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5G: Die Osterhasen von der NZZ

Die Osterhasen tummeln sich dieses Jahr ausgiebig in der neuen Zürcher-Zeitung. Dies lässt sich auf Grund der vielen dort gefundenen Eier zum Thema 5G leicht feststellen.

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
am Ostermontag, 13.April 2020

Zitate aus der NZZ in Normalschrift und Kommentare von Gigaherz.ch in Schrägschrift

NZZ: Was wäre passiert, wenn das Schweizer Stimmvolk 2002 eine fiktive «Lebensqualitätsinitiative» angenommen hätte, die den damals neuen Mobilfunkstandard 3G verboten hätte? Zunächst wenig, schreibt die Denkfabrik Avenir Suisse in einem neuen Papier.

Gigaherz.ch: Was die NZZ-Jornalisten dabei übersehen haben ist wohl die Tatsache, dass bei der Denkfabrik Avenir-Suisse das Denken längst durch googeln und das menschliche Gehirn offensichtlich durch I-Phones ersetzt worden ist. Denn es ging 2002 so wenig wie 2020 um die Verhinderung eines Fortschritts  in der Kommunikation, sondern um die Verhinderung der Lockerung von Strahlungs-Grenzwerten.

NZZ: Das Gremium unter der Ägide des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) hielt fest, dass die geltende Obergrenze (Immissionsgrenzwert) den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung gewährleiste.
Das war brisanter, als es sich anhört. Denn die Schweiz kennt anders als viele andere Länder eine Sicherheitsmarge. Swisscom, Sunrise und Salt müssen zusätzlich zum «eigentlichen» Grenzwert einen strengeren Anlagegrenzwert einhalten. Dieser lässt sich laut der Expertengruppe allerdings nicht mit wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsgefahren begründen. Der Sicherheitsabstand basiert auf dem Vorsorgeprinzip. Der Gedanke dahinter: Die Wissenschaft mag sich irren. Möglicherweise ist elektromagnetische Strahlung schädlicher, als die Forscher heute annehmen. Für diesen Fall wurde in der Schweiz eine Sicherheitsmarge eingebaut.

Gigaherz.ch: Aha, jetzt kommt wieder das älteste Mobilfunker-Märchen von den angeblich 10mal besseren Anlage-Grenzwerten gegenüber den Immissions- oder EU-Werten. Von Fachleuten wider besseres Wissen erzählt und bei funktechnischen Laien wie den NZZ-Journalisten auf 2 grossen Irrtümern beruhend.
Erstens: Immissionsgrenzwerte sind Grenzwerte welche den Sicherheitsabstand zu einer laufenden Antenne markieren. Ein Abstand innerhalb dessen sich NIE ein Mensch aufhalten darf. Dieser liegt je nach Sendeleistung 8-12m vor und 1-2m unterhalb des Antennenkörpers. Falls diese Grenze überschritten wird, riskiert der Mensch einen Anstieg der Körpertemperatur um 1°C, das heisst von 37 auf 38°C innerhalb von 6 Minuten.  Der Anlagegrenzwert dagegen ist derjenige Grenzwert für Orte wo sich der Mensch dauernd aufhalten muss. Weil er da wohnt oder arbeitet. Das heisst 24Stunden am Tag während 365Tagen im Jahr und nicht nur 6Minuten. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Im Gegensatz zur sofortigen Wärmewirkung, dient der Anlagegrenzwert dem Schutz vor hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen mit ihren schleichenden Langzeitwirkungen, wie beispielsweise Krebserkrankungen oder Schäden am Erbgut.
Wer diesen Unterschied nicht kennt würde besser auf die Beurteilung von Mobilfunkanlagen verzichten.
Zweitens: Dort wo der Anlagegrenzwert berechnet oder gemessen wird, ist die Strahlung aus rein physikalischen Gründen bereits auf 10% des Immissionsgrenzwertes abgesunken. Dieses aus Gründen der Distanz, aus der Abweichung zur Senderichtung (vertikal wie horizontal) und in Antennennähe zusätzlich noch wegen der Gebäudedämpfung. Das sind physikalische Gesetze, welche selbst Bundesrichter nicht ändern können, und NZZ-Journalisten erst recht nicht, obschon sie dies seit 20 Jahren immer wieder von Neuem versuchen.

