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5G und die SVP-Parteileitung

Ein inzwischen längst widerlegtes internes Positionspapier der SVP-Parteileitung zu 5G aus den Jahren 2020 und 2021 geistert wieder im Lande herum. Hervorgeholt und verbreitet von fanatisierten Digitalisierern, um die einfache Landbevölkerung, dort wo die SVP ihre grösste Mitgliedschaft hat, erneut übers Ohr zu hauen. Weil es die Parteileitung der SVP bis heute versäumt hat, sich von diesem Positionspapier öffentlich zu distanzieren, wird nachstehend versucht, wenigstens die faulsten der Kabisköpfe aus dem ganzen Kabis, der da immer noch erzählt wird, zu entfernen.
Die nachstehend grün markierten Positionen hat die SVP-Parteileitung nicht etwa selber erfunden, sondern blindlings von den Webseiten von ASUT (dem Verband der Schweizer Mobilfunkbetreiber) und der Swisscom ungeprüft übernommen.
Die Kommentare dazu stammen von Hans-U Jakob, Präsident von gigaherz.ch.
Dadurch dass jede dieser Positionen im Positionspapier der SVP mehrmals wiederholt wird, wird das Ganze auch nicht wahrer. Es genügt, wenn wir jede Position nur einmal widerlegen.

Schwarzenburg, 9. November 2023


Die SVP steht hinter dem Mobilfunknetz 5G. Die verwendeten Funkfrequenzen sind nicht neu und deshalb erprobt. Sie wurden vom Bund geprüft und zur Nutzung an die Mobilfunkbetreiber verkauft. Ohne 5G würde die Schweiz gesellschaftlich und wirtschaftlich sowie für die Tourismusbranche rückständig.

Das interne Positionspapier beginnt gleich mit einer unerhörten Lüge. Die verwendeten Mobilfunkfrequenzen für das adaptive (schnelle) 5G liegen im 3400-3600Megahertz-Band. Diese Frequenzen sind absolut neu in der direkten Kommunikation zwischen Basisstationen (Mobilfunkantennen) und Endgeräten. Das Vorgehen der Mobilfunk-Industrie war und ist immer dasselbe. 3G (UMTS) im 1800-2100MHz-Band wurde ohne jegliche Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen in diesen Funkfrequenzen zwangsweise eingeführt. Ebenso 4G (LTE) im 2600MHz-Band.
Erste wissenschaftliche Gesundheits-Untersuchungen zu 3G- und 4G-Funkfrequenzen gab es immer erst 5 Jahre nach deren Einführung. Genau so ging es wiederum bei der Einführung von 5G im Jahre 2018. Das war doch vor genau 5 Jahren.

Die Arbeitsgruppe „Mobilfunk und Strahlung“ hat die Fakten zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung in der Schweiz, zusammen getragen. Die Autoren des Berichts kommen zum Schluss, dass sich die Gesundheitsbedenken der Mobilfunk-Kritiker nicht belegen lassen und somit der Einführung von 5G nichts entgegensteht.
Im Gegenteil: Der Bericht zeigt, dass die Mobilfunknetze an ihre Leistungsgrenzen stossen. Ohne zeitnahen Ausbau droht ein Datenstau auf den Schweizer Mobilfunknetzen.

Dieser Bericht stammt aus dem Jahre 2019 und ist hoffnungslos veraltet, da es damals zu 5G überhaupt noch keine Studien gab. Zudem war die Arbeitsgruppe nicht im Entferntesten paritätisch zusammengesetzt. Von den 13 Mitgliedern wurden von der damaligen Bundesrätin Doris Leuthard nur gerade 2 aus der Kritikerseite berufen. Eine Ärztin und ein Messtechniker. Der Rest bestand aus Bundesbeamten und Mobilfunkern. Die Abstimmungsresultate lauteten durchwegs 11 gegen 2. Der Messtechniker verliess aus Protest, gegen die totale Voreingenommenheit und Einseitigkeit, die Arbeitsgruppe vor Ablauf des Mandats.
Wer den Bericht genau liest, kann übrigens mit Leichtigkeit feststellen, dass bei den Gesundheitsuntersuchungen von den 15 seit 2014 untersuchten Phänomen, nur gerade deren 6 als unzureichend für den Nachweis gesundheitlicher Beeinträchtigung eingestuft werden konnten.

