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5G: Endspurt für die Mobilfunkhaftungs-Initiative

Ende Juni ist Sammelschluss und es sind heute am 17.Mai erst 53’200 von den benötigten 100’000 Unterschriften beisammen. Es bedingt also noch eine gewaltige Anstrengung. Haben Sie und Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und sonstige Bekannten schon unterschrieben?
Wenn nicht, bitte hier Unterschriftenbogen herunterladen: https://mobilfunkhaftung.ch/unterzeichnen/

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 17.Mai 2021

Warum kaufen die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und SALT nirgendwo in der Schweiz nur einen einzigen Quadratmeter Boden um ihre Antennenmaste aufzustellen? Selbst bei einem Quadratmeterpreis von Fr. 500.- würde sie das für 12m2 lediglich einmalig Fr. 6000- kosten. Aber nein, sie bezahlen lieber Fr. 1000.- Miete pro Monat, also Fr. 12’000.- pro Jahr oder Fr. 120’000.- für einen Zehnjahresvertrag. Warum diese masslose Diskrepanz. Aus reiner Menschenliebe gegenüber einem armen Bergbauern oder Wohnblock-Vermieter ganz sicher nicht.
Die Antwort steht in Art 679 und 684 ZGB in der Sorgfaltspflicht des Grundeigentümers. Danach ist in der Schweiz nicht der Mieter für Emissionen die von einem Grundstück ausgehen verantwortlich, sondern der Eigentümer. Somit können die Mobilfunker jegliche Haftungsansprüche die dereinst aus Strahlenschäden entstehen könnten, bequem auf ihre Vermieter abschieben. Denn es gibt keine Haftpflicht-Versicherungsanstalt auf dieser Welt, welche ein solches milliardenschweres Risiko eingehen will. Swiss-Re einer der grössten Rückversicherer, warnt seine Kunden regelmässig davor, solche Verträge abzuschliessen.

Das ging so bis im Jahr 2011. Als die ersten Schadenersatzprozesse anstanden, errichteten die  Hauseigentümerverbände über ihre Lobbyisten in den eidg. Räten zu den Artikeln 679 und 684 im ZG still und heimlich die notwendigen Barrikaden. Ein Zusatz wurde einflochten welcher besagte, dass Grundeigentümer nur dann haftbar seien, wenn die Strahlenschleuder zum Zeitpunkt ihrer Erstellung die geltenden Strahlungs-Grenzwerte nicht eingehalten hätte. Von da weg konnte wieder niemand haftbar gemacht werden.

Bis im Januar 2021 die Beratergruppe des Bundesrates, namens BERENIS einen Sondernewsletter herausbrachte, welcher eindeutig auf oxydativen Zellstress, einer Vorstufe zu Krebs hinweist und zwar bereits im Bereich der Schweizer Vorsorge- resp. Anlagegrenzwerte. Nach diesem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen, sind jetzt sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung höchst revisionsbedürftig, wenn nicht sogar hinfällig geworden. Aber Vorsicht! Auf die strahlungstechnischen und biologischen Laien am Bundesgericht ist auch kein Verlass mehr. Diese werden ohnehin anhand ihres Parteibuches anstatt nach bisherigen Leistungen und Verdiensten ausgewählt.

Eine Haftungsklage gegen die Mobilfunbetreiber Sunrise und SALT wäre sowieso hoffnungslos, da wären Sie völlig an der falschen Adresse. Denn die rund je 4000 Mobilfunk-Sendemaste, von welchen diese gesundheitsschädigende, nichtionisierende Strahlung ausgeht, gehören seit Mai 2017 nicht mehr der Sunrise und SALT, sondern der spanischen Finanz-Holding CELLNEX mit Sitz in Barcelona. Sunrise und SALT haben, um zu Barem zu kommen, ihre Funktürme an CELLNEX verkauft und least, resp. mietet diese nun bei Cellnex. Sie müssen Ihre Klage also in Barcelona einreichen und zwar in spanischer Sprache mit spanischen Anwälten.
Wenn sie jetzt weiterlesen kommt Ihnen das alles noch viel spanischer vor. Hauptaktionär bei Cellnex ist nämlich der Schweizer Versicherer, Vorsorge- und Finanzberater SWISSLIFE. Wenn Sie dort irgendwie versichert sind, klagen sie also gegen sich selbst……

Es kommt jedoch noch spanischer als Spanisch, nämlich Chinesisch.
Denn die Sunrise- resp. SALT-Funktürme werden weder von Sunrise noch von SALT oder von Cellnex betrieben und unterhalten, wie man anhand der Warntafeln bei den Sunrise-Cellnex Antennen meinen könnte, sondern vom Chinesischen Technologie-Riesen HUAWEI, mit Schweizer Hauptsitz in Bern-Liebefeld. Laut Handelsregister mit einem Aktienkapital von Fr. 100’000, welches sich bei einer erfolgreichen Haftungsklage innerhalb einer Zehntelssekunde in Luft auflösen würde.
Gewartet und Unterhalten werden die Sunrise- und SALT-Antennen übrigens von polnischen Arbeitsgruppen im Unterakkord und gesteuert und überwacht von einer Steuerzentrale in Bukarest, der Hauptstadt Rumäniens aus. Von rumänischem Personal unter chinesischer Führung.
Sehen Sie dazu nach unter: https://www.gigaherz.ch/5g-sunrise-rettet-das-klima/
Um diesem spanisch-chinesisch-polnisch-rumäniuschen Wirrwar ein Ende zu bereiten und klare Verhältniusse zu schaffen, ist es für die Mobilfunk-Haftungs-Inititave jetzt allerhöchste Zeit.

Gemäss dem Initiativtext, haftet dann eindeutig und ausschliesslich nur die Konzessionärin, also Swisscon, Sunrise oder SALT und gar niemand anderes für Personen- oder Sachschäden, die von einer Mobilfunk-Sendeanlage ausgehen.
Und Achtung: Die Beweispflicht wird umgedreht. Fortan muss nicht mehr der Geschädigte mühsam und kostenintensiv beweisen, dass er oder sie von Mobilfunkstrahlung krank geworden ist, sondern der Mobilfunkbetreiber muss beweisen können, dass dies nicht durch seine Anlagen verursacht wurde.

Jetzt Unterschriftenbogen herunterladen und unterschreiben lassen: https://mobilfunkhaftung.ch/unterzeichnen/

Von Hans-U. Jakob

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