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5G: Ideelle Immissionen

880’000 bis 900’000 Personen leiden in der Schweiz (laut BAFU) bereits an gesundheitlichen Folgen übermässiger Mobilfunk-Strahlung. Selbst Bundesrichter glauben immer noch, das Problem lasse sich dadurch lösen, indem man die Sendeantennen möglichst raffiniert verstecke.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 30.September 2023

Vor langer Zeit, es war noch zu Glanzzeiten von 3G, kam einmal ein Bundesrichter auf die glorreiche Idee, die vielen unterdessen unter der hochfrequenten Funkstrahlung leidenden Menschen im Land, täten solches nur aus lauter Angst beim Anblick eines futuristischen Antennenmonsters.  Ergo müsse man, um das Problem zu lösen, Mobilfunk-Sendeantennen lediglich nur gut vor demjenigen blöden Volksteil verstecken, welcher auf die Idee käme, seine Leiden stammten gar von diesen Antennen. Der besagte Bundesrichter nannte diese Art Immissionen, die seiner Ansicht nach lediglich auf Einbildung beruhten, fortan «Ideelle Imissionen». Der Applaus aus der Mobilfunk-Industrie war derart laut, dass ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich sogar den Ehrendoktor (Dr. hc) verleihen musste. Wegen Schaffung von Rechtssicherheit, hiess es in der Laudatio.

Kein Wunder, dass sich bis zum heutigen Tag, noch kein Bundesrichter getraute, diesem «Rechtsgrundsatz», erfunden von einem Träger des Heiligenscheins der Rechtswissenschaft, ein Ende zu bereiten. Nicht einmal dann, als wissenschaftlich klar feststand, dass Mobilfunkstrahlung, selbst im Bereich des im Umweltschutzgesetz rein zur Vorsorge gedachten Anlage-Grenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter), bereits oxidativer Zellstress entsteht. Was nichts anderes heisst, als beginnende Krebserkrankung. Festgestellt durch BERENIS der beratenden Expertengruppe des Bundesrates in ihrem Sondernewsletter vom Januar 2021. Selbst dann behauptete das hohe Gericht in seinem angeblichen Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Febr. 2023 in Erwägungen Punkt 5.1 noch, daraus lasse sich nicht ableiten, Zitat: Ob damit auch langfristige oder gesundheitsschädliche Wirkungen für den Menschen verbunden seien. Ende Zitat.
Ja halloo: Aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich nicht ableiten, ob das gesundheitsschädigend sei.(!!)

Weil das Juristen-Geschwurbel rund um die «ideellen Immissionen» bis heute anhält, versuchen die Mobilfunkbetreiber auch im Jahr 2023 immer noch, ihre Sendeantennen vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verstecken. Sie tun dies auch, weil verschiedene Schweizer Gemeinden in ihren Baureglementen für den Bau von Mobilfunk-Sendeantennen, einschränkende Bestimmungen erlassen haben. Und weil einschränkende Bestimmungen laut diverser Bundesgerichtsurteile, nur für ideelle Immissionen, sprich sichtbare Antennen erlaubt sind, kommt es oftmals zu grotesken Situationen.


Bild oben: Seit der Einführung von 5G kommen sogenannt adaptive Sendeantennen zum Einsatz. Diese nennt man dann im Gegensatz zu den bisherigen passiven Antennen, jetzt aktive Antennen, die Ihre Strahlungsrichtungen und Sendeleistungen  laufend ändern und deshalb eine umfangreiche Elektrik und Elektronik benötigen, die recht viel Wärme erzeugt. Damit sich versteckte aktive Antennen nicht überhitzen und eventuell ohne bösartige Brandstifter plötzlich ganz von selbst zu brennen beginnen, müssen diese mit genügend Kühlluft versorgt werden. Man tut dies, indem man die Kaminattrappe in welcher die Antennen versteckt sind, unten offen lässt, damit im künstlichen Kamin ein steter Luftzug entsteht.
Aber die Kamin-Attrappe, die ohnehin nicht wie ein Kamin aussieht, weil viel zu gross, um auf ein Wohnhaus zu passen, sieht dann noch viel lächerlicher aus. Etwa wie eine Ständerlampe für Astronauten, oder wie ein Denkmal für den Erfinder der Lötlampe. Weitere Vorschläge werden gerne entgegengenommen.


Bild oben: Gerade noch rechtzeitig vor dem sogenannten «Einhausen» des Sendemastes mit strahlendurchlässigen Kunststoff-Folien wurde dieses Bild aufgenommen. Nur zum Beweis, dass sich im Innern dieses urkomischen Zylinderhutes nicht etwa künstliche Intelligenz, sondern Mobilfunk-Sendeantennen befinden.

Das ganze kann als Beweis dafür gewertet werden, für wie blöd die Monilflunker und selbst hochdekorierte Bundesrichter das gewöhnliche Volk halten müssen. Ausser kantonalen Umweltämtern und weiteren richterlichen Behörden, merkt doch jedes Kind, zu was solche Fantasiegebilde dienen. Hier kommt bestenfalls dann Rauch heraus, wenn eine der darin versteckten, aktiven 5G-Antennen infolge Überhitzung brennen sollte.

Für solche, die es ganz genau wissen wollen:
Um in der Wohnung unterhalb der versteckten Antennen in diesem Bild die Strahlung rein rechnerisch nicht über 4.99V/m ansteigen zu lassen, darf bei einem senkrechten Abstand von 4m und einer Richtungsdämpfung von 15dB und einer Dämpfung durch die Betondecke von ebenfalls 15dB, die Gesamt-Sendeleistung der Antennen 8100Watt ERP oder 2700Watt ERP pro Sektor betragen. Das entspricht grossomodo den 9000 resp. 3000 Watt ERP einer typischen Schweizer Mobilfunk-Sendeanlage. Bei einem Anlage-Grenzwert von 5V/m, alles palletti! Krank macht ja angeblich nur die Angst? Sonst frag doch mal einen Bundesrichter!

Von Hans-U. Jakob

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