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5G: Die Eidg. Volksinitiativen

Es bleibt jetzt keine Zeit mehr für lange Diskussionen!
Neben der Corona-Seuche grassiert noch eine andere Seuche in unserem Land. Es ist diejenige mit der Bezeichnung 5G. Durchschnittlich alle 6 Stunden wird zur Zeit in der Schweiz auf einer der 2200 Gemeindeverwaltungen ein dubioses Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne eingereicht.

Von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 4. Juli 2020

Dubios deshalb, weil die Mobilfunkbetreiber entweder mit allen möglichen Tricks zu verschleiern versuchen, dass es sich dabei um den neuen Mobilfunk-Standard 5G handelt, oder wenn schon offen, dann für 5G völlig unglaubwürdig schwache Sendeleistungen deklarieren, mit welchen sie die Strahlungsgrenzwerte bei den nächstliegenden Häusern noch gerade knapp einhalten können. Die zuverlässigsten Komplizen dabei, sind leider die kantonalen Umweltämter. Diese winken zur Zeit jeden erdenklichen höheren technischen Blödsinn einfach durch. Auf den Gemeindeverwaltungen, Regierungsstatthalterämtern, und Oberämtern, ja nicht einmal bei den kantonalen Regierungsräten gibt es funktechnisch, biologisch und medizinisch geschultes Personal, welches diese drohende, landesweite Verseuchung zu stoppen in der Lage wäre.

Bei den Vereinen Gigaherz.ch und Schutz vor Strahlung laufen im Moment die Telefone heiss und die e-mail-Briefkässten quellen über mit Hilfeschreien aus der Bevölkerung. Dieser Arbeitsaufwand ist schlicht nicht mehr zu bewältigen.

Die Corona-Pause hat da keinerlei Erleichterung gebracht. Im Gegenteil die Mobilfunkbetreiber haben diese schamlos ausgenutzt um Bauprojekt um Bauprojekt zu publizieren, im Wissen darum, dass die Gegnerschaft quasi im Hausarrest eingesperrt war und dagegen weder Orientierungsversammlungen noch Unterschriftensammlungen organisieren konnten.

Nach der Corona bedingten Sammelpause bleibt jetzt deshalb keine Zeit mehr
die 2 bereits laufenden Unterschriftensammlungen, wie diejenige für einen Gesundheitsverträglichen und energiesparenden Mobilfunk und die Mobilfunkhaftungs-Initiative weiterhin auf die lange Bank zu schieben.
Die Corona bedingt verlängerte Sammelfrist läuft jetzt noch knapp 1 Jahr und dieses wird unheimlich schnell vorbei sein.


Es bleibt keine Zeit mehr
auf noch etwas Besseres als in den 2 bereits im Umlauf befindlichen Unterschriftenlisten zu warten. Denn in der noch zur Verfügung stehenden Zeit, wird kaum noch etwas Besseres zu erwarten sein.
Die Volksinitiative für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk enthält praktisch alle Forderungen die in den letzten 10 Jahren von Betroffenen an uns herangetragen worden sind.
Es sind dies zur Hauptsache: Rückbau der landesweiten Verstrahlung auf das Mass, für welches diese einst vorgesehen war, auf die Daten- und Sprachübertragung im Freien, ohne dabei ins Innere von Wohnungen einzudringen. Wer in der Wohnung unbedingt kabellos funktionieren möchte, soll dies auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten mittels Repeater und Booster tun können, ohne dabei jedoch mit der selbst erzeugten Strahlung in Nachbarwohnungen eindringen zu dürfen.   Und für neue Mobilfunk-Sendeanlagen soll im Umkreis von 400m zuerst das Einverständnis der Anwohner eingeholt werden.

Es bleibt jetzt keine Zeit mehr noch lange darüber zu diskutieren ob diese oder jene Forderung überrissen oder überhaupt machbar sei. Die Zeit läuft uns davon. Es bleibt nur noch, jetzt zu sammeln oder zumindest zu unterschreiben.

