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5G: Bundesrichter nehmen den Notausgang

Es gibt gleich zu Beginn des neuen Jahres 2 Bundesgerichtsentscheide, bei welchen sich das Bundesgericht weigert, zur Sache Stellung zu beziehen und lieber den Notausgang nimmt.


von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 12.Januar 2021

Der erste Fall betrifft das Ausstandsbegehren, gestellt von Gigaherz.ch gegen 3 Berner Verwaltungsrichter wegen fehlenden Kenntnissen in Sachen Mobilfunktechnologie, nichtionisierender Strahlung, Biologie und Medizin. Betreffend einem Mobilfunk-Fall von welchem die 3 Berner Verwaltungsrichter behauptet haben, ihr Urteil sei ein Leiturteil. Gigaherz.ch dagegen hat nachgewiesen, dass es eher ein kolossales Fehlurteil, denn ein Leiturteil ist. Grund dazu gaben die Verwaltungsrichter, indem sie das von den Beschwerdeführenden eingereichte Beweismaterial im Umfang von 20 Seiten in ihren Erwägungen nicht einbezogen, sondern das antizipierte Beweisverfahren angewendet haben. Das antizipierte Beweisverfahren ist ein Verfahren, welches es angeblich einer urteilenden Behörde freistellen soll, nur diejenigen Beweismittel einzubeziehen, die ihr passend erscheinen. Das sind dann natürlich diejenigen von Swisscom und den Bundesämtern und nicht im Entferntesten diejenigen einer «Hand voll unbelehrbarer Querulanten.»

Da in der ganzen Schweiz  ca. 1100 Baubeschwerden sistiert worden sind, bis im oben zitierten, angeblichen Musterfall ein Bundesgerichtsurteil vorliege, kam es zu einer überaus heiklen Situation auf dem Bundesgericht. Man stelle sich vor, die hätten Gigaherz.ch Recht gegeben und zugeben müssen, dass die 3 Berner Koryphäen tatsächlich nichts von der Sache verstehen. (!)
Offenbar hat Gigaherz.ch das Bundesgericht in eine dermassen heikle Situation gebracht, dass die Bundesrichter Kneubühler, Haag und Müller, Hals über Kopf «davongerannt» sind und den Notausgang genommen haben.

Gigaherz hätte das Ausstandsbegehren zu spät gestellt, meinen die Drei. Das hätte Gigaherz spätestens 3 Tage, nach der Veröffentlichung des angeblichen «Leiturteils, einreichen müssen. Da Gigaherz.ch aber die sonst übliche Beschwerdefrist (30Tage)  genutzt, und sich «erst» nach 16 Tagen gemeldet hätte, würde ihr Begehren gar nicht erst behandelt. Ein perfekter Notausgang!

Damit verstösst das Bundesgericht gegen seine eigenen Richtlinien, die da sagen, dass bei Laienbeschwerden überspitzter Formalismus nicht angewendet werden darf. Das mit der überaus kurzen Frist für Ausstandsbegehren, konnten wir von Gigaherz als juristische Laien ja gar nicht wissen und gilt inflolgedessen unseres Erachtens als überspitzter Formalismus. Urteil Nr. 1C_364/2021

Der zweite Fall betrifft unser Ausstandsbegehren gegen einen urteilenden Mitarbeiter der Fachstelle Immissionsschutz des Kantons Bern. Wegen dessen Teilnahme an Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber pro 5G, an sogenannten Turnhallen-Partys, haben wir Herrn ZI in mehreren Baurechts-Verfahren als nicht neutral oder gar als Parteivertreter beschrieben.
Das hat dem Präsident der Hochbau- und Raumplanungskommission Schwarzenburg, einem pensionierten höheren Bundesbeamten, gar nicht gefallen. Dieser verlangte eine gerichtliche Untersuchung, das heisst einen Zwischenentscheid über unser Ausstandsbegehren.
Da Herr ZI unterdessen pensioniert wurde, mussten wir notgedrungen das Begehren auf die gesamte Fachstelle Immissionsschutz ausdehnen, da ZI’s Nachfolger noch nicht bekannt war und dieser dann ungehindert mit der Unterstützung der Mobilfunker an Turnhallenpartys hätte fortfahren können.

Da schon das Verwaltungsgericht auf unser Ausstandsbegehren nicht eingetreten war, schützte das Bundesgericht dessen Entscheid, dass nicht ganze Amtsstellen in den Ausstand versetzt werden können, sondern nur namentlich genannte Amtspersonen.

Sehr lustig am Bundesgerichtsurteil ist die Behauptung, dass Gigaherz.ch im Übrigen das Ausstandsbegehren gar nicht begründet hätte, um dann im nächsten Abschnitt unsere Begründung wortwörtlich zitiert. Was gilt jetzt? Begründet oder unbegründet?

Zitat aus dem Urteil: Der Beschwerdeführer kritisiert zwar die Unsitte, dass Vertreter von kantonalen Immissionsschutzfachstellen als Referenten an 5G-Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber, sogenannten «Turnhallen-Partys» teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Unsinn, den die Mobilfunkbetreiber jeweils verkünden, noch bestätigen würden. Sie könnten demnach nicht als unbefangene Sachverständige an Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen mitwirken. Ende Zitat.

Demnach hat das Bundesgericht haargenau begriffen um was es ging, wollte sich aber zum Sachverhalt nicht äussern, da die «Sachurteilsvoraussetzungen» – was immer das auch sein mag –  angeblich nicht erfüllt seien.

Und noch lustiger ist die Rekordgeschwindigkeit mit welcher hier das Bundesgericht urteilt. Dauern solche Verfahren in Regel mindesten 6 Monate, kam dieser Schnellschuss aus Lausanne bereits nach 1 ½ Monaten. Absolut rekordverdächtig, riecht aber schwer nach Vorteilsgewährung. Urteil Nr. 1C_678/2021

FAZIT aus diesen 2 Urteilen: Verwaltungs- und Kantonsrichter müssen weiterhin von Mobilfunk, Biologie und Medizin weder Gix noch Gax verstehen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Umwelt-Fachstellen der Kantone dürfen die Mobilfunker anlässlich ihrer Turnhallenpartys weiterhin unterstützen und gleichzeitig als «neutrale Gutachter» deren Baugesuchen zustimmen.
Hallelujah! Nicht etwa bei Putin, sondern in Shveytsariya

Schlussbemerkungen:
Sollen von Mobilfunk-Antennen Bedrohte in diesem völlig verluderten Rechtssystem überhaupt noch irgendwelche Rechtsmittel ergreifen?
Aber sicher! Denn lange werden sich unsere Gerichtshöfe solch bösartige Urteile nicht mehr leisten können. Die warten jetzt nur darauf, dass Einige von uns durchdrehen und gewalttätig werden. Diesen Gefallen tun wir denen nicht! Unser Leitspruch für 2022 lautet:
«Mir blybe drann – äs isch de nid für d’ Katz»

 


Das meint sogar MIMI, die Freundin des Autors dieses Artikels:

Die Asbest-Geschädigten haben auch 50 Jahre benötigt, um zu ihrem Recht zu kommen und ihr vom Elektrosmog, habt immerhin auch schon 30 Jahre. Lange kann es gar nicht mehr dauern!

Von Hans-U. Jakob

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