NZZ: Fakten liegen auf dem Tisch

Der oben erwähnte Bericht hat dem Bund Argumente in die Hand gegeben, diese Marge zu verringern und den Anlagegrenzwert zu erhöhen. Falls dies nicht geschehe, verzögere sich der Aufbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes um rund zwanzig Jahre. Zwar konnte sich die breitgefächerte Expertengruppe, in der auch Mobilfunkskeptiker vertreten waren, nicht auf eine gemeinsame Empfehlung an den Bundesrat einigen. Doch zeigte sie vier Alternativen zum Status quo samt ihren Konsequenzen für den Aufbau der 5G-Infrastruktur auf. Das Resultat: Je grösser die Sicherheitsmarge beim Strahlenschutz, umso mehr Antennen, Geld und Zeit braucht es für den Aufbau des 5G-Netzes.
Damit hat die Arbeitsgruppe dem Bund zwar die Entscheidung nicht abgenommen. Sie hat ihm aber die wesentlichen Fakten für die Güterabwägung «Lockerung des Strahlenschutzes versus Verzögerung des 5G-Ausbaus» auf den Tisch gelegt. Doch seit der Bericht vor vier Monaten vorgestellt wurde, herrscht Funkstille. Was hat sich in dieser Zeit hinter den Kulissen getan? Nicht viel, wie eine kurze Recherche ergibt. Ein Bafu-Sprecher teilt auf Anfrage mit, man habe den Bericht beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) abgeliefert. Dieses habe den Bericht dem Bundesrat zur Kenntnis unterbreitet. Das Uvek prüfe ihn nun und werde über das weitere Vorgehen entscheiden. «Es ist nicht Aufgabe des Bafu, in dieser Angelegenheit einen Entscheid zu fällen.»


Bild oben:
Seite 67 aus dem Bericht der vom Bundesrat einberufenen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung»

Gigaherz.ch: Dass der oben erwähnte Bericht dem Bund Argumente in die Hand gegeben habe, diese Marge zu verringern und den Anlagegrenzwert zu erhöhen, ist eine schamlose Lüge. Denn der Bericht hat einwandfrei bestätigt, dass man ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress nichts gefunden habe was der Gesundheit Schaden zufügen könnte
Das alles wird mit einer Grafik auf Seite 67 noch sehr schön abgerundet. Daraus geht nochmals hervor:
Ausreichend begründet ist die Veränderung der Hirnströme
Begrenzt begründet sind Hirntumore, krebsfördernd (im Tierversuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schädigung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydativer Zellstress.
Fazit: Wer in einer solch klaren Beweislage weiterhin Mobilfunk-Sendeanlagen bewilligt, handelt unseres Erachtens nicht nur fahrlässig, sondern geradezu kriminell.

FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen.

NZZ: Weiter geht die Spurensuche im Parlament: Zu den wenigen Politikern, die sich öffentlich für mehr Tempo beim 5G-Ausbau einsetzen, gehört FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen. Der Berner gehört der Fernmeldekommission (KVF) an. Diese hat sich in einer Sitzung im Januar mit dem Bericht der Bafu-Expertengruppe befasst. Die Kommission habe damals den Bundesrat in einem Brief aufgefordert, endlich Stellung zu beziehen, sagt Wasserfallen. Und zwar auch in Bezug auf die vorgeschlagene Lockerung der Anlagegrenzwerte.
«Das Thema wurde zu lange Voodoo-Wissenschaftern überlassen», sagt Wasserfallen. Die Grenzwerte für die Mobilfunkanlagen seien jetzt zu erhöhen, damit 5G in der Schweiz rasch mit guter Qualität installiert werden könne. Der Bund müsse gleichzeitig zusammen mit der Telekombranche die Öffentlichkeit in einer Kampagne über die wissenschaftlichen Fakten aufklären.

Gigaherz.ch: Herr Nationalrat Wasserfallen (Bild links) würde sich besser mal mit Mobilfunk-Technologie und Strahlenphysik, statt mit Voodoo-Wissenschaften befassen, denn dann würde er bald mal feststellen können, dass die von Schweizer Mobilfunkbetreibern ultimativ geforderte Erhöhung des Anlagegrenzwertes von 5 auf 20V/m, ansonsten die Einführung eines 5G-Netzes innerhalb von 3 Jahren gar nicht möglich sei, nicht etwa 4mal stärkere Sendeleistungen erlauben würde, sondern 16mal. (Die elektrische Feldstärke in V/m ist nur die Seitenlänge des Quadrates der Leistungsflussdichte in Watt/m2)
Man stelle sich das einmal plastisch vor: Heutige Antennenstandorte senden mit durchschnittlich 3000Watt ERP in einen 120° Kreissektor. Bei erlaubten 20V/m wären das dann 16x3000Watt ERP=48’000Watt ERP. Dies inmitten von dicht besiedelten Gebieten! Diese Forderung ist plausibel, denn darin hätten die 25’000Watt 5G-Antennen von Ericsson, Nokia und HUAWEI bequem Platz. Und wir Anwohner hätten dann nicht nur die strahlungsstärksten Mobilfunksender Europas, sondern auch noch der ganzen Welt.
Herr Wasserfallen passen Sie bloss auf dass die 5G-Gegner nicht plötzlich Voodoo-Zauber gegen Sie anwenden. Stellen Sie sich vor, sie möchten vor dem Parlament eine Rede halten und schwupp ist alles weg, was Sie eigentlich sagen wollten. Das wäre dann echtes Voodoo! Ja was dann, wenn plötzlich so ein Voodoo-Zauberer von Gigaherz auf der Zuschauer-Tribüne sitzt? Ja, ja, die können das. Uuuun!!

Von Hans-U. Jakob

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