Auch die Mobilfunk-Haftungsinitiative entspringt einer seit 20 Jahren von Anwohnern von Mobilfunk-Sendeanlagen erhobenen Forderung. Denn bis anhin galt Artikel 684 des Zivilgesetzbuches, wonach der Grundeigentümer für Strahlenschäden haftet, welche von seinem Grundstück ausgehen und nicht der Mieter, der dort eine Anlage betreibt. Das ist denn auch der Grund weshalb die Mobilfunkbetreiber lieber Fr. 12’000 Miete pro Jahr bezahlen, statt irgendwo 20 Quadratmeter Land zum einmaligen Betrag  von Fr. 8000 zu erwerben. Diese Lösung ersetzt wohl bei Weitem selbst die billigste aller verfügbaren Haftpflichtversicherungen.
Da nützt auch die Klausel in den Mietverträgen, dass der Mobilfunkbetreiber alle Haftpflichtansprüche übernehmen würde, gar nichts.  Denn diese werden gleich wieder mit dem Satz wegbedungen, nur sofern die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten worden seien und nur sofern der Kläger einwandfrei nachweisen könne, dass der erlittene Schaden von der Mobilfunkantenne stamme. Jahrelange fragwürdige Prozesse bis zum Bundesgericht sind also vorprogrammiert.
Mit der Mobilfunkhaftungs-Initiative soll diesem Juristenquatsch ein Eende bereitet, und die Beweislast umgekehrt werden. Dies indem, dass der Mobilfunkbetreiber beweisen muss, dass der erlittene Schaden nicht von seiner Antenne stammt. Kann er das nicht, muss er bezahlen!

Es ist jetzt keine Zeit mehr nach den politischen oder religiösen Gesinnungen der Initianten zu fragen, wie dies die PR- und Mobbing-Beauftragten unter den Journalisten gerne tun um die 5G-Gegnerschaft zu spalten. In der Schweiz herrscht eine durch die Bundesverfassung garantierte absolute Religionsfreiheit, wer diese in Frage stellt, nur um Initiativkomitees zu diskreditieren, beweist damit lediglich, dass ihm oder ihr die Argumente ausgegangen sind. Bis zur Jahrtausendwende wurden Funkgegner meist als Linksextremisten verschrien und dann ab dem Jahr 2000 nach und nach in die rechte Schublade hinübergeschoben. Einfach so, dass es im Volk gerade passte. Und übrigens, wenn die Grünen und Linken zu faul oder zu ahnungslos sind, um sind sich dem Thema anzunehmen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn plötzlich Freikirchen oder politisch Andersdenkende sich damit beliebt machen.

Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch haben an ihrer Sitzung vom 20. Juni deshalb einstimmig beschlossen, nicht mehr länger auf die noch kommenden weiteren 3 Volksinitiativen gegen 5G zu warten, sondern, weil die Zeit drängt, die bereits in der Unterschriftensammlung befindlichen Zwei voll und ganz zu unterstützen.
Ein früherer Vorstandsbeschluss lautete, alle 5 Initiativen gleich zu behandeln. Dieser ist nun aufgehoben. Weil uns die Zeit davonläuft bleibt keine Zeit mehr, für lange Abwägungen technischer, politischer und religiöser Art. Getrennte Ansichten bedeutet noch lange nicht, nicht für einmal gemeinsam auf das selbe Ziel hinzusteuern.

Sie finden auch im Rundbrief Nr. 112 wieder Unterschriftenbogen zum Unterschreiben oder weitergeben.
Weitere Bogen können hier heruntergeladen werden.
www.mobilfunk-initiative.ch
und
https://mobilfunkhaftung.ch/unterzeichnen/

Achtung: Die Unterschriftenbogen sind nur gültig, wenn diese doppelseitig bedruckt sind. Der Abschnitt mit den Unterschriften darf nicht abgetrennt werden.

Von Hans-U. Jakob

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