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5G: Die Schweizer Vorsorge-Grenzwerte sind eine biologische Katastrophe

Während Swisscom in einem üblen Propagandafilm Bier-Reklame macht und dabei über die Schweizer Vorsorge-Grenzwerte bei Mobilfunkstrahlung unakzeptable Witze reisst, https://www.youtube.com/watch?v=N0Z8IrB5EJc
schreibt uns ein betroffener Familienvater den nachfolgenden Beitrag über die Krankengeschichte seines Sohnes Joscha, die sich im Bereich dieses Vorsorge Grenzwertes, ereignet hat.  

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg,27.Okt.2022

Gigaherz hat vorgängig dieser Veröffentlichung die amtlichen Standortdatenblätter der beteiligten Mobilfunk-Sendeanlagen untersucht und festgestellt, dass Joscha einen Kindergarten mit einer durch die Mobilfunkbetreiber selbst berechneten E-Feldstärke von 4.95V/m (Volt pro Meter) und anschliessend eine Schule mit ebenfalls 4.95V/m besucht hat. Amtlicher Grenzwert=5V/m
Wegen dem zu erwartenden Mobbing und Rufmord und den Shitstorm in den Medien wurden alle vorkommenden Namen und Adressen anonymisiert.


Bild oben: Was passiert, wenn die Aussicht aus dem Klassenzimmer eines Tages so aussieht? (Symbolbild)

Der Vater von Joscha schreibt uns, Zitat:
Aus meiner Sicht ist die Strahlung ausgehend von der Mobilfunkbasisstation der Swisscom an der A-strasse und der Sunrise an der B-strasse für die Gesundheitlichen Probleme meines Sohnes Joscha verantwortlich. Bei Joscha trat im Alter von ca. 6. Jahren eine Nackensteife auf und mit 7 Jahren wurde bei ihm „grauer Star“ diagnostiziert. Joscha wurde infolge der Schmerzen im Zusammenhang der Nackensteife mehrmals hospitalisiert und bekam die doppelte Menge Morphium wie eine erwachsene Person. Bildgebend konnten Zeichen einer Entzündung der HWS bei Joscha festgestellt werden. Infolge der Entdeckung des „grauen Star“ bei Joscha wurde eine Autoimmun-Erkrankung diagnostiziert und er wurde entsprechend behandelt. Das Medikament Remicade war zu diesem Zeitpunkt für die Behandlung für Kinder nicht zugelassen. Darüber wurden wir aber von den Ärzten nicht informiert. Eine der behandelnden Ärztinnen äusserte mir gegenüber ihre Vermutung, dass die Nähe zu einer Mobilfunkbasisstation am Wohnort ihrer Patienten, welche an einer Autoimmun-Erkrankung litten, eine Rolle spiele.

Auffällig waren/sind die Parallelen zu den von Prof. Herr M. Hässig beschriebenen Beschwerden/Krankheitsbildern in seinen Studien über die Kälberblindheit. Aufgrund seiner Nackensteife konnte Joscha während fast 2. Jahren nur mit Hilfe eines Trinkhalms trinken. Ohne dieses Hilfsmittel wäre Joscha verdurstet.
Herr Prof. Hässig ging davon aus, dass die Kälber die Euter der Mutterkuh aufgrund ihrer Erblindung nicht mehr fanden. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Kälber aufgrund einer Entzündung der Halswirbel nicht mehr trinken konnten. Denn wie vorhergehend beschrieben, können wir uns die Schmerzen welche eine entzündete Halswirbelsäule verursacht kaum vorstellen.