Die Argumente der Mobilfunk-Gegner sind falsch.
Eigentlich müssten sie für 5G sein, denn 5G verbraucht weniger Strom und „strahlt“ weniger, als Vorgängertechnologien

Gemäss den in den Baugesuchen für 5G-Sendeantennen deklarierten Sendeleistungen von wenigen 100 Watt ERP für das adaptive 5G, könnte man fast auf diese Schnapsidee kommen. Der Schwindel mit den 100 bis 300Watt ERP ging nur so lange gut, bis kritische Messtechniker vor Gericht den Nachweis erbringen konnten, dass Sendeantennen für adaptives 5G mit solch bescheidenen Sendeleistungen gar nicht funktionieren können. Bestenfalls eventuell noch als Heizkörper für die darüber liegenden 3G- und 4G-Antennen. Ergo sah sich der Bundesrat gezwungen, schleunigst den sogenannten Korrekturfaktor einzuführen. Da es angeblich bei adaptivem 5G zwischen den im Millisekunden-Takt herumwirbelnden Such- und Datenbeams, Pausen und Lücke gäbe, hätten die Mobilfunkbetreiber das Recht, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal weniger Sendeleistung zu deklarieren als effektiv benötigt wird. Und weil das immer noch nicht ausreichte, solle für 5G statt des Spitzenwertes, wie bei 3- und 4G üblich, für 5G ein 6-Minuten Mittelwert eingeführt werden. Auf diese hinterlistige Art und Weise wurde eine verdeckte Erhöhung des Strahlungsgrenzwertes von 5 auf 16V/m erreicht.
Und weil die im Millisekunden-Takt herumwirbelnden Datenbeams messtechnisch gar nicht erfasst werden können, muss das blöde Volk diesen bundesrätlich verordneten Schwindel einfach schlucken. Alles schön geregelt in einer neuen Ziffer 63 in Anhang 1 zur NISV seit 1. Januar 2022.

Die Ideen der 5G-Gegner mit doppelspurigen Netzen aus Glasfaserkabeln und schwachem Mobilfunk (Kleinzellen) sind schlicht nicht finanzierbar. Die teuerste Art von Telekommunikationsnetzen ist der Bau von Kabelnetzen, vor allem in unserem topografisch komplexen Land. Die Abo-Kosten und Kosten der Gesprächsminuten für die Benutzerinnen und Benutzer wären immens. Die Randregionen würden vernachlässigt. In ein solches Netz würde kaum jemand investieren, da der „Return on Invest“ schlicht unmöglich wäre.

Auch das stimmt nicht im Entferntesten. Unter jeder Schweizer Strasse, und sei diese auch noch so schmal, befindet sich aus dem Vor-Handy-Zeitalter ein Rohrblock aus 6 Kunststoffrohren in welchem meistens 3-4 Rohre unbenutzt geblieben sind und nur darauf warten, dass hier endlich Glasfaserkabel eingezogen werden. Nur in den allerseltensten Fällen muss noch irgendwo ein kurzes Stück Kabelgraben geöffnet werden. Mit Investitionen in das Glasfasernetz lässt sich gutes Geld verdienen. Denn diese sind schneller, zuverlässiger und erst noch abhörsicher. Die Datenübertragung zu Büro-Arbeitsplätzen und fix installierten Endgeräten ist purer Unsinn und unnötige Luftverschmutzung.

