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5G: Auf Wasserfallen hereingefallen

Noch ganz kurz vor Sessionsschluss wurde am 17. Juni im Nationalrat die von den Mobilfunkbetreibern gewünschte Motion 20.3237 von Christian Wasserfallen (FDP),  «Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau des 5G-Netzes jetzt schaffen!», durch die Mange gedreht.
Weil diese vom Bundesrat nichts weniger als eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte verlangte, ebenfalls von allen Mobilfunkkritikern im In- und Ausland mit Spannung erwartet.
97 Ratsmitglieder sind auf Herr Wasserfallen hereingefallen, 76 haben rechtzeitig gemerkt, was da falsch läuft und sich dagegen entschieden.
«Ungläubige» können die Debatte auch hier nachlesen und nachhören.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=53506#votum3

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22. Juni 2021

Die Rede von Nationalrat Wasserfallen Christian steht hier in Normalschrift und die spontanen Einfälle des Gigaherz-Präsidenten dazu, in Schrägschrift. Was nicht heissen soll, dass letztere etwa schräg, und diejenigen Wasserfallens normal sind.

Das Wort hat Herr Nationalrat Wasserfallen:
Zuerst einmal eine Entschuldigung für die mit diesem Vorstoss verbundene Mailflut. Ich wurde fast von allen Mitgliedern des Rates kontaktiert. Zu meiner Verteidigung muss ich aber sagen, dass der Vorstoss natürlich auch bekämpft wurde; wäre er nicht bekämpft worden, wäre er ohne Aufsehen angenommen worden. Deshalb stellen wir uns zur Debatte und hoffen, dass die Mailflut dann auf die Sommerferien hin etwas abnehmen möge.
Das Thema ist ja 5G; das ist der Grund für die Mailflut. 5G ist ein Trigger bei Diskussionen, die sehr schnell sehr hoch gehen können. Dabei ist es ja so, dass bei 5G die Dinge, die Sie alle lesen, oftmals stark überzeichnet werden und auch faktenfreie Behauptungen gemacht werden. Ich möchte Ihnen einfach kurz einige Dinge dazu sagen.
5G ist überhaupt keine neue Technologie, sondern eine Weiterentwicklung von 2G, 3G und 4G. Zum Teil werden auch die gleichen Frequenzen verwendet, sei dies beim 700- oder beim 1400-Megahertz-Band. Die einzigen neuen Frequenzbänder, die eingestellt wurden sind, liegen bei 3,5-Gigahertz. Aber auch diese Frequenzbänder sind nicht neu: Wenn Sie zu Hause ein WLAN betreiben, dann haben Sie meistens eines, das bei 2,4 oder bei 5 Gigahertz liegt. Das 3,5-Gigahertz-5G-Band ist da entsprechend in der Mitte. Es sind also Frequenzbänder, die absolut schon im Alltag angekommen sind.

Einwand Hans-U. Jakob: Als Maschineningenieur FH dürfte Ihnen bekannt sein, dass das, was Sie da eben gesagt haben, gar nicht stimmen kann. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie hier ganz bewusst lügen! Echtes 5G  mit MIMO- und Beamforming ist erst ab 3400MHz und höher möglich. In sehr beschränktem Umfang auch noch im 2600Mhz-Band. In den für Mobilfunk reservierten Bändern unterhalb 3400MHz fehlt es ganz einfach an der nötigen Bandbreite um neben den bisherigen Funkdiensten auch noch echtes 5G, also 5G fast auszustrahlen. Was da unten mittels eines 5G-Protokolls (ohne MIMO und Beamforming) gesendet wird ist nur noch reiner Bluff. Dem User wird auf seinem Handy-Display vorgegaukelt, er befinde sich in einem superschnellen 5G-Netz. Ist er aber nicht, er darf nur dafür bezahlen.  

