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5G: Nur das BAKOM wäscht noch weisser

Wer zur Zeit gegen den Neubau von 5G-Mobilfunk-Sendeanlagen oder gegen die Hochrüstung von bestehenden auf 5G, Einspruch erhebt, wird von den Gerichtsinstanzen mit dem hämischen Hinweis abgewiesen, gerade das adaptive 5G verringere die Strahlenbelastung. Man solle doch zuerst einmal die neueste Messkampagne des Bundesamtes für Kommunikation mit dem Titel «Elektrische Feldstärken im Wirkbereich adaptiver und konventioneller Mobilfunkantennen» vom 8. resp. 12 Dezember 2022 konsultieren, bevor man mit solch unbegründeten Argumenten  daherkomme. Abrufbar unter https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/telekommunikation/technologie/5g/elektrische-feldstaerken.html
Kritische Fachleute dagegen finden einmal mehr, dass schweizerische Gerichtsinstanzen von dieser Technologie schlicht keine Ahnung haben und den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfershelfern auf Kantons- und Bundesämtern jeden nur denkbaren Schwindel abkaufen.


Bild oben: Nur das BAKOM wäscht noch weisser

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg. 9.Februar 2023

Gleich auf Seite 3 der Zusammenfassung erklärt das BAKOM, Zitate: Diese Messungen sind nicht mit NIS-Abnahmemessungen anlässlich der Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage gleichzusetzen, bei welchen innerhalb von OMEN die örtlichen Feldstärkemaxima gesucht werden. Ebenfalls sind diese Messungen kein NIS-Monitoring, da hier die Abstrahlcharakteristik betrachtet wird und es sich nicht um die Ermittlung der Exposition handelt.

Die Betreiber wurden vor dieser Messkampagne nicht über die Messtätigkeit informiert. Die Messungen ergeben damit eine Momentaufnahme der Situation mit den aktuellen Netzeinstellungen. Hingegen ist es rückwirkend nicht mehr möglich konkrete Rückschlüsse auf die Anzahl aktiver Endgeräte oder das ausgesendete Datenvolumen zu ziehen. Ende der Zitate

Ja was denn nun? Monitoring oder kein Monitoring?
Ein Vergleich mit Abnahmemessungen sei nicht möglich, da nicht innerhalb des OMEN, das heisst innerhalb eines Ortes empfindlicher Nutzung, da wo sich Menschen in der Regel aufhalten, das Strahlungsmaximum gesucht wurde. Und es sich somit nicht um die Exposition der Menschen handle.
Du lieber Himmel! Da sei die Frage schon erlaubt, wozu denn dieses ganze Geschwurbel? Wenn nicht einmal die Lastverhältnisse bekannt sind unter welchen die Messung stattgefunden hat. Wurden in der Messzeit lediglich 2 Endgeräte (Handys) bedient, oder die rund 1000, die sich im Sektor befanden, und welche Datenmenge wurde an die im Betrieb stehenden Endgeräte übermittelt?

Somit, liebe Richterinnen und Richter, die ihr uns diese Messberichte mit einem hämischen Grinsen unter die Nase halten wollt: Dies ist zum Vorneherein eine reine Alibiübung, die ihr getrost im grossen runden Einweg-Einloch-Ordner (sprich Papierkorb) ablegen könnt. Ihr dürft ruhig auch weiterlesen, denn….

Es wird nur noch schlimmer.
Laut Dipl. Ing. ETH Thomas Fluri sind die eingesetzten Messgeräte gar nicht in der Lage, die stark gepulste, adaptive 5G-Strahlung korrekt zu erfassen.
Es wurden sowohl bei den Breitband- wie bei den frequenzselektiven Messungen, 3-achsige Sonden, sogenannt triaxialen Proben verwendet.
O-Ton Fluri: Ein Feldmessgerät mit triaxialer Probe kann niemals alle HF-Abstrahlungen simultan in allen 3 Achsen gleichzeitig erfassen. Eine effektive Momentwerterfassung ist prinzipiell nicht möglich.
Das Messergebnis ist ein Stichproben-Mittelwert über 3 Achsen und den Erfassungszeitraum. Dieser Stichproben-Mittelwert wird für den Erfassungszeitraum (1Sekunde) repräsentativ interpretiert, obwohl tatsächlich nur für einen Bruchteil des Erfassungszeitraums und dies zudem für die 3 Achsen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemessen wird.
Systembedingt kann die triaxiale Probe keine stark gepulste, nicht periodische Abstrahlung erfassen. Dies gilt insbesondere für die mit MIMO adaptiv abgestrahlte 5G bei 3.4-3.6GHz,  beziehungsweise ist nur schon für die Achsen-Umschaltzeit von 20Millisekunden das Messgerät für ganze 2 Frames «blind».
Die minimale Messerfassungszeit (sample rate) beträgt 0.3 Sekunden. Bei einer Messung pro Sekunde ist damit das Messgerät für jede Achse während 80-90% der Messerfassungszeit «»blind», also nicht messbereit. Ende O-Ton Fluri

Auch das ist noch lange nicht Alles:
Laut Fluri beträgt die Messunsicherheit der verwendeten Messgeräte laut Herstellerangaben ±8dB.
Die von METAS in Erfüllung des Bundesgerichtsurteils 1C_661/2012 geforderte maximal zulässige Messunsicherheit für Abnahmemessungen von ±45% resp. +1.6/-2.6dB wird ca. 5-Fach überschritten.

Aber man hat nicht nur mit dem falschen Gerät, sondern auch noch am falschen Ort und zur falschen Zeit gemessen.

Die Mehrzahl der gemessenen Standorte der Sendeantennen würden, könnte man den Angaben des BAKOM Glauben schenken, unterhalb der noch knapp möglichen Sendeleistungen laufen. Die Meisten auch dann noch, wenn der Korrekturfaktor angewendet würde. Wenn beispielsweise eine Sendantenne mit der maximal möglichen ERP von 30’500Watt mit nur gerade 350Watt ERP deklariert wird, das sind noch gerade 1,15% des maximal Möglichen, ist das nicht nur unglaubwürdig, sondern technisch unmöglich.

Der Einfluss von benachbarten Mobilfunkantennen auf das Messergebnis wurde nicht beachtet, resp. ausgeklammert.
Ebenso der Einfluss der NLOS-Verbindungswege. Das heisst, der Verbindungswege über Reflektionen zusätzlich zum direkten Sichtverbindungsweg.

Ein Messstandort wurde sogar bei geschlossenen Isolierglasfenstern gemessen. Dies, weil bei offenen Fenstern ein Messwert von 17.5V/m resultiert hätte. Bei einem maximal erlaubten Wert von 5V/m konnte auf diese Weise das Ergebnis auf einen 10mal tieferen wert gedrückt werden.

Fluris Fazit zum BAKOM-Bericht lautet: Der BAKOM-Messbericht ist faktenfern, besteht aus zahlreichen – aus den Ergebnissen der Messkampagne fachtechnisch nicht begründbaren – Behauptungen. Die Messkampagne ist als eine Alibiübung angelegt!

Das 25-Seitige Gutachten von Dipl. Ing ETH Thomas Fluri kann von Einsprechenden und Beschwerdeführenden zu Sonderkonditionen als Beweismaterial direkt an dessen Adresse bezogen werden. Adresse bei Gigaherz.ch erhältlich.

Von Hans-U. Jakob

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