Die Gegner von 5G operieren vor allem mit der Verunsicherung der Öffentlichkeit durch Schüren der Angst, es könne ja trotzdem mal etwas ans Licht kommen, was auf die Strahlenbelastung durch 5G zurückzuführen wäre. Auf dieser Angst und Annahme bauen die Gegner ihre Kampagnen und Volksinitiativen letztlich auf. Das ist politisch chancenlos. Ein Faktencheck der populistischsten Vorwürfe und Verschwörungstheorien der 5G-Gegner findet sich im Internet auf der Seite https://www.asut.ch/asut/media/id/1508/type/document/20190327_Faktencheck_Mobilfunktechnologie_5G.pdf

Wer sich seine Informationen einseitig auf der Webseite von ASUT, dem Verband der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer holt, ist als Erstes sicher nicht Unvoreingenommen. Und wer Zweitens von der Funktechnik absolut keine Ahnung hat, dem muss das Fachwissen der Mobilfunkkritiker schon sehr bald einmal als Verschwörungstheorie vorkommen.
Und Drittens, nur wer zu bequem ist, sich das nötige Fachwissen anzueignen, muss auf den Faktencheck von ASUT zurückgreifen.
Eine geballte Ladung von gut verständlichen Informationen zu 5G gibt es auch hier: https://www.gigaherz.ch/?s=5G

Keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Risiken
Die Gegner von 5G argumentieren damit, Mobilfunk sei „krebserregend“ und verweisen auf Einzelberichte oder Studien von angeblichen Spezialisten. Fakt ist: Zur Wirkung von elektromagnetischen Feldern (tiefer Frequenz und hoher Frequenz) auf Organismen wurden seit 1980 fast 30’000 Studien publiziert. Ca. 4‘000 davon untersuchten spezifisch Signalformen und Expositionen des Mobilfunks. Es gibt zwar Studien, die einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischer Strahlung und gesundheitlichen Schäden nahelegen.

Woouww, 30’000 Studien und alle ohne Effekt! Weil auch heute noch jede wissenschaftliche Studie auf Papier publiziert wird, wären das bei einem durchschnittlichen Gewicht von 1.33kg pro Studie, total 39’900kg und würden einen 40Tonnen Sattelschlepper bis an die Decke füllen. Wo hat denn die SVP diesen Sattelschlepper mit den 40 Tonnen Wissenschaft parkiert? Diese Frage ist schon berechtigt. Denn die SVP-Parteispitzen haben ja sicher die 30’000 Studien alle gelesen und erst noch begriffen?

Die «angeblichen Spezialisten» der Mobilfunkkritiker sind zugegebenermassen nicht so produktiv, wie diejenigen der SVP. Das kommt in erster Linie daher, weil die Mobilfunker und ihre Helfer auf jede Studie die einen Zusammenhang zwischen Krebs und Mobilfunk herstellt, gleich mit 4 hochbezahlten Gegenstudien antwortet. Arbeitslose Wissenschaftler gibt es dafür mehr als genug.

Und die «angeblichen Spezialisten» der Mobilfunkkritiker wurden immerhin von BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates in Sachen nichtionisierender Strahlung, begutachtet und deren Ergebnisse sogar als alarmierend eingestuft. In ihrem Sondernewsletter vom Januar 2021 kommt BERENIS in den Schlussfolgerungen auf Seite 8 zum Ergebnis, Zitat: Dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Offensichtlich hat die Parteispitze der SVP keine Ahnung, dass oxidativer Stress dem Anfang einer Krebserkrankung gleichkommt und dass die Anlage-Grenzwerte die hochgelobten Schweizer Vorsorgewerte darstellen, die angeblich 10-mal strenger, als alle ausländischen sein sollen.

Grenzwerte zehnmal strenger als im Ausland
Schweizer Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind zehnmal restriktiver als die Empfehlungen der WHO (Welt-Gesundheitsorganisation). Dadurch ist die Sendeleistung der Mobilfunkanlagen stark limitiert. Auch die Messmethoden, also die Regeln und Vorgaben, wie die Immissionen bestimmt werden, sind in der Schweiz viel strenger als im Ausland. Diese Regeln gelten für alle Mobilfunkgenerationen (2G, 3G, 4G und 5G) bei allen Fernmeldeanbietern genau gleich.