MIMO heisst bekanntlich, statt einer Strahlenkeule pro Sektorantenne, je nach verwendetem Typ, jetzt deren 16 bis 81.  Und Beamformig heisst, dass sich die Strahlenkeulen nicht mehr fix ausrichten, sondern die Handys und andere Endgeräte verfolgen und infolgedessen im Millisekunden-Tempo im 120°-Kreissektor sowohl horizontal wie vertikal, wild herumtanzen.
Das führt bei MIMO zu einer lückenlosen Ausleuchtung eines 120°-Kreissektors, ohne jeglichen Funkschatten. Das heisst, ohne jeglichen Dämpfungsfaktor bis 60° horizontal (links und rechts) sowie vertikal bis 45°nach unten. Und Beamforming führt durch die im Millisekunden-Takt in einem 120°- Kreissektor horizontal wie vertikal herumtanzenden, bis zu 8 Datenbeams zu einer chaotischen Pulsierung mit Flankensteilheiten, wie diese in der Funktechnik bisher noch nie beobachtet wurden.
Adaptives 5G ist also technisch wie biologisch etwas komplett Neues und mit der bisherigen Mobilfunktechnolgie überhaupt nicht vergleichbar.

Waserfallen: Die Vorteile dieser Technologie sind klar: Es gibt eine sehr schnelle Reaktionsfähigkeit, die auch Echtzeitanwendungen möglich macht; die Reaktionsfähigkeit von 5G von etwa 1 Millisekunde ist massiv besser als diejenige von 4G, die bei 20 bis 30 Millisekunden liegt. 5G wird gerade deshalb für Echtzeitanwendungen wie Mobilfunkanwendungen in Zukunft wirklich einfach unverzichtbar sein. Es wird eine Schlüsseltechnologie sein, die entsprechend dann auch in der Schweiz für sehr viele neue, intelligente Geschäftsmodelle sorgen wird.

Jakob: Mein lieber Mann, Sie reden hier nicht von Unterschieden in Sekunden, sondern von Unterschieden von 20 Millisekunden! Das sind 2 Hundertstel-Sekunden innerhalb welcher Ihr papierloses Geld früher auf der Central Bank oft the Bahamas ankommt. Und wegen dieser 20 Millisekunden wollen Sie das Volk vergiften?

Wasserfallen: Was auch bekannt ist: Die Schweiz hat einen sehr tiefen Anlagegrenzwert von 5 Volt pro Meter. Der internationale Standard der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung würde hier eigentlich bedenkenlos die Möglichkeit von bis zu 50 Volt pro Meter geben. Wir haben also einen zehnfach tieferen Anlagegrenzwert, als das international eigentlich möglich wäre. Und es ist auch so, dass bis heute keine Studien existieren, welche – medizinisch und auch von den Impacts her – gesundheitsschädliche Auswirkungen der 5G-Technologie beweisen würden. Deshalb wollen wir ein hochqualitatives Telekommunikationsnetz für die Arbeitswelt, aber auch für unser gesellschaftliches Leben. Es ist wirklich eine Technologie, die jetzt vom Stapel gelassen werden muss.

Jakob: Auch hier müsste Ihnen als Maschineningenieur FH klar sein, dass das mit den 10mal tieferen Grenzwerten absoluter Quatsch ist! Die 50V/m sind ein Sicherheitsabstand innerhalb welchem sich nie ein Mensch aufhalten darf. Dieser wird je nach Sendeleistung der Anlage bei 4-8m vor und 2-4m unterhalb des Antennenkörpers erreicht. Da wohnt niemand!
Die 5V/m sind ein Wert für Daueraufenthalt von Menschen, welche sich dort während 365Tagen im Jahr während 24 Stunden aufhalten müssen. Das ist sowohl technisch wie biologisch etwas ganz anders.
Und als Mschineningenieur ist Ihnen auch bekannt, dass diese Werte im Ausland infolge Distanz und Abweichung zur Senderichtung (und unterhalb von Antennen auch noch in Folge der Gebäudedämpfung) automatisch auf 10% zurückgehen. Das sind physikalische Gesetze, die sich auch im Ausland ganz von selbst ergeben.
Ausser neu im 5G-Modus bei MIMO und vor allem beim  Beamforming. Hier entfällt die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung. Und auch Unbeteiligte erhalten die volle Ladung, auch bei grossen Distanzen, jeweils mitten ins Gesicht. Deshalb bekämpfen wir diesen Strahlenangriff direkt auf die Person mit allen legalen Mitteln.   

