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5G: Sturmwarnung an Parlamentarier

Die letzte Sessionswoche der eidg. Räte der Sommersession 2020 ist angebrochen. In der Vorahnung, dass am Schluss der Session von den Lobbyisten wiederum mehrere perfide Angriffe auf die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung gestartet werden, hat Gigaherz.ch gleich zu Beginn der Session alle Mitglieder des Parlaments mit dem nachstehenden Brief vorgewarnt.


Bild oben: Der Nationalrat im Corona-Modus

Unsere Vorahnung hat uns nicht getäuscht.  Am 12.Juni hat ASUT, der Dachverband der Schweizer Mobilfunkbetreiber den Mitgliedern des National- und Ständerates etwas Tragisches vorgeweint: Man könne nicht begreifen, dass das neue wunderbare 5G, das doch so viel weniger Strahlung erzeuge und so viel weniger Energie verbrauche als bisherige Systeme nur gerade in 7 Kantonen toleriert werde. Alle übrigen Kantone hätten illegale Moratorien oder Teilmoratorien erlassen und viele Gemeinden würden Bauanträge, die 5G-Anlagen enthalten, gar nicht mehr bearbeiten. Der Rückstand auf den Zeitplan betrage bereits 60%. Der Bund müsse jetzt Massnahmen ergreifen, dass das sofort aufhöre.

Apropos weniger Strahlung: Davon, dass die Mobilfunkbetreiber im gleichen Atemzug hintenherum vom Bundesrat ultimativ die Erhöhung des Strahlungsgrenzwertes von 5 auf 20V/m fordern, was den Bau von 16mal stärkeren Sendern erlauben würde, steht wohlweislich nichts im Jammerbrief der ASUT. Denn das würde ja so gar nicht zu weniger Strahlung passen. Und was punkto Moratorien legal und was illegal ist, bestimmen selbstverständlich allein die Mobilfunkbetreiber.

Gigaherz.ch                   Schwarzenburg, 3.Juni 2020

An die Mitglieder des
National- und Ständerates
3003 Bern

Sehr geehrte Parlamentarierinnen,
sehr geehrte Parlamentarier,

Mit unserem Schreiben vom 12.März 2020 haben wir Sie darauf Aufmerksam gemacht, welche fatalen Folgen die Erhöhung der Strahlungs-Grenzwerte von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter), für die die Gesundheit aller Lebewesen haben würde. Eine Erhöhung wie diese zur Zeit von den Lobbyisten der Mobilfunkindustrie ultimativ gefordert wird, ansonsten der neue Mobilfunkstandard 5G-fast als Grundvoraussetzung für eine digitale Schweiz, nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre eingeführt werden könne. Trotz den Vorhersagen derselben Lobbyisten, bei der Beibehaltung des Status Quo würde die flächendeckende Einführung von 5G-fast 25 Jahre dauern und 26’500 zusätzliche Antennenstandorte erfordern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22.April 2020 beschlossen, an der bisherigen Grenzwertregelung nichts zu ändern.

So sicher wie das Amen in der Kirche, werden Sie auch in dieser Session wieder mit Angriffen auf den Bundesratsbeschluss vom 22.April und mit erneuten ultimativen Forderungen aus Wirtschaftskreisen, nach einer Lockerung der Strahlungsgrenzwerte konfrontiert werden.
Bevor unseres Erachtens über eine Lockerung der Grenzwerte nur Ansatzweise diskutiert werden darf, ist der Zusammenhang zwischen dem rasanten Ansteigen der Mobilfunkstrahlung, hervorgerufen durch den weltweiten Start der 5G-Technologie und der rasenden Ausbreitung des Corona-Virus einwandfrei abzuklären.

Bitte kommen sie uns jetzt nicht wieder mit Verschwörungstheorien. Die Schwächung des Immunsystems von Mensch und Tier, hervorgerufen durch Mobilfunkstrahlung, ist seit 15 Jahren bestens bekannt und wissenschaftlich gut dokumentiert. Nur dass die Wissenschaft für die Schwächung des Immunsystems einen andern Ausdruck benutzt, nämlich «oxydativer Zellstress»

Beweismaterial, untermauert mit den notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten finden sie unter:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1550
Dazu benötigen sie noch die Umrechnungsformeln für die Verschiedenen Masseinheiten unter:
https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Umrechnungsformeln.pdf

«Oxydativer Zellstress» ist sowohl im Rundschreiben des UVEK/BAFU vom 17.April 2019 an die Kantonsregierungen (Kap.7.2 heutiger Erkenntnisstand) wie auch im Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom 18.November 2019 (Kap.6 Gesundheitliche Auswirkungen) als ernsthafter Gefahrenhinweis aufgeführt.