Bild oben:
Grafik aus dem Positionspapier der SVP. Dass die hier gezeigten ausländischen Grenzwerte von 40-60V/m lediglich die Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen von 4-8m vor und 2-4m unterhalb der Antennenkörper für Kurzzeitaufenthalte von Menschen darstellen, und dass die Schweizer Grenzwerte für Schlaf-, Wohn- und Arbeitsräume, das heisst für den Daueraufenthalt von 24 Stunden während 365Tagen im Jahr bestimmt sind, sagt uns die SVP wohl besser nicht. Weiteres dazu im nachfolgenden Text. 

Das älteste aller Mobilflunker-Märchen darf natürlich hier nicht fehlen.
Die 42-61V/m (Volt pro Meter) des Immissionsgrenzwertes, je nach verwendeten Funkfrequenzen, wie dieser praktisch in allen Staaten gehandhabt wird, sind ein reiner Sicherheitsabstand, innerhalb welchem sich nie ein Mensch aufhalten darf, damit sich sein Körper, oder Teile davon, nicht innerhalb von 6Minuten von 37 auf 38 Grad C aufheizen können. Dieser Wert wird je nach Sendeleistung der Anlage bei 4-8m vor und 2-4m unterhalb des Antennenkörpers erreicht. Da wohnt niemand!
Die 5V/m des Anlage-Grenzwertes, mit welchem die SVP resp. die Swisscom hier argumentiert, sind ein Wert für Daueraufenthalt von Menschen, welche sich dort während 24 Stunden am Tag, während 365Tagen im Jahr aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten. Das ist sowohl technisch wie biologisch etwas ganz Anderes und kann schon, allein von der Bestrahlungsdauer her, gar nicht verglichen werden.
Allen seriösen Messtechnikern wohlbekannt ist ferner, dass diese Werte im Ausland infolge Distanz und Abweichung zur Senderichtung (und unterhalb von Antennen auch noch in Folge der Gebäudedämpfung) automatisch auf 10% zurückgehen. Das sind physikalische Gesetze, die sich auch im Ausland ganz von selbst, ohne gesetzliche Regelung ergeben. Physikalische Gesetze die weder die SVP noch unsere Bundesrichter ändern können. Auch wenn letztere dies immer wieder von Neuem versuchen.
Kommt noch hinzu, dass der Anlage Grenzwert nur von jeder Anlage, die in einen Ort empfindlicher Nutzung hineinstrahlt, für sich allein eingehalten werden muss. Eine Kumulation verschiedener Anlagen in Sichtweite zu verschiedenen Sendeanlagen ist nicht erlaubt. Als Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten lediglich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und ständige Innenraum-Arbeitsplätze, welche während mindestens 800 Stunden im Jahr oder 2.5 Stunden am Tag besetzt sind. Aussen-Arbeitsplätze gelten dabei explizit nicht als OMEN.

Adaptive Antennen strahlen nicht mehr grossflächig, sondern punktgenau
5G führt im Vergleich zu den alten Technologien zu weniger Exposition bei Personen in der versorgten Funkzelle, die den Mobilfunk gerade nicht nutzen. Die bei 5G eingesetzten
Antennen senden das Signal nämlich direkt dahin, wo es angefragt wird (ähnlich einem Spotlicht) und nicht mehr in die ganze Mobilfunkzelle (weniger Streustrahlung). Das bedeutet weniger Strahlenbelastung.