Wir hatten in den letzten Jahren mehrmals Kontakt mit Medienschaffenden. Auffallend war, dass uns diese unabhängig voneinander berichteten ihnen sei es verboten worden über gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit Mobilfunkbasisstationen zu berichten. Ende des Berichtes

Kommentar von Gigaherz:
Googelt man nach «Autoimmunerkrankung und oxidativer Stress» springt einem eine sofort erkennbare Schlagzeile entgegen. Nämlich: Autoimmunerkrankungen und Infektionen mit latent unterschwelligen Entzündungen verursachen oxidativen Stress.
Und das für diese Schlagzeile verantwortliche Biologicum Hamburg schreibt unter anderm:Oxidativer Stress kann zu Krebsarten beitragen. Und Elektrosmog kann oxidativen Stress verursachen.
Womit der Bogen zum BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 gespannt ist in welchem zu lesen ist: Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Das Zitat kann hier nachgelesen werden:  https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf
Unter Schlussfolgerungen Seite 8 unten.

BERENIS ist nicht etwa eine Horde von Schwurblern und Verschwörungstheoretikern, sondern die vom Bundesrat offiziell ernannte Beratergruppe des Bundes.
Und die Strahlungsintensität im Kindergarten und Schule wo  Joscha unterrichtet wurde, bewegt sich mit 4.95V/m eindeutig, von den Mobilfunkbetreibern selbst berechnet und amtlich bestätigt, im Bereich dieses Anlage- sprich Vorsorge-Grenzwertes von 5V/m.
Also ein erneuter tragischer Beweis, dass der Schweizer Anlage-Grenzwert, der ursprünglich als Vorsorgewert gemäss Umweltschutzgesetz galt, längstens zum Gefährdungswert auf höchster Stufe geworden ist.
Was den Bundesrat nicht davon abgehalten hat, am 17.Dezember 2021 diesen Anlage-Grenzwert mittels einer neuen Ziffer 63 im Anhang 1 zur NISV verdeckt, für den funktechnischen Laien nicht erkennbar, von 5 auf 16V/m zu erhöhen.

Und was machen die städtischen Baubewilligungs- und Schulbehörden um sich aus der Affäre zu ziehen?
Sie machen das, was Behörden in einem solchen Fall immer machen: Sie rüsten die Kindergärteler und Schüler für ein paar Tage mit einem Dosimeter, auch Exposimeter genannt, aus, wohl wissend, dass die Auswertung dieser Geräte immer um den Faktor 3 bis 10 zu tief ausfällt.
Einerseits weil sie hier den Mittelwert anstatt die Spitzenwerte auswerten, und andererseits weil das Dosimeter wenn es auf der der Strahlenquelle abgewandten Körperseite oder nicht in der direkten Sichtlinie zur Strahlungsquelle (mit schräg einfallender Strahlung) getragen wird, von Grund auf um Faktor 2-10 zu wenig anzeigt. Was in 95% aller erfassten Messpunkte zutrifft. Wen wundert es da noch, dass Dosimeter zu wahren Lieblingen der verantwortlichen Behörden geworden sind.
So auch im vorliegenden Fall, wo die Behörde triumphierend noch gerade auf Durchschnittswerte von 0.87V/m kam.
Das ist natürlich absoluter messtechnischer Blödsinn!


Bild oben: Beispiel eines Dosimeters am Hosengurt getragen

Alles zu Exposimeter- resp. Dosimetermessungen finden Sie hier: https://www.gigaherz.ch/?s=Dosimeter
Dr. jur. Eugen Fischer, alt Obergerichtspräsident aus Basel urteilte bereits 2014 definitiv, sinngemäss in die Sprache der Nicht-Juristen  übersetzt folgendermassen: Mit dem falschen Gerät am falschen Ort, zur falschen Zeit messen  sei weder wissenschaftliches Fehlverhalten, noch wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit. Der Wissenschaftler müsse nur deklarieren, was er womit, wann und wo gemessen habe. Wer den Schwindel nicht bemerke, sei selber schuld.
Sie liebe Leserinnen und Leser haben diesen soeben bemerkt.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Noch etwas zur kälberblindheit:
https://www.gigaherz.ch/nukleaere-katarakte-oder-kaelberblindheit/
oder
https://www.gigaherz.ch/neues-von-der-kaelberblindheit/

Von Hans-U. Jakob

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