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5G: Warnung an die Parlamentarier vor den Herbststürmen

Am Montag, 7. September 2020 um 15.00Uhr begannen die Herbstsessionen 2020 des National- und des Ständerates. Pünktlich zu Sessionsbeginn bekam jedes Ratsmitglied Post von Gigaherz.ch. Denn es wird auch trotz, oder vielleicht gerade wegen der Corona-Krise, während dieser Session aus Kreisen der Industrievertreter und wütender Digitalisierer wiederum Angriffe auf die Strahlungsgrenzwerte hageln. Der Ruf nach einer Erhöhung des Grenzwertes für Orte empfindlicher Nutzung von heute 5 auf neu 20V/m (Volt pro Meter) wird immer lauter. Eine Erhöhung der elektrischen Feldstärke in V/m um das Vierfache, bedeutet jedoch eine Erhöhung der Sendeleistung um das 16-Fache. (42) Womit die Schweiz in den Genuss der europaweit, wenn nicht gar weltweit stärksten Mobilfunksender käme. So weit darf es niemals kommen!

Schwarzenburg, 4.September 2020

An die Mitglieder des
National- und Ständerates
3003 Bern

Sehr geehrte Parlamentarierinnen,
sehr geehrte Parlamentarier,

So sicher wie das Amen in der Kirche,
werden Sie auch in dieser Session wieder mit Angriffen auf den Bundesratsbeschluss vom 22.April und mit erneuten ultimativen Forderungen aus Wirtschaftskreisen, nach einer Lockerung der Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung konfrontiert werden.

Zur Situation in der Schweiz:
Zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Bevölkerung findet zur Zeit ein regelrechter kalter Krieg statt. Bei welchem sich die Vollzugs-Behörden der deutschsprachigen Kantone eindeutig auf die Seite der Mobilfunkbetreiber geschlagen haben, während in allen französischsprachigen Kantonen zur Zeit faktisch ein Bauverbot für 5G-Antennen herrscht.
Die Bevölkerung ist aus guten Gründen grossmehrheitlich vehement gegen die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. Von zur Zeit landesweit 1200 laufenden Baugesuchen sind 1100 durch Einsprachen blockiert.
Dies bewegt die Baugesuchsteller zu immer neuen faulen Tricks um ihre bestehenden Anlagen entweder mittels sogenannten Bagatelländerungen ohne Baupublikation auf 5G aufzurüsten, oder den neuen Mobilfunkstandard 5G in den Baugesuchen hinter nackten technischen Daten, ohne Erwähnung von 5G, soweit zu verstecken, dass Normalbürgerinnen und Normalbürger ohne spezielle funktechnische Kenntnisse diesen nicht erkennen können.
Die kantonalen Umweltämter, resp. deren NIS-Fachstellen, welche diese Baugesuche zu prüfen haben, wurden von ihren politischen Vorgesetzten, den Regierungsräten deshalb zu Filialen der Mobilfunkbetreiber umgestaltet. Manche Stelleninhaber auf diesen Ämtern haben sich zu regelrechten Komplizen der Mobilfunkbetreiber entwickelt. Besonders auffällig in den Kantonen Bern, Aargau, Thurgau und Graubünden.
Da in den Baubewilligungsinstanzen, bis hinauf zum Bundesgericht, jegliches Fachwissen in Mobilfunktechnik, Biologie und Medizin fehlt, haben diese Leute ein leichtes Spiel. Es darf nicht mehr länger hingenommen werden, dass in den Kantonen die Gesundheit von tausenden von Anwohnern von Mobilfunk-Sendeanlagen von einer möglicherweise korrupten Einzelperson auf einer kantonalen Umweltfachstelle abhängt.

Bitte kommen sie uns jetzt nicht wieder mit Verschwörungstheorien.
Es ist fast nicht zu glauben, welchen technischen Unsinn, kommunale und kantonale Baubewilligungsbehörden einfach durchwinken. Da werden in den Baugesuchen, um die Strahlungsgrenzwerte einhalten zu können, 5G-Sendeanlagen mit Sendeleistungen zwischen 50 und 1000Watt ERP deklariert, obschon die Ersten Testmessungen in Frankreich solche zwischen 11’000 und 16’000Watt ERP ergeben haben. Den erläuternden Text hierzu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/
Die dadurch in der Wohnung des Benutzers entstehende Strahlung kann in V/m gerechnet bereits 8-10mal höher ausfallen, als ein modernes I-phone an dessen Kopf erzeugt.(!) So etwas darf niemals toleriert werden!