Wasserfallen: Die Kantone und die Telekombranche brauchen dringend Rechtssicherheit. Die Rechtsstillstände und die teilweise Rechtsverweigerung in den Kantonen sind eine sehr schlechte Entwicklung. Ich habe das in unserem Land persönlich noch selten bis gar nie erlebt, dass man sich einfach weigert.
Und der Befreiungsschlag, der muss jetzt einmal von uns kommen. Wenn die nationale Politik einmal sagt: Ja, wir wollen hier, bei dieser Technologie, echt einmal weitermachen, das nationale Parlament – der Nationalrat und hoffentlich dann auch der Ständerat, und auch der Bundesrat sollte sich das zu Herzen nehmen – steht hinter dieser Technologie, und wir wollen hier entsprechend weitergehen, dann wird das automatisch Auswirkungen auf die Gemeinden und Kantone haben.
Die Arbeitsgruppe des UVEK, „Mobilfunk und Strahlung“, hat klar aufgezeigt, wie man vorwärtskommen kann. Man kann ein solches Netz innerhalb von fünf bis zehn Jahren hochqualitativ aufbauen. Dazu braucht es aber auf der einen Seite eine leichte Anhebung des Grenzwerts – immer noch unter den Aspekten der Gesundheitsbelastungen, dem ist sicher auch Rechnung zu tragen. Man kann innerhalb von fünf bis zehn Jahren ein solches Netz aufbauen, aber dafür muss man diesen Grenzwert gegebenenfalls etwas erhöhen.

Jakob: Über eine Grenzwert-Erhöhung resp. Lockerung lassen wir mit uns nicht diskutieren!
Besonders deshalb nicht mehr, nachdem sich die Arbeitsgruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung berät, im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst sah.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Nach dem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen, sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung höchst revisionsbedürftig. Was gar nicht mehr geduldet wird, ist die Mär von sogenannten ideellen, das heisst rein psychologischen Auswirkungen von Mobilfunksendern. Diese gehören fortan ins Kapitel Mobbing und Rufschädigung.

Wasserfallen: Auf der anderen Seite muss man endlich auch – und da bitte ich die Frau Bundesrätin wirklich, sich das zu Herzen zu nehmen – entsprechend aktiv darüber kommunizieren. Bei allen Technologien, bei irgendwelchen anderen Problemen haben wir sofort Millionenkampagnen, die vom Bund gemacht werden. Ausgerechnet aber bei der Schlüsseltechnologie für die Zukunft, bei 5G, hält man sich vornehm zurück. Das kann doch nicht sein.
Bestandteil der Motion soll es eben auch sein, dass die Wissenschaft zusammen mit uns, der Politik, und zusammen mit der Branche die Kommunikation vorantreibt, sodass die Leute, ausserhalb von Verschwörungstheorien, verstehen, worum es wirklich geht. Es ist sehr wichtig, dass man bei 5G weiterkommt.

Jakob: Oxydativer Zellstress, eine Vorstufe zu Krebs, wird sich auch mit millionenschweren Informationskampagnen nicht wegdiskutieren lassen. Dafür werden wir schon sorgen! Da können Sie uns noch lange als Verschwörungstheoretiker beschimpfen und sogenannte Befreiungsschläge organisieren . Da müssen Sie schon Ihr neues wunderschönes Antiterrorgesetz zur Hand nehmen und uns Kritiker alle wegsperren.

Wasserfallen: Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, weil sie für die Zukunft sehr wichtig sein wird.

Frau Marionna Schlatter (Grüne ZH) holte zu einer Gegenrede aus, die wir höchst bewundernswert finden und Ihr dafür unseren grossen Dank aussprechen möchten.
Sie hat Ihre Hausaufgaben gründlich gemacht und es bedarf zu Ihrem Votum keinerlei Bemerkungen mehr. Ein Satz aus ihrer Rede sei hier besonders hervorgehoben:
Zitat: Wenn Sie (Herr Wasserfallen) zum heutigen Zeitpunkt das Ausbautempo und damit die Strahlengrenzwerte erhöhen wollen, ist das – ich kann mir die Analogie leider nicht verwehren -, wie wenn Sie die Einführung eines neuen Pestizids beschleunigen wollten, dessen Harmlosigkeit noch nicht belegt wurde, und dies, obwohl Sie grundsätzlich wissen, dass Pestizide sicher nicht gesund und im besten Falle harmlos sind.