Das ist reines Wunschdenken und würde sehr gut funktionieren, wenn in einer Funkzelle nur gerade 1 bis 3 Endgeräte (Handys) gleichzeitig mit «Spotlicht» versorgt werden müssten. Aber zu Spitzenzeiten sind das in dicht besiedelten Gebieten bis 1200 gleichzeitig. Und dieses Strahleninferno bedeutet immens höhere Strahlenbelastung. Kommt hinzu, dass die Sendeleistungen so eingestellt sind, dass von der Sendeanlage weit entfernte Endgeräte mit derselben Strahlungsleistung bedient werden, wie solche welche sich in der Nähe befinden. Was zu einer andauernden Grenzwertüberschreitung in der näheren Umgebung einer Sendeanlage führt. Um dies zu legalisieren hat der Bundesrat schliesslich am 1. Januar 2022 für adaptive Sendeantennen den sogenannten Korrekturfaktor eingeführt, welcher es den Mobilfunkbetreibern erlaubt, mit 2.5- bis 10-mal mehr Leistung zu senden, als in den Baugesuchen deklariert wird.

Stromverbrauch sinkt
Richtig, das 5G-Netz braucht mehr Antennen. Aber mehr Antennen bedeuten nicht automatisch einen höheren Stromverbrauch. Die 5G-Gegner argumentieren mit dem Stromverbrauch des 5G-Netzes. Dieses Argument ist kreuzfalsch. Das Gegenteil ist der Fall: Einerseits löst 5G das „stromintensivere“ 2G-Netz ab. Andererseits benötigt

5G für die Übertragung eines Megabytes Daten nur noch 0.2 Watt, weil die Datenübertragung blitzschnell abläuft. Zum Vergleich: Mit dem abgelösten 2G-Netz brauchte man noch 5400 Watt Strom, für die Übertragung von einem Megabyte Daten.
Und letztlich muss man auch die Smartphones innerhalb eines 5G-Netzes nicht mehr so häufig laden. Die Akku-Ladungen reichen länger, weil die Datenübertragungen kürzer werden. Die Energieeinsparungen durch 5G sind markant. Dank schnelleren Übertragungen, weniger Stromverbrauch und weniger Streustrahlung, bedeutet 5G insgesamt eine immissionsmässige Verbesserung um Faktor 2-315.

Woouww diese Rechenkünste
Also, Strom wird in Ampère oder Milliampère gemessen und nicht in Watt. Und der Energieverbrauch in Kilowattstunden oder Wattstunden und nicht in Watt, wie die Leistung oder wie der Strom in Ampère.
Und mit der Möglichkeit des Herunterladens von 90-minütigen Spielfilmen mittels 5G sind die Übertragungszeiten keineswegs etwa kürzer geworden.
Mit den richtigen Parametern an der richtigen Stelle der Formel eingesetzt, ergibt sich dann ein ganz anderes Bild. Aber der Energieverbrauch einer Basisstation richtet sich gar nicht nach deren Sendeleistung, sondern nach der Anzahl installierter Klimageräte, welche die Elektronikschränke im Sommer kühlen und im Winter heizen müssen. Das würde dann etwa dem Anschlusswert von 5400Watt entsprechen, von dem die SVP da oben schwafelt.

Erkenntnis:
Die SVP-Parteispitze würde sich wohl besser mit dem Milchpreis, der schlechten Kartoffelernte und den überzähligen Zuckerrüben, oder mit den Abgasen von Kühen befassen, als mit einem ganzen Karren voller digitalem Kabis die Schweizer Mobilfunkkritiker belehren zu wollen.
Übrigens: Laut Protokoll des Treffens zwischen den Spitzen des BAFU und den Schutzorganisationen vor NIS vom 31.3.22 sind in der Schweiz bereits 5-10% der Bevölkerung von gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunkstrahlung betroffen. Wenn wir die Dunkelziffer berücksichtigen, müssen wir von 10% oder 900’000Personen ausgehen. Betroffen wären auch 10’000 SVP-Mitglieder. Denn Nichtionisierende Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen macht weder vor Gemeinde- noch kantons- noch Parteigrenzen halt.
Demnach lässt die SVP-Parteispitze 10’000 ihrer Parteimitglieder schmählich im Stich.

Von Hans-U. Jakob

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