Achtung: Die in Frankreich geltenden, möglicherweise höheren Strahlungsgrenzwerte haben nichts mit diesen Messergebnissen zu tun. Diese Messresultate sind Ergebnisse die bei der Übertragung mittels adaptiver 5G-Antennen von sehr grossen Dateien im Umfang von 10-100GB (Gigabytes) auf Distanzen von 100-150m entstehen.  10 Gigabytes sind auch in der Schweiz 10 Gigabytes und 100m sind auch in der Schweiz 100m.
FAZIT: In der Schweiz ist mit denselben Messergebnissen zu rechnen. Was wiederum zu ganz massiven Überschreitungen der heutigen Anlage-Grenzwerte bis auf Distanzen bis 200m zu den Sendeantennen führen wird
Der ANFR-Bericht setzt zwecks Interpretation allerdings ein grosses Mass an funktechnischen Kenntnissen voraus. Nur weil diese funktechnischen Kenntnisse bei den Schweizer Justizbehörden weitgehend fehlen, können sich die Mobilfunkbetreiber ihre absurden Behauptungen überhaupt leisten.

Auch mit der MIMO- und Beamforming-Funktion ist 5G technisch wie biologisch etwas komplett Neues, weitaus gesundheitsgefährdenderes.
MIMO heisst bekanntlich statt einer Strahlenkeule pro Sektorantenne jetzt 64 und Beamformig heisst, dass sich die Strahlenkeulen nicht mehr fix ausrichten, sondern die Handys und andere Endgeräte verfolgen und infolgedessen im Millisekunden-Tempo im 120°-Kreissektor sowohl horizontal wie vertikal wild herumtanzen.
Das führt bei MIMO zu einer lückenlosen Ausleuchtung eines 120°-Kreissektors, ohne jeglichen Funkschatten. Das heisst, ohne jeglichen Dämpfungsfaktor bis 60° horizontal (links und rechts) sowie vertikal bis 45°nach unten. Und Beamforming führt durch die im Millisekunden-Takt in einem 120°-Kreissektor horizontal wie vertikal herumtanzenden Datenbeams zu einer chaotischen Pulsierung mit Flankensteilheiten, wie diese in der Funktechnik bisher noch nie beobachtet wurden. Die Behauptung, 5G sei strahlungstechnisch gar nichts Neues, erfolgt wider besseres Wissen, oder klarer ausgedrückt: Es ist brandschwarz gelogen.

Warnung vor dem Monitoring
Vor dem vom Bundesrat seit 5 Jahren geplanten Monitoring der landesweiten Belastung durch nichtionisierende Strahlung möchten wir eindringlich warnen. Als Messgeräte vorgesehen sind nämlich sogenannte Dosimeter, die einem gewissen Personenkreis mitgegeben werden sollen.
Dosimeter auf der falschen Körperseite, weil im Rucksack oder am Hosengurt getragen, ergeben schon mal mindestens um Faktor 10 zu tiefe Werte. Dies durch die Dämpfung des menschlichen Körpers, wenn sich das Dosimeter gegenüber der Strahlungsquelle, zum Beispiel dem Mobilfunksender auf einem Hausdach, auf der falschen Körperseite befindet. Was in 90% der Fälle zutrifft.
Kommt hinzu, dass diese falschen Werte erst noch auf Niveau Strasse, statt im 4. Oder 5. Stockwerk ermittelt, nochmals um mindesten Faktor 10 zu tief sind. Mittels Dosimeter ermittelte Strahlungswerte sind oftmals um Faktor 100 zu tief. Dosimeter sind deshalb die Lieblingsinstrumente der Verharmloser. Siehe: https://www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische IG Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg

Hans-U. Jakob (Präsident)

Weitere Auskünfte erhalten Sie jederzeit unter: Tel. 031 731 04 31
oder bei prevotec@bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

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