 


Das Wort hat Frau Nationalrätin Marionna Schlatter (G, ZH):
Mit der Motion 20.3237 fordert die FDP-Liberale Fraktion den beschleunigten Ausbau des 5G-Netzes, ohne jegliche Dringlichkeit. Kaum ein Land der Welt drückt beim 5G-Ausbau so auf das Tempo wie die Schweiz. Der grösste Netzwerkausrüster attestiert der Schweiz beim Ausbau des 5G-Netzes eine Pionierrolle. Durch den intensiven gleichzeitigen Ausbau des Breitbandnetzes schaffen wir parallel Kapazitäten, welche das mobile Datennetz entlasten. Die Zukunft gehört dem hybriden Netz, der Glasfasertechnologie, die es erlaubt, grosse Datenmengen mit geringer Strahlenbelastung und ökologisch zu transportieren, und sie ermöglicht kurze Funkdistanzen mit tiefer Strahlenbelastung. Es ist eine Frage der Abwägung: Wollen wir hohe Strahlenbelastung via Mobilfunknetze zulassen – dort, wo es technisch nötig ist, oder überall, weil sich damit grosse Profite machen lassen?
Zur Einordnung: Der in der Motion referenzierte Bericht „Mobilfunk und Strahlung“ des UVEK zeigt verschiedene Ausbauoptionen des Netzes auf. Einfach zusammengefasst: Entweder werden viele schwach strahlende Antennen gebaut, was länger dauert und für die Mobilfunkanbieter teurer ist, oder es werden weniger, aber dafür stark strahlende Antennen gebaut, was schneller geht und billiger ist. Nur zwei der im Bericht aufgezeigten Ausbauoptionen würden die Kriterien der Motion, ein Netz mit möglichst geringen Kosten und innerhalb der nächsten fünf Jahre aufzubauen, erfüllen. Diese Ausbauoptionen würden gemäss Bericht die Erhöhung der Grenzwerte von derzeit geltenden 5 bis 6 Volt pro Meter auf 11,5 bis 20 Volt pro Meter erfordern. Es ist also zu befürchten, dass ein Ausbau des 5G-Netzes so, wie ihn die Motion fordert, nur mit einer Erhöhung der Strahlengrenzwerte zu bewerkstelligen ist, auch wenn die FDP-Liberale Fraktion es tunlichst vermeidet, diese Worte zu gebrauchen. Ich bin froh, dass Kollege Wasserfallen heute Klarheit geschaffen hat und das auch benannt hat.

Die Erhöhung der Strahlengrenze wurde im Parlament aber bereits zweimal abgelehnt. Auch der Bundesrat hat klar kommuniziert, dass die Grenzwerterhöhung zurzeit kein Thema ist. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich laut des von der ETH publizierten Schweizer Umweltpanels zu wenig vor Strahlung geschützt. Auch laut dem repräsentativen Digitalbarometer einer Versicherung sagen 85 Prozent der Schweizer Bevölkerung Nein zu einer Lockerung der Strahlengrenzwerte.
Es ist unsere Aufgabe in der Politik, die Auswirkungen von technologischem Fortschritt auf die Menschen und die Gesellschaft zu beobachten und einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben.
Wir machen hier keine Politik für die Telekomanbieter, die möglichst schnell und günstig das 5G-Mobilfunknetz ausbauen wollen, sondern wir machen Politik für die Menschen und eine gesunde Umwelt. Nehmen wir die Sorgen der Bevölkerung ernst!
Die Auswirkungen von Strahlung auf Mensch und Umwelt sind noch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Es gibt Hinweise auf schädliche Auswirkungen durch oxidativen Stress, die das Risiko für bestimmte Krankheiten wie zum Beispiel Krebs oder Herz-Kreislauf-Krankheiten erhöhen könnten. Es lässt sich ohne Wertung bemerken: Die Datenlage ist für ein abschliessendes Fazit über die Auswirkungen hoher Strahlenbelastung einfach noch nicht genügend. Laut einer repräsentativen Studie des BAFU reagieren rund fünf Prozent der Schweizerinnen und Schweizer empfindlich auf Strahlung. Die Zunahme von Datenmengen und Empfangsgeräten lässt diese Prozentzahl wohl noch ansteigen.

