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5G: Weitere Einschränkung der Rechte der Bevölkerung


Bild: Die Jekami-Einsprecherei soll stark eingeschränkt werden.

Am Freitag 4.März 22 will eine Plenarversammlung der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) über weitere Vereinfachungen bei Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen beschliessen. Das hesst, das ohnehin schon knappe Mitwirkungsrecht der betroffenen Bevölkerung soll noch weiter eingeschränkt werden.

Die BPUK ist jedoch kein Sachverständigen-Gremium, sondern ein Verein von kantonalen Regierungsräten und Regierungsrätinnen, meistens Juristen und Juristinnen, die über keinerlei Fachwissen in Funktechnik, Biologie und Medizin verfügen. Gigaherz.ch hat deshalb am 1.März das nachfolgende Schreiben verschickt. Für den Fall, dass dieses ungelesen im grossen runden Einloch-Einweg Ordner abgelegt wurde, setzen wir diesen Klartext zu Handen der Wählerschaft anlässlich der nächsten Regierungsratswahlen, auch noch hier:

An die
Bau-, Planungs- und Umwelt-
direktoren-Konferenz BPUK

Geschäftsstelle – Generalsekretariat
Haus der Kantone – Speichergasse 6
Postfach
3001 Bern

Schwarzenburg, 28.2.22

Betriff: Ihre Plenarversammlung vom 4.März 2022.
Genehmigung der überarbeiteten BPUK-Mobilfunk-empfehlungen.

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten der Plenarversammlung vom 4.März 2022 Folgendes zur Kenntnisnahme unterbreiten:

Der Verein Gigaherz.ch als älteste und erfahrenste Schutzorganisation vor nichtionisierender Strahlung gedenkt Ihre Empfehlungen in Sachen 5G nicht zu akzeptieren.

Begründung:

Wir hegen sehr grosse Zweifel an der Fachkundigkeit Ihrer Mitglieder, was Funktechnik, insbesondere 5G, sowie Biologie und Medizin betrifft.

Ferner hegen wir grosse Zweifel an der verfassungsmässigen Zuständigkeit ihrer Organisation, in diesen Fachgebieten irgendwelche Rechtsanwendungen verordnen zu können

Was wir gar nicht akzeptieren und mit allen legalen Mitteln weiterhin  bekämpfen werden, selbst wenn Solches vom ebenfalls nicht fachkundigen Bundesrat verordnet wurde, sind folgende Punkte:

a) Der Korrekturfaktor nach NISV Anhang 1, Ziffer 63

b) Der 6-Minuten Mittelwert an Stelle der korrigierten maximalen ERP.

Wir betrachten diese 2 Punkte als arglistige Täuschung der Bevölkerung um mittels einer hinterlistigen Trickserei, auf höchst fragwürdige Art den Anlagegrenzwert von heute 5V/m (gemischte Anlagen) bis auf 16V/m zu erhöhen.

Der BERENIS Sondernewsletter vom Januar 2021 zeigt ganz klar auf, dass oxidativer Zellstrss bereits im Bereich des Anlagegrenzwertes von 5V/m auftritt. Im Klartext heisst das, biologische Schadenwirkungen durch EMF-Exposition, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA-Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Meyelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen und erhöhten Zelltod (Apoptose).

Diese unüberhörbare Warnung hat indessen das Bundesamt für Umwelt nicht davon abgehalten, 4 Wochen später, am 23.Februar 2021, einen entsprechenden Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV für die Einführung des obgenannten Korrekturfaktors und des 6Minuten-Mittelwertes herauszugeben, um damit den Weg zu einer aus unserer Sicht kriminellen Grenzwert-Lockerung vorzubereiten.

Am 17. Dezember 2021 wurden dann diese hinterlistigen Bestimmungen vom Bundesrat in die NISV, Anhang 1, Ziffer 63 überführt und per 1.1.2022 in Kraft gesetzt.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir weder den obgenannten Nachtrag zur Vollzugsempfehlung, noch den Bundesratsbeschluss vom 17.Dezember 2021 akzeptieren, und mit Antrag auf Normenkontrolle bis ans Bundesgericht und nötigenfalls an den EMGR bringen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Gigaherz.ch
Schweiz. IG Elektrosmog-Betroffener

Rechtsgültig unterzeichnet vom
Präsident und einem Mirtglied des Vorstandes.

Kopie an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin Departement UVEK

Von Hans-U. Jakob

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