Die Strahlung von Mobilfunksendern, sei viel zu schwach um oxytativen Zellstress zu bewirken, verkünden etliche Wissenschaftler lauthals in Interviews oder Diskussionen in den Medien. Fragt man dann allerdings einen dieser Abstreiter nach der Intensität dieser Strahlung, erfolgen meist nur noch sehr vage bis unwahre Angaben. Etwa so wie, die Strahlung eines Handys am Kopf sei ja viel höher als diejenige eines Mobilfunksender auf dem Dach des Nachbarhauses.

Solchen Unsinn zu verbreiten, können sich die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie nur leisten, weil zur Zeit Mobilfunkstrahlung aus 5G-Sendern nur unter Laborbedingungen mit fast unbezahlbaren Messeinrichtungen gemessen werden kann. Bis zu 64, im Millisekunden-Takt in einem 120°-Kreissektor dreidimensional herumtanzende Srahlenkegel verhindern ein zuverlässiges Erfassen, der auf das einzelne Lebewesen einwirkenden Strahlung. Es muss mit ziemlich abenteuerlichen Hochrechnungen Vorlieb genommen werden. Das geht klar aus dem METAS-Bericht: «Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» vom 18 Februar 2020 hervor.
Nach dem Erscheinen dieses Berichtes, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22.April 2020 vorerst eine 18-monatige Testphase zur Erprobung der verschiedenen Messverfahren mittels Messgeräten angeordnet, die zur Zeit noch in der Entwicklungsphase stecken.

Nun haben die französischen Aufsichtsbehörden ANFR, wie sie selber schreiben, eine Möglichkeit gefunden, einen dieser im Millisekunden-Takt herumtanzenden Datenbeams (Strahlenkegel) so lange zu blockieren, dass dieser bereits mit heutigen feldtauglichen Messgeräten messbar wird. Die Resultate sind erschreckend:
Zurückgerechnet auf Entfernungen zwischen 18 und 25m, das ist dort wo die ersten Orte empfindlicher Nutzung stehen und demnach ein Grenzwert von 5V/m gilt, wurden innerhalb des Strahlenkegels (Beams) Werte zwischen 32 und 48V/m entdeckt.
Das ist bereits 8-10mal mehr als ein modernes I-phone am Kopf des Benutzers erzeugt.(!) So etwas darf niemals toleriert werden!

Den erläuternden Text hierzu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/

Die Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihre Komplizen auf den kantonalen Umweltämtern, die unisono stets behaupten, sie könnten dank 5G ganze Stadtviertel und ganze Dörfer mit Sendeleistungen zwischen 50 und 300Watt ERP mit 5G-fast versorgen, werden nun mit diesen Testmessungen als elende Lügner entlarvt.
Nach diesen offiziellen Testmessungen sind jetzt nämlich aus den in Schweizer Mobilfunk-Projekten deklarierten Sendeleistungen von 50 bis 300Watt ERP plötzlich 11’400 bis 16’800 Watt ERP geworden. Also noch gut innerhalb von den 25’000Watt ERP, die auf Grund von Werksangaben des Antennenherstellers ERICSSON als maximal möglich gelten.
Da der 5G-Standard international auf der selben Technologie mit den selben Normen beruht, bestehen auch bei der Anwendung und Auswirkung in verschiedenen Staaten keinerlei Unterschiede.

FAZIT:
5G-Strahlung aus adaptiven 5G-fast Antennen überschreitet die Schwelle, auf welcher oxydativer Zellstress, sprich Schwächung des Immunsystems erfolgt. Ein Zusammenhang zwischen Corona und 5G-fast kann nicht mehr länger ausgeschlossen werden.
5G-Strahlung aus adaptiven 5G-fast Antennen ist an Orten empfindlicher Nutzung 8-10mal stärker als die Strahlung am Kopf eines I-Phone- oder Smartphone-Benutzers.
Eine Lockerung der in der Schweiz gültigen Grenzwerte wäre unter diesen Umständen unseres Erachtens nicht nur fahrlässig, sondern geradezu kriminell.

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische IG Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg

Hans-U. Jakob (Präsident)

Von Hans-U. Jakob

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