Zu unserer Verantwortung gehört es auch, diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Wenn Sie zum heutigen Zeitpunkt das Ausbautempo und damit die Strahlengrenzwerte erhöhen wollen, ist das – ich kann mir die Analogie leider nicht verwehren -, wie wenn Sie die Einführung eines neuen Pestizids beschleunigen wollten, dessen Harmlosigkeit noch nicht belegt wurde, und dies, obwohl Sie grundsätzlich wissen, dass Pestizide sicher nicht gesund und im besten Falle harmlos sind.
Natürlich brauchen wir gute digitale Infrastrukturen. Das ist für alle völlig unbestritten. Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes verlangt, dass die Belastung grundsätzlich niedrig sein soll, so niedrig, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Lassen Sie uns besonnen sein und im Sinne des Vorsorgeprinzips gutschweizerisch den bewährten, langsameren, stetigen Weg wählen. Bitte lehnen Sie die Motion der FDP-Liberalen Fraktion ab.
Zum Votum
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-videos?TranscriptId=285772

Ausschnitt aus der Antwort von Bundesrätin Simonetta Sommaruga:
Zitat:Deshalb hat das UVEK, mein Departement, mit der Ausarbeitung der Vollzugshilfen zu den adaptiven Antennen, die ja ein wichtiges Element sind beim Ausbau des 5G-Netzes, eine Arbeit geleistet, die es den Bewilligungsbehörden ermöglicht, gute Grundlagen zu haben und gute Gespräche zu führen, um diesen schwierigen Situationen, die zum Teil wirklich Blockaden verursacht haben, entgegenzutreten. In diesem Sinne nehmen wir die Motion gerne an.
Ich habe das von Herrn Nationalrat Wasserfallen jetzt nicht so aufgefasst, dass er hier eine millionenschwere Kampagne vom Bund erwartet. Sie zeigen mit Ihrem Kopfnicken, Herr Wasserfallen, dass dem so ist. Es hätte mich auch überrascht, wenn Sie das gewollt hätten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir sehr aktiv informieren, sowohl das Bundesamt für Umwelt als auch das Bundesamt für Kommunikation, um vor allem auch die Bewilligungsbehörden in ihrer anspruchsvollen Arbeit zu unterstützen. Ich denke, es ist der grösste Beitrag, den wir leisten können, dass wir solche Blockaden nicht noch anfeuern, sondern sie überwinden, indem wir der Bevölkerung mit sachgerechter, guter und vertrauensvoller Information aufzeigen können, worum es sich handelt und wie die Ausgangslage aussieht.
In diesem Sinne bitten wir Sie, diese Motion anzunehmen.

Abschliessender Kommentar von Hans-U. Jakob:
Frau Bundesrätin, das kommt nicht gut! Der Anteil der Bevölkerung, welcher 5G für bedenklich hält, und das sind über 50%, fühlt sich von Ihnen als Umweltministerin verraten.
Die neue Vollzugshilfe zu adaptiven Antennen ist mitnichten eine gute Grundlage damit die Vollzugsbehörden mit der Bevölkerung gute Gespräche führen, und gute sachgerechte Aufklärung betreiben können, sondern, meines Erachtens ein Gebilde aus lauter technischem Unsinn, welcher geradewegs zu weiteren Blockaden führen wird. Die gut vernetzten Mobilfunkkritiker verfügen heute über bessere Fachleute als Bund und Kantone. Es wird weitere Gerichtsfälle im 24-Stundentakt hageln. Und bis diese erledigt sind, wird es Jahre dauern und derweilen kann nicht gebaut werden.
Die Vollzugsbehörden bei Bund und Kantonen haben schon viel zu lange und viel zu dumm die Interessen der Mobilfunkbetreiber vertreten. Diesen glaubt heut niemand mehr etwas. Dieses Vertrauen ist verspielt. Die Bevölkerung fühlt sich mehrheitlich nur noch belogen und betrogen.
Schlussfolgerung:
1) Brechen sie die 5G-Übung raschmöglichst ab.
2) Bezahlen sie den Mobilfunkbetreibern die Konzessionsgebühren von 380 Millionen zurück.
3) Untersagen Sie per Gesetz jegliche weiteren 5G-Bauvorhaben und sorgen Sie dafür dass bereits ausgeführte zurückgebaut werden!

Von Hans-U. Jakob

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