grenzwerten, die angebich 10mal strenger sein sollen als in den EU-Ländern, über den Haufen werfen.

EU-Mobilfunkrecht ist gleich ICNIRP-Recht.
Die ICNIRP ist die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection.
Sie sagt von sich sie werde von den interessierten Staaten und nicht von der Industrie finanziert, vertritt jedoch durch 7 Böden hindurch die Doktrie, Funkstrahlung erzeuge im menschlichen körper nur ein kleines Bisschen Wärme und sonst gar nichts.Für Mobilfunkstrahlung im Bereich von 800 bis 3600MHz legt die ICNIRP je nach Funkfrequenz, Strahlungsgrenzwerte für Mensch und Tier von 42-61V/m (Volt pro Meter) fest. Und die Schweiz lediglich 4-6V/m.

Die 42-61V/m (Volt pro Meter) des Immissionsgrenzwertes, wie dieser praktisch in allen EU-Staaten gehandhabt wird, stellen jedoch lediglich einen Sicherheitsabstand dar, innerhalb welchem sich nie ein Mensch aufhalten darf, damit sich sein Körper, oder Teile davon, nicht innerhalb von 6Minuten von 37 auf 38 Grad C aufheizen können. Dieser Wert wird je nach Sendeleistung der Mobilfunk-Sendeanlage bei 4-8m vor und 2-4m unterhalb des Antennenkörpers erreicht. Da wohnt niemand!
Die 5V/m des Schweizer Anlage-Grenzwertes dagegen, sind ein Wert für Daueraufenthalt von Menschen, welche sich dort während 24 Stunden am Tag während 365Tagen im Jahr aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten. Das ist sowohl technisch wie biologisch etwas ganz anders und kann schon allein von der Bestrahlungsdauer her gar nicht verglichen werden.
Allen seriösen Messtechnikern wohlbekannt ist ferner, dass diese Werte im EU-Ausland infolge Distanz und Abweichung zur Senderichtung (und unterhalb von Antennen auch noch in Folge der Gebäudedämpfung) automatisch auf 10% zurückgehen. Das sind physikalische Gesetze, die sich auch in den von der ICNIRP regulierten Ländern ganz von selbst, ohne weitere gesetzliche Regelung ergeben. Ergo könnte es den Schweizerinnen und Schweizern eigentlich pip-egal sein, ob Schweizer Recht oder EU-Recht resp.  ICNIRP-Recht zur Anwendung kommt.

Aber Vorsicht!

Im 5G Modus sieht das ganz anders aus.
Hier wird der Beam (Sendestrahl) geformt und gezielt auf den Handynutzer (User) geschossen. Im adaptiven 5G-Modus spricht man denn auch von Beamforming und weil pro Sektorantenne gleich mehrere Beams herumrotieren, von MIMO. (maximale In- und maximale Outputs. Bei MIMO und vor allem beim Beamforming entfällt dann die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung, sowohl horizontal wie vertikal. Und auch Unbeteiligte erhalten die volle Ladung, auch bei grossen Distanzen, jeweils mitten ins Gesicht.
Weil die auf die User abgeschossenen Beams im Millisekunden-Intervallen ihre Positionen wechseln, entstehen dabei biologisch gesehen, dazwischen auch keine Pausen und Lücken, wie es uns die Betreiberfirmen im Verein mit den Umweltämtern vorgaukeln möchten.
FAZIT: Die Schweizer NIS-Verordnung mit ihren  Anlage-Grenzwerten von 4-6V/m im adaptiven 5G-betrieb sind für Betroffene tatsächlich eine willkommene Einschränkung  der Strahlung und für die Betreiber ein grosses Ärgernis. Um dieses zu beseitigen wären sie froh, mit ICNIRP- resp. den EU-Werten rechnen zu können.

Also Vorsicht bei der Übernahme von EU-Recht. Vielleicht besser NEIN stimmen als übertölpelt zu werden!

Denn unserem, von der Digitalisierungswut befallenen Bundesrat ist nicht zu trauen. Man denke nur an die für das Führen der vorgesehenen führerlosen Fahrzeuge notwendigen mindestens 20’000 bis 40’000 zusätzlich erforderlichen Mobilfunk-Sendestandorten. Zusätzlich zu den 20’000 bereits Bestehenden. Und diese Sendeantennen müssten dann, um die Fahrzeuge richtig zu treffen,  zum Teil an Laternenmasten  auf 1.5m ab Boden installiert werden.

Bild oben: Die Firma ERICSSON (Dänischer Antennenhersteller) hat bereits ausgerechnet, dass die Fussgänger auf den Trottoirs ca 90V/m zu erdulden hätten. Natürlich inklusive der Kleinkinder in den Kinderwagen.
Es wird nur noch wenige Wochen dauern bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht.

Obschon sie sich wie eine solche benimmt, ist die ICNIRPnicht etwa eine Behörde, sondern im Grunde genommen ein ganz gewöhnlicher Verein.
Siehe: https://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/

Von Hans-U. Jakob

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