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5G: Dringende Warnung vor Falschinformationen der kantonalen Umweltämter

Trickreiche Aufrüstung auf 5G ohne Baubewilligung:
Auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch sammeln sich mehere Informationen darüber an, dass die kantonalen Umweltämter, das heisst, die dort beheimateten kantonalen NIS-Fachstellen in Kumpanei mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer Bagatelländerung ohne Baubewilligung durchzupauken.

Von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 23.2.2019

Dabei bedienen sich die Kantonsbeamten der Falschinformation, eine Mobilfunk-Sendeanlage müsse lediglich den Strahlungsgrenzwert für Orte empfindlicher Nutzung (Anlage-Grenzwert einhalten). Bis zum Erreichen dieses Wertes könnten die Betreiber machen was sie wollen. Das ist grundfalsch:

Als Bagatelländerung gilt ein Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.
Quelle: Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV vom 28. März 13 und Empfehlungen der Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vom März 13.

Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!


Bild oben: Mit dieser irreführenden Grafik wollen die im Verein Cercl d’Air zusammengeschlossenen Lufthygiene Fachleute, an welchen sämtliche kantonalen Umweltämter und NIS-Fachstellen angeschlossen sind, der Bevölkerung weismachen, Die Aufrüstung auf 5G sei eine Bagatell-Aenderung einer Mobilfunk-Sendeanlage. Mit 1 bis 3 recht harmlosen Beams (sprich Strahlenkeulen) könne angeblich innerhalb eines Kreissektors von 120°, Mobilfunk-Teilnehmende direkt erricht werden und neben diesen Beams sei die Befeldung (sprich Strahlung) minimal.
Das ist absoluter Unfug: Eine 5G-Antenne von ERICSSON strahlt nicht nur mit 1 bis 3 Beams, sondern mit 64. Und innerhalb eines Kreissektors von 120° können sich gleichzeitig nicht nur 3 Mobilfunk-Teilnehmende aufhalten, sondern bis zu 1280. Das heisst bis 20 pro Beam. Und dann geht die Post ab. Da gibt es zwischen den Beams keine Lücken mehr. Dann beträgt laut Angaben des Antennenherstellers die E-feldstärke auf einer Distanz von 18m, da wo die ersten Häuser stehen, 61V/m (Volt pro Meter). Was einer 12-Fachen Überschreitung des Grenzwertes von 5V/m entspricht.
Sehen sie dazu nach unter: https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/
61V/m auf einer Distanz von 18m entspricht auch einer Sendeleistung von 25’000Watt ERP. Während bisherige Sektorantennen im Schnitt 3000Watt ERP abstrahlten.

Bild links: Antennenmast, nachgerüstet mit einer 5G-Antenne. Der obere schmale rechteckige Antennenkörper ist eine Mehrband-Antenne 800MHZ, 1800Mhz und 2100MHz mit je einem fest eingestellten Beam (Strahlenkeule) in denselben 120° Sektor. Die Sendeleistung beträgt normalerweise insgesamt 3000Watt ERP.
Der untere quadratische Antennenkörper ist eine 5G-Antenne von ERICSSON mit 64 Strahlenkeuelen und einer möglichen Sendeleistung von 25’000Watt ERP.
Das ist keine Bagatelländerung, sondern eine Maximale Änderung einer Mobilfunk-Sendelage und darf niemals ohne ordentliches Baubewillungsverfahren in Betrieb gehen.

 

 


Bild oben:
Nach ERICSSON bringt jetzt auch NOKIA eine 5G-Mobilfunk-Antenne auf den Markt. Erstmals entdeckt in einem Baugesuch von SALT.
Links das Antennendiagramm horizontal, das heisst von oben gesehen. Sehr schön zu erkennen die 9 Beams nebeneinander. Mit vollständiger Ausleuchtung eines Kreissektors von 120°, ohne jegliche Richtungsdämpfung.
Rechts das Antennendiagramm vertikal, das heisst von der Seite gesehen. Sehr schön zu erkennen je 3 Beams übereinander. Macht zusammen 3×9=27Beams.
NOKIA bietet für ihre 120°-Sektorantennen alternativ noch zusätzliche 2 Einschübe (Schubladen) an. Somit können insgesamt entweder 6×9=54Beams oder 9×9=81Beams erreicht werden.  Also 81Beams in einem 120° Sektor.
Die Gesamt-Sendeleitung einer ERICCSON-Antenne mit 64 Beams beträgt bei maximaler Auslastung 25’000Watt ERP. Wie hoch diese bei NOKIA mit 81Beams sein wird, wissen wir noch nicht. Sicher nicht weniger als beim Konkurrenzprodukt. Und das alles wollen uns die kantonalen Lufthygiene-Fachleute als Bagatelländerung verkaufen. Für wie blöd halten die uns eigentlich?

Bauen ohne Baubewilligung ist kein Kavaliersdelikt!
In allen kantonalen Baugesetzen finden sich Angaben darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist:
Im Bernischen Baugesetz zum Beispiel, ist festgehalten, dass auf begründete baupolizeiliche Anzeige hin, unbewilligte Anlagen sofort stillgelegt und innert schnellst möglicher Frist abgebrochen werden müssen. Baugesetz BE Art.45-50.
Die Baupolizei, bei welcher betroffene Anwohner Anzeige erstatten können, ist Sache der Gemeindebehörde. Also nix wie los!

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https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/
https://www.gigaherz.ch/aus-beamforming-wird-beamhopping/
https://www.gigaherz.ch/stop-5g/
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https://www.gigaherz.ch/5g-achtung-jetzt-kommt-santina-russo/
https://www.gigaherz.ch/5g-news/
https://www.gigaherz.ch/5g-auf-gigaherz-tv/
Video:
https://www.youtube.com/watch?v=7HNSYZ1Xadg

Von Hans-U. Jakob

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